Dienstag, 30. Oktober 2012

Rauchmelder werden in immer mehr Bundesländern zur Pflicht

Rauchmelder sind nun auch seit Juli in dem Bundesland Rheinland-Pfalz zur Pflicht geworden. Bewohner von Wohnungen und Häusern können von Rauchmeldern nur profitieren. Viele Opfer von Brandunfällen könnten noch leben, wenn Rauchmeldern mehr Wichtigkeit zugedacht worden wäre. Die meisten Brandopfer sterben im Schlaf, an giftigen Gasen, weil der Rauchgeruch im Schlaf nicht wahrgenommen wird. Selbst Haustiere werden im Schlaf von Rauch und giftigen Gasen überrascht und sind nicht mehr in der Lage die Herrchen zu warnen. Daher wurde der Einbau von Rauchmeldern in manchen Bundesländern zur Pflicht.

Rauchmelder, wer baut sie ein?
In Rheinland-Pfalz ist lediglich das Vorhandensein der Rauchmelder zur Pflicht geworden, um den Einbau und die Wartung muss sich jeder Eigentümer selber kümmern. Es werden keine Wartungsprotokolle bezüglich Rauchmeldern verlangt, auch die Wartung muss vom Eigentümer selber organisiert werden. Ob Sie nun Dienstleister beauftragen oder den Einbau und die Wartung selber übernehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie sollten aber nicht nur aufgrund der Gesetzgebung, sondern auch aus eigenem Interesse heraus, genau darauf achten, dass die Rauchmelder perfekt eingebaut sind und regelmäßig gewartet werden. Manche Versicherungsunternehmen zahlen nur noch bei Brandschäden, wenn der Einbau von funktionstüchtigen Rauchmeldern nachgewiesen werden kann.

Die regelmäßige Wartung ist wichtig
Rauchmelder werden aus Sicherheitsgründen mit autarken Stromquellen (Batterien) versorgt, diese sollten leistungsstark sein und direkt ersetzt werden, wenn der jeweilige Rauchmelder eine Batterieschwäche anzeigt. Rauchmelder sollten nur nach Anleitung verbaut werden und nicht zugestellt werden. Die Lüftungsschlitze sollten Sie regelmäßig auf Durchlässigkeit überprüfen und auf äußerliche Schädigungen achten. Sollten Sie die Wartung und die regelmäßige Kontrolle selber durchführen, dann sollten Sie sich ein Kontrollheft anlegen. In diesem können Sie sämtliche Kontrollen verzeichnen, die durchgeführten Reparaturen oder Batteriewechsel vermerken und die Regelmäßigkeit der Kontrollen vermerken. Sollten einmal Fragen aufkommen, können Sie so die durchgeführten Kontrollen und Aktionen lückenlos belegen.

Sonntag, 21. Oktober 2012

Energieausweis: Indikator für weitere Sanierungskosten vor dem Hauskauf

Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Immobillie erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld über die Energieeffizienz der Immobilie erkundigen. So können der erforderliche Sanierungsaufwand und die Kosten abgeschätzt werden.

Den Energieausweis vor dem Hausbau prüfen
Die Dena (Deutsche Energie Agentur) rät Käufern einer gebrauchten Immobilie dazu, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis unbedingt zeigen zu lassen. In diesem Energieausweis sind verschiedene Energieskalen aufgeführt, die Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses geben. Dabei zeigt der grüne Bereich einen geringeren Energiebedarf der Immobilie an, während der rote Bereich auf einen hohen Energiebedarf und hohe Kosten für Warmwasser und Heizung prognostiziert.

Der Energieausweis: Gesetzliche Vorschrift und Kalkulationshilfe
Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist ein hilfreicher Wegweiser für Hauskäufer von gebrauchten Immobilien. Liegen die Werte beim Energieausweis im roten Bereich, ist mit zahlreichen Sanierungsarbeiten zu rechnen. Dabei ist die EnEV (Energiesparverordnung) maßgebliches Instrument, nach deren Vorschriften ein Haus energetisch saniert werden muss.

Gesetzliche Vorschriften der Sanierung
Die EnEV gibt vor, in welchem Umfang die Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. So erfordert eine Fassadenerneuerung, dass auch bis dato ungedämmtes Mauerwerk gedämmt werden muss. In Einfamilien,- und Zweifamilienhäusern sind bei einem Eigentümerwechsel zudem alle Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen zu dämmen, wenn diese sich in unbeheizten Räumen befinden. Der Energieausweis ist deswegen ein wichtiger Indikator für die anstehenden Kosten, die neben dem Kauf auf den neuen Eigentümer zukommen können.

Auf den Energieausweis bestehen
Vor dem Hauskauf sollten potentielle Käufer sich bedingend den Energieausweis vorlegen lassen. So wird zeitnah ersichtlich, welche Energieeffizienz das Haus besitzt und welche weiteren Kosten auf den neuen Eigentümer zukommen. Zeigt der Energieausweis hier den grünen Bereich, ist die Energieeffizienz positiv und es muss keine Sanierung getätigt werden. Ein roter Bereich signalisiert, dass das Haus eine schlechte Energieeffizienz besitzt. Allerdings wirkt sich diese auch auf den Kaufpreis aus, der wesentlich geringer ausfällt. Hier ist von Immobilie zu Immobilie abzuwägen.

Montag, 15. Oktober 2012

Zinskommentar Oktober 2012 - Durch weiter niedrige EZB Leitzinsen bleibt auch die Baufinanzierung günstig

In der Sitzung am 04.10.2012 hat die EZB beschlossen, den Leitzins auf dem derzeitigen Niveau von 0,75% zu belassen. Mario Draghi kündigte bereits im September massenweise Ankäufe von Anleihen verschuldeter Staaten an und sorgte allein mit der Ankündigung dafür, dass die Zinsen für Baufinanzierung in den angesprochenen Ländern wie Spanien, Portugal und Griechenland ebenfalls derzeit so günstig wie nie stehen. Die Politik werde zu aktiven Handlungen aufgefordert, so Draghi. Neben Gesprächen über die schrittweise Veränderung der Steuerpolitik- und Systeme ist ebenfalls im Gespräch, mit attraktiven Angeboten die Baufinanzierung maßgeblich in die Wirtschaft einfließen und für Kunden interessant werden zu lassen.

Angst vor Inflation und Rechenkünste bei Anlegern
Wenn Sie bereits von der Geld Druckaktion der EBZ gehört haben und eine Inflation befürchten werden Sie sich fragen, warum gleichzeitig eine Baufinanzierung so günstig verzinst wird und Sie zum Kauf von Immobilien animieren soll. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Kaufpreise für Immobilien ist es derzeit aber zu überlegen, mit einer niedrig verzinsten Baufinanzierung Wohneigentum zu schaffen und so die drohende Inflation zu umgehen. Durch die große Menge gedruckten Geldes ohne Gegenwert ist es offensichtlich, dass eine vorübergehende Inflation das Geld entwerten und gerade bei Kapitalanlagen für wenig Attraktivität und hohe Verluste sorgen wird. Nehmen Sie eine Baufinanzierung auf und schaffen Wohneigentum, wählen Sie einen Sachwert der nicht der Inflation unterliegt und Ihnen somit erhalten bleibt. Die Preise für Immobilien haben sich bis zu einem 40-fachen Satz im Vergleich zu der ehemals 15-fachen Jahresmiete gesteigert. Somit ist auch durch die niedrige Verzinsung bei der Baufinanzierung ein Rückgang der Investition in Wohneigentum eingetreten.

Die Folgen des Rettungsschirms für die Baufinanzierung
Sollte Spanien in den kommenden Wochen den Rettungsschirm nutzen hätte dies zwar einen positiven Einfluss auf die Zinsen der Baufinanzierung im Krisenland, nicht aber für die deutschen Bauzinsen. Diese würden in die Höhe schnellen und somit eine Baufinanzierung in Kombination mit den eh sehr hohen Kaufpreisen für Immobilien zu einem eher unattraktiven Geschäft werden lassen. Die derzeitige Entwicklung der Eurokrise sorgt nicht nur für Unsicherheit, sondern kann für viele Menschen eine Beeinträchtigung der finanziellen Lage mit sich bringen. Wer bauen oder in Sachwerte wie Immobilien investieren möchte sollte überlegen, ob er die derzeit günstigen Zinsen nutzt und sich jetzt vor einer Inanspruchnahme des Rettungsschirms der Spanier mit viel höheren Zinsen der Baufinanzierung abfinden muss. Bei einer Investition im Krisenland lohnt sich das Abwarten, bei deutschem Wohneigentum ist durch drohende Inflation Eile geboten.

Zins-Tendenz:
Kurzfristig: seitwärts
Mittelfristig: aufwärts

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Rundumschutz vor Feuchtigkeit und Wasser - Abdichtungen regelmäßig überprüfen

Die sichere Abdichtung von Bauwerken ist enorm wichtig, um sich dauerhaft vor Schäden durch eintretende Nässe zu schützen. Schließlich ist Schimmel und Moder nicht gerne gesehen und kann zudem enorme Gesundheitsschäden verursachen. Aus diesem Grund sollten Sie bei dem Bau eines Hauses grundsätzlich von Anfang an auf eine professionelle, sachgemäß durchgeführte Abdichtung Ihrer Immobilie achten.

Möglichkeiten der Bauwerksabdichtung
Bei der Bauwerksabdichtung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, welche nach ihrem individuellen Zweck kategorisiert werden. Diese unterscheiden sich im verwendeten Material, dem Dichtstoff. Hierzu sollten Sie vorher eine gezielte Auswahl treffen, welche dem Zweck beziehungsweise der Stelle der Abdichtung entspricht. Für eine möglichst unkomplizierte Abdichtung von Fugen eignet sich die Verwendung von Dichtstoffen aus Kartuschen. Diese können sowohl aus Silikon als auch aus Acryl bestehen. Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, sollten Sie dagegen auf Dichtschlämme zurückgreifen, welche besonders häufig an Wänden, in Kellern und Böden Verwendung finden. Des Weiteren können Sie zwischen speziellen PU-Schaumstoffen, den seit Jahrhunderten bewährten Bitumen sowie recht unkomplizierten Imprägmierungen wählen.

Abdichtungen regelmäßig kontrollieren
Auch nach der Bauabdichtung sollte eine regelmäßige Kontrolle der Abdichtungen durchgeführt werden.
Nur so kann langfristig ein sicherer Schutz gewährleistet werden. Sollten sich die Dichtstoffe dabei nach einiger Zeit eventuell gelöst haben, wäre es sehr ratsam, möglichst schnell zu reagieren und eine komplett neue oder, je nach Beschädigungsgrad, zusätzliche Abdichtung durchzuführen sowie mit speziellen Haftstoffen nach zu helfen.
Dies ist auch bei Fenstern und Türen angeraten, denn sind diese undicht, wird unnötige Energie verbraucht. Mit dem "Papiertest" kann man dies unkompliziert testen. Zwischen Rahmen und Fenster bzw. Tür klemmt man ein Blatt Papier und schließt diese. Kann man das Blatt Papier einfach herausziehen, sollte die Dichtung erneuert werden oder ein selbstklebendes Abdichtband aus Gummi oder Schaumstoff angebracht werden. Zur Abdichtung der Türenunterkannte gibt es spezielle Bürstenschienen um die Zugluft zurückzuhalten.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

KfW Nutzungsänderung - Nichtwohnfläche wird Wohnfläche

Die KfW hat eine Änderung in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ bei der Umwidmung von Nichtwohnflächen vorgenommen. Bisher war bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen nur eine anteilige Förderung der KfW möglich bzw. es wurden ganzheitliche Umwidmungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert.

Das ist neu
Ab sofort ist die Nutzungsänderung in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ vollständig förderfähig. Bitte vermerken Sie bei Kreditanträgen unter Ziffer 5 im Feld Vorhabensbeschreibung, das es sich um eine Umwidmung handelt.

Gilt nicht für Neubaumaßnahmen
Wichtig ist, das es sich hierbei insgesamt nicht um eine Neubaumaßnahme handeln darf. Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten. Die geänderte Regelung kann ab sofort für alle neuen Kredit- oder Zuschussanträge angewandt werden. Eine nachträgliche Anwendung der neuen Regelung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Umwidmung.jsp auf der KfW-Internetseite.