Mittwoch, 30. April 2014

Zinskommentar April 2014 - Illusionen und ihre Auswirkungen auf den Zinsmarkt

Offen gibt Mario Draghi die Einstimmigkeit zum Einsatz unkonventioneller Maßnahmen zu und spricht sie gezielt an, sollte die Inflation auch weiter niedrig bleiben. Doch eine schnelle Handlung ist, so äußerte sich Draghi, jederzeit möglich. Weiter benannte der Notenbanker die niedrigen Teuerungsraten in der Eurozone und die daraus resultierende Gefahr für Währung und Aufschwung. Draghi konnte gar nicht aufhören zu versichern, dass er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Deflation im Keim ersticken möchte. Anhand seiner Aussagen könnte man die sehr lockere Geldpolitik also als wirkungsvolles Mittel empfinden und davon ausgehen, dass sie sich auf dem Währungsmarkt positiv auswirkt. Doch realistisch betrachtet, handelt es sich um eine gut klingende und von Menschengedanken geschaffene Illusion.

Immobilienkäufer profitieren noch immer
Das Baugeld ist nach wie vor erstaunlich günstig, ein Hypothekendarlehen mit 10 jähriger Zinsbindung liegt durchschnittlich bei 2,44 Prozent und ist somit nur 0,13 Prozentpunkte vom Rekordtief entfernt.
Wer Immobilienkredite vergleicht und sich ein günstiges Angebot sucht, kann sein Eigenheim mit erstaunlich günstigen Mitteln finanzieren. Wenn die EZB in den kommenden Monaten zu einem Ankauf von Anleihen tendieren sollte, könnten langfristige Zinsen noch weiter gesenkt und Hypothekendarlehen noch günstiger vergeben werden. Bisher läuft die Notenpresse in Europa noch nicht und von einem Ankauf ist derzeit abgesehen, da die Kosten gescheut werden und man lieber weiter am bisher gewählten Prinzip festhält. Über kurz oder lang wird es zu einem Anleihenkauf kommen und so einem flächendeckenden Preisverfall Vorsorge geleistet. Verwunderlich ist diese Aussage allerdings, verschließt Mario Draghi die Augen vor sinkenden Preisen und weist offen darauf hin, dass er diese und seine Vorzeichen nicht sieht.

Veränderungen in absehbarer Zeit?Ob der derzeitige Plan der Währungshüter aufgeht und sich Investoren auf den Kapitalmärkten in die gewünschte Richtung lenken lassen, bleibt offen. In den kommenden Monaten wird man vielleicht eine Tendenz erkennen und herausfinden, ob die getätigten Aussagen der Notenbanker wirklich der Wahrheit entsprächen oder eine schöne und gewünschte Illusion schüren. Fakt ist, dass die stetig sinkenden Inflationsraten den Glauben an eine mittel- oder langfristige Preissteigerung ausschließen lassen.
Sollte sich in den kommenden Monaten keine Besserung einstellen, hat sich Draghi durch seine Aussagen zu einer Handlung gezwungen und kann die Glaubwürdigkeit der Währungshüter nur mit dem Ankauf von Anleihen erhalten. Der Finanzmarkt bleibt also weiter spannend und bietet dem Immobilienkäufer und Baufinanzierer optimale Möglichkeiten für langfristig günstige Kreditbindungen. Die Wirtschaft hingegen zieht aus dem aktuellen Lauf wenig positiven Nutzen und wird sich ohne eine schnelle Handlung im richtigen Spektrum kaum dauerhaft und sichtbar erholen.
Große Versprechungen können die Aufmerksamkeit zwar vom eigentlichen Problem ablenken, sind aber als Basis für eine sinkende Inflation oder gar die Vermeidung einer Deflation keine wirklich akzeptable und vor allem wirkungsvolle Grundlage.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts
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Montag, 28. April 2014

Auf Bereitstellungszinsen und bereitstellungszinsfreie Zeit achten

Beim Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Kunde in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen
Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.

Als Faustregel gilt
Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.

Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:

Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)

Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2014
Auszahlung: 01.08.2014
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2014

Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2014 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,-- EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30

Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.

 
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Freitag, 25. April 2014

Zinskommentar März 2014 - Keine Überraschungen in der Geldpolitik

Das wohl am intensivsten auffallendste Detail in der aktuellen Geldpolitik der EZB ist die Tatsache, dass kein Detail auffällt. Untätig in ihrer Reaktion auf die derzeitige Inflationsquote und der stockenden Kreditvergabe im Euroraum, belässt die EZB den Leitzins ohne eine Veränderung bei 0.25 Prozent. Ebenfalls vergeblich wartet man auf Maßnahmen zur Erhöhung der Liquiditätsversorgung von europäischen Geschäftsbanken.

Auswirkungen der Geldpolitik auf die Wirtschaft im Euroraum
Früher wurde dem Markt Geld durch den Kauf von Staatsanleihen zugeführt. Heute wird dieses Geld entzogen und ist somit nicht aktiv in der Wirtschaft. Auch die angekündigte Bestrafung kleiner Banken, die ihre Liquidität bei der EZB parken und sie nicht wie eigentlich angesprochen, für Unternehmen und Privathaushalte in Form von Krediten zur Verfügung zu stellen, bleibt bisher aus. Abwarten und Tee trinken ist die derzeitige Praktik, auf die unterschiedliche Reaktionen sichtbar wurden. Akteure am Aktienmarkt waren enttäuscht, da billiges Geld als Treibsatz für steigende Notierungen steht. Eine Lockerung der Geldpolitik ist nicht zu rechnen, sodass vorerst alles beim Alten und somit wirtschaftlich uneffizient bleiben wird.
Auf den Devisen- und Anleihenmärkten sieht es allerdings weniger negativ ist. Hier konnte sich der Euro stärken und marschiert geradewegs auf eine Marke von 1,40 Dollar pro Euro zu. Der Devisenmarkt bleibt ohne Erwartungen auf eine Handlung der EZB und geht nicht davon aus, dass in absehbarer Zeit wirkungsvolle Änderungen auf der Agenda stehen.

Sichere Häfen in der Anlage
Unter der Geldpolitik leiden vor allem die Schwellenländer. Unsichere Anlagen in Schwellenländern werden immer mehr gemieden und der Fokus auf krisensichere Zinspapiere in Deutschland, den USA und Japan gelenkt. In Befürchtung einer Wirtschaftskrise wurden Gelder aus Krisenländern abgezogen und in sichere Anlagen der Märkte gesteckt. Auch die politische Lage der Halbinsel Krim nimmt einen Einfluss auf die Aktien- und Devisenmärkte. Die politische Unsicherheit, aber auch die Angst vor steigenden Energiepreisen und einem globalen Einbruch der Konjunktur lenken Anleger auf bonitätsstarke Staatsanleihen. Zum Jahreswechsel ließ sich eine Rendite von deutlich über 2 Prozent erkennen, doch schon im März zeigten sich zehnjährige Bundesanleihen mit gerade einmal 1,60 Prozent Rendite. Ob die Zulage der Basispunkte auf 1,65 Prozent im Anschluss an die EZB Entscheidung hierüber hinweg trösten können, bleibt allerdings fraglich.

Immobilienkredite bleiben weiter günstig
Freuen können sich derzeit am ehesten Kreditnehmer mit Interesse am Immobilienkauf. Hier sind die Zinsen weiterhin so günstig, dass dem Eigenheim als Altersvorsorge nichts im Wege steht. Ein stetiger Wettbewerb der Banken und Versicherungen, sowie der Vermittler für Finanzen findet um finanzierwillige Eigenheimer statt. Hierbei spielen die marginalen Schwankungen am Anlagemarkt kaum ins Gewicht. Immobilienkredite sind so günstig, dass sie lediglich 0.2 Prozentpunkte vom Rekord Tiefstand entfernt sind. Das soll heißen, Bauen und selbstbestimmt wohnen lohnt nach wie vor.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts
Zinsentwicklung über ein Jahr
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Dienstag, 15. April 2014

Finanzamt belohnt Handwerkerarbeiten mit Steuervorteilen

Seit kurzer Zeit beteiligt sich der Finanzamt auch an Handwerkerarbeiten, zum Beispiel am Ausbau des Daches, der Erweiterung der Terrasse oder beim Bau eines Wintergartens.

Steuern sparen durch Wohnraumerweiterungen
Durch Handwerkerarbeiten sparen Sie künftig bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bisher durften Sie nur Ihre Ausgaben für eine Renovierung oder eine Modernisierung absetzen. Von nun an werden Sie auch dann mit einem Steuerbonus von Ihrem Finanzamt belohnt, wenn Sie zusätzlichen Wohnraum schaffen. Für sogenannte haushaltsnahe Handwerkerarbeiten und Dienstleistungen erhalten Sie bereits seit dem Jahr 2006 als Mieter oder Vermieter zahlreiche Steuervorteile. Welche Leistungen Sie konkret absetzen dürfen, können Sie dem 37-seitigen Anwendungsschreiben zum Paragraf 35a Einkommensteuergesetz vom 10. Januar 2014 entnehmen. Die Steuervorteile wurden vom Staat beschlossen, um der Schwarzarbeit den Kampf anzusagen.

Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar
Sie dürfen davon ausgehen, dass immer dann, wenn Sie einen Handwerker beauftragen in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung eine Reparatur durchzuführen, etwas auszutauschen, auszubessern oder einen Raum zu renovieren, ein Absetzen von der Steuer möglich ist. Sie müssen allerdings für die Handwerkerarbeiten eine Rechnung ausstellen und nachweisen, dass der jeweilige Betrag überwiesen wurde. Steuerlich absetzbar sind die Anfahrtskosten, die Arbeitsleistung sowie die Kosten für das Ausleihen von Maschinen. Die Materialkosten sind nicht absetzbar. Falls Sie bereits im Vorjahr durch Handwerkerarbeiten zusätzlichen Wohnraum geschaffen haben, dann können Sie die Rechnungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Sofern Sie noch vorläufige Steuerbescheide für frühere Jahre besitzen, dürfen Sie auch diese Handwerkerrechnungen nachträglich von der Steuer absetzen.

 
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