Freitag, 28. Dezember 2018

Vorsicht Herbstlaub: Regelmäßig räumen und vor Haftungsansprüchen schützen

Durch nasses Laub können Gehwege und Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen werden, denn Unmengen von Laub auf einem Gehweg bergen Gefahren. Deshalb stehen Eigentümer oder Mieter der anliegenden Gebäude in der Pflicht, durch Laubräumung für Sicherheit zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, dann hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung.

Bei Stürzen auf glatten Wegen drohen Schadenersatzforderungen
Im Herbst ist das Laubfegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge. Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar". Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.

kostenträchtigste Naturkatastrophen in Deutschland

Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.

In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse. Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.

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Freitag, 21. Dezember 2018

Zinskommentar Oktober 2018 - EZB bleibt bei ihrem Fahrplan trotz Italiens umstrittenen Haushaltsplänen

Der EU bereitet die aktuelle Finanzpolitik der neuen italienischen Regierung reichlich Kopfschmerzen. Denn Italien ist jetzt bereits mit 2,3 Billionen Euro das am höchsten verschuldete Land innerhalb der Europäischen Union. Nun hat die italienische Regierung vor, die bisherige massive Staatsverschuldung mit dem neuen Haushalt um weitere 27 Milliarden Euro zu erhöhen und geht damit auf Konfrontationskurs mit der EU. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich in ihrer letzten Sitzung vom 25.10.2018 jedoch weder von Italiens Haushaltsplänen noch vom dem leicht abgeschwächten Wirtschaftswachstum in der Eurozone beeinflussen lassen.

EZB lässt sich nicht vom eingeschlagenen Kurs abbringen
Die europäischen Währungshüter bleiben ihren geldpolitischen Fahrplan treu. Die EZB halbierte im Oktober, wie bereits länger angekündigt, die Anleihekäufe und wird diese zum Jahresende voraussichtlich komplett einstellen. Auch mit einem ersten Zinsschritt beim EZB-Leitzins wird weiterhin frühestens Ende 2019 gerechnet. Der Einfluss von Italiens Neuverschuldungsplänen auf die Geldpolitik der EZB ist somit gering. Italien wird auf Druck der EU sicher noch etwas an ihrem Haushaltsentwurf nachbessern und die dennoch letztendlich höhere Neuverschuldung wird nicht zu einem Zerbrechen des Euro-Währungsraums führen. Damit beide Seiten ihr Gesicht wahren können, wird es am wahrscheinlichsten auf einen Kompromiss im Haushaltsstreit hinaus laufen. Und auch wenn dies nicht erreicht werden kann, könnte die EU den Konflikt auch einfach aussitzen und auf einen Bruch der italienischen Regierung spekulieren. Die Halbwertszeiten der italienischen Regierungen lagen in den letzten 70 Jahren im Schnitt bei nur rund 18 Monaten. Die EZB dagegen wird von ihrem geldpolitischen Kurs nicht abweichen, denn dazu müsste die europäische Wirtschaft massiv einbrechen. Dies ist aktuell aber nicht zu erwarten.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Die US-Wirtschaft ist stärker als erwartet gewachsen und in der EU geht es nur langsam vorwärts
Trotz einer guten Konjunktur in der europäische Union und steigender Verbraucherpreise, hat sich die europäische Kerninflationsrate kaum bewegt. Diese liegt um saisonale Preisschwankungen bereinigt, weiterhin unterhalb der von der EZB angestrebten Zwei-Prozent-Marke. Im September 2018 lag diese in Deutschland bei 1,4 Prozent und im Euroraum bei 1,1 Prozent. Dagegen wachsen Wirtschaft und Inflationsrate in den USA derweil stärker als erwartet. Damit erhöht sich die Gefahr, dass die US-Konjunktur heiß laufen könnte und deshalb versucht die Fed durch konsequente Zinsschritte nach oben dies zu verhindern. Im September 2018 hat die Fed den US-Leitzins auf die Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent angehoben und für die nächste Sitzung im Dezember 2018 wird mit einem erneuten Zinsschritt gerechnet. Um einer Überhitzung der US-Wirtschaft vorzubeugen, könnte laut Fed-Chef Jerome Powell im kommenden Jahr sogar eine Erhöhung des Zinsniveaus über 3 Prozent hinaus notwendig werden.

Baufinanzierungszinsen haben höchstes Niveau seit Mai 2018 erreicht
Nachdem die Bauzinsen in den vergangenen Monaten leicht gesunken waren, gab es seit Ende September einen kurzen Aufwärtstrend. Die Zinsen der 10-jährigen Bundesanleihe waren Anfang Oktober noch bei einem Stand von 0,57 Prozent und sind in den letzten Tagen wieder auf 0,40 Prozent gefallen, mit weiter sinkender Tendenz. Von daher kann man damit rechnen, dass die Bauzinsen kurzfristig wieder leicht sinken werden. Aus mittelfristiger Sicht ist weiterhin eher mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen und erst beim langfristigen Ausblick ist mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation der letzten fünf Jahre

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