Donnerstag, 21. August 2014

Grunderwerbsteuer in Hessen steigt bereits zum 1. August 2014

Der hessische Landtag hat am 15.07.2014 eine Anhebung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. August dieses Jahres und nicht, wie erst ursprünglich geplant, zum Jahreswechsel 2014/2015. Damit stößt Hessen in die Spitzengruppe der Bundesländer in Sachen Grunderwerbsteuer.

Zweite Erhöhung innerhalb kurzer Zeit
Damit wird innerhalb von eineinhalb Jahren schon zum zweiten Mal die Grunderwerbssteuer in Hessen erhöht. Ende 2012 betrug der Steuersatz noch 3,5 Prozent. Die zweieinhalb Prozentpunkte Unterschied machen sich bisher bereits beim Immobilienkauf drastisch bemerkbar. Das bedeutet für den Käufer einen über 70 Prozent höheren Steuerbetrag, der an das Finanzamt gezahlt muss. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro sind z.B. ab August 12.000 Euro Steuer zu zahlen. Dagegen waren es bis 2012 nur 7.000 Euro gewesen.

Die Bundesländer wollen am Immobilienboom mitverdienen
Aufgrund niedriger Bauzinsen und den Nachwehen der Finanzkrise, interessierten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen für eine selbst genutzte Immobilie und auch Investoren entschieden sich vermehrt für das „Betongold“. Die Bundesländer haben Immobilien als Geldquelle entdeckt, um die klammen Staatskassen zu füllen. Anfang des Jahres 2014 hatten schon Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Als nächstes Bundesland plant das Saarland eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2015 umgesetzt.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent
◾Bremen: 5 Prozent
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: 5 Prozent
◾Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 5,5 Prozent
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
◾Thüringen: 5 Prozent

Eine Grunderwerbssteuer ist immer dann zu entrichten, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbssteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern Werbung

Mittwoch, 6. August 2014

Zinskommentar Juli 2014 – Immobilienkredite weiter auf historisch tiefem Zins

Während der Sparer seit einigen Wochen immer mehr die Freude an einer Geldanlage verliert und sich über Niedrigzinsen ärgert, jubelt der Häuslebauer. Der Zinssatz für Immobilienkredite ist so günstig, dass potenzielle Bauherrn bereits ab einer Monatsrate von 1.000 Euro einen Kredit über 288.000 Euro erhalten können. Für Sparer hingegen sind schlechte Zeiten angebrochen. Die Verzinsung ihrer Guthaben steht in keiner positiven Relation zur Inflation, sodass sich die zur Vorsorge getroffene Sparanlage in ihrem Wert minimiert.

Kein Konsens in der GeldpolitikDoch nicht nur private Sparer und Kreditinteressierte, sondern auch Experten auf dem Finanzmarkt agieren in gespaltenen Lagern. Der Bundespräsident unterstützt zwar die Niedringzinspolitik der EZB, doch hat auch er zuvor unter anderem Anleihenkäufe scharf kritisiert. Weiter warnt Weidmann vor der Aufweichung des Stabilitätspakts, der beispielsweise von Frankreich und Italien gefordert wird. Befürworter hingegen halten den aktuellen Status quo für einen Erfolg und befinden, dass die letzte Zinssenkung nicht an ihrem Ziel vorbeigegangen wäre. Sogar bis 2016 könnte sie vorhalten, wenn es nach EZB Direktoriumsmitglied Mersch geht.

Welche realen Auswirkungen zu beobachten sindStatistiken besagen, dass die Inflation in der Eurozone derzeit stabil bei 0,5 Prozent liegt. Ein Preisauftrieb in Deutschland präsentiert sich mit einer Performance von 1 Prozent, was eine Steigerung von ehemals 0,9 Prozent aufzeigt. In der Arbeitslosenquote habe sich nichts verändert. Sie steht konstant bei 11.6 Prozent mit Blickpunkt auf den Monat Mai. In Deutschland ist sogar ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 6.5 Prozent zu verzeichnen, sodass von einer steigenden Konjunktur die Rede sein kann. Die Risiken sind aber keinesfalls ausgestanden, wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Jahresbericht mit Stand Juni 2014 veröffentlichte. Die hohe Verschuldung der Banken selbst könnte zu einem Katalysator werden und eine Entwertung der finanziellen Mittel begünstigen.

Was wird die Performance bringen?
Da man auf eine einheitliche Entwarnung oder positive Performance derzeit vergeblich wartet, bleibt der Ausgang der Eurokrise nach wie vor ungewiss. Derweil können sich Bauherren freuen und günstige Kredite aufnehmen, während Sparer auch weiter in den sauren Apfel beißen müssen. Das Zinsniveau für Darlehen wird in den nächsten Wochen niedrig bleiben, wobei je nach aktueller Nachrichtenlage mit kurzfristigen Konditionsausschlägen gerechnet werden muss.

Tendenz:kurzfristig: abwärts
mittelfristig: seitwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Freitag, 1. August 2014

Bestehende Grundschuld für neues Darlehen nutzbar

Für Darlehen sind die Zinsen weiterhin günstig. Dies können Immobilienbesitzer nutzen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Sicherheit des Grundpfandrechts nutzen
Der Trick: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nutzen. Bei der Finanzierung von Immobilien wird im Grundbuch als Sicherheit für den Darlehensgeber ein Grundpfandrecht eingetragen. Die sogenannte Grundschuld bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann die Grundschuld gelöscht oder als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden.

Freie Verwendung für das aufgenommene Geld
Wofür das neu aufgenommene Geld verwendet wird, spielt dabei keine Rolle. Denn dessen Verwendung ist nicht an das Eigenheim gebunden. Das Darlehen kann also von dem Eigentümer beispielsweise sowohl für An- und Umbauten am Eigenheim oder Renovierungen oder auch für eine neue Einrichtung oder eine vollkommen andere Nutzung ausgeben.

Freie Auswahl des Geldgebers
Das Darlehen muss keinesfalls bei der Bank oder der Sparkasse aufgenommen werden, die im Grundbuch eingetragen ist. Eine eingetragene Grundschuld lässt sich einfach abtreten. Es kann so auch ein Darlehen mit einem freien Grundschuldanteil ggf. kostengünstiger bei einem anderen Kreditinstitut komfortabel vorgenommen werden. Der frei gewordene Grundschuldanteil sollte jedoch mindestens 25.000 bis 50.000 Euro betragen. Im Regelfall ist noch nicht mal ein erneuter Notartermin erforderlich. Mit dem Abschluss des Darlehens bei der neuen Bank wird diese ermächtigt, eine so genannte Grundschuldabtretung zu veranlassen. So werden bestehende Grundschulden von Bank zu Bank abgetreten und es fallen nur Notargebühren für die notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Bankenvertreter an.

Die Löschung einer Grundschuld verursacht hingegen Notarkosten (Unterschriftsbeglaubigung, Löschungsbewilligung, Grundschuldbestellung) und Grundbuchkosten (Löschung der Grundschuld).

 Lastminute-Express.de
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