Dienstag, 16. November 2021

KfW - Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/262/263 und 461/463

 Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Richtlinien (Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind zum 21. Oktober 2021 in Kraft getreten.

Die wesentlichen Anpassungen der Richtlinien betreffen:

  • Definition Effizienzhaus/ -gebäude EE-Klasse (BEG WG, BEG NWG)
    Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse kann auch erreicht werden, wenn unvermeidbare Abwärme (in Kombination oder alternativ zu Erneuerbaren Energien) einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt.
  • Erweiterung Definition Gebäudenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
    Der Begriff Gebäudenetz in der BEG wird erweitert. Als Gebäudenetz zählt ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten, unabhängig von der Eigentümerstruktur der angeschlossenen Grundstücke. Bislang waren nur Gebäudenetze auf den Grundstücken eines einzigen Eigentümers förderfähig.
  • Neue Definition Wärmenetz (BEG WG, BEG NWG, BEG EM)
    Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.

Mit kleinem CO2-Abdruck in die eigenen vier Wände

  • Förderung Gebäudenetz (BEG EM)
    Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes wurden die Anforderungen an den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) auf 55 Prozent (Förderquote 30 Prozent) bzw. 75 Prozent (Förder-quote 35 Prozent) erhöht. Als Alternative zu erneuerbaren Energien wird unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen zugelassen.
  • Anschluss an Gebäudenetz bzw. Wärmenetz (BEG EM)
    Als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung wird der Anschluss bzw. die Erneu-erung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz oder der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Mit 30 Prozent werden Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze gefördert, die einen Anteil von min-destens 25 Prozent EE und / oder unvermeidbarer Abwärme erreichen oder Anschlüsse an Wärmenetze, die einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 aufweisen. Die Förderquote für einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt 35 Prozent, wenn das Netz einen EE-Anteil von mindestens 55 Prozent und / oder unvermeidbarer Abwärme erreicht oder wenn für das Wärmenetz ein durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan vorliegt oder wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist. Diese Anpassungen erfolgen innerhalb der bestehenden Verwendungszwecke.
  • Veräußerung eines geförderten Gebäudes bzw. einer geförderten Wohneinheit (BEG NWG, BEG WG, BEG EM)
    Die Verpflichtung zur Übertragung des Kredites auf den Erwerber bzw. zur vollständigen Tilgung des Kredits innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags entfällt. Eine Rückzahlung des Kredites im Rahmen einer Veräußerung ist auch in diesen Fällen nur noch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Kredite können somit nach Veräußerung auf den Käufer übertragen, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt oder fortgeführt werden.
  • Ergänzung zu In-Sich-Geschäften
    Bislang sind Übertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern ausgeschlossen. Künftig sind auch Übertragungen an den Gesellschaftern nahestehende Personen im Sinne von § 138 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Insolvenzordnung ausgeschlossen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Attraktive Alternativen zu Strafzins, Inflation & Co. – Wie ihr Geld besser für Sie arbeitet
Die größten Fallen bei einer Baufinanzierung
Wie ist man im Home-Office richtig versichert

Bildnachweis

Quelle: KfW-Bank

Freitag, 12. November 2021

Zinskommentar Oktober 2021 - Die Inflation steigt und auch die Bauzinsen ziehen an

 Die stark gestiegenen Preise, hauptsächlich für Energie, sorgen für eine Belastung für die Wirtschaft und die Verbraucher. Gleichzeitig zeigt der wirtschaftliche Aufschwung einen Knick und an manchen Orten wird schon vor einer Stagflation gewarnt. Denn bei beständig hohen Inflationsraten und gleichzeitigem Stillstand der Wirtschaft rutscht man in die Stagflation. Allerdings sind dies für den EZB-Rat auch in der letzten Sitzung im Oktober 2021 immer noch keine Gründe, den expansiven geldpolitischen Kurs anzupassen. Das heißt auf gut deutsch: Eine Zinsanhebung steht weiterhin nicht in Aussicht und auch zum Pandemie-Notfall-Programm PEPP gibt es keine Änderungen. Wie sich die aktuelle Situation auf die Zinsen auswirkt und welche Entwicklungen kurz- und mittelfristig zu erwarten sind, darum dreht es sich im aktuellen Zinskommentar.

Die Inflation liegt auf einem Rekordniveau und wann muss die EZB gegensteuern?

Die Inflation lag im September 2021 deutlich über dem Zielwert der Europäische Zentralbank (EZB) von zwei Prozent:

  • 3,4 Prozent im Euro-Raum
  • 4,1 Prozent in Deutschland

Da die EZB kürzlich ihre Inflationsstrategie auf ein symmetrisches 2-Prozent-Ziel angepasst hat, kann sie nun diese hohen Werte tolerieren, ohne direkt eingreifen zu müssen. Da stellt sich die Frage: Wie lange ist der ultralockere geldpolitische Kurs noch zu halten? Antwort: Solange sich der Anstieg der Kerninflation in Grenzen hält und man davon ausgehen kann, dass die sehr schwankungsanfälligen Energiepreise wieder sinken werden, ist nicht mit einem radikalen Kurswechsel der Europäischen Zentralbank (EZB) zu rechnen, prognostizieren Experten. Denn der Druck, für günstige Finanzierungsbedingungen zu sorgen, damit unter anderem auch hoch verschuldete Euro-Länder nicht von ihren Schulden erdrückt werden, ist derzeit größer als die Notwendigkeit, etwas gegen die Inflation zu unternehmen.

Bauzinsentwicklung über die fünf Jahre

So erwarten Experten bis ins nächste Jahr hinein weiter hohe Preise für Energie und bestimmte Güter. Bis sich nach der Corona-Pandemie die Unterschiede zwischen Angebot und Nachfrage wieder eingependelt haben und auch Produktions- und Lieferengpässe überstanden sind, wird es noch einige Monate dauern. Fachleute bleiben dennoch optimistisch gestimmt, dass die Inflationsraten im ersten Halbjahr 2022 wieder deutlich zurückgehen werden und dass das Wirtschaftswachstum vor allem in Deutschland im Vergleich zu 2021 nochmal zulegen wird.

Wer jetzt noch kein Wohneigentum besitzt ... ?

Die hohen Immobilien-, Grundstücks- und Rohstoffpreise machen oftmals schon jetzt den Erwerb der eigenen vier Wände schwierig. Wird mit steigenden Zinsen der Kreis derjenigen, die sich noch eine Immobilie leisten können, kleiner? Dies kann man durchaus mit nein beantworten, denn bei den geringen temporären Anstiegen, die in naher Zukunft zu erwarten sind, wird das für die Wenigsten das Aus bedeuten. Denn in der Regel sei nicht die Höhe der Monatsrate das Problem, sondern vor allem die hohen Eigenkapitalanforderungen. Und diese wachsen mit den steigenden Immobilien- bzw. Baupreisen. Denn es sollten zumindest die Nebenkosten aus eigener Tasche gezahlt werden, um eine solide Finanzierungsbasis zu haben. Ein Tipp: Oftmals können zusätzliche Eigenmittel im familiären Umfeld generiert werden, beispielsweise durch Schenkung oder zinslose Darlehen. Auch die Übertragung von Immobilien oder Stellung von Zusatzsicherheiten durch die Immobilie der Eltern oder Schwiegereltern kann ein probates Mittel sein, den Weg in die eigenen vier Wände früher zu ermöglichen.

Die Zinsen für die Baufinanzierung steigen weiter leicht an

Die Baufinanzierungszinsen werden maßgeblich von der Rendite der Bundesanleihen beeinflusst und in diesen spiegeln sich die Prognosen des Marktes. Aktuell wird davon ausgegangen, dass uns die hohen Inflationsraten auch im ersten Halbjahr 2022 noch begleiten werden, so die Prognose von Experten. Daher sind die Anleiherenditen in den letzten Wochen wieder leicht gestiegen und als Konsequenz haben auch die Baufinanzierungszinsen einen Anstieg verzeichnet. So bewegen sich die günstigsten Angebote für ein 10-jähriges Baudarlehen bei 0,61 Prozent, für eine 15-jährige Darlehensfestschreibung liegen diese bei 0,91 Prozent und eine 20-jährige Zinsbindung ist derzeit ab 1,15 Prozent zu haben.

Auch für die kommenden Monate schließen Fachleute Zinssprünge nicht aus. Es ist damit zu rechnen, dass immer wieder aufflammende Inflationssorgen weiterhin zu kurzfristigen Zinsanstiegen bei den Baufinanzierungszinsen führen können. Experten gehen aber davon aus, dass sich diese Anstiege in engen Grenzen halten werden. Denn derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass die EZB im Kampf gegen einen Zinsanstieg ihre Waffen streckt. Daher werden sich die Anstiege immer wieder mit Phasen fallender Zinsen abwechseln, sodass ein signifikant höheres Zinsniveau in den nächsten Wochen und Monaten eher  unwahrscheinlich ist.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können. Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend seitwärts

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

 

Zinskommentar als eBook herunterladen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Attraktive Alternativen zu Strafzins, Inflation & Co. – Wie ihr Geld besser für Sie arbeitet
Das Eigenkapital für das Wohneigentum mit Fonds ansparen
Wenn die bisherige Reiseversicherung in der Corona-Pandemie nicht hilft

Bildnachweis