- Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Damit werden aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein- und Zweifamilienhäusern berücksichtigt, denen weiterhin eine 100%ige Förderung für ihre energetische Sanierung angeboten werden soll. - Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes
Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995). - Anpassungen auch für Energieeffizient Sanieren − Investitionszuschuss (430)
Die oben dargestellten Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden analog auch für den Investitionszuschuss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015 umgesetzt.
Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste
Für eine Förderung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren ist ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Experten sich ausschließlich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eintragen. Für diese Experten vereinfachen sich die Relistinganforderungen, da diese sich auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen beziehen. Die KfW-Bank verspricht sich hiervon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis von Einzelmaßnahmen.
Die Dokumente sind im Internet auf den Seiten der KfW-Förderprogramme eingestellt.
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Quelle: KfW-Bank
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