Donnerstag, 25. Juni 2015

Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen

Bei der KfW-Bank wird es zum 01.04.2016 für die Wohnwirtschaft beim Programm Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) Produktveränderungen geben. Hintergrund ist die ab dem 01.01.2016 in Kraft tretende 25%ige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten gemäß EnEV 2014.

Die Veränderungen beinhalten die folgenden Bereiche:
  • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
    Zum 31.03.2016 wird die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfWEffizienzhaus 70 eingestellt. Bis 31.03.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch einen Förderantrag bei der KfW-Bank einreichen. Mit der Förderzusage werden für drei Jahre die Mittel zum Abruf bereit gestellt.
  • Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.
  • Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
    Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren angeboten
    („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen aus
    standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.
  • Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
    Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
  • Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
    Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
  • Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
    Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.
  • Schutzklausel beim Ersterwerb
    Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
Förderprogramme KfW-Bank
Damit bietet die KfW-Bank ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an:
  • KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Quelle: KfW-Bank

Montag, 22. Juni 2015

Neue Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015

Nach der letzten Grunderwerbsteuererhöhung in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, wird nun auch Brandenburg die Grunderwerbsteuer ab dem 1. Juli 2015 von 5 auf 6,5 Prozent erhöhen. Wer dann in Brandenburg ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss mehr ausgeben als bisher. Dies sollte ein guter Grund für Käufer in Brandenburg sein, sich möglichst rechtzeitig noch einen Notartermin zu besorgen. Damit zählt nun auch Brandenburg, wie Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein zu den Spitzenreitern beim Grunderwerbsteuersatz der Bundesländer.

Die Bundesländer wollen am Immobilienboom mitverdienen
Aufgrund der anhaltenden niedrigen Bauzinsen und dem Trend zu Sachwertanlagen wegen den derzeitigen geldpolitischen Verwerfungen, interessierten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen für eine selbst genutzte Immobilie und auch Investoren entschieden sich vermehrt für das „Betongold“. Die Bundesländer haben Immobilien als Geldquelle entdeckt, um die klammen Staatskassen zu füllen. Viele Bundesländer haben in den letzten 2 bis 3 Jahren bereits zum wiederholten mal die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Der einheitliche Steuersatz von 3,5 Prozent der bundesweit von 1998 bis 2006 galt, ist einzig in Bayern und Sachsen noch aktuell.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:

  • Baden-Württemberg: 5 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6 Prozent
  • Bremen: 5 Prozent
  • Brandenburg: 5 Prozent (ab 01.07.2015 6,5 Prozent)
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
  • Niedersachsen: 5 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 5 Prozent

Eine Grunderwerbsteuer ist immer dann zu entrichten, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:

  • bei einer Erbschaft
  • bei einer Schenkung
  • bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern

Donnerstag, 11. Juni 2015

Zinskommentar Mai 2015 - Anstieg bei Baufinanzierungszinsen zu beobachten - wie reagieren?

In jüngster Vergangenheit hat sich die Baufinanzierung bei ihren Zinssätzen wieder nach oben verändert, was mit einer Zinssteigerung von bis zu 0,50 Prozentpunkten einher gegangen ist. Wenn die Finanzierung von Immobilienkäufen und Bauvorhaben bis vor wenigen Wochen noch auf dem Rekordtief war, so müssen Bauherren nun tiefer in die Tasche greifen und sich den Gegebenheiten auf dem Markt anpassen. Schon seit Längerem ist die Entwicklung der Konditionen beim Baufinanzieren verzerrt und wird maßgeblich von der Schuldenkrise einiger europäischer Länder beeinflusst. Auch die EZB ist mit ihrem Staatsanleihen-Kaufprogramm nicht unschuldig, wodurch sich die Blicke der Experten primär in Richtung Europäische Zentralbank (EZB) lenken.

Einflussnehmende Faktoren auf Zinserhöhungen
Seit März läuft das Ankaufprogramm für Staatsanleihen mit einer Performance von 60 Milliarden Euro pro Monat. Die Kurse der Staatsanleihen sind von einem Anstieg untermauert, während die Renditen immer weiter fielen und auch die Renditen von Pfandbriefen, welche wiederum von den Staatsanleihen abhängig sind, beeinflussten. Seit Ende 2013 war in der Baufinanzierung ein stetiger Abwärtstrend zu beobachten, der sich anfänglich mit einem Fall von 1,5 Prozentpunkten bei 10-jähriger Zinsbindung, ab Anfang 2015 mit 0,4 Prozentpunkten äußerste. Experten beschreiben die Gegenreaktion der Märkte als Zeichen der Zeit und äußern sich weiterführend darüber, dass auch der Aktienmarkt und der Bereich Staatsanleihen seit langem wieder mit kleinen Gewinnen aufwartet. An den Zinsen für die Baufinanzierung geht die Entwicklung nicht spurlos vorüber, wobei auch der angestiegene Ölpreis in die Berechnung einkalkuliert und als einer der Faktoren beschrieben wird.

Prognosen für Baufinanzierungen - Zinswende oder nur kleine Korrektur?
Bisher lässt sich noch keine klare Tendenz aufzeigen und es bleibt abzuwarten, ob eine wirkliche Trendumkehr den Markt bestimmen oder die Bauzinsen nach einem kurzen Aufwärtstrend wieder fallen werden. In den kommenden Monaten wird sich mehr über die Zinsentwicklung sagen und eine klare Prognose abgeben lassen. Zieht die Inflation weiter an und die EZB kann ihre Anleihekäufe zeitnah verringern oder sogar einstellen, ist ein konstanter Zinsanstieg nicht ausgeschlossen und wird sich auf die Baufinanzierung nachhaltig auswirken. Derweil müssen Baufinanzierer mit einem schwankenden Markt rechnen und sollten daher nicht zu lange mit ihrer Entscheidung warten. Auf ein erneutes Zinstief zu vertrauen und die Senkung der Bauzinsen zu erwarten, könnte sich als kostenintensiver Fehler erweisen und mit einem fortlaufenden Aufwärtstrend zu noch höheren Bauzinsen führen. Das Zinstief scheint überwunden, doch ob dieser Aspekt von Dauer oder nur vorübergehend ist, wird die Zeit zeigen und in den kommenden Wochen klare Tendenzen erkennen lassen.

Wie soll man sich als Baufinanzierer verhalten
Für Baufinanzierer, welche in den kommenden 2 bis 24 Monaten eine Anschlussfinanzierung benötigen und das Risiko eines weiteren Zinsanstieges umgehen möchten, sollten sich die jetzigen Konditionen unbedingt sichern. Denn einerseits ist das jetzige Zinsniveau noch immer historisch niedrig und andererseits werden für ein Forward-Darlehen, das heute abgeschlossen wird, meistens keine hohen Aufschläge verlangt. Bei vielen Banken wird eine kostenlose Vorlaufzeit von sechs, aber auch teilweise zwölf Monaten angeboten. Die Forward-Aufschläge belaufen sich auf 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte pro Forward-Monat, der über die kostenfreie Zeit hinausgeht. Hier ein kleines Beispiel um zu verdeutlichen, was ein erneuter Zinsanstieg von 0,50 Prozentpunkten an Mehrkosten bedeuten würde: Bei einem Darlehen von 150.000 Euro und einer Tilgung von 3 Prozent entstehen nach einer 10-jährigen Zinsbindung und einem möglichen Sollzinsanstieg von 1,4 auf 1,9 Prozent knapp Euro 6.000 Euro mehr Zinsen für den Baufinanzierer.

Tendenz: kurzfristig: seitwärts schwankend
langfristig: leicht steigend

Zinsentwicklung über ein Jahrmehr Informationen über FMH 

Dienstag, 9. Juni 2015

Die richtige Tilgung bei der Baufinanzierung hängt vom Lebensalter ab

Die finanzielle Sicherheit im Alter ist eines der häufigsten Motive, warum Menschen Wohneigentum erwerben. Damit dieser Wunsch auch wahr wird, sollte die Immobilie bis zum Rentenalter abbezahlt sein. Dafür muss ein passender Tilgungssatz gewählt werden.

Passenden Finanzierungsplan zusammen stellen
Ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Gegend am Stadtrand: So stellen sich viele Deutsche ihr Traumhaus vor. Die eigene Immobilie sollte bis zum Eintritt ins Rentenalter abbezahlt sein. Diesen Wunsch äußern viele Kreditnehmer. Um den Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen, muss der Finanzierungsplan gut durchdacht sein. Dabei sollte man als Darlehensnehmer darauf achten, dass Lebensalter, Rückzahlungsdauer und gewählte Anfangstilgung zusammenpassen. Ob ein Kreditnehmer 25, 35 oder 45 Jahre alt ist, ist für die Findung einer geeigneten Finanzierungslösung mit entscheidend. Wer beispielsweise ein Darlehen über 200.000,00 Euro zu einem Effektivzinssatz von 1,3 Prozent zurückführen möchte, braucht dafür mit der früher üblichen Standardtilgung von einem Prozent gut 64 Jahre.

Hohe Tilgung von Anfang anVerantwortlich für die lange Kreditlaufzeit bei geringer Tilgung und niedrigen Zinsen ist die Mechanik des Annuitätendarlehens: Sinkt der Zinsanteil an der monatlichen Rate langsamer, steigt auch der Tilgungsanteil nicht so schnell wie bei höheren Zinsen. Einzige Abhilfe ist eine höhere Tilgung von Anfang an. Zudem sollten Kreditnehmer frühzeitig planen, wie lange die Rückzahlung der Kredits tatsächlich dauern darf.

Tilgungsverlauf beim Annuitätendarlehen

Ein Beispiel: Ein 25-Jähriger hätte bis zum Rentenbeginn vierzig Jahre Zeit und könnte das Darlehen daher mit der vergleichsweise niedrigen Anfangstilgung von 1,91 Prozent tilgen. Mit 35 Jahren darf die Rückführung des Immobiliendarlehens hingegen nur 30 Jahre, mit 45 Jahren bloß noch 20 Jahre dauern. Aus diesem Grund müssen Kreditnehmer dieses Alters ihre Darlehen mit 2,73 und 4,38 Prozent tilgen, möchten sie bis zur Rente schuldenfrei sein.