Donnerstag, 21. Januar 2016

Nächstes Weihnachten in den eigenen vier Wänden

Wer ins Eigenheim ziehen will und den Startschuss dafür im Januar abgibt, der kann schon das nächste Weihnachtsfest dort feiern. Denn ein Jahr genügt vom Kassensturz über die Suche der Immobilie und Baufinanzierung bis zum Einzug. Dank der niedrigen Bauzinsen kommen Sie derzeit besonders günstig zu Ihrem Baukredit.

Traum vom Eigenheim wahr werden lassen
Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen die größte Investition im Leben. Drei von vier Deutschen sparen laut einer GfK-Umfrage für eine eigene Immobilie und die niedrigen Zinsen machen den Bau oder Kauf derzeit lukrativ. Ein Darlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit bekommt man für unter zwei Prozent Zinsen und bei einer Laufzeit von 15 Jahren liegt der Zins nur geringfügig höher. Vor zehn Jahren waren die Zinsen noch doppelt so hoch. Dies hat zur Folge, dass sich der Gesamtaufwand für die Abzahlung der Immobilie erheblich reduziert.

Unabhängigkeit und langfristige Sicherheit mit der eigenen Immobilie
Da der Kauf einer Immobilie die Haushaltskasse über Jahrzehnte belastet, ist ein realistischer Kassensturz angeraten. Dazu gehört eine gründliche Analyse der eigenen Einnahmen und Ausgaben sowie der weiteren Lebensplanung. Wenn die ermittelten Eckdaten für eine Investition passen, steht der Suche nach einem geeigneten Objekt nichts mehr im Wege. Mit etwas Glück bei der Objektsuche, kann dann vom zeitlichen Ablauf das nächste Weihnachtsfest bereits in den eigenen vier Wänden stattfinden.

Einen guten Überblick darüber verschafft Ihnen die folgende Grafik.

in 12 Monaten ins eigene Heim

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Donnerstag, 7. Januar 2016

KfW begrenzt Nutzungsmöglichkeit im Programm 124 zum 01.04.2016

Anfang Dezember 2015 veröffentlichte die KfW weiterführende aber auch neue interessante Informationen zu anstehenden Änderungen in 2016, zu denen ich Ihnen einen kurzen Überblick geben möchte. Es geht dabei um das Programm Energieeffizient Bauen 153, das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 und die Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430.

Förderprogramme KfW-Bank
1. Programm Energieeffizient Bauen 153Folgende Anpassungen im Programm Energieeffizient Bauen (153) sind bereits bekannt:
  • Wegfall KfW-Energieeffizienzhaus 70
  • Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • Vereinfachter Nachweis für KfW-Effizienzhaus 55
  • Höchstbetrag steigt auf 100.000 € je Wohneinheit
  • Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau
  • 20 Jahre Zinsbindung möglich
  • Zeitraum für Mitteileinsatz wird auf 6 Monate verlängert
  • Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard
Nun stehen auch die Tilgungszuschüsse für die einzelnen Effizienzhäuser fest:
Effizienzhaustyp                    Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 Plus            15%
Effizienzhaus 40                    10%
Effizienzhaus 55                    5%
Die „Bestätigungen zum Antrag“ für die neuen KfW- Effizienzhäuser können voraussichtlich ab Mitte März 2016 durch die Sachverständigen erstellt werden.

Immobilienkauf: Haben Sie Ihre Finanzierung mit einer Förderung wie z.B. einem KfW-Darlehen kombiniert?

2. KfW-Wohneigentumsprogramm 124
  • Begrenzung des Beleihungsauslaufs auf 100 Prozent ab 01.04.2016
    Die KfW hat sich entschlossen, für die Vergabe von Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mit Wirkung zum 01.04.2016 für die Gesamtfinanzierung den Beleihungsauslauf auf 100 Prozent des Beleihungswerts der Immobilie zu begrenzen, die als Sicherheit verwendet wird.
  • Wegfall der Antragstellung für BGB-Gesellschaften
    Zur weiteren Harmonisierung der Programmbestimmungen wird die Möglichkeit zur Antragstellung für die BGB-Gesellschaft bzw. der GbR im KfW-Wohneigentumsprogramm aufgrund der geringen Inanspruchnahme abgeschafft.
3. Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430
Ab 01.01.2016 verbessert die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“ als Ergänzung zur bisherigen Förderung von Einzelmaßnahmen, die unverändert fortgeführt wird. Der Investitionszuschuss für „Heizungs- und Lüftungspakete“ beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird mit 12,5 Prozent auf den Kreditbetrag verrechnet werden. Weitere Einzelmaßnahmen, die zusammen mit dem „Heizungs- oder Lüftungspaket“ durchgeführt werden, erhalten ebenfalls den höheren Tilgungs- oder Investitionszuschuss (für weitere Einzelmaßnahmen erfolgt eine Zusage unter den Verwendungszwecken für das „Heizungs- oder Lüftungspaket“).

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