Dienstag, 29. März 2016

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

Rauchmelder sind heute in Neubauten sowie bei vor kurzem umgebauten Altbauten in vielen Bundesländern Pflicht. Für Bestandsbauten besteht allerdings in einigen Bundesländern noch eine Übergangsfrist. Alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mussten bis Ende 2015 nachgerüstet haben. Für Rheinland-Pfalz, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits schon früher verstrichen. Für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen und im Saarland läuft die Nachrüstfrist noch bis Ende 2016. Für Bayern läuft die Nachrüstfrist noch bis Jahresende 2017 und in Thüringen sogar bis Ende 2018. In Berlin und Brandenburg gibt es noch gar keine gesetzlichen Regelungen. In Sachsen müssen bei Neu- und Umbauten seit dem 1. Januar 2016 Rauchmelder eingebaut werden, jedoch gibt es für Bestandsbauten noch keine Vorgaben.

Rauchmelderpflicht

Fehlende Rauchmelder können bei einem Feuerschaden zu Problemen mit dem Versicherer führenZur Installation der Rauchmelder sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet. Kommt man der der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nach, so begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann unter Umständen die sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung verletzen. Im Ernstfall bedeutet dies: Wer den Rauchmelder nicht einbaut, muss im Unglücksfall unter Umständen mit empfindlich geringeren Schadenserstattungen rechnen.

Auf den richtigen Kauf und Einbau achtenSie sollten nur Rauchmelder kaufen, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie jedoch, dass das CE-Zeichen keine qualitative Aussage trifft. Es besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Inzwischen hat sich am Markt ein neues Prüfzeichen nur für Rauchmelder etabliert: Das „Q“ ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchmelder ausschlaggebend:
  1. Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  2. Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  3. Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Rauchmelder gehören am besten in der Raummitte an die Zimmerdecke. Sie sollten mindestens einen halben Meter von der Wand entfernt hängen. An Dachschrägen werden die Rauchmelder am besten etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes montiert. Die Geräte sollten nicht in der Nähe von Zugluft, Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden, da dort der Rauch im Brandfall abzieht.

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