Samstag, 28. Juni 2014

Lange Darlehenslaufzeiten – flexibler als gedacht

Der Abschluss eines Darlehensvertrags für eine Baufinanzierung mit einer Bank oder Versicherung ist für beide Seiten verbindlich. Das heißt nicht nur, dass alle Ratenzahlungen pünktlich überwiesen werden müssen, sondern auch, dass der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Sollte der Kreditgeber doch einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, tut er das in der Regel nicht, ohne vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen.

Vorzeitige Darlehenskündigung kostet Geld
Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Schreckenswort. Da die Bank das vergebene Darlehen langfristig refinanziert hat, darf sie bei vorzeitiger Kündigung laut Rechtsprechung die Differenz zwischen Anlagezins und Kreditzins dem Bauherrn in Rechnung stellen. Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung für Ihr Darlehen ist, können Sie mit dem DSL-Bank-Entschädigungsrechner berechnen. Die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung hängt stark von der Restschuld ab, der verbleibenden Dauer der Sollzinsbindung, den vereinbarten Hypothekenzinsen und dem Sollzinssatz, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld anlegen kann. Alle notwendigen Angaben zur Berechnung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Dieser Entschädigungsrechner dient für eine grobe Orientierung. Um konkrete Beträge für seinen persönlichen Darlehensvertrag zu bekommen, ist eine kostenfreie Anfrage bei der finanzierenden Bank am sinnvollsten.

Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren immer zum Ende eines Quartals kündbarDennoch macht es beim derzeit extrem niedrigen Zinsniveau Sinn, ein Darlehen mit langer Zinsfestschreibung abzuschließen. Wer sich heute einen Zinssatz von 3 Prozent auf 20 Jahre sichert, kann fast nichts falsch machen. Die monatliche Rate ist kalkulierbar und wer circa 3 Prozent tilgt, ist nach 20 Jahren schuldenfrei. Und das, ohne 20 Jahre lang an den Kreditgeber gebunden zu sein. Was viele Baufinanzierer nicht wissen, nach 10 Jahren der Vollauszahlung des Darlehens kann der Kreditvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses außerordentliches Kündigungsrecht ist im BGB § 489 Abs. 1 Nr. 3 vom Gesetzgeber für den Schuldner verankert worden.

 
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Dienstag, 10. Juni 2014

Zinskommentar Mai 2014 - Risiken in der Konjunkturerholung - geringer Preisdruck und zu starker Euro

Der April kam mit einem erhöhten Risiko für Anleger und Investoren. Auch im Mai bleibt die Warnung der EZB erhalten und eine Lockerung der Geldpolitik außen vor. Die OECD riet zu einer Lockerung der Geldpolitik, doch zeigt sich die EZB gegen den Hinweis beratungsresistent und hält weiter am historischen Tiefstand des Leitzins von 0,25 Prozent fest. Laut Mario Draghi sei die EZB aber in Alarmbereitschaft und in der Lage, jederzeit auf eine Notwendigkeit zu reagieren und in die Märkte auch mit unkonventionellen Mitteln einzugreifen. Alle Augen richten sich auf die EZB, die in den kommenden Wochen zu einer Handlung tendieren muss.

Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit
Gegenüber dem US Dollar zeigt sich der Euro stark. Wer in Dollar kalkuliert hat den Vorteil, seine Waren günstiger anbieten zu können als Unternehmen, die im Euroraum ansässig sind und demzufolge in Euro kalkulieren. Doch wird die Abwertung des Euro zum Greenback erwartet, da die amerikanische Wirtschaft sich robust entwickelt und deutlich höhere Renditen auf Anleihen präsentiert. Draghi ist nicht unschuldig am Höhenflug des Euro, da er schon vor einiger Zeit den Ankauf von Staatsanleihen und privaten Anleihen in Aussicht stellte und darauf spekulierte, damit den starken Euro und die schwache Inflation zu bekämpfen. Daraus resultierte eine große Hoffnung auf billiges Geld und ließ Anleger nicht selten unbedacht und unüberlegt handeln. Doch Dragi spricht sich nun gegen seine Aussagen aus, präsentiert sich mit einem kleinen Rückzieher und verärgert die Anleger und Investoren. Die Frage im Raum bleibt präsent, ob den Worten der Notenbanker letztendlich auch Taten folgen werden.

Leichter Preisanstieg, doch keine Entwarnung
Im April war eine Steigerung der Inflationsrate von 0,5 auf 0,8 Prozent ersichtlich. Die Teuerung zog somit auf 1,3 Prozent an, doch ist dies keine Entwarnung auf den Märkten. Experten hatten mit einem steileren Anstieg gerechnet, der bisher aber ausblieb. Das Deflationsrisiko scheint vorerst nicht mehr prägnant, kann aber keinesfalls als gebannt angesehen werden. Man darf auf den Monat Juni gespannt sein, in dem die EZB überarbeitete Preisprojektionen präsentieren wird. Für das Jahr 2014 wird die EZB die Prognose um 1 Prozent abgesenkt und dies zum Anlass für eine geldpolitische Handlung zugrunde gelegt. Tritt dies ein, könnte das die Glaubwürdigkeit der EZB steigern. In den vergangenen Wochen äußerten sich einige Ratsmitglieder öffentlich mit ihrer Meinung und zur Thematik, dass die aktuelle Geldpolitik keine konjunkturelle Erholung bringen kann. Bis 2017 soll die Preisstabilität in Kraft treten, wobei Maßnahmen für eine stärkere Kreditvergabe ebenfalls auf der Agenda stehen.

Weiterhin gute Rahmenbedingungen für Baufinanzierer
Auch wenn von einer Erholung der Konjunktur nicht die Rede sein kann, blicken Anleger gespannt in Richtung der EZB und hoffen, dass den großen Worten im Ernstfall auch große und schnelle Taten folgen werden. Ungeachtet der Frage, was die EZB tatsächlich beschließt, werden auch in den kommenden Monaten die Zinsen am Kapitalmarkt nahe ihrer historischen Tiefstände verharren. Für Immobilienkäufer oder Bauherren mit Kapitalbedarf sind das weiterhin traumhafte Rahmenbedingungen. Ein klassisches Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung liegt im Durchschnitt aktuell rund 2,35 Prozent. Wer die Angebote sorgfältig vergleicht und ausreichend Eigenkapital mitbringt, kann für das Baugeld sogar auf weniger als zwei Prozent kommen.

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Donnerstag, 5. Juni 2014

KfW-Aktionsplan „Hochwasser 2013“ läuft aus

Die KfW-Bank teilt mit, dass die Hochwasser-Varianten in den Kreditprogrammen zum 30.06.2014 eingestellt werden. Im Rahmen des KfW-Aktionsplans Hochwasser 2013 werden derzeit vom Hochwasser betroffene Unternehmen, soziale Organisationen sowie private Selbstnutzer von Wohneigentum und Vermieter bei der Beseitigung von Hochwasserschäden mit besonders zinsgünstigen Krediten gefördert.

Anträge in den Hochwasser-Varianten der Programme
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
können noch bis zum 30.06.2014 bei der KfW-Bank gestellt werden.

Auslaufen der Stundungsmöglichkeiten für bestehende KfW- und ERRP-Förderkredite zum 30.06.2014Für alle bestehenden KfW- und EERP-Förderkredite bietet die KfW-Bank aktuell zur Überwindung kurzfristiger Liquiditätsengpässe im Zusammenhang mit Hochwasserschäden die Möglichkeit zur Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen an. Anträge können ebenfalls noch bis zum 30.06.2014 bei der KfW-Bank gestellt werden.

Zu den Formularen der KfW-Bank kommen Sie hier.

Quelle: KfW-Bank


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