Mittwoch, 4. September 2013

KfW Unterstützung für den Immobilienkauf und das Sanieren

Um das Eigenheim im Wert zu erhalten und notwendige Aufgaben zum energieeffizienten Sanieren vornehmen zu können, reicht das eigene Budget nicht immer aus und lässt es notwendig werden, auf Möglichkeiten zur Finanzierung zuzugreifen. Hier ist die KfW Bank ein adäquater Ansprechpartner, der sowohl Käufer von Immobilien, als auch Immobilienbesitzer mit dem Wunsch zum Sanieren unterstützt und so für mehr Liquidität sorgt.

Aufstockung zum vorhandenen Eigenkapital
Um ein Haus sanieren oder sich zum einer Immobilie entscheiden zu können, sollten zwischen 20 und 30% der Summe an Eigenkapital vorhanden sein. Eine überlegte Budgetplanung schließt finanzielle Probleme aus und sorgt weiterführend dafür, dass sich mit einem Darlehen der KfW Bank, ein Bauvorhaben oder eine Planung zur Sanierung realisieren lassen. Um ein Förderprogramm zu nutzen ist es notwendig, die gewünschte Förderung vor dem Hauskauf, beziehungsweise vor den Maßnahmen zum Sanieren zu beantragen. Anderenfalls ist ein Darlehen der KfW Bank nicht möglich und wird in der Regel abgelehnt. Die KfW Bank unterstützt vor allem Bauvorhaben und Projekte, die sich rund um das altersgerechte und energieeffiziente Sanieren drehen. Durch diese Maßnahmen wird der Wohnwert der Immobilie nicht nur erhalten, sondern sich für eine Wertsteigerung des Eigenheims entschieden und somit eine Grundlage geschaffen, sich für die Förderung der Bank zu prädestinieren.

Günstige Kredite zum Sanieren
Das altersgerechte Sanieren und die Umgestaltung der Immobilie zu einem energieeffizienten Haus sind zu 100% förderfähig. Wer die Auflagen zur Förderung erfüllt, kann also beim Sanieren mit der KfW Bank richtig sparen und sich für einen Zuschuss entscheiden, welcher bereits mit 1% Verzinsung gewährt und somit enorm günstig ist. Nicht nur vollständige Sanierungen, sondern seit neuestem auch einzelne Maßnahmen zur Wertsteigerung von Immobilien werden gefördert und können so mit einem enorm zinsgünstigen Kredit der KfW Bank vorangebracht und ohne unüberschaubare Mehrkosten zeitnah realisiert werden.

Auf der Internetseite der KfW-Bank erhalten Sie aktuelle Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen.
weiter zur Internetseite der KfW-Bank


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Sonntag, 1. September 2013

Notarkosten sorgen für Erhöhung der Nebenerwerbskosten

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat zum „Kostenrechnungsmodernisierungsgesetz“, erhöhen sich ab dem 1. August 2013 unter anderem auch die Notar- und Grundbuchgebühren. Durch die Verabschiedung eines neuen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), wird die bisherige Gebührenordnung für Notare ersetzt. In dem neuen Gesetz gibt es negative wie auch positive Veränderungen. Tatsache ist jedoch, dass  für Grundstücks- und Immobilieninteressen ab 01.08.2013 deutlich mehr Notargebühren fällig werden.

Was gehört zu den NotarkostenDie Gebühren eines Notars richten sich nach der Leistung, welche er erbringt und unterscheiden sich in Beratung, Entwurf, Beurkundung, Veranlassung der Grundbucheintragung und anderes. Grundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücks- oder Immobilienpreis, bzw. der Geschäftswert. Je nach dem Aufwand der notariellen Betreuung, werden Grundstücks- und Immobilienkäufer künftig mit Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent rechnen müssen. Im Gegenzug sieht das neue Gerichts- und Notarkostengesetz Gebührensenkungen im Bereich des Notaranderkontos vor. Hier kann es z.B. im Stadtstaat Hamburg, wo die Abwicklung von Immobilienkäufen über Notaranderkonten eine alte Tradition besitzt, eine Kostensenkungen durch das neue Gesetz von bis zu 60 Prozent geben. Von einer Gebührensenkung profitieren auch Grundstücks- und Immobilienbesitzer bei der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld.

Was gibt es für die Praxis zu beachten
Deshalb sollte bei einer Finanzierungskalkulation künftig mit einer Pauschale von 2 Prozent für Notar und Grundbuch anstelle der bisherigen 1,5 Prozent gerechnet werden.
Mehr Information zum Gerichts- und Notarkostengesetz erhalten Sie auch der Internetseite der Bundesnotarkammer oder auch auf der Internetseite zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).