Montag, 21. Dezember 2015

Zinskommentar Dezember 2015 - Erneute Ausweitung der Geldpolitik - Folgen für Baufinanzierer?

Der 3. Dezember 2015 brachte neue Informationen der EZB, auch wenn der Leitzins unverändert bleibt. Der Kauf von Staatsanleihen verlängert sich von bisher September 2016 auf März 2017, wobei das monatliche Kontingent von 60 Milliarden Euro aber unverändert bleibt. Der Strafzins für Banken mit Einlagen bei der EZB wird nach oben korrigiert und erhöht sich auf nunmehr 0,3 Prozent. Die Änderung resultiert aus der Tatsache, dass alle bisherigen Maßnahmen nicht die gewünschte Veränderung in den Inflationstendenzen brachte und die EZB ihr sich selbst gestecktes Ziel von zwei Prozent verfehlt hat. Aber auch sinkende Energiepreise, so zum Beispiel der Tiefstand bei Rohöl beeinflussen den Markt und sind dafür verantwortlich, dass nachhaltige Anstiege in den Preisen ausbleiben. Zusätzlich bemängelt die EZB, dass selbst die expansive Geldpolitik keinerlei Veränderungen in der Kreditvergabe mit sich brachte und auch dies ein wesentliches Merkmal für die stagnierenden Konjunktur in der Eurozone ist.

Draghis Maßnahmen weichen von Erwartungen der Marktteilnehmer ab
Hätte eine Befragung der Marktteilnehmer stattgefunden, hätten diese eine Änderung der geldpolitischen Maßnahmen nicht für gut befunden. Der Markt erwartete die Ausführung der angekündigten Ausweitung monatlicher Staatsanleihenkäufe, die laut Draghi und den neuesten Beschlüssen der EZB aber ausbleibt. Aktien- und Anleihekurse fielen, während die Renditen bei Staatsanleihen einen Anstieg verzeichnen konnten. Weiter war ein Anstieg von Pfandbrief Renditen erkennbar und auch die Konditionen bei Baufinanzierungen erhöhten sich teilweise um 0,20 Prozentpunkte. Die Veränderung blieb aber nur von kurzer Dauer, denn bereits in den Folgetagen sanken die Zinsen wieder und der Gesamtblick auf die vergangenen vier Wochen zeigt keine spürbare Veränderung auf.

Zinsentwicklung auf dem Prüfstand
In den kommenden Wochen fließen zwei gegenläufige Effekte auf die Zinsentwicklung ein und könnten eine spürbare Veränderung mit sich bringen. Die US-amerikanische Wirtschaft verzeichnet einen leichten Aufwärtstrend, aus dem heraus die US-Notenbank Fed den Leitzins maßvoll heben wird. Dies ist durchaus als Signal für weitere Zinsanstiege zu werten, die sich in Zukunft einstellen und auch den Euroraum nicht unberührt lassen werden. Dem gegenüber steht die chinesische Wirtschaft, deren Performance nach wie vor kritisch ist. Exporte sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken und China importiert weniger, was eine klare Tendenz zur sinkenden Binnennachfrage innerhalb des Landes aufzeigt. Bleibt die chinesische Wirtschaft weiter auf dem abfahrenden Gleis, beeinflusst dies nicht nur die Zinsentwicklung in China, sondern lässt auch den europäischen Zinsmarkt nicht unberührt.

Weiter historisch niedrige Zinsen
Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, welche Veränderungen die kommenden Wochen bis zum Ende des Jahres und der Start ins neue Jahr mit sich bringen und welche neue Orientierung der Zinsmarkt einnimmt. Für die Eigenheimfinanzierer in Deutschland kann trotz aller kurzfristigen Schwankungen festgehalten werden, dass sie ein extrem niedriges und damit historisch einzigartiges Zinsniveau vorfinden. Das von der Bundesbank statistisch ermittelte gesamte Immobilienfinanzierungsvolumen ist zum ersten mal seit Jahren stark angestiegen. Die Ursachen liegen zum Teil an den kräftig steigenden Immobilienpreisen in verschiedenen Metropolregionen, an vermehrten Immobilienkäufen und zunehmend auch an einer sich deutlich belebenden Baukonjunktur in Deutschland.

Sondertilgungsoption zum Jahresende prüfen
Wenn ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde und derzeit freies Eigenkapital vorhanden ist, sollte geprüft werden, ob kurz vor dem Jahresende die aktuelle Restschuld mit einer Sondertilgungsoption vermindert werden kann. Durch eine Sondertilgung erhöht sich der rechnerische Tilgungsanteil in der monatlichen Darlehensrate, und der Zinsanteil sinkt.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
langfristig: steigend

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Dienstag, 15. Dezember 2015

Zinskommentar November 2015 - Neue geldpolitische Impulse - was erwartet uns zum Jahresende?

Die Baufinanzierungszinsen verharrten kürzlich in Lauerstellung, da das Jahresende wohl neue Impulse in der Geldpolitik setzt und man gezielt auf weitere Maßnahmen der EZB wartet. Von neuen Maßnahmen ist auszugehen, sieht man die absolut niedrige Inflationsrate der Eurozone vor Augen und verinnerlicht den Wert von 0,1 Prozent. Dieser Wert spricht dafür, dass das Anleihekaufprogramm von Seiten der EZB bisher fruchtlos blieb und keinerlei Auswirkung auf die Inflationsrate nimmt. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass Mario Draghi weitere Maßnahmen zur Inflationsstärkung in Erwägung zieht und wahrscheinlich noch in diesem Jahr umsetzen wird.

Fakten und Vermutungen rund um die EZB
Die jüngste geldpolitische Sitzung ergab keine Änderung, sodass sich der Leitzins nach wie vor auf einem Rekordtief von 0,05 Prozent befindet. Weiter kauft die Europäische Zentralbank monatlich für rund 60 Milliarden Euro Anleihen auf und äußert sich darüber, dass eine Änderung dieser Praktik vor dem September 2016 in keinem Fall vorgesehen ist. Da sich das Anleihekaufprogramm in keiner Weise auf die Inflationsrate auswirkte und eine nachhaltige Stärkung vermissen ließ, könnte die Maßnahme eigentlich als unrealistisch eingestuft werden. Doch im Bereich der Kreditvergabe sei eine verbesserte Performance erkennbar, so Draghi. Im Dezember steht eine neue Prüfung auf dem Programm der EZB und soll sich in erster Linie damit beschäftigen, ob die Geldpolitik das Wachstum der Wirtschaft ausreichend fördert oder ob eine neue Reaktion von Nöten ist. Nicht nur auf dem europäischen Finanzmarkt, sondern auch im Umfeld der US-Notenbank Fed blieb der Leitzins aktuell unverändert. Hier äußere man sich allerdings darüber, dass höhere Zinsen durchaus zu rechtfertigen wären und nicht ausgeschlossen sind. Mitte Dezember könnte es eine Änderung geben, wie von Seiten der Fed geäußert wird.

Einflüsse geldpolitischer Änderungen auf die Baufinanzierung
Baufinanzierer konnten in den vergangenen Wochen einen Seitwärtstrend beobachten und blickten unter dem Strich auf einen Rückgang der Bestzinsen, der sich vor allem im Bereich 10-jähriger Hypothekenzinsen um die 5 Basispunkte bewegte. Die Ausweitung der Anleihenkäufe von Seiten der EZB, wie auch eine Anhebung der US-Leitzinsen könnten eine Änderung im Bauzins nach sich ziehen und den Seitwärtstrend unterbrechen. Im Hinblick auf das Jahresende können kleinere Zinssprünge auftreten und sich bei erhöhten Anleihekaufoptionen durch die EZB mit einer Senkung, bei einer Erhöhung der US-Leitzinsen aber mit steigenden Zinsen in Europa zeigen. Baufinanzierer sollten die geldpolitischen Entscheidungen aktuell mit Argusaugen betrachten und schnell reagieren, um eine möglichst günstige und langfristig vorteilhaft niedrigverzinste Baufinanzierung zu erhalten.

Tendenz: kurzfristig: seitwärts
langfristig: steigend

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Montag, 7. Dezember 2015

Änderung bei KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)

Bei der KfW-Bank können private Eigentümer und Mieter ab sofort höhere Zuschüsse im Programm „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“ bekommen, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung und/oder dem Einbruchschutz investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch ihre Umbaumaßnahmen erreichen.

Förderprogramme KfW-BankErweiterung des Produkts um die direkte Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz Die Kreditförderung wird von der KfW-Bank zum 1. April 2016 entsprechend erweitert. Sie finden nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Zuschuss, die darüber hinaus in dem beigefügten Steckbrief zusammengefasst sind.

Wie ändern sich die Zuschusssätze?
Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz erhöhen sich auf 10 Prozent beim Erreichen des Förderstands „Altersgerechtes Haus“ auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten sinken von 3.750 EUR auf 2.000 EUR. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt dafür 30 Mio. EUR bis 2017 zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ausschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 EUR bis max. 1.500 EUR. Bei Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen kann ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 EUR bis max. 6.250 EUR beantragt werden.

Was wird gefördert?
Folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert:
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • Baugebundene Assistenzsysteme
Diese Maßnahmen können auch mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder wie gewohnt mit dem Produkt „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren ist weiterhin nur in diesem Produkt förderfähig.

Erfolgsbilanz der meisten Hauseigentümer nach der Modernisierung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, sowie Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Einbindung von Fachunternehmen
Die Durchführung aller Maßnahmen zur Barriereduzierung und zum Einbruchschutz erfolgt durch Fachunternehmen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet unter www.kfw.de/455 verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz.

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