Dienstag, 16. Februar 2016

Zinskommentar Januar 2016 - Auswirkungen der Leitzinserhöhung in den USA auf die Baufinanzierungszinsen

Mit großer Aufmerksamkeit wird derzeit der US-amerikanische Markt beobachtet, da Mitte Dezember eine Erhöhung der Leitzinsen von bisher 0,25 auf 0,5 Prozent erfolgt ist. Nach der 7-jährigen Niedrigzinsphase des US-Leitzins zwischen konstanten 0,00 bis 0,25 Prozent, blickt der europäische Finanzmarkt skeptisch und mit gemischten Gefühlen auf die USA. Welche Auswirkungen wird die Leitzinserhöhung auf Europa haben und wie wird sich die EZB verhalten?

Billiges Geld oder konjunkturelle Normalität?
Janet Yellen, ihres Zeichens Vorsitzende der US-Notenbank Fed, erfüllte mit dieser marginalen Leitzinserhöhung alle Erwartungen des Marktes und spricht sich positiv über die Entwicklung der Konjunktur aus. Sowohl der Arbeitsmarkt, wie auch der Konsum und die US-Wirtschaft hat sich ein wenig erholt und liegt der Entscheidung der Fed zugrunde. Für Experten der Finanzmärkte signalisiert diese Handlung einen Start in die konjunkturelle Normalität und spricht dafür, dass die Inflationsrate durch das erhöhte Zinsniveau beibehalten wird. Eine Überhitzung der Konjunktur und die Gefahr der Blasenbildung bei Spekulationen würden laut Frau Yellen ausbleiben und durch die in kleinen Schritten geplante Zinswende ausgeschlossen werden. Während Experten die Zinsanhebung befürworten, sprechen Kritiker von negativen Auswirkungen in Betrachtung der globalen Konjunkturentwicklung. Vor allem in den Schwellenländern und der Eurozone könnte der stärkere Dollar zu Problemen führen. In realistischer Betrachtung lässt sich diese These nicht aufrecht erhalten, denn die Rückkehr zur Normalität auf dem Finanzmarkt kann eigentlich nur positive Auswirkungen haben und die Normalität in der Weltwirtschaft begünstigen.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Baufinanzierungen zum Jahresende hin teurer geworden
Ursprünglich rechneten Experten im Euroraum mit einer viel spürbareren Zinswende als eingetreten. Eine kleine Steigerung der Zinsen für Baufinanzierungen stand zum Jahresende auf dem Programm und betraf vor allem Hypothekendarlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit. Von einer nachhaltigen Aufwärtstendenz kann allerdings keine Rede sein, so dass aktuell eher ein schwankender Seitwärtstrend zu beobachten ist. Auch eine Strategieänderung der EZB ist derzeit nicht im Gespräch und Baufinanzierer können somit aufatmen, da der niedrige Leitzins weiter erhalten bleibt und sich entsprechend auf die günstigen Bauzinsen auswirkt.

Die derzeitigen günstigen Bauzinsen für die Zukunftsplanung nutzen
Unter dem Strich lässt sich die Finanzmarktpolitik derzeit als stabil betrachten und es ist nicht zu befürchten, dass es zu größeren Einbrüchen der Aktienkurse oder zu spürbaren Veränderungen in der Verzinsung von Baudarlehen kommt. Dennoch sollten vor allem Baufinanzierer, bei denen eine Anschlussfinanzierung in den nächsten 60 Monaten ansteht, die weiterhin günstigen Marktgegebenheiten für ein Forward-Darlehen nutzen. Im Laufe des Jahres werden in den USA noch weitere Zinsschritte folgen und dies kann dann zu Veränderungen der gegenwärtigen Lage führen.
Mit meiner Forward-Darlehen-Strategie können Sie sich optimal positionieren.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: seitwärts
langfristig: steigend

Enzwicklung Leitzins und Inflation
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Montag, 1. Februar 2016

Was ändert sich 2016 für Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer

In 2016 kommen auf Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer wieder einige Neuerungen zu. So soll das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie bald verabschiedet werden. Zudem können Themen wie die verschärfte Energieeinsparverordnung und die damit verbundenen neuen Regeln zu Fördermitteln, die Mietpreisbremse oder mögliche Erhöhungen der Grunderwerbsteuer durchaus Auswirkungen auf Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer haben.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Eine wichtige neue Regelung für private Baufinanzierungen wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Es geht dabei um die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird.

Energieeinsparverordnung verschärft
Ab Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, mit neuen Regeln für den Neubau. Formal bleibt die EnEV 2014 zwar bestehen, jedoch werden die energetischen Anforderungen verschärft. Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf beim Neubau werden um 25 Prozent angehoben und der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um 20 Prozent effizienter werden. Altbaubesitzer sind wie bisher verpflichtet, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, auszutauschen und die oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum zu dämmen.

Wohnungsneubau in Europa

KfW-Fördermittel für Sanierung, Neubau, Einbruchschutz
Für Bauherren von neuen Gebäuden bleibt das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ von Bedeutung. Zum 1. April 2016 gibt es aufgrund der neuen Stufe der EnEV einige Änderungen. Künftig wird ein KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr gefördert, da es zum Standard wird. Bauherren, die ein solches Haus planen und noch KfW-Förderung erhalten wollen, müssen bis Ende März kommenden Jahres einen Kreditantrag stellen. Es zählt der Antragseingang bei der KfW. Weiterhin interessant bleiben das KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Außerdem soll die neue Kategorie KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss geschaffen werden. Der Förderhöchstbetrag verdoppelt sich auf 100.000 Euro. Außerdem sind künftig auch 20-jährige Zinsbindungen möglich (bislang nur zehn Jahre). Das bedeutet erhöhte Zinssicherheit für Baufinanzierer.
Förderprogramme KfW-Bank
Zum 1. Januar 2016 wird auch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 verändert und weiter aufgestockt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Renovierer, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen, noch besser gefördert werden. Wenn zusätzlich zum Einbau einer Lüftungsanlage die Gebäudehülle verbessert wird (Lüftungspaket) oder wenn mit der Heizung auch die Wärmeverteilung erneuert wird (Heizungspaket), gibt es einen attraktiven Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent auf den Förderbetrag pro Wohneinheit (maximal 6.250 Euro beim Höchstbetrag von 50.000 Euro). Immobilienbesitzer können den Antrag für die neue Förderung ab 1. April 2016 stellen, mit den Paketmaßnahmen aber schon ab dem 1. Januar beginnen. Auf der Kippe stand übrigens lange Zeit das Förderprogramm 275 für Solarstromanlagen mit Batteriespeicher. Nach neuesten Informationen soll dieses nun auch im Jahr 2016 fortgeführt werden. Auch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159/455) hat die KfW erweitert. Neben barrierereduzierenden Maßnahmen fördert das Kreditinstitut auch speziell Ein- und Umbauten, die ein Gebäude gegen Einbruch schützen, zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren oder Alarmsysteme. Anträge für einen Kredit des Programms 159 zum Einbruchsschutz können erst ab dem 1. April 2016 gestellt werden. Derzeit gilt aber schon die Zuschussvariante der KfW (Programm 455).

Grunderwerbsteuer, Mietpreisreform: Weitere Planungen
Weitere neue Regelungen sind in Vorbereitung. So wird in Thüringen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,5 Prozent ab 2017 vorbereitet, dies steht gerade zur Abstimmung im Landtag. In absoluten Zahlen würde das bedeuten, dass Immobilienkäufer bei einer Investitionssumme von 250.000 Euro in Thüringen dann künftig statt bisher 12.500 Euro künftig 16.250 Euro an Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Andere Bundesländer haben noch nichts beschlossen, aber Änderungen sind durchaus denkbar. Nur Sachsen und Bayern haben seit der Umstellung der Zuständigkeit vom Bund auf die Länder im Jahr 2006 der Versuchung widerstanden, an der Steuerschraube zu drehen.

Kapitalanleger sollten an die Mietpreisbremse denken
Da man als Kapitalanleger immer auch mit Renditeberechnungen konfrontiert ist, sollten Sie auch an die Mietpreisbremse denken, die in immer mehr Bundesländern bereits umgesetzt wurde. Das Gesetz ist im Juni 2015 in Kraft getreten, das Urteil ist erwartungsgemäß gespalten. Das Hauptproblem bei der Umsetzung sind die in vielen Städten fehlenden Mietpreisspiegel, die als Berechnungsgrundlage nötig sind. In 2016 sind bereits weitere Gesetze zum Vermietungsrecht in Vorbereitung. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll künftig die Modernisierungsumlage sinken und eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen eingeführt werden. Inwieweit die Pläne umgesetzt werden, wird sich zeigen. Als Vermieter mit Modernisierungsvorhaben sollte man dies bei den Planungen berücksichtigen.

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Donnerstag, 21. Januar 2016

Nächstes Weihnachten in den eigenen vier Wänden

Wer ins Eigenheim ziehen will und den Startschuss dafür im Januar abgibt, der kann schon das nächste Weihnachtsfest dort feiern. Denn ein Jahr genügt vom Kassensturz über die Suche der Immobilie und Baufinanzierung bis zum Einzug. Dank der niedrigen Bauzinsen kommen Sie derzeit besonders günstig zu Ihrem Baukredit.

Traum vom Eigenheim wahr werden lassen
Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen die größte Investition im Leben. Drei von vier Deutschen sparen laut einer GfK-Umfrage für eine eigene Immobilie und die niedrigen Zinsen machen den Bau oder Kauf derzeit lukrativ. Ein Darlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit bekommt man für unter zwei Prozent Zinsen und bei einer Laufzeit von 15 Jahren liegt der Zins nur geringfügig höher. Vor zehn Jahren waren die Zinsen noch doppelt so hoch. Dies hat zur Folge, dass sich der Gesamtaufwand für die Abzahlung der Immobilie erheblich reduziert.

Unabhängigkeit und langfristige Sicherheit mit der eigenen Immobilie
Da der Kauf einer Immobilie die Haushaltskasse über Jahrzehnte belastet, ist ein realistischer Kassensturz angeraten. Dazu gehört eine gründliche Analyse der eigenen Einnahmen und Ausgaben sowie der weiteren Lebensplanung. Wenn die ermittelten Eckdaten für eine Investition passen, steht der Suche nach einem geeigneten Objekt nichts mehr im Wege. Mit etwas Glück bei der Objektsuche, kann dann vom zeitlichen Ablauf das nächste Weihnachtsfest bereits in den eigenen vier Wänden stattfinden.

Einen guten Überblick darüber verschafft Ihnen die folgende Grafik.

in 12 Monaten ins eigene Heim

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Donnerstag, 7. Januar 2016

KfW begrenzt Nutzungsmöglichkeit im Programm 124 zum 01.04.2016

Anfang Dezember 2015 veröffentlichte die KfW weiterführende aber auch neue interessante Informationen zu anstehenden Änderungen in 2016, zu denen ich Ihnen einen kurzen Überblick geben möchte. Es geht dabei um das Programm Energieeffizient Bauen 153, das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 und die Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430.

Förderprogramme KfW-Bank
1. Programm Energieeffizient Bauen 153Folgende Anpassungen im Programm Energieeffizient Bauen (153) sind bereits bekannt:
  • Wegfall KfW-Energieeffizienzhaus 70
  • Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • Vereinfachter Nachweis für KfW-Effizienzhaus 55
  • Höchstbetrag steigt auf 100.000 € je Wohneinheit
  • Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau
  • 20 Jahre Zinsbindung möglich
  • Zeitraum für Mitteileinsatz wird auf 6 Monate verlängert
  • Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard
Nun stehen auch die Tilgungszuschüsse für die einzelnen Effizienzhäuser fest:
Effizienzhaustyp                    Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 Plus            15%
Effizienzhaus 40                    10%
Effizienzhaus 55                    5%
Die „Bestätigungen zum Antrag“ für die neuen KfW- Effizienzhäuser können voraussichtlich ab Mitte März 2016 durch die Sachverständigen erstellt werden.

Immobilienkauf: Haben Sie Ihre Finanzierung mit einer Förderung wie z.B. einem KfW-Darlehen kombiniert?

2. KfW-Wohneigentumsprogramm 124
  • Begrenzung des Beleihungsauslaufs auf 100 Prozent ab 01.04.2016
    Die KfW hat sich entschlossen, für die Vergabe von Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mit Wirkung zum 01.04.2016 für die Gesamtfinanzierung den Beleihungsauslauf auf 100 Prozent des Beleihungswerts der Immobilie zu begrenzen, die als Sicherheit verwendet wird.
  • Wegfall der Antragstellung für BGB-Gesellschaften
    Zur weiteren Harmonisierung der Programmbestimmungen wird die Möglichkeit zur Antragstellung für die BGB-Gesellschaft bzw. der GbR im KfW-Wohneigentumsprogramm aufgrund der geringen Inanspruchnahme abgeschafft.
3. Programme Energieeffizient Sanieren-Kredit 151/152 und Investitionszuschuss 430
Ab 01.01.2016 verbessert die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Einführung eines „Heizungs- und Lüftungspakets“ als Ergänzung zur bisherigen Förderung von Einzelmaßnahmen, die unverändert fortgeführt wird. Der Investitionszuschuss für „Heizungs- und Lüftungspakete“ beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss wird mit 12,5 Prozent auf den Kreditbetrag verrechnet werden. Weitere Einzelmaßnahmen, die zusammen mit dem „Heizungs- oder Lüftungspaket“ durchgeführt werden, erhalten ebenfalls den höheren Tilgungs- oder Investitionszuschuss (für weitere Einzelmaßnahmen erfolgt eine Zusage unter den Verwendungszwecken für das „Heizungs- oder Lüftungspaket“).

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Montag, 21. Dezember 2015

Zinskommentar Dezember 2015 - Erneute Ausweitung der Geldpolitik - Folgen für Baufinanzierer?

Der 3. Dezember 2015 brachte neue Informationen der EZB, auch wenn der Leitzins unverändert bleibt. Der Kauf von Staatsanleihen verlängert sich von bisher September 2016 auf März 2017, wobei das monatliche Kontingent von 60 Milliarden Euro aber unverändert bleibt. Der Strafzins für Banken mit Einlagen bei der EZB wird nach oben korrigiert und erhöht sich auf nunmehr 0,3 Prozent. Die Änderung resultiert aus der Tatsache, dass alle bisherigen Maßnahmen nicht die gewünschte Veränderung in den Inflationstendenzen brachte und die EZB ihr sich selbst gestecktes Ziel von zwei Prozent verfehlt hat. Aber auch sinkende Energiepreise, so zum Beispiel der Tiefstand bei Rohöl beeinflussen den Markt und sind dafür verantwortlich, dass nachhaltige Anstiege in den Preisen ausbleiben. Zusätzlich bemängelt die EZB, dass selbst die expansive Geldpolitik keinerlei Veränderungen in der Kreditvergabe mit sich brachte und auch dies ein wesentliches Merkmal für die stagnierenden Konjunktur in der Eurozone ist.

Draghis Maßnahmen weichen von Erwartungen der Marktteilnehmer ab
Hätte eine Befragung der Marktteilnehmer stattgefunden, hätten diese eine Änderung der geldpolitischen Maßnahmen nicht für gut befunden. Der Markt erwartete die Ausführung der angekündigten Ausweitung monatlicher Staatsanleihenkäufe, die laut Draghi und den neuesten Beschlüssen der EZB aber ausbleibt. Aktien- und Anleihekurse fielen, während die Renditen bei Staatsanleihen einen Anstieg verzeichnen konnten. Weiter war ein Anstieg von Pfandbrief Renditen erkennbar und auch die Konditionen bei Baufinanzierungen erhöhten sich teilweise um 0,20 Prozentpunkte. Die Veränderung blieb aber nur von kurzer Dauer, denn bereits in den Folgetagen sanken die Zinsen wieder und der Gesamtblick auf die vergangenen vier Wochen zeigt keine spürbare Veränderung auf.

Zinsentwicklung auf dem Prüfstand
In den kommenden Wochen fließen zwei gegenläufige Effekte auf die Zinsentwicklung ein und könnten eine spürbare Veränderung mit sich bringen. Die US-amerikanische Wirtschaft verzeichnet einen leichten Aufwärtstrend, aus dem heraus die US-Notenbank Fed den Leitzins maßvoll heben wird. Dies ist durchaus als Signal für weitere Zinsanstiege zu werten, die sich in Zukunft einstellen und auch den Euroraum nicht unberührt lassen werden. Dem gegenüber steht die chinesische Wirtschaft, deren Performance nach wie vor kritisch ist. Exporte sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken und China importiert weniger, was eine klare Tendenz zur sinkenden Binnennachfrage innerhalb des Landes aufzeigt. Bleibt die chinesische Wirtschaft weiter auf dem abfahrenden Gleis, beeinflusst dies nicht nur die Zinsentwicklung in China, sondern lässt auch den europäischen Zinsmarkt nicht unberührt.

Weiter historisch niedrige Zinsen
Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, welche Veränderungen die kommenden Wochen bis zum Ende des Jahres und der Start ins neue Jahr mit sich bringen und welche neue Orientierung der Zinsmarkt einnimmt. Für die Eigenheimfinanzierer in Deutschland kann trotz aller kurzfristigen Schwankungen festgehalten werden, dass sie ein extrem niedriges und damit historisch einzigartiges Zinsniveau vorfinden. Das von der Bundesbank statistisch ermittelte gesamte Immobilienfinanzierungsvolumen ist zum ersten mal seit Jahren stark angestiegen. Die Ursachen liegen zum Teil an den kräftig steigenden Immobilienpreisen in verschiedenen Metropolregionen, an vermehrten Immobilienkäufen und zunehmend auch an einer sich deutlich belebenden Baukonjunktur in Deutschland.

Sondertilgungsoption zum Jahresende prüfen
Wenn ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde und derzeit freies Eigenkapital vorhanden ist, sollte geprüft werden, ob kurz vor dem Jahresende die aktuelle Restschuld mit einer Sondertilgungsoption vermindert werden kann. Durch eine Sondertilgung erhöht sich der rechnerische Tilgungsanteil in der monatlichen Darlehensrate, und der Zinsanteil sinkt.

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
langfristig: steigend

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Dienstag, 15. Dezember 2015

Zinskommentar November 2015 - Neue geldpolitische Impulse - was erwartet uns zum Jahresende?

Die Baufinanzierungszinsen verharrten kürzlich in Lauerstellung, da das Jahresende wohl neue Impulse in der Geldpolitik setzt und man gezielt auf weitere Maßnahmen der EZB wartet. Von neuen Maßnahmen ist auszugehen, sieht man die absolut niedrige Inflationsrate der Eurozone vor Augen und verinnerlicht den Wert von 0,1 Prozent. Dieser Wert spricht dafür, dass das Anleihekaufprogramm von Seiten der EZB bisher fruchtlos blieb und keinerlei Auswirkung auf die Inflationsrate nimmt. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass Mario Draghi weitere Maßnahmen zur Inflationsstärkung in Erwägung zieht und wahrscheinlich noch in diesem Jahr umsetzen wird.

Fakten und Vermutungen rund um die EZB
Die jüngste geldpolitische Sitzung ergab keine Änderung, sodass sich der Leitzins nach wie vor auf einem Rekordtief von 0,05 Prozent befindet. Weiter kauft die Europäische Zentralbank monatlich für rund 60 Milliarden Euro Anleihen auf und äußert sich darüber, dass eine Änderung dieser Praktik vor dem September 2016 in keinem Fall vorgesehen ist. Da sich das Anleihekaufprogramm in keiner Weise auf die Inflationsrate auswirkte und eine nachhaltige Stärkung vermissen ließ, könnte die Maßnahme eigentlich als unrealistisch eingestuft werden. Doch im Bereich der Kreditvergabe sei eine verbesserte Performance erkennbar, so Draghi. Im Dezember steht eine neue Prüfung auf dem Programm der EZB und soll sich in erster Linie damit beschäftigen, ob die Geldpolitik das Wachstum der Wirtschaft ausreichend fördert oder ob eine neue Reaktion von Nöten ist. Nicht nur auf dem europäischen Finanzmarkt, sondern auch im Umfeld der US-Notenbank Fed blieb der Leitzins aktuell unverändert. Hier äußere man sich allerdings darüber, dass höhere Zinsen durchaus zu rechtfertigen wären und nicht ausgeschlossen sind. Mitte Dezember könnte es eine Änderung geben, wie von Seiten der Fed geäußert wird.

Einflüsse geldpolitischer Änderungen auf die Baufinanzierung
Baufinanzierer konnten in den vergangenen Wochen einen Seitwärtstrend beobachten und blickten unter dem Strich auf einen Rückgang der Bestzinsen, der sich vor allem im Bereich 10-jähriger Hypothekenzinsen um die 5 Basispunkte bewegte. Die Ausweitung der Anleihenkäufe von Seiten der EZB, wie auch eine Anhebung der US-Leitzinsen könnten eine Änderung im Bauzins nach sich ziehen und den Seitwärtstrend unterbrechen. Im Hinblick auf das Jahresende können kleinere Zinssprünge auftreten und sich bei erhöhten Anleihekaufoptionen durch die EZB mit einer Senkung, bei einer Erhöhung der US-Leitzinsen aber mit steigenden Zinsen in Europa zeigen. Baufinanzierer sollten die geldpolitischen Entscheidungen aktuell mit Argusaugen betrachten und schnell reagieren, um eine möglichst günstige und langfristig vorteilhaft niedrigverzinste Baufinanzierung zu erhalten.

Tendenz: kurzfristig: seitwärts
langfristig: steigend

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Montag, 7. Dezember 2015

Änderung bei KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)

Bei der KfW-Bank können private Eigentümer und Mieter ab sofort höhere Zuschüsse im Programm „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“ bekommen, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung und/oder dem Einbruchschutz investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch ihre Umbaumaßnahmen erreichen.

Förderprogramme KfW-BankErweiterung des Produkts um die direkte Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz Die Kreditförderung wird von der KfW-Bank zum 1. April 2016 entsprechend erweitert. Sie finden nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Zuschuss, die darüber hinaus in dem beigefügten Steckbrief zusammengefasst sind.

Wie ändern sich die Zuschusssätze?
Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz erhöhen sich auf 10 Prozent beim Erreichen des Förderstands „Altersgerechtes Haus“ auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten sinken von 3.750 EUR auf 2.000 EUR. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt dafür 30 Mio. EUR bis 2017 zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ausschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 EUR bis max. 1.500 EUR. Bei Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen kann ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 EUR bis max. 6.250 EUR beantragt werden.

Was wird gefördert?
Folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert:
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • Baugebundene Assistenzsysteme
Diese Maßnahmen können auch mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder wie gewohnt mit dem Produkt „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren ist weiterhin nur in diesem Produkt förderfähig.

Erfolgsbilanz der meisten Hauseigentümer nach der Modernisierung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, sowie Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Einbindung von Fachunternehmen
Die Durchführung aller Maßnahmen zur Barriereduzierung und zum Einbruchschutz erfolgt durch Fachunternehmen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet unter www.kfw.de/455 verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz.

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