Sonntag, 25. Februar 2018

Schimmel vorbeugen - Stoßlüften ist nicht immer ausreichend


Besonders in Altbauwohnungen treten in der kalten Jahreszeit häufiger Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Dies passiert vor allem dann, wenn das Haus eine schlechte Dämmung hat. Die Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften. Das bisher als Allheilmittel empfohlene Stoßlüften sei nicht ausreichend, sagen die Experten der Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz. Sie raten zusätzlich mehrfach täglich zur Kipplüftung.

Regelmäßiges Lüften ist der beste Schutz vor Schimmel
„Mit unserem Schimmel-Check wollen wir gemeinsam mit Mietern und Hausbesitzern Schimmelprobleme lösen", so die Aussage von Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz. Die Tipps, die der Experte gibt, reichen über das hinaus, was bisher als übliche Verhaltensregeln galt: „Stoßlüften reicht oft nicht aus, um Feuchtigkeit nachhaltig nach außen zu transportieren." Das bisher üblicherweise empfohlene Mittel, um Schimmelbildung zu verhindern, war mehrmaliges Stoßlüften am Tag. Neuere Erkenntnisse zeigen, dass dies jedoch offenbar nicht genügt: Die in Wänden, Bettdecken und Handtüchern gespeicherte Sorptionsfeuchte werde verzögert an die Luft abgegeben, so Weinreuter. Um diese nach draußen zu leiten, helfe eine Kombination aus Stoß- und Kipplüftung. Wichtig sei dabei, dass das Fenster nach einiger Zeit in gekippter Stellung wieder geschlossen wird. Beachtet werden solle außerdem, die Heizung im gekippten Zustand nicht abzuschalten, sondern weiterlaufen zu lassen, damit die eindringende Luft erwärmt wird und dadurch mehr Feuchtigkeit speichern könne. „Es gilt einen guten Mittelweg zwischen Energiesparen und Schimmelvermeidung zu finden", so Weinreuter. Das sei aber oft nicht so einfach.

Stoßlüften gegen Schimmelbildung

Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Lüftung, Schimmel und einen Check zu Hause
Wer wissen möchte, wie man in seinen vier Wänden dem Schimmel am besten vorbeugt, der kann sich an die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz wenden. Dort wird nicht nur eine Broschüre zu diesem Thema angeboten, sondern es ist auch möglich, Termine für einen sogenannten Schimmel-Check zu vereinbaren. Wer an einem umfassenden Schimmel-Check interessiert ist, kann ein kostenloses Beratungsgespräch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vereinbaren. Für den Fall, dass sich im Verlauf des Beratungsgesprächs herausstellt, dass ein Besuch vor Ort sinnvoll erscheint, könne auch direkt ein Termin vereinbart werden. Dieser Vorort-Beratungstermin ist jedoch kostenpflichtig und kostet durch die Förderung vom Bundeswirtschaftsministerium nur 40,00 Euro.
Eine Terminvereinbarung für die Erstberatung kann über die kostenlose Energiehotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer (0800) 60 75 600 oder per E-Mail an energie@vz-rlp.de vorgenommen werden. Mehr Kontaktinformationen gibt es unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/telefonberatung. Die Broschüre „Damit die Pilze im Wald bleiben" ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Eine pdf-Version kann hier herunter geladen werden.
zur Broschüre „Damit die Pilze im Wald bleiben"

Hilfreich ist auch das Buch der Verbraucherzentrale "Feuchtigkeit und Schimmelbildung", in dem ein umfassender Überblick zu allen Gesichtspunkten der Schimmelpilzproblematik gegeben wird.


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Donnerstag, 15. Februar 2018

Zinskommentar Dezember 2017 - Entscheidungen von EZB und Fed und die Auswirkung auf die Bauzinsen

Die letzte Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in diesem Jahr vom 14.12.2017 wurde mit deutlich weniger Spannung verfolgt als die letzte diesjährige Sitzung der Notenbank FED in Washington am 13.12.2017. Von der EZB-Sitzung wurden keine nennenswerten Neuigkeiten für die Eurozone erwartet und Mario Draghis Kurs bleibt weiterhin stabil. Dafür sorgte Janet Yellen mit der dritten Zinserhöhung in diesem Jahr für mehr Aufmerksamkeit und bestätigte damit die Weiterverfolgung des eingeschlagenen Kurses.

EZB-Anleihekaufprogramm wird fortgesetzt und ausgebaut
Das derzeitige Anleihekaufprogramm sieht vor, dass in 2018 nicht nur Anleihen im Wert von bis zu 30 Milliarden Euro zusätzlich pro Monat gekauft werden, sondern darüber hinaus jeden Monat weitere knapp zehn Milliarden auslaufende Anleihen verlängert werden. Das Anleihekaufprogramm läuft vorerst bis mindestens September 2018 weiter. Durch diese Maßnahmen wird die Reduzierung der Anleihebestände der EZB de facto außer Kraft gesetzt und ein natürlicher Rückfluss kann nicht erfolgen. Somit steigt der Anleihen-Bestand der EZB jeden Monat um 30 Milliarden Euro netto. Der EZB-Chef Mario Draghi hatte seine expansive Politik unter anderem damit begründet, dass die Wirtschaft in der Eurozone weiterhin nicht ausreichend stabil sei. Für ihn sei wichtig, dass zunächst eine weiter reichende Erholung der europäischen Wirtschaft einsetzen müsse, bevor die Interventionen der EZB weiter reduziert werden. Als Indiz dafür führte Mario Draghi erneut die niedrige europäische Inflationsrate an, die ohne konjunkturfördernde Maßnahmen nachhaltig nicht hoch genug sei. Für die EZB liegt der Zielwert weiterhin bei zwei Prozent. Im Oktober 2017 betrug die Inflationsrate nur 1,4 Prozent und auch die Lohnsteigerungsrate ist laut Marion Draghi nicht in ausreichendem Maße gestiegen.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Finales Abschiedskapitel von Janet Yellen - Leitzins steigt um 0,25 Prozentpunkte
Die Chefin der amerikanischen Notenbank (FED) Janet Yellen erhöhte zum dritten Mal in diesem Jahr den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf eine Spanne zwischen 1,25 und 1,5. Da sie damit ihrem eingeschlagenen Weg folgte, gab es von den Märkten allerdings kaum Reaktionen, denn die Zinserhöhung war bereits eingepreist. Janet Yellen kann damit ihrem europäischen Kollegen weiter vorauseilen, denn in den USA sind genau die Parameter erreicht worden, die Marion Draghi noch erreichen möchte: Die Wirtschaft wächst kontinuierlich, die Inflationsrate liegt im Jahr 2017 durchschnittlich bei 2,1 Prozent und damit höher als in der Eurozone. Weitere Veränderungen waren nicht zu erwarten – zumal Janet Yellen Anfang des nächsten Jahres von ihrem Nachfolger Jerome Powell abgelöst wird. Somit entspricht die Anhebung des Zinses der Kommunikationsrichtlinie der FED und es kann davon ausgegangen werden, dass dies unter dem neuen FED-Notenbankchef Jerome Powell so bleiben wird.

Baufinanzierungszinsen sind minimal gestiegen
Die Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen sind im letzten Monat um zehn Basispunkte gestiegen, wobei es sich dabei um übliche Marktschwankungen handelt. Für das kommende Jahr kann weiterhin mit einem günstigen Zinsumfeld für Bauherren und Hauskäufer gerechnet werden. Die Zinskonditionen bleiben weiterhin auf einem historischen günstigen Niveau, allerdings wird wohl die die Talsohle hinter uns liegen.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Donnerstag, 8. Februar 2018

Baufinanzierung mit 50plus - Wie das geht und was zu beachten ist


Im Jahr 2016 ist die WIKR (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) in Deutschland in Kraft getreten und seit dem sehen einige Experten aufgrund veränderter Bonitätsanforderungen ältere Darlehensnehmer mit einem Finanzierungswunsch generell im Nachteil. Doch worauf wird bei der Kreditwürdigkeitsprüfung genau geachtet? Und was macht es für die Generation 50plus durch diese Änderung wirklich schwierig bis unmöglich, ein Haus zu bauen oder zu sanieren? Einige Tipps und Beispiele aus der Praxis.

Im Fokus steht die Kapitaldienstfähigkeit
Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll prinzipiell zeigen, ob es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. In dem Zuge steht vor allem die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit im Fokus – und damit die Frage, ob der Kreditnehmer das Darlehen in jeder Lebenslage bedienen kann. Wenn das Darlehen bis in die Rentenzeit reicht, muss also geprüft werden, ob das Einkommen dann hoch genug ist. Ein weiterer Aspekt ist, ob der Kredit innerhalb der statistischen Lebenserwartung zurückgezahlt werden kann – denn nur dann kann der Kreditnehmer naturgemäß seinen vertraglichen Pflichten nachkommen.

Barrierearm wohnen

Es ist nie zu spät, seinen Wohntraum zu verwirklichen
Das bedeutet trotzdem nicht, dass Menschen, die erst spät einen Kredit aufnehmen, seit Inkrafttreten der WIKR im März 2016 keine Möglichkeit mehr haben, ein Darlehen zu erhalten. Vorrangig ist zwar die Frage, ob der Darlehensnehmer den Kredit dauerhaft zurückzahlen kann. Trotzdem darf durchaus der Wert der Immobilie als Gewähr für die Deckung bestehender Verbindlichkeiten hinzugezogen werden. Die Beurteilung der Bonität darf sich nur nicht vorrangig darauf stützen. Davon abgesehen gibt es weitere Möglichkeiten: Unter Umständen kann beispielsweise ein weiterer Darlehensnehmer in den Vertrag aufgenommen werden. Übersteigt das gewünschte Darlehen einen gewissen Betrag nicht, ist zudem zu überlegen, ob nicht ein Ratenkredit, für den andere Bonitätsanforderungen gelten, eine geeignetere Lösung ist. Welche Lösungen sind möglich? Lesen Sie im Folgenden aus drei Praxisbeispielen.

Drei Ansätze, was im Alter möglich ist:
  1. Ein älteres Ehepaar möchte umbauen und sanieren, hat eine abbezahlte Immobilie, möchte diese aber nochmal einmal mit 30.000 Euro beleihen. Eine Finanzierung über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (allgemein Programm 151 oder Einzelmaßnahmen Programm 152) ist zu den üblichen KfW-Konditionen über entsprechende Bankpartner problemlos möglich. Wenn es sich um eine kosmetische Modernisierung handelt, ist ein normales Baudarlehen möglich. Ob das bei 30.000 Euro im Einzelfall unter anderem wegen der Nebenkosten und des Notar-Aufwands sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Aus Gründen der Rückzahlungsflexibilität und der einfacheren Beantragung ist ein Ratenkredit eventuell die bessere Option (dieser ist für wohnwirtschaftliche Verwendung nicht viel teurer).
  2. Ein Ehepaar (beide 55) möchte eine Eigentumswohnung kaufen, hat 40 Prozent Eigenkapital und noch kein Eigentum. Auch hier bieten sich zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten. Die Finanzierung muss auch vor Renteneintritt nicht zwingend zurückgezahlt sein. Wichtig für die Banken ist, dass der Baufinanzierer mit dem voraussichtlichen Renteneinkommen die Finanzierung bis zum Ende der Laufzeit zurückzahlen kann. Teilweise gibt es Höchstaltersgrenzen, bis zu denen der Kredit zurückgezahlt werden muss. Teilweise wird von Banken gefordert, dass das Darlehen des Kunden zum Beispiel bis zum 75. Lebensjahr nur noch 60 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie betragen darf.
  3. Ein Ehepaar (67 und 65) hat 80.000 Eigenkapital und möchte eine Wohnung für die Tochter kaufen. Hier gilt das Gleiche wie bei Ehepaar unter Nummer zwei. Die Tilgung für die Finanzierung sollte je nach Kaufpreis der Immobilie so gewählt werden, dass eine Rückzahlung der Finanzierung idealerweise in den nächsten 15 bis 20 Jahren erfolgen kann. Dies ist aber ohnehin ein wichtiger Bestandteil des Finanzierungskonzeptes, welches auch bei jüngeren Baufinanzierern von Bedeutung ist. Beim Kauf einer sehr teuren Wohnung in München oder Frankfurt kann unter Umständen die Tochter in die Finanzierung einbezogen werden und damit eine niedrigere Rate vereinbart werden, da die Finanzierung dann auch länger laufen kann, denn die Erbensituation ist in diesem Fall ja klar.

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