Dienstag, 26. September 2017

Zinskommentar August 2017 - Gerüchte um Ausstieg aus lockerer Geldpolitik mit viel Interpretationsspielraum

Die Zinsentwicklung in den vergangenen Wochen hat einige Veränderungen mit sich gebracht. Unmittelbar nach Mario Draghis Rede in Portugal stieg der Euro im Wert. Aber nicht nur das, denn auch die Baufinanzierungszinsen haben sich nach der Rede des EZB-Chefs um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Lag es an der Andeutung, dass sich die Eurozone in einer wirtschaftlichen Konsolidierung befindet oder hängt es mit der, ebenfalls von ihm angesprochenen stabilen Inflation zusammen? Die Gerüchte um eine Beendigung der lockeren Geldpolitik machen die Runde.

Nicht wirklich das Neues in der Eurozone
Wer aufmerksam zuhört, hört nichts Neues und stellt fest, dass Mario Draghi sich ebenso verhalten und vieldeutig wie in den vergangenen Sitzungen der EZB gab. Doch die Marktreaktionen sind aktuell sehr sensibel und erfolgen nach noch so kleinen Andeutungen von Marion Draghi. Eine Zinserhöhung und die Beendigung der Anleihekäufe sind bei vielen Experten des Marktes nicht länger nur ein Mythos, sondern scheinen in greifbare Nähe zu rücken. Die derzeit ansteigenden Zinsen beruhen vor allem auf psychologischen Einflüssen und dem Herdentrieb. Von einer wirklichen Veränderung auf fundamentaler Ebene kann derzeit keine Rede sein. Auch die EZB reagierte auf die zahlreichen Blicke in Richtung Mario Draghi und eine erhoffte Zinsanhebung mit einer Äußerung, die alle Hoffnungen auf eine zeitnahe Zinswende negieren. Aktuell sind die Zinsen auch wieder um ca. 0,2 Prozentpunkte gesunken.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Ein Blick in die USA und nach Nordkorea und was dies mit Baufinanzierungszinsen zu tun hat
Auch die konträre Position von US-Präsident Trump und dem nordkoreanischen Machthaber und Staatschef Kim Jong Un beeinflussen die Märkte. Sichere Anlagen, so zum Beispiel deutsche Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit stehen im Vordergrund. Solange eine militärische Reaktion im Blickpunkt steht, bleiben die Märkte unsicher und treiben Investoren in sichere Häfen. Trump und Jong Un befinden sich aktuell weiter mal mehr oder weniger in einem heftigen verbalen Schlagabtausch. Da beide als sehr impulsiv gelten, sind ihre Reaktionen schwierig vorherzusagen.

Deshalb ist in den vergangenen Wochen die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen gestiegen, wodurch ihre Rendite gesunken ist. Nachdem sich der Schlagabtausch etwas beruhigt hat, waren die Staatsanleihen wieder weniger nachgefragt, wodurch sich die Rendite wieder etwas erhöht hat. Da viele Banken ihre Immobiliendarlehen mit langfristigen Anlagen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefen refinanzieren, beeinflussen solche politischen Entwicklung auch die Baufinanzierungszinsen. Die in der Folge steigenden Kurse der Staatsanleihen und dadurch sinkenden Renditen, sorgen dann auch im Endeffekt für ein Auf und Ab bei den Baufinanzierungszinsen. Ein Trend nach unten zeigt sich derzeit nicht, dafür jedoch eine erhöhte Volatilität.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Dienstag, 19. September 2017

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vor kurzem die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen erweitert. Ab sofort können neben Privatpersonen auch Freiberufler, Unternehmen, Contractoren sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen attraktive Zuschüsse erhalten. Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus in Wohn- oder Nichtwohngebäuden installiert werden.

Deutlich erweiterte Förderung
Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss bis zu 28.200 EUR pro eingebaute Brennstoffzelle möglich. Ziel der erweiterten Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des "Anreizprogramms Energieeffizienz" der Bundesregierung. Seit August 2016 wurden bereits rund 1000 Brennstoffzellen-Heizungen mit ca. 14 Mio. EUR bezuschusst.

sparen mit der brennstoffzelle

Wer erhält die Förderung?
Anträge für eine Förderung des Einbaus eines Brennstoffzellensystems in ein selbstgenutztes oder vermietetes Wohn- oder Nichtwohngebäude können stellen:
  • Natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich
    Contractoren)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, die ein
    Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren).
    KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens
    50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Haben. Diese
    Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
    Vertiefende Informationen zu KMU finden Sie im KfW-Merkblatt zur "KMU-Definition" unter
    www.kfw.de/433 in der Rubrik "Downloads"
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder
    mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder
    Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)
  • Alle gemeinnützigen Organisationsformen (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH)
    einschließlich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende
    Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie
    kommunale Zweckverbände
Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) einzubinden.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.



Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:
  • einem Festbetrag (Grundförderung) von 5.700 Euro
  • einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangene 0,1 kWel
Es werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Unter "Weitergehende Informationen zu diesem Förderprodukt" finden Sie eine beispielhafte Berechnung der Zuschussbeträge auf Grundlage der elektrischen Leistung.
Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Quelle: KfW-Bank


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Dienstag, 5. September 2017

Baufinanzierung - Arten, Eignung und Ablauf


Geht es um den Hausbau oder den Kauf von Wohneigentum, so will diese Entscheidung durchdacht sein. Ein wichtiger Eckpfeiler stellt dabei die Baufinanzierung dar. Hier gilt es zwischen verschiedenen Arten der Finanzierungsmöglichkeit zu unterschieden und die jeweils passende auszuwählen. Eine große Rolle spielt hierbei Eigenkapital, auch wenn manche Banken Vollfinanzierungen anbieten. Die Regel ist, dass 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital gestemmt werden. Der übrige Teil der Finanzierung kann auf verschiedene Weisen und in jeweils typischen Abläufen erfolgen.

Baufinanzierungsarten Die gängigsten Arten der Baufinanzierung finden sich in:
  • Annuitätendarlehen
  • Aktiendarlehen
  • Forwarddarlehen
  • Fördermittel (beispielsweise durch die KfW)
Diese Finanzierungsarten haben ihre je spezifischen Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile. Mit dem Annuitätendarlehen finden Bauherren die gängigste Finanzierungsform. Dieses Darlehen sieht vor, dass Kreditnehmer einen konstanten jährlichen Beitrag zahlen. In Abhängigkeit der Vereinbarung wird der Zinssatz als variabel oder fest definiert. Das Darlehen wird in der Regel mit monatlichen Beiträgen abbezahlt. Die Regel ist, dass hierbei im ersten Jahr 1 Prozent der Tilgungssumme gezahlt wird, während in den folgenden Jahren ein konstanter Anstieg der Tilgungssumme erfolgt.
Mit dem Aktiendarlehen findet sich eine Darlehensform mit höherem Risiko aber gleichzeitig höheren Renditeaussichten. Hierbei handelt es sich um einen tilgungsfreien Kredit. Bauherren zahlen stattdessen monatlich in einen Aktienfonds ein. Entwickeln sich die Kurse positiv, kann die Kreditsumme bei Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.

Welche Darlehensform haben Sie beim Immobilienkauf gewählt?

Forwarddarlehen ermöglichen günstige Zinsen. Nach Ablauf einer Frist von höchstens fünf Jahren muss der Kredit im Anschluss finanziert werden. Das Geld kann abgerufen werden, sobald es für den Hausbau oder -kauf in Anspruch genommen wird.
Ebenso können Bauherren unter gewissen Umständen Fördermittel zum Bau oder Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen. Besonders der Bau energieeffizienter Häuser und Passivhäuser erfreut sich günstiger Konditionen. Dies gilt auch für den Bau von Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Sie gewährt auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen bei Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Daneben bieten auch viele Bundesländer Fördermittel beim Immobilienerwerb an.

Zum Ablauf der Baufinanzierung Im Vorfeld der Entscheidung für eine Immobilie oder eine Baufinanzierung sollten sich Bauherren oder Kaufinteressenten darüber im Klaren sein, welche Art von Immobilie gesucht wird. Dies ist in erster Linie vom zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Eigenkapital. Im Rahmen eines Kassensturzes können Bauherren ermitteln, wie viel Eigenkapital insgesamt zur Verfügung steht. Dazu zählen neben Barvermögen auch Positionen wie Versicherungen (etwa Lebensversicherungen), Bausparverträge, Arbeitgeberdarlehen und Verwandtendarlehen sowie Wertpapiere.

Unabhängig von der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals sollte dieses jedoch nicht vollständig investiert werden. Es empfiehlt sich im Sinne eines ausgewogenen Finanzportfolios ein gewisses Sicherheitspolster zu behalten. Zur Baufinanzierung können verschiedene Baufinanzierer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:
  • Banken
  • Sparkassen
  • Bausparkassen
  • Lebensversicherer
  • manche Pensionskassen
Was die Frage der Höhe der Finanzierungssumme betrifft, richtet diese sich neben dem verfügbaren Eigenkapital nach der Rate der Baufinanzierung sowie nach dem Beleihungswert.

Der Beleihungswert bei der Baufinanzierung Der Beleihungswert ist grundsätzlich abhängig von Faktoren wie Zustand und Lage des Objekts. Er steht nicht im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Marktpreisen. Diese schwankenden Preise werden indes im so genannten Verkehrswert berücksichtigt. Die Frage nach dem Beleihungswert einer Immobilie wird grundsätzlich von Gutachtern oder Banken beantwortet. Üblich sind bei Baufinanzierungen der Banken bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Ebenso verhält es sich mit Bausparkassen. Versicherungen übernehmen nur die Finanzierung von bis zu 50 Prozent des Beleihungswerts übernehmen. Damit hängt das benötigte Eigenkapital auch von der Art der Baufinanzierung ab.

Fazit: Finanzierungsmöglichkeiten und Förderoptionen für Bau- oder Kaufvorhaben von Immobilien sind zahlreich. Unabhängig davon für welche Finanzierungsvariante sich Bauherren oder Kaufinteressenten entscheiden, ist ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Konditionen sinnvoll. Besonders wichtig ist es, vorab die Frage zu klären, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht und wie hoch das Darlehen sein darf, um es ohne zu starke finanzielle Einbußen tilgen zu können.

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