Montag, 24. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Zur Unterstützung der Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden in Deutschland, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 01.08.2016 ein Förderprodukt für Brennstoffzellenheizungen gestartet. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen (0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung) in neuen und bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 40% der förderfähigen Kosten.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Förderung ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Diese Expertenliste findet man unter www.energie-effizienzexperten.de. Die Mittel für das Produkt werden vom BMWi aus dem Anreizprogramm „Energieeffizienz“ der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Ein Antrag für das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ kann ab 01.12.2016 über das KfW-Zuschussportal www.kfw.de/zuschussportal gestellt werden.

Was ist zu beachten
Wie bei allen KfW-Produkten ist darauf zu achten, dass die Förderung vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen ist. Soll ein Vorhaben vor Dezember 2016 begonnen werden, kann die Förderung mit einem Reservierungsformular unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der KfW reserviert werden. Im Anschluss an die Reservierung erhält der Kunde eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Antragsteller mit seinem Vorhaben beginnen. Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die
Antragsdaten im Zeitraum vom 01. bis 30.12.2016 vollständig im KfW-Zuschussportal eingegeben werden.



In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss:
  1. Energieeffizienz-Experten einbinden www.energie-effizienz-experten.de
  2. Zuschuss beantragen www.kfw.de/zuschussportal
  3. Vorhaben durchführen
  4. Zuschuss erhalten
Mehr Informationen zum Programm Zuschuss Brennstoffzelle (433) findet man hier.
Quelle: KfW-Bank

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Montag, 17. Oktober 2016

Attraktiv bauen mit kleinem Budget

Beim Bau des Eigenheims spielt das Budget eine große Rolle. Damit man trotz finanzieller Einschränkung seine eigenen Gestaltungswünsche umsetzen kann, hat der freie Architekt Achim Linhardt den Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" erschienen im DVA-Verlag verfasst.

Kurzinhalt des BuchesKosten entstehen nicht, sondern sie werden gemacht. Der freie Architekt Achim Linhardt zeigt in seinem Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" auf, wie ein Bau sinnvoll geplant wird und wo Einsparpotentiale sind. Es sind Hunderte von Entscheidungen, die ein Haus in seinen Eigenheiten bestimmen – und jede davon ist eine Kostenentscheidung. Je mehr der Bauherr darüber weiß, desto besser wird er sein Budget einhalten können. Dieser Ratgeber zeigt verschiedene Strategien zur Kostenersparnis, erläutert die Grundlagen von Planung und Bauablauf und macht so jeden Bauwilligen zum kompetenten Partner am Bau.

Das erste Kapitel befasst sich mit Strategien zur Kostenersparnis. Ob klein, einfach, in Abschnitten, gemeinsam oder selbst gebaut - mit jeder dieser Varianten lassen sich Baukosten senken. Im zweiten Kapitel wird auf den Bauablauf eingegangen. Dazu gehören die Berechnung der Baukosten, Bauweise und Gebäudeform sowie Grundriss und Standortwahl. Im letzten Kapitel geht es um Bauteile und Bautechnik. Wände, Fußböden oder elektrische Installationen sollten nicht nur günstig im Erwerb sein, sondern auch kostensparend in der Nutzung.

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Dienstag, 11. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)

Bei der KfW-Bank sind Beantragungen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich. Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen EUR aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Deshalb sollte von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen werden.

Renovierung der eigenen vier Wände

Weiterhin möglich ist Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Quelle: KfW-Bank

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