Die Veränderungen beinhalten die folgenden Bereiche:
- Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
Zum 31.03.2016 wird die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfWEffizienzhaus 70 eingestellt. Bis 31.03.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch einen Förderantrag bei der KfW-Bank einreichen. Mit der Förderzusage werden für drei Jahre die Mittel zum Abruf bereit gestellt. - Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ab dem 01.04.2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. - Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55
Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren angeboten
(„KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen aus
standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen. - Erhöhung des Förderkreditbetrages auf 100.000 Euro
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. - Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung
Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt. - Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz auf sechs Monate
Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert. - Schutzklausel beim Ersterwerb
Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
Damit bietet die KfW-Bank ab 01.04.2016 folgende Förderstandards im Neubau an:
- KfW-Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
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