Montag, 23. April 2018

Zinskommentar März 2018 - Bauzinsen befinden sich im Frühjahrshoch


Die wichtigsten Ergebnisse der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihrer letzten geldpolitischen Sitzung am 8. März 2018 sind, dass weder der Leitzins angehoben wird, noch eine Erhöhung in naher Zukunft in Aussicht steht. Als einziges vorsichtiges Signal für eine straffere Geldpolitik ist erkennbar, dass die EZB seine Sprachregelung für den geldpolitischen Ausblick leicht anpasste. Bereits im Dezember 2017 wurde um die sogenannte Forward Guidance diskutiert und nun auch mit auf die Agenda genommen. Bei der letzten Sitzung verzichtete die EZB nun auf die bisherige Formulierung, dass sie ihre Anleihekäufe ausweiten könnte.

Baufinanzierungszinsen haben seit Jahresanfang leicht angezogen
Die ökonomischen Verhältnisse in Europa zeigen zwar weiterhin Verbesserungen, doch die Inflationsrate rangiert nach wie vor nicht im gewünschten Zielkorridor. Die Entwicklung der Inflation kommt Mario Draghi sehr gelegen, da dies seinen bisherigen Kurs bestätigt und ihm den Druck nimmt, den Leitzins anzuheben. Die Teuerung sank im Februar in Deutschland auf 1,4 Prozent und im gesamten Euroraum lag sie im Januar bei nur 1,3 Prozent. Damit ist die Inflationsrate weit entfernt von der proklamierten Zielmarke von 2 Prozent. Anderseits wird eines immer offensichtlicher: Die EZB und die Märkte sprechen nicht mehr die gleiche Sprache. Denn ungeachtet der Aussagen vom EZB-Chef Mario Draghi und seiner Nullzins-Politik, sind die langfristigen Anlageformen etwas in Bewegung gekommen. Dies kann sehr gut an der zehnjährigen Bundesanleihe verfolgt werden.

Für die Baufinanzierungszinsen gilt diese als Blaupause. Der Grund: Die Banken refinanzieren die Immobilienkredite zum großen Teil durch Pfandbriefe und diese orientieren sich wiederum an der Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe stieg zuletzt auf 0,7 Prozent. Dies ist im Vergleich zum Prozentsatz von vor drei Monaten eine knappe Verdopplung, denn da betrug die Rendite 0,3 Prozent. Langfristige Anleihen nehmen die Entwicklung der Leitzinsen oft vorweg und deshalb sind in den vergangenen Wochen die Baufinanzierungszinsen leicht angezogen haben. Dies ist jedoch kein Grund für Panik, denn wir befinden uns immer noch auf einem sehr niedrigen Zinsniveau. Der historische Tiefpunkt wurde zwar im Herbst 2016 gesehen, aber Immobilien-Interessenten finden weiterhin günstige Rahmenbedingungen für ihre Finanzierung vor.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Wie steht es um die Nachfolgekandidaten von Marion Draghi?
Es gibt immer wieder Spekulationen um die Nachfolge von Mario Draghi, wie beispielsweise Anfang März, als der Spanier Luis de Guindos als neuer EZB-Vizechef nominiert wurde. Da seine Wahl als recht sicher scheint, steigen für den derzeitigen Präsident der deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, im November 2019 die Chancen auf Mario Draghi zu folgen. Es gilt als ausgemacht, dass jeder europäische Bereich innerhalb des EZB-Direktoriums repräsentiert werden muss. Wenn mit Luis de Guindos ein Vertreter Südeuropas als Vize gesetzt ist, würde sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ein Nordeuropäer Zentralbankchef wird und dies würde Jens Weidmann in die Karten spielen.

Italien ist wieder in politischen Turbulenzen und in Deutschland kehrt endlich Ruhe ein
Nach der längsten Regierungsbildungsperiode die es in Deutschland bisher gab, haben sich CDU, CSU und die SPD auf eine Neuauflage der großen Koalition geeinigt. Wenn es nach der alten und neuen Kanzlerin Angela Merkel geht, soll das neue Kabinett nun zügig wieder die Regierungsgeschäfte übernehmen. Trotz der langen Periode der Ungewissheit blieben Auswirkungen auf die Zinsmärkte aus. Dies kann man von Italien nicht sagen, denn nach der Wahl sind die Verhältnisse indes unübersichtlich. Klar ist nur, dass die Italiener die Regierung von Matteo Renzi und seine Partito Democratico abgewählt haben und die populistischen Parteien merklich zugelegt haben. Im Norden gewann die rechtsgerichtete Partei Lega Nord, im Süden die europaskeptische Fünf-Sterne-Bewegung.

Donald Trumps Strafzölle und ihre Auswirkungen auf die Finanzmärkte
Der US-amerikanische Präsident hat seine angekündigten Strafzölle einführt. Nicht ganz so umfangreich und hart wie im Vorfeld angekündigt, doch damit geht Donald Trump einen weiteren Schritt in Richtung Abschottung Amerikas. Einer seiner engsten Berater und der letzte Befürworter des Freihandels in Trumps Beratergremium, Gary Cohn, quittierte diese Entscheidung mit seinem Rücktritt. Die Europäische Union diskutiert im Gegenzug über Schutzzölle für amerikanische Einfuhrprodukte wie Whiskey, Motorräder und Jeans. An der Börse sorgt dieser verbale Schlagabtausch für Unsicherheit und der deutsche Aktienindex DAX sank auf den niedrigsten Stand seit August 2017. Positiv ist, dass beide Seiten noch verhandlungsbereit sind und dies derzeit auch für Lösungsmöglichkeiten nutzen.

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Dienstag, 10. April 2018

Bauherren aufgepasst: Für KfW- und BAFA-Förderungen gelten einige Neuerungen


Bei Bauherren sind Förderungen der KfW-Bank und Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sehr beliebt. Nun haben die KfW-Bank und das BAFA einige Bedingungen verändert, welche teilweise zum Nachteil für den Verbraucher sind. Im folgenden wird aufgezeigt, wie die Veränderungen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollten.

Einige ungünstige Veränderungen für Verbraucher
Ab dem 17. April 2018 wird der Zinssatz für ein KfW-Darlehen im KfW-Programm “153 - Energieeffizient Bauen“ nur noch für maximal 10 Jahre festgeschrieben. Die 20-jährigen Zinsbindungen, welche erst im Jahre 2016 eingeführt wurden, entfallen. Zudem halbiert die KfW die “bereitstellungsprovisionsfreie“ Zeit von 12 auf 6 Monate. Als Bauherr muss man nun nach einem halben Jahr auf nicht abgerufene Beträge Zinsen zahlen. Es empfiehlt sich daher, dass komplette Darlehen möglichst vor Ablauf dieser sechs Monate in Anspruch zu nehmen. Dadurch kann man die Bereitstellungszinsen von bis zu 250 Euro monatlich (0,25 Prozent von 100.000 Euro) zu vermeiden. Darüber hinaus können Kreditnehmer, die zur Sanierung einer Immobilie Fördermittel aus den Programmen “151/152 - Energieeffizient Sanieren“ einbinden, nach der neuen Regelungen keine Sondertilgungen mehr leisten. Weiterhin ist die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist nur noch gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Baustandards der Zukunft

Verbände sehen Neuerungen kritisch
Die “Aktion pro Eigenheim“ kritisiert denn auch: “Konditionen für Bauherren werden schlechter.“ Die KfW selbst teilt auf Anfrage mit, dass diese Schritte mit hohen “Refinanzierungs- und Wiederanlagekosten für den Bund“ zusammenhingen. Das Bundeswirtschaftsministerium stelle jedes Jahr begrenzte Mittel zur Verfügung. Durch die hohen Begleitkosten reduziere sich “das verfügbare Budget für Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse“. Lange Zinsbindungen über 20 Jahre erschwerten der KfW die Kalkulation zusätzlich und erhöhten die Kosten. Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) sollten Bauherren abwägen, ob sich die Beantragung von KfW-Mitteln vor dem Hintergrund der dadurch meist höheren Baukosten tatsächlich rechne. In der Regel sei es notwendig, die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) deutlich zu unterbieten (Stichwort: KfW-Effizienzhaus).

Was für Darlehensnehmer unverändert bleibt
Da Kreditnehmer, so die KfW, “in erster Linie“ an Zinsverbilligungen und Zuschüssen interessiert seien und weniger an anderen Fördermerkmalen, lauten die guten Nachrichten: Der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit bleibt unverändert. Und auch beim Tilgungszuschuss ändert sich nichts. Wer ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus (inklusive Passivhaus) baut beziehungsweise kauft, erhält einen Nachlass von 5, 10 oder 15 Prozent des Kreditbetrages, also maximal 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro.

Für aktuelle Finanzierungsprojekte ist Eile geboten
Alle bis zum 16. April 2018 eingehenden Anträge bei der KfW werden nach den noch aktuellen Förderbedingungen abgewickelt. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass ein gewisser Vorlauf eingeplant werden sollte, etwa für die Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen.

Als Bauherr sollte man sich auch fragen: Ist es letztlich günstiger, den häufig sehr niedrigen Zinssatz der KfW-Bank für 10 Jahre festzuschreiben und – bei Erfüllung der energetischen Voraussetzungen – den Tilgungszuschuss von bis zu 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro zu erhalten? Oder sollte man lieber das immer noch günstige Zinsniveau dazu nutzen, ein konventionelles Annuitätendarlehen über 15 oder 20 Jahre mit hoher Anfangstilgung abzuschließen, um so auch eine langfristige Kalkulationssicherheit zu haben?

nachhaltige Modernisierung

Umstellungen auch bei BAFA-Förderungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits zu Jahresbeginn 2018 Änderungen bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm “Heizen mit Erneuerbaren Energien“ im Rahmen des “Marktanreizprogrammes - MAP“ (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen) eingeführt. Die Fördersätze selbst haben sich nicht geändert. Anträge müssen aber nun komplett digitalisiert auf der BAFA-Webseite ausgefüllt und abgeschickt werden. Lediglich die Bestätigung zur Wahrhaftigkeit aller Angaben wird nach wie vor klassisch ausgedruckt und unterschrieben per Post ans BAFA geschickt.

Neu bei der BAFA-Förderung ist auch, dass Anträge jetzt grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen. Das bedeutet für Bauherren, dass sie den Installateur erst nach Erteilung des Förderbescheids beauftragen dürfen. Davon ausgeschlossen sind nur Planungsleistungen, die laut einer BAFA-Mitteilung bereits vor Antragstellung erbracht werden dürfen. Für Heizungsanlagen, die 2017 in Auftrag gegeben wurden, aber erst 2018 in Betrieb genommen werden, ist eine nachträgliche Antragstellung bis spätestens 30. September 2018 möglich.

Laut Aussage des BAFA sei die Novellierung des MAP-Antragsverfahrens im Gesamtzusammenhang einer generellen Reform der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundeswirtschaftsministeriums zu sehen. Demnach würden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 neu strukturiert.

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Sonntag, 8. April 2018

Mit Fotoapparat und Diktiergerät auf die Baustelle


Für Bauherren ist Pfusch am Bau ein Horrorszenario. Das Haus ist fertiggestellt, das Konto leer und dann dringt mit den ersten starken Regenfällen Feuchte ins Mauerwerk oder beim Flachdach erweist sich die Abdichtung als mangelhaft verarbeitet. Als Schwachstelle kann sich beim Neubau vieles entpuppen: von der Heizung bis zur Elektroinstallation, selbst Fenster und Fliesen, Estrich oder Malerarbeiten können Mängel haben. Besonders tückisch sind Schwachstellen, die kaum sichtbar sind oder sich erst spät entpuppen, wie beispielsweise die Drainage oder das Dach.

Gegen Baumängel können Bauherren sich schützen
Besonders bei Gebäudeabdichtungen wird viel falsch gemacht, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) herausgefunden hat. Vor allem bei unterkellerten Häusern wurde festgestellt, dass Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen mit großen Schadensummen zu Buche schlagen . Bei 2.500 untersuchten Schadensfällen und Betreuungsobjekten fanden sich reihenweise Schäden, deren Beseitigungskosten in die Zehntausende gingen. So verursachten fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen Schäden von bis zu 125.000,00 Euro. Auch fehlerhafte Abdichtungen sind teuer und laut BSB wurde insgesamt eine durchschnittliche Schadenhöhe von 35.000,00 Euro für eine fehlerhaft geplante Bauausführung und 7.800,00 Euro für den Verzicht auf Rückstausicherungen ermittelt.
„Setzt man die Kosten für fachgerechte Voruntersuchungen zwischen 600,00 und 1.300,00 Euro dagegen, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich", heißt es in der Studie. „Gerade Feuchteschäden sind nur mit einem großem Aufwand zu beseitigen", weiß BSB-Vorsitzender Peter Mauel. „Um Bauschäden zu reduzieren, müssen Planer, Bauanbieter und Verbraucher sensibilisiert werden. " Ausführungsfehler, auf die 60 Prozent der Schäden zurückzuführen seien, beruhten hauptsächlich auf Verstößen der ausführenden Firmen gegen Regeln der Technik, auf unterlassene Voruntersuchungen oder auf Nichtbeachtung von Material- und Verarbeitungsrichtlinien.

Mängel rechtzeitig erkennen – Bauschadenskosten vermeiden

Experten empfehlen: Nicht an Kontrollen sparen
Wie können sich Bauherren gegen den Pfusch am Bau wappnen? Es helfen hier nur Fachkompetenz, eine sorgfältige Planung und eine strenge Bauüberwachung. In der heißen Bauphase sollte man stets eine Tasche mit den wichtigsten Utensilien für die Baustellenvisite parat haben. Unerlässlich sind: Telefonnummern aller Beteiligten, Bauzeitplan, aktueller Planstand, Schreibsachen oder Diktiergerät, Fotoapparat, Zollstock, Arbeitshandschuhe, Wasserwaage, Basiswerkzeug, Klebeband, Absperrband, Taschenlampe und feuchte Reinigungstücher. Vor allem für den, der in Eigenregie baut, ist dies unerlässlich. Aber auch wer mit Architekt oder Bauleiter baut, muss die einzelnen Gewerke nach Fertigstellung rechtlich abnehmen.

Oft muss der Bauherr nach einem erreichten Baufortschritt Abschlagszahlungen leisten, ohne dass eine Abnahme vorgenommen wurde. Vor einer Zahlung ist deshalb eine technische Begehung angebracht. Bauherren und Planer sollten Unterlassungssünden meiden und nicht an Kosten für beispielsweise Bodengutachten sparen. Für den, der fachlich nicht so versiert ist, können auch Qualitätskontrollen durch externe Bausachverständige Pfusch am Bau rechtzeitig vermeiden. „Die Schadenhöhe", so der BSB, „hängt vom Zeitpunkt der Feststellung ab." Je früher der Mangel erkannt wird, desto geringer sind die Kosten, ihn zu beheben.

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Freitag, 6. April 2018

Neues Bauvertragsrecht - Was bringt es Häuslebauern und worauf muss man achten


Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Gerade für Häuslebauer bringt das neue Jahr einige Änderungen mit sich. Denn es gibt ein neues Bauvertragsrecht, das erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Lesen Sie hier, wie es die rechtliche Position der privaten Bauherren stärkt und wie diese davon bereits bei einer kompetenten Finanzierungsplanung profitieren können.

Das neue Bauvertragsrecht sieht erstmals eine Widerrufsfrist vor
Eine der wichtigsten Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts ist die verpflichtende Widerrufsfrist, über die der Bauunternehmer seinen Vertragspartner informieren muss. Innerhalb von 14 Tagen können nun private Bauherren den Bauvertrag gegenüber dem Bauunternehmer widerrufen. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Baufirma bis zur Abnahme maximal 90 Prozent des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen darf. Der Rest der Summe kann erst nach erfolgter Abnahme eingefordert werden. Das neue Regelwerk stärkt aber nicht nur die Rechte privater Bauherren, sondern sorgt auch für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung

Risiken und Konfliktsituationen privater Bauherren

Eine präzise Baubeschreibung muss ausgehändigt werden
So müssen Bauunternehmen fortan Bauherren präzise Informationen zum Vorhaben aushändigen. Dazu zählen eine verständliche und detaillierte Baubeschreibung, unter anderem mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten und Grundrissen, sowie zum Beispiel die Genehmigungsplanung und Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Häuslebauer haben von der umfänglichen Beschreibung gleich mehrere Vorteile: Sie können die Baukosten genauer kalkulieren – und damit die Höhe des Immobiliendarlehens. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der für Bauherren teuer werden konnte. Die Pflicht zur Herausgabe der Bauunterlagen gilt übrigens ebenso, wenn Dritte, wie zum Beispiel Darlehensgeber, entsprechende Nachweise verlangen. Das kann der Fall sein, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden und dafür die Einhaltung von Förderbedingungen nachweisen müssen.

typische Fallstricke beim bauvertrag

Verbindlicher Fertigstellungstermin sorgt für mehr Planungssicherheit
Die Immobilienfinanzierung lässt sich aus einem weiteren Grund nun besser planen. Das liegt daran, dass neue Bauverträge anders als früher einen konkreten Fertigstellungstermin enthalten müssen. Kann dieser nicht genannt werden, weil zum Beispiel Genehmigungen noch fehlen, muss das Bauunternehmen zumindest angeben, wie lange die Bauphase dauern wird. Hält sich die Baufirma nicht an die Angaben beziehungsweise den Fertigstellungstermin, muss sie Schadensersatz leisten. Durch die Neuregelungen fällt es nun leichter, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit zu vergleichen und die möglichen Kosten für die Bereitstellungszinsen zu berücksichtigen.

Nicht überall gilt das neue Recht
Doch Vorsicht: Die genannten neuen Regelungen gelten nur für die sogenannten Verbraucherbauverträge, bei denen das Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes auf dem Grundstück des Kunden beauftragt wird. Bauträgerverträge, bei denen der Käufer in ein und demselben Vertrag das Grundstück erwirbt und den Bauträger mit den Bauarbeiten beauftragt, sind von den Neuerungen nicht betroffen. Auch wenn etwa der Bauherr die Handwerker jeweils einzeln beauftragt, greifen die neuen Spielregeln nicht.

Vorsicht Falle mit Zahlungsplan beim Bauvertrag

Bauherrenverbände befürworten das neue Gesetz
Die Interessenvertreter von Bauherren sehen die Gesetzesnovelle überwiegend positiv. So spricht Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes, von einem „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“. Allerdings sei das neue Gesetz kein Rundum-Sorglos-Paket. So sieht der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel weiteren Verbesserungsbedarf, wenn es um die Reklamation von Mängeln schon während der Bauphase geht: Auch nach der neuen Regelung können Bauherren ihre Ansprüche erst nach der Abnahme durchsetzen. Andere Experten stellen unter anderem heraus, dass Bauherren trotz der nun notwendigen präzisen Baubeschreibung genau prüfen müssen, welche Leistungen vereinbart sind, um nicht spätere unliebsame (und teure) Überraschungen zu erleben. Wer sich aber mit dem neuen Bauvertragsrecht befasst, kann auf vielfältige Weise profitieren – etwa bei der Planung der Finanzierung.

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Mittwoch, 4. April 2018

Zinskommentar Februar 2018 - Inflationsangst in den USA und Aufbruchstimmung in Europa


In den USA geht die Angst um, dass die Inflation stärker als erwartet steigen könnte. Dies führt seit Anfang Februar auf den internationalen Märkten zu einer Verunsicherung. Die Furcht vor einem schnellen Zinsanstieg werden durch zwei Faktoren geschürt. Durch Donald Trumps Steuerreform gehen die Ökonomen von einer zunehmenden Staatsverschuldung aus und die ansteigenden US-Löhne bereiten ebenfalls Sorgen. In der Folge dieser Szenarien stürzte der Dow Jones am 5. Februar 2018 so stark ab wie noch nie zuvor an einem Handelstag.

Die Marktteilnehmer sind sehr sensibel und nervös
Der amerikanische Aktienindex erholte sich seitdem zwar wieder, aber die Volatilität bleibt vorerst bestehen. An den Aktienmärkten haben psychologische Faktoren seit jeher einen starken Einfluss und derzeit reagieren die Marktteilnehmer besonders sensibel. Die lange Aufschwungphase an den Börsen führt zu Nervosität. Denn wenn die Steuerreform und steigende Löhne die Inflation in den USA tatsächlich weiter antreiben, dann werden die amerikanischen Notenbanker gezwungen sein, mehr Zinsschritte als geplant durchzuführen. Grund zur Sorge sollte man daran allerdings nicht haben, denn die Fed, wie die EZB agieren sehr behutsam mit ihren zinspolitischen Entscheidungen. Und: Was in den USA passiert, ist letztlich nichts anderes als die langsame Rückkehr zu einer geldpolitischen Normalität nach mehreren Jahren der unnatürlich niedrigen Zinsen.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Die Konjunktur in der Eurozone hat weiterhin eine positiv Richtung
In Europa herrscht weiterhin eine Aufbruchstimmung, denn die Wirtschaft wächst so stark wie seit zehn Jahren nicht mehr. In einer Zwischenprognose zum Wirtschaftswachstum in der EU veröffentlichte Anfang Februar die Europäische Kommission das Ergebnis, dass die Volkswirtschaften in Europa im Jahr 2017 mit 2,4 Prozent das schnellste Wachstum seit zehn Jahren verzeichneten. Auch der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi, bewertete die wirtschaftliche Situation Europas bereits in der letzten EZB-Sitzung Ende Januar positiver als bisher. Dies befeuert die Spekulationen um einen schnellen Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Denn Mario Draghi wird seiner vorsichtigen Strategie treu bleiben. Trotz der positiven wirtschaftlichen Situation liegt die Kerninflation in Gesamteuropa nach wie vor deutlich unter der EZB-Zielmarke von 2 Prozent. Somit bleibt der Handlungsdruck auf die EZB eher gering, die Niedrigzinspolitik zu beenden.

Die Konjunktur bleibt in Deutschland weiter robust
Trotz der immer noch unklaren politischen Lage befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer sehr guten Verfassung. Hohe Konsumausgaben der Verbraucher und boomende Exporte sorgen in Deutschland weiter für ein ungebrochenes Wachstum. Auch der Arbeitsmarkt befindet sich in einer weiter historisch günstigen Situation. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass selbst im saisonbedingt schwachen Januar die Arbeitslosenquote bei lediglich 5,8 Prozent lag. Die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie einigten sich jüngst auf Lohnerhöhungen von 4,3 Prozent ab April 2018, was die Aussicht auf steigende Löhne befeuert, denn an diesen Ergebnissen orientieren sich auch kleinere Gewerkschaften. Deshalb werden die Tariflöhne in Deutschland im Jahr 2018 also insgesamt deutlich zulegen.

Welche Auswirkungen hat dies Baufinanzierungszinsen?
Nach einer längeren Konstanz zum Ende des Jahres 2017 kam es bereits Mitte Januar bei den Baufinanzierungszinsen zu einem leichten Zinsanstieg. Im Februar setzte sich dieser Aufwärtstrend weiter fort und man liegt beispielsweise bei einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,30 Prozent. Eine Ursache dafür ist, dass die Zinsen für Bundesanleihen in den letzten Wochen stark gestiegen sind und derzeit auf dem höchsten Niveau seit zwei Jahren liegen. Im langjährigen Vergleich sind die Zinsen trotz des jüngsten Anstiegs weiterhin ausgesprochen niedrig. Durch die Anleihekäufe und die Nullzinspolitik der EZB ist das Aufwärtspotenzial der Zinsen immer noch begrenzt. Daher ist mit weiteren deutlichen Steigerungen in den nächsten Monaten nicht zu rechnen. Dennoch wird sich vermutlich die Erwartung im Markt durchsetzen, dass die EZB über kurz oder lang ihre Niedrigzinspolitik beenden wird. Die Bauzinsen werden diese Entwicklung vorwegnehmen und im Laufe dieses Jahres weiter leicht anziehen. Diese Zinssteigerungen werden nicht dramatisch ausfallen, allerdings werden historische Tiefstände auch nicht mehr erreicht werden.

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Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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