Vorteile für den Nutzer:
• direkte Beantragung bei der KfW-Bank - jederzeit und überall über das Internet
• einfache und intuitive Bedienung
• sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und zur Zuschusshöhe
• übersichtliche Archivierung aller Unterlagen zum Zuschussantrag
Zunächst wird dieser Service für das KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (430) gestartet.
Ab 01.12.2016 können dann Zuschüsse auch aus den KfW-Förderprodukten:
• Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung (431),
• Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455) über das KfW-Zuschussportal online beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung im KfW-Zuschussportal.
Für den Zuschussantrag im Förderprodukt 430 wird eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ benötigt, die über das EBS-Prüftool vom Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Vor dem 22.07.2016 erstellte „Online-Anträge“ behalten ihre 6-monatige Gültigkeit und werden weiterhin auf dem Postweg beantragt. Die Antragstellung im KfW-Zuschussportal kann alternativ auch über einen Bevollmächtigten erfolgen (Vollmacht des Kunden erforderlich).
Eine Mustervollmacht dazu findet man auf der KfW-Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal. Der Bevollmächtigte richtet ein Benutzerkonto auf seinen Namen ein, erfasst die Angaben des Kunden und übermittelt die Vollmacht. Basis für die Auszahlung eines über das KfW-Zuschussportal zugesagten Zuschusses ist eine über das EBS-Prüftool erstellte „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ – das entsprechend erweiterte EBS-Prüftool wird den Energieeffizienz-Experten ab 01.12.2016 zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zur Nutzung des KfW-Zuschussportals findet man auf der Internetseite der KfW-Bank unter www.kfw.de/infozuschussportal. Zusätzlich werden die Produktseiten unter www.kfw.de/430 angepasst.
Quelle: KfW-Bank
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