Montag, 29. Mai 2017

Ein Notar ist keine Garantie für fairen Kaufpreis

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist man an strenge vertragliche Regeln gebunden. Bei der Abwicklung geht ohne einen Notar laut der Gesetzgebung gar nichts. Der Notar erarbeitet die Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. Ob es sich um faire Kaufpreise handelt, dafür muss der Jurist allerdings keine Garantie abgeben.

Beim Hauskauf ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben
Wenn die Verhandlungen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung erfolgreich abgeschlossen sind, dann geht es darum, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags für alle Beteiligten sicherzustellen. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amts ist der Notar verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Für die Beurkundung des Kaufvertrags werden 1,5 % des Kaufpreises als Gebühren erhoben. Für die Bestellung eines Grundpfandrechts sowie für das Eintragen in das Grundbuch fallen weitere zusätzliche Kosten an.

Immobilienkauf

Vor dem Hauskauf im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen
Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen zwischen beiden Parteien. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, muss jedoch nicht prüfen, ob die zu treffenden Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf rechtliche oder steuerliche Punkte bestehen, so sollte man im Zweifelsfall rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate ziehen. Nur hier kann man eine persönlich fundierte Antwort bekommen. Auch wenn der Notar gleichzeitig Rechtsanwalt ist, kann er nicht Interessensvertreter für beide Parteien gleichzeitig sein.

Was macht der Notar
Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er einen Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages erstellen kann. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Kaufgeschäfts erbringen. Der Entwurf des Kaufvertrages hat den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vorzuliegen, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen können und im Vorfeld offene Fragen klären oder Änderungswünsche dem Notar mitteilen können. Wenn sich die Vertragsbeteiligten einig sind, wird der Kaufvertrag erstellt. Diesen muss er den persönlich anwesenden Vertragsbeteiligten vor Unterzeichnung vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren-und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Erst wenn dem Grundstückserwerb keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, muss der Käufer zahlen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit dem Käufer der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt wird.

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Montag, 15. Mai 2017

Frühjahrsputz bei der Baufinanzierung - Aufräumen und Sparen

Jetzt, da die Tage wieder länger werden, lohnt ein Frühjahrsputz nicht nur im eigenen Zuhause, sondern auch in Bezug auf eine bestehende Immobilienfinanzierung. Beim Großreinemachen sollte ein prüfender Blick auf die Unterlagen der laufenden Baufinanzierung vorgenommen werden. Mit einem kurzen Check der Finanzierungsbedingungen kann man als Baufinanzierer seine Anschlussfinanzierung gezielt und ohne Zeitdruck auf Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Oft kann Geld gespart und die Schuldenfreiheit beschleunigt werden. Auf diese 3 Punkte sollte man achten.

Erstens: Ende Zinsbindung herausfinden, mögliche Umschuldung prüfen
In meinem Beratungsalltag stelle ich immer wieder fest, dass sich der Großteil der Immobilieneigentümer nur ungern mit dem Thema Anschlussfinanzierung beschäftigt. Spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung sollte man damit anfangen und sein Sparpotenzial bei einer Anschlussfinanzierung prüfen. Die meisten beginnen erst sich damit zu beschäftigen, wenn von dem bestehenden finanzierenden Institut Post kommt, dass die Zinsbindungsfrist abläuft. Das ist dann aber nur noch ca. 2 Monate vor dem Ablauftermin. Dann ist es jedoch allein aus Bearbeitungszeiten kaum noch möglich, dass finanzierende Institut zu wechseln und alle Sparmöglichkeiten für die Neugestaltung der Anschlussfinanzierung zu auszuschöpfen.

Laufende Baufinanzierungen mit Anschlussterminen in den Jahren 2018, 2019, 2020 oder später sollten auf ein Forward-Darlehen überprüft werden. Nutzen Sie dazu meine Forward-Darlehen-Strategie. Forward-Darlehen können aktuell zu einem Zinsniveau von teilweise unter 2 Prozent abgeschlossen werden. Gerade wer sich nicht regelmäßig mit der Zinsentwicklung beschäftigt, kennt weder das zurzeit nach wie vor günstige Zinsniveau noch wissen man, dass man sich gegen steigende Zinsen absichern kann. Viele überschätzen den zeitlichen und finanziellen Aufwand für eine Umschuldung. Dabei kann man mit einem frühzeitigen Angebotsvergleich und gegebenenfalls mit einem Bankenwechsel ohne nennenswerte Arbeit viel Geld einsparen. Die Anschlussfinanzierung sollte immer dazu genutzt werden, dass gesamte Finanzierungskonzept zu optimieren. Ein Beispiel: Wer in der Vergangenheit einen Baudarlehen mit 2 Prozent Anfangstilgung begonnen hat, kann in der Regel bei seiner Anschlussfinanzierung die Tilgung deutlich aufstocken. Im aktuellen Zinstief sollte mindestens die Höhe der bisherigen Monatsrate beibehalten werden, um nicht die Schuldenfreiheit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.


Anschlussfinanzierungslösungen

Zweitens: Bestehende Finanzierung optimieren
Sind beispielsweise Belastungen wie Ratenkredite inzwischen weggefallen oder hat sich das Gehalt erhöht? Sind Kinder ausgezogen? Dann ist eine an die veränderte Einkommenssituation angepasste Tilgungsrate sinnvoll – vor allem angesichts des nach wie vor niedrigen Zinsniveaus. Mitunter bieten Kredite die Möglichkeit zum kostenlosen Tilgungssatzwechsel. Prüfen Sie darüber hinaus Sondertilgungsmöglichkeiten. Oftmals sind diese vereinbart, werden aber nicht oder nicht vollumfänglich genutzt. Was ist mit Urlaubsgeld oder Sonderprämien? Jede Sondertilgung reduziert die Schuldenlast und spart Zinskosten. Ist eventuell sogar eine Umschuldung möglich und sinnvoll? Meist ist nicht genau bekannt, wann die Zinsbindung für den Erstdarlehen ausläuft. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie mit dem Ende der Zinsbindung das Finanzierungsinstitut wechseln und bessere Konditionen erhalten können. Das gilt insbesondere für Baufinanzierer, die eine Finanzierung mit mehr als 10 Jahren Zinsbindung abgeschlossen haben. Einigen ist nicht präsent, dass sie nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht ausüben können. So wird aus einer bestehenden Erstfinanzierung schnell eine Umschuldung mit enormem Einsparpotenzial. Nutzen Sie hier meinen Musterbrief für die vorzeitige Kündigung eines Darlehens nach § 489.

Drittens: Günstiges Geld für Renovierung und Umbau aufspüren
Fällt der tatsächliche Frühjahrsputz rund ums eigene Zuhause etwas größer aus, sprich handelt es sich um eine Renovierung oder gar umfangreiche Sanierung? Auch hier lässt sich mit der richtigen Finanzierung Geld und Zeit sparen. Wenn eine größere Baumaßnahme plant und man über eine bereits abbezahlte Immobilie verfügt, ist die Beleihung des lastenfreien Objekts die kostengünstigste Variante. In diesem Fall profitiert man von den günstigen Zinsen eines Erstdarlehens und einem niedrigen Beleihungswert. Denn: Grundschuldbesicherte Darlehen sind so günstig, da sie für das Finanzierungsinstitut im Fall eines Zahlungsausfalls ein geringes Risiko mit sich bringen als andere Darlehen. Weil aber dafür eine Grundschuld eingetragen werden muss, was etwa bedeutet, dass Notarkosten anfallen, lohnt sich diese Variante in der Regel erst ab einer Darlehenssumme von 35.000 Euro aufwärts. Doch manchmal braucht es nur kleinere Schönheitsreparaturen, für die herkömmliche Konsumentenkredite geeignet sind. Im Gegensatz zur Baufinanzierung bedarf es bei diesen Krediten, die in der Regel zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro ratsam sind, zum Beispiel keiner aufwendigen und kostenpflichtigen Grundschuldeintragung. Ein Konsumentenkredit kann schnell abgeschlossen werden und steht üblicherweise sehr zeitnah zur Verfügung.

Wenn die Sanierung nicht nur der Schönheit dient, sondern auch der Erhöhung der Energieeffizienz, sollten spezielle KfW-Darlehen geprüft werden (beispielsweise das KfW-Programm KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“). Das gilt auch für die Modernisierung. Es werden auch Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz gefördert (beispielsweise KfW-Programm KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“). Die staatlichen Förderprogramme sind zwar an bestimmte Auflagen gebunden, dafür aber in der Regel zinsgünstig. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie in der der KfW Broschüre – informativ und kostenlos für Ihre Finanzierungsplanung.

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Montag, 8. Mai 2017

Zinskommentar April 2017 - Lockere Geldpolitik bleibt trotz Erholung der EU-Wirtschaft bestehen

Auf der ECB and Its Watchers Conference Anfang April 2017 äußerte sich Mario Draghi über den Fortbestand der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Zwar sprach er von einer erkennbaren Erholung der europäischen Wirtschaft, beschreibt jedoch im gleichen Atemzug die Dynamiken der Inflation, von denen er die Fortführung der aktuellen Geldpolitik abhängig macht. Niedrige Leitzinsen und Anleihekäufe sind für Mario Draghi die geldpolitischen Maßnahmen, die für ihn aktuell zielführend sind. Weiter beeinflussen die Hinweise von Zentralbankmitgliedern seine Entscheidung, die auch zum 27. April 2017 keine Veränderung zur bisherigen Geldpolitik aufzeigen wird.

Zahlreiche Kritiker gegen EZB-Geldpolitik
Schon seit Längerem muss sich Mario Draghi vor allem gegen die öffentliche Kritik aus Deutschland behaupten. Neue Daten zeigen eine Bilanzsumme der EZB von über vier Billionen Euro durch die kontinuierlich fortgeführten Anleihekäufe. Diese Summe ist zum ersten Mal in der Geschichte der EZB so hoch. Einen ganz anderen Kurs fährt die US-Zentralbank Federal Reserve (Fed), die das aktuelle Volumen von 4,5 Billionen Euro in kürzester Zeit verschlanken möchte. Der Bilanzabbau wird im kommenden Jahr starten, wie sich in den Protokollen der letzten Notenbanksitzung zeigt. Die positiven Daten des Arbeitsmarktes und eine Inflationsrate von über 2 Prozent sind die Grundlage, um durch die Verschlankung eine Überhitzung der US-Wirtschaft zu vermeiden. Auch wenn sich die Fed am 3. Mai 2017 zu einem nächsten Zinsentscheid trifft, wird es aktuell dennoch keine Zinsanhebung geben.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Bauzinsen laufen weiter seitwärts 
Bei den aktuellen Bauzinsen ist keine wirkliche Veränderung erkennbar. Der Seitwärtstrend der vergangenen Wochen hält weiter an. Bei einer Zinserhöhung in den USA kann man allerdings davon ausgehen, dass auch die hiesigen Baufinanzierungszinsen davon beeinflusst werden. Bisher gehen die Experten von lediglich drei kleinen Zinserhöhungen von jeweils 25 Basispunkten der US-Notenbank aus, wodurch nur mit leichten Zinssteigerungen in Deutschland gerechnet werden muss. Weiteres bleibt aber abzuwarten. Für Bauherren oder Immobilienkäufer tritt jedoch immer mehr die Frage in den Vordergrund, ein den Bedürfnissen entsprechendes Objekt oder Grundstück zu finden. Aufgrund der großen Nachfrage nach Immobilieneigentum, ist die Auswahl häufig begrenzt oder mittlerweile sehr teuer geworden. Hat man ein Objekt ins Auge gefasst, muss es dann meist sehr schnell gehen, da mehrere Interessenten vorhanden sind. Deshalb sollte man mit der Finanzierungsplanung nicht erst warten bis man ein geeignetes Objekt gefunden hat. Idealerweise führt man schon im Vorfeld eine Finanzierungsplanung mit groben Eckdaten durch. So kann geprüft werden, ob die Einkommenssituation und das Eigenkapital zum geplanten Finanzierungsvolumen passen und auch schnell zu einer Finanzierungszusage gelangt. Dies hat den Vorteil, dass man in den Kaufverhandlungen für ein passendes Objekt schnell reagieren kann.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Dienstag, 2. Mai 2017

Frühjahres-Check für das Eigenheim

Für Hauseigentümer ist es nach dem Winter Zeit einen Frühjahrscheck an Haus und Hof vorzunehmen. Vor allem das Dach und die Ziegel, aber auch Dachrinnen, Putz, Fenster, Türen und sollten Hausbesitzer im Frühling unter die Lupe nehmen. Hierbei sollte als erstes geklärt werden, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Aber auch versicherungstechnische Belange sollten überprüft werden. Angeknackste Äste in Bäumen oder leere Batterien in Rauchmelden können den Versicherungsschutz gefährden.

Mit einer Bestandsaufnahme die Mängel ermitteln
Ob der Winter kalt oder warm war ist dabei völlig unerheblich, denn der Winter kann an Gebäuden in vielfältiger Weise seine Spuren hinterlassen. Beispielsweise können bei einem milden Winter mit regnerischem Wetter das Dach und die Fassade von Nässe durchfeuchtet sein. Bei wintertypischen Temperaturen können durch Frost Risse im Mauerwerk entstehen oder zu losen Dachziegeln und beschädigten Dachrinnen führen.

Sparpotenzial Gebäudehülle Einfamilienhaus

Folgende Punkte sollten überprüft werden:
  • Dach und Fassade: Sind Dachziegel lose oder beschädigt, gibt es Undichtigkeiten in der Dacheindeckung, hat die Fassade Risse oder offene Stellen.
  • Regenrinnen und Fallrohre: Entfernen von Laub und Schutz, Suche nach Frostschäden
  • Solar- und Photovoltaik-Anlagen: Verschmutzungen an den Modulen reinigen, Prüfung der Bauteile
  • Fenster: Prüfung und Wartung der Dichtungen, Abschmieren der Mechanik
  • Holzelemente: Ist das Holz von Fensterläden, Carports oder Balkonen noch intakt oder schon angefault
  • Bäume: Trockene und beschädigte Äste entfernen
  • Gartenbewässerung: Leitungen durchspülen und Rohre, Wasserhähne auf Frostschäden prüfen.
  • Heizung: Die Heizungsanlage einem prüfenden Blick unterziehen, Reparaturen oder Erneuerungen lassen sich am besten in der heizfreien Zeit erledigen
  • Rauchmelder: Sind diese noch funktionstüchtig, sind die Batterien noch ausreichend geladen
Prioritäten setzen für die Mängelbeseitigung 
Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten Sie Prioritäten setzen. Hier gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten Sie schnellstens beheben, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern. Hierbei kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass auch hier der Winter nicht vor halt macht. An den Außentüren kann unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen.

Auf die Gewährleistungspflicht achten
Haben Sie Mängel gefunden und wohnen noch nicht lange in Ihrem neuen Haus kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die Ihr Haus gebaut hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger vor Ort mit sein.

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