Um das Eigenheim im Wert zu erhalten und notwendige Aufgaben zum
energieeffizienten Sanieren vornehmen zu können, reicht das eigene Budget nicht
immer aus und lässt es notwendig werden, auf Möglichkeiten zur Finanzierung
zuzugreifen. Hier ist die KfW Bank ein adäquater
Ansprechpartner, der sowohl Käufer von Immobilien, als auch Immobilienbesitzer
mit dem Wunsch zum Sanieren unterstützt und so für mehr Liquidität sorgt.
Aufstockung zum vorhandenen Eigenkapital
Um ein Haus
sanieren oder sich zum einer Immobilie entscheiden zu können, sollten zwischen
20 und 30% der Summe an Eigenkapital vorhanden sein. Eine überlegte
Budgetplanung schließt finanzielle Probleme aus und sorgt weiterführend dafür,
dass sich mit einem Darlehen der KfW Bank, ein Bauvorhaben
oder eine Planung zur Sanierung realisieren lassen. Um ein Förderprogramm zu
nutzen ist es notwendig, die gewünschte Förderung vor dem Hauskauf,
beziehungsweise vor den Maßnahmen zum Sanieren zu beantragen. Anderenfalls ist
ein Darlehen der KfW Bank nicht möglich und
wird in der Regel abgelehnt. Die KfW Bank unterstützt vor
allem Bauvorhaben und Projekte, die sich rund um das altersgerechte und
energieeffiziente Sanieren drehen. Durch diese Maßnahmen wird der Wohnwert der
Immobilie nicht nur erhalten, sondern sich für eine Wertsteigerung des
Eigenheims entschieden und somit eine Grundlage geschaffen, sich für die
Förderung der Bank zu prädestinieren.
Günstige Kredite zum Sanieren
Das altersgerechte Sanieren
und die Umgestaltung der Immobilie zu einem energieeffizienten Haus sind zu 100%
förderfähig. Wer die Auflagen zur Förderung erfüllt, kann also beim Sanieren mit
der KfW Bank richtig sparen und
sich für einen Zuschuss entscheiden, welcher bereits mit 1% Verzinsung gewährt
und somit enorm günstig ist. Nicht nur vollständige Sanierungen, sondern seit
neuestem auch einzelne Maßnahmen zur Wertsteigerung von Immobilien werden
gefördert und können so mit einem enorm zinsgünstigen Kredit der KfW Bank
vorangebracht und ohne unüberschaubare Mehrkosten zeitnah realisiert werden.
Auf der Internetseite der KfW-Bank erhalten Sie aktuelle Informationen zu den
einzelnen Förderprogrammen.
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zur Internetseite der KfW-Bank
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"Insider-Infos" für Baufinanzierer, Immobilien-Besitzer heute und Immobilien-Besitzer morgen
Mittwoch, 4. September 2013
Sonntag, 1. September 2013
Notarkosten sorgen für Erhöhung der Nebenerwerbskosten
Nach der Zustimmung durch den Bundesrat zum „Kostenrechnungsmodernisierungsgesetz“, erhöhen sich ab dem 1. August 2013 unter anderem auch die Notar- und Grundbuchgebühren. Durch die Verabschiedung eines neuen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), wird die bisherige Gebührenordnung für Notare ersetzt. In dem neuen Gesetz gibt es negative wie auch positive Veränderungen. Tatsache ist jedoch, dass für Grundstücks- und Immobilieninteressen ab 01.08.2013 deutlich mehr Notargebühren fällig werden.
Was gehört zu den NotarkostenDie Gebühren eines Notars richten sich nach der Leistung, welche er erbringt und unterscheiden sich in Beratung, Entwurf, Beurkundung, Veranlassung der Grundbucheintragung und anderes. Grundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücks- oder Immobilienpreis, bzw. der Geschäftswert. Je nach dem Aufwand der notariellen Betreuung, werden Grundstücks- und Immobilienkäufer künftig mit Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent rechnen müssen. Im Gegenzug sieht das neue Gerichts- und Notarkostengesetz Gebührensenkungen im Bereich des Notaranderkontos vor. Hier kann es z.B. im Stadtstaat Hamburg, wo die Abwicklung von Immobilienkäufen über Notaranderkonten eine alte Tradition besitzt, eine Kostensenkungen durch das neue Gesetz von bis zu 60 Prozent geben. Von einer Gebührensenkung profitieren auch Grundstücks- und Immobilienbesitzer bei der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld.
Was gibt es für die Praxis zu beachten
Deshalb sollte bei einer Finanzierungskalkulation künftig mit einer Pauschale von 2 Prozent für Notar und Grundbuch anstelle der bisherigen 1,5 Prozent gerechnet werden.
Mehr Information zum Gerichts- und Notarkostengesetz erhalten Sie auch der Internetseite der Bundesnotarkammer oder auch auf der Internetseite zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Was gehört zu den NotarkostenDie Gebühren eines Notars richten sich nach der Leistung, welche er erbringt und unterscheiden sich in Beratung, Entwurf, Beurkundung, Veranlassung der Grundbucheintragung und anderes. Grundlage für die Gebührenberechnung ist der Grundstücks- oder Immobilienpreis, bzw. der Geschäftswert. Je nach dem Aufwand der notariellen Betreuung, werden Grundstücks- und Immobilienkäufer künftig mit Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent rechnen müssen. Im Gegenzug sieht das neue Gerichts- und Notarkostengesetz Gebührensenkungen im Bereich des Notaranderkontos vor. Hier kann es z.B. im Stadtstaat Hamburg, wo die Abwicklung von Immobilienkäufen über Notaranderkonten eine alte Tradition besitzt, eine Kostensenkungen durch das neue Gesetz von bis zu 60 Prozent geben. Von einer Gebührensenkung profitieren auch Grundstücks- und Immobilienbesitzer bei der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld.
Was gibt es für die Praxis zu beachten
Deshalb sollte bei einer Finanzierungskalkulation künftig mit einer Pauschale von 2 Prozent für Notar und Grundbuch anstelle der bisherigen 1,5 Prozent gerechnet werden.
Mehr Information zum Gerichts- und Notarkostengesetz erhalten Sie auch der Internetseite der Bundesnotarkammer oder auch auf der Internetseite zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
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