Mittwoch, 22. Januar 2014

Neue Grunderwerbssteuern seit dem 1. Januar 2014

Für Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der Traum vom Eigenheim seit 1. Januar 2014 teurer. Der Grund ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozent.
Nachdem sich im August bereits die Notarkosten um rund 200 Euro erhöht hatten, drehen im Januar schon wieder einige Bundesländer an der Steuerschraube. In Berlin und Schleswig-Holstein haben sich damit die Steuerbelastung beim Immobilienkauf von 2006 bis 2014 schon fast verdoppelt. Bis 2006 lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Aktuell kommen nur noch Immobilienkäufer in Bayern und Sachsen in den Genuss dieses Steuersatzes.

Hier die neuen Steuersätze im Überblick:
  • Baden-Württemberg: 5 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
  • Bremen: 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
  • Brandenburg: 5 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 5 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
  • Niedersachsen: 5 Prozent (alt: 4,5 Prozent)
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
  • Saarland: 5,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent (alt: 5 Prozent)
  • Thüringen: 5 Prozent
Die Grunderwerbssteuer ist immer dann zu zahlen, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
  • bei einer Erbschaft
  • bei einer Schenkung
  • bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern


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