Montag, 28. Juli 2014

Änderung bei KfW-Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren

Ab 01.06.2014 gelten neue Merkblätter und Anlagen in den Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren. Mit der Bündelung der Aufgaben der Energiewende im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das BMWi übertragen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 167, 430
Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen den bereits am 10. Januar 2014 im veröffentlichten Artikel "Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren" dargelegten Anpassungen. Darüber hinaus wurden die Merkblätter und Anlagen auf ein neues Layout umgestellt. Es wird noch auch Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) geben. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 01.06.2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.

Altersgerecht Umbauen 159Die Produktbedingungen wuden weiter vereinfacht. Insbesondere entfällt ab 01.06.2014 die „Bestätigung nach Durchführung“ durch Sachverständige für das Altersgerechte Haus. Für die Kreditbearbeitung der Hausbank werden optionale Checklisten für die einzelnen Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Produktanforderungen.

KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134
Im Merkblatt wurden einzelne Formulierungen mit den übrigen wohnwirtschaftlichen Produkten vereinheitlicht. Inhaltlich ergeben sich keine Neuerungen.
Die Dokumente sind im Internet auf den Seiten der KfW-Förderprogramme eingestellt.

zu den Merkblättern

Quelle: KfW-Bank

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Montag, 21. Juli 2014

Zinskommentar Juni 2014 - Begünstigte Finanzierungspläne durch EZB Stabilisierungsmaßnahmen

Wie die Finanzmarktexperten erwartet hatten, brachte die Sitzung der europäischen Zentralbank (EZB) im Juni eine Reihe neuer Maßnahmen für frisches Geld, welches direkt in kleine und mittelständische Unternehmen, sowie in Privathaushalte gelenkt werden soll. Weiter gilt es, deflationäre Tendenzen innerhalb der EU mit Nachhaltigkeit einzudämmen. Schon vor der Sitzung äußerte sich EZB Präsident Draghi mehrmals, dass weitere Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Wachstums- und Inflationsprognosen geplant sind. Nachdem die Inflation im Mai auf 0,5 Prozent sank und die EZB Besorgnis über weitere Abwärtstendenzen zeigte, kamen die neuen fiskalpolitischen Maßnahmen und optionale Schritte zum tragen. Kredite von Banken müssen in die reale Wirtschaft integriert und nicht bei der EZB geparkt werden. Bei Zuwiderhandlung können Banken mit Repressalien rechnen.

Details zu neuen Maßnahmen der EZBDerzeit sind die Leitzinsen von ehemals 0,25 Prozent auf 0,15 Prozent gesenkt wurden. Mit dieser Senkung sieht Draghi die mögliche Untergrenze erreicht und wird lediglich im Bedarfsfall technische Anpassungen einleiten. Bei kurzfristigen Krediten ändert sich der Zinssatz von 0,75 Prozent auf 0,40 Prozent, während der Einlageneinsatz zum ersten Mal unter die Grenze von 0 Prozent geführt wurde. Dies heißt im Detail, wenn eine Bank ihr Geld bei der EZB einlagern möchte, wird hierfür ein Strafzins von 0,10 Prozent fällig. Mit dieser neuen Regelung möchte die EBZ dazu animieren, dass Kredite an Privathaushalte und Unternehmen vergeben, nicht aber bei der Zentralbank eingelagert werden.
Eine zusätzliche Ankurbelung der Wirtschaft ist in Form längerfristiger Refinanzierungen mit einem Volumen von rund 400 Milliarden Euro geplant. Damit die Gelder wirklich in der realen Wirtschaft ankommen und auf dem nichtfinanziellen Sektor zum Einsatz gelangen, wird hier auf die strikte Einhaltung von Auflagen geachtet. Die Mittel sind nicht für eine Vergabe von Hypotheken, sondern für Unternehmenskredite gedacht. Eine unbegrenzte Versorgung mit Liquidität gehört ebenfalls zu den neuen Maßnahmen der europäischen Zentralbank. Diese Garantie war bisher auf Mitte 2015 beschränkt und wurde nun bis zum Ende 2016 verlängert. Verbriefte Unternehmenskredite, welche unter dem Namen Asset-Backed Securities (ABS) auftauchen, befinden sich derweil noch in der Vorbereitung. Auch hier handelt es sich um eine transparente und nichtfinanzielle Option für den privaten EU Sektor.

Änderungen für Privatkunden durch das EZB MaßnahmepaketIn der Politik und von verschiedenen Ökonomen stießen die Maßnahmen auf rege Kritik. Die Renditen für Privatkunden würden sich dadurch weiter verringern, prangerten Finanzexperten aus Politik und Wirtschaft an. Darüber hinaus wird eine Bildung von Finanzblasen befürchtet, sowie auf eine zunehmende Tendenz von riskanten Anlagemöglichkeiten und Transaktionen verwiesen. Vor allem Inhaber einer Lebensversicherung, aber auch Anleger die auf Festgeld oder Tagesgeld fokussieren werden durch diese neuen Maßnahmen weiter bestraft und müssen mit einer noch niedrigeren Verzinsung als bisher rechnen. Was für die Wirtschaft lohnt, führt zu einer erneuten schleichenden Enteignung der kleinen privaten Sparer.

Baufinanzierer profitieren weiter von den günstigen ZinsenImmobilienkäufer oder Bauherren, die derzeit eine Baufinanzierung abschließen, profitieren weiterhin von historisch niedrigen Finanzierungszinsen. In den ersten Juni-Tagen hat sich der Bestzins für 10-jährige Hypothekendarlehen leicht auf ca. 1,8 Prozent reduziert. Greift der neue Kurs der EZB und die wirtschaftliche Erholung gewinnt insbesondere in den südeuropäischen Krisenstaaten an Stärke, werden die Renditen für langfristige Staatsanleihen und Baufinanzierungszinsen auf lange Sicht deutlich zulegen, da dann die EZB den Leitzins perspektivisch wieder anheben muss.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts
Zinsentwicklung über ein Jahr
mehr Informationen über FMH

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Montag, 14. Juli 2014

Sonderkontingent Modernisierungs-Darlehen ohne Grundschuldeintragung

Für eine kurze Zeit, steht ein Sonderkontingent für Modernisierungsdarlehen ohne eine Grundschuldeintragung zu einem Zinssatz von 3,75 Prozent statt 4,75 Prozent zur Verfügung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 30.000,00 Euro. Feste Zinsen, niedrige Raten und ausreichend Flexibilität für die gesamte Finanzierungsdauer zeichnen dieses Sonderangebot aus.

Ihre Modernisierungspläne - jetzt günstig finanzieren
  • niedrige und feste Zinsen für das Darlehen über die gesamte Finanzierungsdauer
  • feste Raten für die gesamte Finanzierungsdauer
  • niedrige monatliche Zins- und Tilgungszahlung
  • überschaubare Laufzeit ca. 14 Jahre
  • Sonderzahlungen jederzeit möglich
Eigentumsbesitzer können damit Modernisierungen vornehmen 
  • energetisch als neue Heizung oder Dämmung
  • familiär als Ausbau des Dachgeschosses für die Kinder
  • altersgerecht als Umbau für die anstehende Zeit im Ruhestand
  • komfortabel als Sauna, Wintergarten, Carport
  • und anderes...

    Kredit für Modernisierung

Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was sind die Bedingungen
  • Modernisierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien, die vor mindestens 3 Jahren erworben bzw. fertig gestellt wurden (keine Rest- und Fertigstellungsfinanzierungen)
  • Eigentumsbesitzer hat maximal 3 Ratenkredite/Leasingverträge (Rahmenkredite werden nicht mit gezählt, gehen aber mit dem vollen Betrag in die Bonitätsberechnung mit ein)
  • Eigentumsbesitzer sind Angestellte / Beamte / Arbeiter mit regelmäßigem Einkommmen oder nicht-bilanzierende Selbständige und Freiberufler mit sehr guter Bonität und positiver Schufa
  • Ein Kreditnehmer mit ausreichendem eigenem Einkommen ist unter 61 Jahre alt
Das Angebot gilt maximal bis zum 13.07.2014 und hat auch ein begrenztes Gesamtvolumen. Sobald dieses erreicht ist, wird das Sonderangebot schon früher nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb reagieren Sie bei Interesse möglichst schnell und fragen Ihre Konditionen an.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2014

Bei der Anschlussfinanzierung eines KfW-Kredits das KfW-Angebot genau prüfen

Während Bauherren durch KfW-Programme beim Erstkredit ihre Kreditkonditionen oftmals senken können oder von der Tilgungsaussetzungsmöglichkeit profitieren können, ist bei Anschlusskrediten über die KfW Vorsicht angebracht. Das von der KfW unterbreitete Angebot ist nicht immer die günstigste Variante für die Prolongation.

Zuschüsse des Bundes entfallen
Beim KfW-Anschlussdarlehen entfällt die Förderung des Bundes, was den Zins für die Prolongation erhöht. Wenn sich die KfW zusätzlich nicht optimal refinanziert, kann der Anschlusskredit deutlich teurer sein als bei einem „normalen“ Kreditinstitut oder Versicherer.

Rechtzeitig neue Angebote einholen
Als Darlehensnehmer sollten Sie sich rechtzeitig vor Auslaufen der Zinsbindung um neue Angebote bei Finanzierungsinstituten bemühen. Die Konditionen für Anschlusskredite liegen aktuell bei ca. 1,75 Prozent bei 5 Jahren Zinsbindung, 2,30 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 2,90 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung. Durch kurz laufende Forward-Darlehen können Darlehensnehmer bereits heute ihre Anschlussfinanzierung, welche zum Beispiel erst Ende 2014 fällig werden, zu einem sehr guten Zinssatz verlängern.
Zinsentwicklung über ein Jahr
Zinsentwicklung letzte 12 Monate
Fangen Sie am besten zwei bis drei Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung an, die Zinsen zu beobachten und holen Sie zwölf bis sechs Monate vor dem Ablauf Ihres Darlehens Vergleichsangebote ein.
Viele Verbraucher verlassen sich immer noch auf das Angebot ihrer Hausbank, denn sie glauben, dass ein Wechsel der Bank bei einem Darlehen kompliziert und teuer ist. Um eine wesentlich günstigere Anschlussfinanzierung zu bekommen, lohnt sich eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzierungsexperten. Er vergleicht die Angebote verschiedener Banken und Versicherungen, wodurch es möglich ist, eine optimale individuelle Lösung für den Verbraucher zu finden. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, die sich durch Heirat, die Geburt von Kindern oder deren späterem Auszug eventuell verändert haben.

Niedrigzinsen langfristig sichern
In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich zu prüfen, ob eine lange Zinsbindung über 15, 20 oder noch mehr Jahre Vorteile bringt. Denn bei solch langfristigen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den niedrigen Zinssatz für die Gesamtlaufzeit festzuschreiben. Wenn das Darlehen zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem weiter fallende Zinsen nicht zu erwarten sind, ist ein Vertrag mit festgeschriebenem Zinssatz von Vorteil. Ein Risiko geht man mit der langen Laufzeit nicht ein, denn ein Immobilienkredit ist grundsätzlich immer zehn Jahre nach der Vollauszahlung kündbar, sofern für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB in Anspruch genommen, muss der Darlehensnehmer nur eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.

 
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