Zuschüsse des Bundes entfallen
Beim KfW-Anschlussdarlehen entfällt die Förderung des Bundes, was den Zins für die Prolongation erhöht. Wenn sich die KfW zusätzlich nicht optimal refinanziert, kann der Anschlusskredit deutlich teurer sein als bei einem „normalen“ Kreditinstitut oder Versicherer.
Rechtzeitig neue Angebote einholen
Als Darlehensnehmer sollten Sie sich rechtzeitig vor Auslaufen der Zinsbindung um neue Angebote bei Finanzierungsinstituten bemühen. Die Konditionen für Anschlusskredite liegen aktuell bei ca. 1,75 Prozent bei 5 Jahren Zinsbindung, 2,30 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 2,90 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung. Durch kurz laufende Forward-Darlehen können Darlehensnehmer bereits heute ihre Anschlussfinanzierung, welche zum Beispiel erst Ende 2014 fällig werden, zu einem sehr guten Zinssatz verlängern.
Viele Verbraucher verlassen sich immer noch auf das Angebot ihrer Hausbank, denn sie glauben, dass ein Wechsel der Bank bei einem Darlehen kompliziert und teuer ist. Um eine wesentlich günstigere Anschlussfinanzierung zu bekommen, lohnt sich eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzierungsexperten. Er vergleicht die Angebote verschiedener Banken und Versicherungen, wodurch es möglich ist, eine optimale individuelle Lösung für den Verbraucher zu finden. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, die sich durch Heirat, die Geburt von Kindern oder deren späterem Auszug eventuell verändert haben.
Niedrigzinsen langfristig sichern
In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich zu prüfen, ob eine lange Zinsbindung über 15, 20 oder noch mehr Jahre Vorteile bringt. Denn bei solch langfristigen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den niedrigen Zinssatz für die Gesamtlaufzeit festzuschreiben. Wenn das Darlehen zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem weiter fallende Zinsen nicht zu erwarten sind, ist ein Vertrag mit festgeschriebenem Zinssatz von Vorteil. Ein Risiko geht man mit der langen Laufzeit nicht ein, denn ein Immobilienkredit ist grundsätzlich immer zehn Jahre nach der Vollauszahlung kündbar, sofern für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB in Anspruch genommen, muss der Darlehensnehmer nur eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.
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