Montag, 23. Oktober 2017

Zinskommentar September 2017 - Wann sind geldpolitische Änderungen von der EZB zu erwarten?


EZB Präsident Mario Draghi hat verlautbaren lassen, dass es im Herbst eine Änderung beim Anleihekaufprogramm geben kann. Aktuell, also nach der letzten Sitzung nach der Sommerpause gab es noch keine Korrekturen. Dies begründete sich vor allem im gestärkten Eurokurs, der aktuell den Finanzmarkt beschäftigt und zu Überlegungen animiert.

Wie wird Mario Draghi entscheiden?
Banken, Experten und die Politik plädieren aktuell für eine Beendigung der billigen Geldschöpfung innerhalb der Eurozone. Mario Draghi scheint unschlüssig, er befindet sich in der Klemme. Doch im Bezug auf die Erholung der europäischen Wirtschaft und der Erholung des Euro sind Veränderungen durchaus eine Maßnahme, die in Erwägung zu ziehen und konkret zu überlegen ist. Die EZB mit Mario Draghi an der Spitze stimmt der Einschätzung generell zu. Allerdings ist die EZB Führung noch unschlüssig, da die ökonomischen Eckdaten noch keine Plausibilität zulassen und somit gegen eine Änderung der Niedrigzinsen sprechen. Die Verbraucherpreise haben die gewünschte Zielmarke von 2 Prozent noch nicht erreicht und auch der Export ist nicht zufriedenstellend. Der Eurokurs ist zwar gestiegen, hat sich aber neben der Freude über die wachsende Wirtschaft auch durch eine negative Performance ins Augenmerk gebracht. Die Produkte aus der Eurozone sind teurer, was den Export beeinflusst und konträr zu günstigeren Importen und einer niedrigen Inflation steht.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Sorgen und Überlegungen zu Niedrigzinsen
Der starke Eurokurs verunsichert die EZB und hält zu Überwachungen an. Eine Entscheidung über Anleihekäufe lässt sich allerdings nicht mehr lange hinauszögern, da die aktuellen Anleihekäufe zum Jahresende auslaufen. Eine Vertagung der Entscheidung ging in Folge mit der Eurostärkung einher und ist nicht mehr als eine Verschiebung, die bis zum Frühjahr des kommenden Jahres auf eine Entscheidung wartet. Was wird geschehen? Aktuell blickt der Markt interessiert in Richtung EZB und erwartet eine Entscheidung, die sich an aktuellen Prognosen und den Gegebenheiten der Finanzmärkte orientiert. Damit ist eine Beendigung der Niedrigzinsen gemeint, da die Wirtschaft derzeit starke Fluktuationen aufzeigt.

Entwicklung der Baufinanzierungszinsen
Die Zinsen für 10-jährige Hypothekendarlehen vollzogen seit Anfang August einen zyklischen Rückgang. Von 1,16 Prozent ging es bis Anfang September auf 1,02 Prozent zurück. Diese rückläufige Entwicklung der letzten sechs Wochen wird aber voraussichtlich nicht von Dauer sein. Aktuell fehlen zwar die Impulse für einen neuerlichen Zinsanstieg, dennoch kann aber davon ausgegangen werden, dass die Anleihen- und Zinskurse in den nächsten Monaten im Zuge neuer Maßnahmen der Notenbanken wieder in Bewegung geraten. Entsprechend sollten die Baufinanzierungszinsen im nächsten Jahr tendenziell steigen. Wer aktuell nach einer Immobilie sucht, kann nach wie vor von sehr niedrigen Zinsen profitieren und muss für die kommenden Monate auch nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zinsen zu rechnen. Es muss also keinesfalls Panik aufkommen, dennoch könne mit einem zügigen Abschluss in den nächsten Monaten unter Umständen gutes Geld gespart werden. Angesichts hoher Immobilienpreise, vor allem in den Ballungsräumen, könnten sich leichte prozentuale Veränderungen der Baufinanzierungszinsen bereits deutlich auf die Finanzierungskosten auswirken.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Dienstag, 17. Oktober 2017

Wie die EZB den Bauzins beeinflusst – und wie nicht


Die Europäische Zentralbank (EZB) hat vor knapp einer Woche, am 07. September 2017, wieder getagt. Der Leitzins wurde bei 0,0 Prozent belassen und es wurde einmal mehr die Fortführung des Anleihenkaufprogramms bis mindestens Ende Dezember dieses Jahres erklärt. Die Entscheidungen der EZB wurden wieder mit Spannung erwartet, haben sie doch Marktrelevanz. Doch welche Auswirkungen genau hat die EZB-Geldpolitik auf das Zinsniveau für das Baugeld?

Hat der EZB-Leitzins einen direkten Einfluss auf den Bauzins?
Nein, der von der EZB festgelegte Leitzins hat keinen direkten Einfluss auf den Bauzins. Mit dem Leitzins steuert die Zentralbank den Preis, den Banken zahlen müssen, um sich Geld bei der Zentralbank zu leihen oder kurzfristig anzulegen. Dieser Zins gilt jedoch nur für kurzfristige Kredite von in der Regel einer Woche, die auf dem Geldmarkt gehandelt werden. Für Baufinanzierungen sind aber vor allem die Konditionen langfristiger Anleihen auf dem Kapitalmarkt von Bedeutung.

Zinsverlauf von Leitzins, Bundesanleihen und Bauzins

Woran orientiert sich der Marktzins für Immobiliendarlehen?
Der Marktzins für Immobilienkredite orientiert sich an den Renditen für langfristige Anleihen wie Pfandbriefe, nicht am Leitzins, der die kurzfristigen Zinsen beeinflusst. Daneben spielen weitere Faktoren eine Rolle, wie Refinanzierungs- und Risikokosten, die Ertragslage der Kreditgeber, die Wettbewerbssituation zwischen den Banken, die Darlehensausstattung und die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Die Pfandbriefkonditionen stehen in einem engen Zusammenhang mit den Konditionen von Staatsanleihen. Somit hängt die Entwicklung von Pfandbriefen und Staatsanleihen direkt zusammen, wonach sich wiederum der Marktzins für Immobilienkredite richtet.

Warum sind langfristige Anleihen für Baufinanzierungen von Bedeutung?
Da Baufinanzierungen in der Regel über einen langen Zeitraum abgeschlossen werden, große Volumen haben und Banken nicht nur auf ihre eigenen Kundeneinlagen zurückgreifen können, müssen sich die Banken darüber hinaus fremdfinanzieren. Das kann entweder über den Geldmarkt (Anlagen mit kurzfristiger Zinsbindung) oder über den Kapitalmarkt (Anlagen mit langfristiger Zinsbindung) geschehen.

Die EZB stellt jedoch nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung. Zudem bieten langfristige Anleihen wie Pfandbriefe oder Staatsanleihen auf dem Kapitalmarkt mehr Sicherheit. Die Bank, die eine Immobilie finanziert, gibt einen Pfandbrief heraus, mit dem sie eine Immobilie beleiht, erhält dafür Geld und zahlt dem Anleger wiederum Zinsen. Günstige Refinanzierungskosten gibt sie in Form von günstigen Baukrediten weiter.


Inwiefern wirkt sich die EZB-Zinspolitik dennoch auf den Bauzins aus?
Hebt die EZB den Leitzins an, steigen mit Nachlauf auch die Zinsen für Anlagen mit kurzfristiger Zinsbindung, also Zinsen für Tagesgelder oder Festgelder. Durch die steigenden Zinsen kämen mehr Anleger an den Geldmarkt, sodass die Nachfrage nach Anlagen mit langen Zinsbindungen sinken würde. Die zurückgehende Nachfrage würde wiederum deren Rendite steigen lassen, da sich der Zins unter anderem danach richtet, zu welchem Preis Anleger bereit sind, Anlagen zu erwerben. Letztlich stiege auch der Bauzins, da dieser sich nach den Pfandbriefen beziehungsweise den Staatsanleihen richtet.

Momentan beeinflusst abgesehen vom niedrigen Leitzinssatz vor allem das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) das traditionelle Zusammenspiel zwischen Geld- und Kapitalmarkt. Dadurch, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen in großem Umfang erwirbt, werden die langfristigen Zinsen für diese Wertpapiere gezielt niedrig gehalten. Somit sind auch die Konditionen für Baukredite günstig. Es ist aber nicht nur die EZB-Geldpolitik, die die Kapitalmarktrenditen bestimmt. Sind geopolitische Risiken hoch, flüchten sich Anleger in den „sicheren Hafen“, also in Staatsanleihen mit einer guten Bonität, die als besonders sicher gegenüber Ausfällen gelten.

Welche Bedeutung haben die Erwartungen von Marktteilnehmern an die EZB-Politik für die Zinsen?
Die Entwicklung der Rendite der Staatsanleihen gibt die Richtung für die Rendite der Baufinanzierung vor. Erwarten Marktteilnehmer zum Beispiel steigende Zinsen am Geldmarkt, dann wandern sie vom Kapitalmarkt zum Geldmarkt ab, was wiederum die Nachfrage nach Staatsanleihen sinken und deren Rendite steigen lässt. In der Regel lösen daher bereits die Erwartungen der Marktteilnehmer oder die Ankündigung von Maßnahmen Bewegungen aus, bevor die EZB überhaupt am Leitzins Veränderungen vornimmt oder das Anleihenkaufprogramm verändert.

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Weitere Öfen sind zum Austausch fällig

Für Hausbesitzer, bei denen die Öfen über 30 Jahre alt sind, ist der Stichtag zum 31. Dezember 2017 ein wichtiger Termin. Es muss dann so mancher alte Kamin- und Kachelofen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Der Austauschgrund ist ein zu hoher Schadstoffausstoß.

Ältere Modelle müssen bis Ende 2017 ausgetauscht oder nachgerüstet werden
Bei alten Kamin- und Kachelöfen ist es bekanntlich so, dass sie viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb wurde eine gesetzliche Regelung eingeführt, dass schon seit einigen Jahren nach und nach alte Modelle ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Mit dem Jahresende 2017 steht der nächste Stichtag vor der Tür, der bei manchem langjährigen Hausbesitzern ein Handlungsbedarf an seinem Kamin- oder Kachelofen auslöst. Denn bis zu diesem Termin müssen Öfen mit einem Baujahr bis einschließlich 1984, welche die geforderten Emissionsgrenzwerte überschreiten, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Auf diese Änderung weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin.

Renovierung der eigenen vier Wände

Schonfrist für Öfen mit einem Baujahr ab 1985
Bisher waren alle Öfen die vor 1975 zugelassen wurden betroffen. Diese Öfen dürfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter an Schadstoffen ausstoßen. Mit der Austauschpflicht soll der Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduziert werden.

In Zukunft werden noch weitere Altersgruppen der Kamin-und Kachelöfen von der Regelung betroffen sein:
  • 2020 müssen Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ausgetauscht oder nachgerüstet sein
  • 2024 müssen Modelle der Baujahre 1995 bis 31. März 2010 ausgetauscht oder nachgerüstet sein
Der HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. bietet unter der Internetadresse http://cert.hki-online.de eine Datenbank an, auf der man die Werte des jeweiligen Ofens recherchieren kann. Für den zuständigen Bezirksschornsteinfeger reicht ein Ausdruck der Angaben als Nachweis. Alternativ kann der Schornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau die Werte auch messen.

Gibt es auch Ausnahmen?
Wenn man in seinen Räumen einen historischen Ofen hat, dann gibt es auch Ausnahmereglungen. Bei Modellen, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, muss auch bei einer Überschreitung der Grenzwerte keine Stilllegung vorgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für offene Kamine und Kochherde. Ein Gespräch mit dem Heizungsfachmann oder Schornsteinfeger kann hier für Klarheit sorgen.

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