Mario Draghi signalisiert Handelsbereitschaft, ohne derzeit auf eine Handlung zu forcieren. Anfang Februar begründet Draghi die ausbleibende Handlung mit der Begründung, dass mehr Informationen zum aktuellen Markt benötigt werden. Noch immer liegt der Leitzins auf einem historischen Tiefstand von 0,25 Prozent. Noch immer müssen Geschäftsbanken keinen Strafzins zahlen und können ihr Geld bei der Zentralbank parken. Noch immer steht es der realen Wirtschaft aus diesem Grund nicht zur Verfügung.
Schon jetzt sind sich Finanzexperten und Marktkenner einig, dass die Lockerung der Geldpolitik in Europa noch nicht auf ihrem maximalsten Stand ist.
Wie glaubwürdig ist die EZB für den Verbraucher?
Die Glaubwürdigkeit hält sich derzeit schon in Grenzen. Doch wenn Draghi nicht handelt und die lockere Finanzpolitik weiter im gewohnten Maß vor sich hin trudeln lässt, wird die EZB beim Bürger den letzten Funken an Glaubwürdigkeit einbüßen. Auch weiter bleibt die Konjunktur in Krisenländern Europas anfällig für Störungen. Damit die Rezession ausbleibt und das lodernde Feuer der Staatsschuldenkrise im europäischen Raum nicht erneut entflammt, werden die Notenbanker um Draghi kaum um eine erneute Zinssenkung oder den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen umhin kommen. Während der EZB Rat einen Preisverfall und dieAusbremsung des Konsums auf dem europäischen Markt für unbegründet erachtet, kann die Realität anders aussehen. Die Inflationsrate ist derzeit auf 0,7 Prozent gesunken und aus diesem Grund sehr weit von einer stabilen Zielmarke knapp unter 2 Prozent entfernt. Auch Draghi ist bewusst, dass eine längere Phase nur marginaler Preiserhöhungen der wirtschaftlichen Stabilität schaden würden.
Risiken in den Schwellenländern
Die Risiken in Krisenländern sind schon jetzt ernst zu nehmen. Erhöhen sie sich aber weiter, kann dies für die Erholung der Weltwirtschaft eine reale und nicht zu unterschätzende Gefahr nach sich ziehen. Bekannt ist, dass die EZB im März bei Bedarf handeln wird. Wenn die US Konjunktur in den kommenden 4 Wochen schwächelt und eine weitere Senkung der Inflationsrate auf die Agenda setzt, lockert sich die Geldpolitik auf ein Neues. Von der Entwicklung würden alle Schuldner in Deutschland profitieren. Bisher sieht die Lage leider so aus, dass die Kurse für Hypothekendarlehen mit sinkenden Renditen einhergehen und auch die Rendite des Bundes mit einer 1,6 Prozent Marke auf einem Sechsmonatstief angesiedelt ist.
Wer derzeit als einziger von der Finanzkrise profitiert und immer noch ein Schnäppchen machen kann, ist der Käufer von Immobilien und potenzielle Bauherr. Die lockere Geldpolitik sorgt für mehr als günstige Zinsen für Baukredite. Der kleine Sparer, aber auch der Investor an der Börse hat allerdings wenig zu lachen. Zinsen auf Guthaben oder Aktien, sowie Renditen auf kapitalbildende Versicherungen sind in gleicher Höhe mit der Inflation zu erkennen und somit für den Sparer, wenn überhaupt, gerade mal ein Ausgleich zum finanziellen Werterhalt.
Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts
Werbung
"Insider-Infos" für Baufinanzierer, Immobilien-Besitzer heute und Immobilien-Besitzer morgen
Dienstag, 25. Februar 2014
Montag, 17. Februar 2014
Gegen Schimmel helfen auch kostengünstige Hausmittel
Nicht nur teure Spezialprodukte helfen wirksam gegen Schimmel. Auch Hausmittel bewähren sich beim Kampf gegen Schimmelflecken, was Warentester herausgefunden haben. Nicht immer muss in einem solchen Fall die chemische Keule eingesetzt werden, denn auch preiswerte Mittel bekämpfen das lästige Schimmelproblem.
Marktübliche Schimmelentferner nicht immer gutNicht immer ist es erforderlich, dass chemische Mittel gegen den Schimmelbefall eingesetzt werden müssen. Auch klassische Hausmittel können Schimmel nachhaltig entfernen. Die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" mit dem Heft 01/2014 kommt ebenfalls zu diesem Ergebnis. Hierbei wurden 20 Produkte unter die Lupe genommen und das Ergebnis war, dass alle 20 getesteten Schimmelentferner Pilze töten. Jedoch sind einige Lösungen und Sprays mit Hypochlorit versetzt und entfernen nicht nur den Schimmel, sondern belasten ebenfalls die Atemwege. Hausmittel dagegen haben keine Nebenwirkungen und befreien ebenfalls vom Schimmel. Hierzu gehört Alkohol, Brennspiritus, Isopropyl-Alkohol, Essig und andere.
Wirkungsweise und Vorteile der HausmittelIsopropyl-Alkohol und Brennspiritus wirken sofort und direkt. Nach der Anwendung verflüchtigen sich dann die Alkohole. Wasserstoffperoxid wird in Sauerstoff und Wasser verwandelt. Um einen besseren Effekt erzielen zu können, sollten diese Mittel auf die befallenen Stellen mindestens zweimal aufgetragen werden. Hausmittel haben den Vorteil, dass beispielsweise ein halber Liter Brennspiritus nur ungefähr einen Euro kostet, markenübliche Schimmelentferner dagegen kosten meist 8 bis 9 Euro.


Werbung
Marktübliche Schimmelentferner nicht immer gutNicht immer ist es erforderlich, dass chemische Mittel gegen den Schimmelbefall eingesetzt werden müssen. Auch klassische Hausmittel können Schimmel nachhaltig entfernen. Die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" mit dem Heft 01/2014 kommt ebenfalls zu diesem Ergebnis. Hierbei wurden 20 Produkte unter die Lupe genommen und das Ergebnis war, dass alle 20 getesteten Schimmelentferner Pilze töten. Jedoch sind einige Lösungen und Sprays mit Hypochlorit versetzt und entfernen nicht nur den Schimmel, sondern belasten ebenfalls die Atemwege. Hausmittel dagegen haben keine Nebenwirkungen und befreien ebenfalls vom Schimmel. Hierzu gehört Alkohol, Brennspiritus, Isopropyl-Alkohol, Essig und andere.
Wirkungsweise und Vorteile der HausmittelIsopropyl-Alkohol und Brennspiritus wirken sofort und direkt. Nach der Anwendung verflüchtigen sich dann die Alkohole. Wasserstoffperoxid wird in Sauerstoff und Wasser verwandelt. Um einen besseren Effekt erzielen zu können, sollten diese Mittel auf die befallenen Stellen mindestens zweimal aufgetragen werden. Hausmittel haben den Vorteil, dass beispielsweise ein halber Liter Brennspiritus nur ungefähr einen Euro kostet, markenübliche Schimmelentferner dagegen kosten meist 8 bis 9 Euro.
Werbung
Donnerstag, 6. Februar 2014
Ab 2014 können mehr Hauseigentümer die Riesterförderung nutzen
Die Wohn-Riesterförderung ist ab dem 01. Januar 2014 für viele Immobilienbesitzer attraktiver geworden. Die neuen Regelungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringen vor allem diejenigen Vorteile, die bereits im eigenen Heim wohnen. Ein Überblick, was sich zum Jahreswechsel bei der Eigenheimförderung geändert hat.
In diesen Bereichen hat der Gesetzgeber nachgebessert:

Werbung
In diesen Bereichen hat der Gesetzgeber nachgebessert:
- Jederzeitige Kapitalentnahme für die Entschuldung des selbstgenutzten Wohneigentums – unabhängig vom Herstellungsdatum des Gebäudes. Auch das Bauspardarlehen kann gefördert zur Entschuldung eingesetzt werden.
- Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen
- Größere Zeitfenster bei Wohnungswechsel (Reinvestition)
- Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
| bisher | ab 01.01.2014 |
| Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum | |
| Entnahme jederzeit für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum | unverändert |
| Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungs-kosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum nur zum Beginn der Auszahlungsphase | Jederzeitige Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungskosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Kauf- oder Herstellungsdatum ist unerheblich Nach Zuteilung kann auch das Bauspardarlehen gefördert zur Entschuldung verwendet werden |
| Kein Mindest-Entnahmebetrag | Mindest-Entnahmebetrag von 3.000,- EUR gefördertes Altersvorsorgevermögen |
| Kapitalentnahme für barrierefreier Umbau | |
| Keine Förderung von Modernisierungskosten | Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen Voraussetzungen:
|
| Die Zeiträume für Reinvestition wurden erweitert | |
| Verkauf von gefördertem Wohneigentum ist unschädlich, wenn ein Reinvestition in neue selbstgenutzte Wohneinheit erfolgt | unverändert |
| Fristen: ein Jahr vor bzw. vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde | Fristen: zwei Jahre vor bzw. fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde |
| Die weiteren, bisher bekannten Maßnahmen zur Reinvestition (z.B. Einzahlung in einen anderen Riester-Vertrag) gelten unverändert weiter. | |
| Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar | |
| Rabatt von 30 Prozenz bei Wahl der sofortigen Besteuerung | unverändert |
| Sofortige Besteuerung nur wählbar zu Beginn der Auszahlungsphase | Sofortige Besteuerung auf Antrag jederzeit in der Auszahlungsphase möglich |

Werbung
Abonnieren
Kommentare (Atom)
