Fehlende Rauchmelder können bei einem Feuerschaden zu Problemen mit dem Versicherer führenZur Installation der Rauchmelder sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet. Kommt man der der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nach, so begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann unter Umständen die sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung verletzen. Im Ernstfall bedeutet dies: Wer den Rauchmelder nicht einbaut, muss im Unglücksfall unter Umständen mit empfindlich geringeren Schadenserstattungen rechnen.
Auf den richtigen Kauf und Einbau achtenSie sollten nur Rauchmelder kaufen, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie jedoch, dass das CE-Zeichen keine qualitative Aussage trifft. Es besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Inzwischen hat sich am Markt ein neues Prüfzeichen nur für Rauchmelder etabliert: Das „Q“ ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchmelder ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
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