Mittwoch, 29. März 2017

Zinskommentar März 2017 - Leitzinserhöhung der Fed und Bauzinsen legen zu

Vor den Präsidentschaftswahlen reagierte die US-Notenbank Chefin verhalten und äußerte sich nicht über eine anstehende Anhebung der Leitzinsen. Mit Beendigung der Wahlen wurde die Leitzinserhöhung am 14. Dezember 2016 beschlossen und soll vorerst um 0,25 Prozentpunkte, später um 0,5 bis auf 0,75 Prozentpunkte erfolgen. Das Jahr 2017 könnte einige Veränderungen mit sich bringen und für Anhebungen sorgen, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Deflationsgefahr und dem soliden Wachstum der US-amerikanischen Wirtschaft steht. Auch das Lohnniveau ist gestiegen und immer mehr Menschen befinden sich in Vollbeschäftigung. Aktuell spricht sich Notenbank Chefin Yellen aber noch gegen eine weitere Leitzinserhöhung aus und nimmt Rücksicht auf die Schwellenländer wie die enorme Dollar-Verschuldung. Fakt ist aber, dass weitere Korrekturen nicht ausgeschlossen sind und es wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein bis zwei Erhöhungen geben wird.

Ein Blick auf die Leitzinsen Europas
Auch die EZB traf sich im März und tagte eine Woche vor der US-Notenbank Fed. Im Gegensatz zu den USA steht für Europa derzeit keine Leitzinserhöhung im Fokus. Ob der Kurs allerdings weiter bei 0,00 Prozent bleibt, sei abzuwarten. Noch hat sich Draghi mit Blick auf die anhaltend niedrige Inflation gegen die Anhebung des Leitzins und des Einlagezins bei - 0,4 Prozent entschieden und lässt sich von der Gefahr einer Kapitalabwanderung gen USA nicht beeindrucken. Die EZB handelt konträr und es ist nicht das erste Mal, dass sich Draghi von Yellens Entscheidungen unbeeindruckt zeigt und seiner Linie treu bleibt. Die Zielinflation liegt bei zwei Prozent, wobei die Real-Inflation aktuell nur 0,8 Prozentpunkte aufweist und somit in weiter Entfernung vom eigentlichen Ziel liegt. Fakt ist allerdings, dass der Dezember 2016 mit einem weiteren Anstieg der Bauzinsen einherging und Fragen aufwirft, in welchem Zusammenhang die Erhöhung bei unverändertem Leitzins steht.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Spürbare Veränderungen für Verbraucher
Entscheidungen über den Leitzins stehen in der Regel mit einer Reaktion der Bauzinsen im Zusammenhang. Die Reaktion ist allerdings nicht von der Verkündung abhängig und zeigt sich bereits im Vorfeld. Durch die Ankündigung einer Verlängerung des EZB-Anleihekaufprogramms mit einhergehender Verringerung der Kaufsumme um monatlich 20 Milliarden Euro hat der Markt spürbar reagiert. Zehnjährige Bundesanleihen gerieten vorübergehend unter Druck und zogen die veränderte Verzinsung von Pfandbriefen nach sich. Die Refinanzierung von Baufinanzierungen erfolgt über Pfandbriefe, wodurch die höheren Kosten direkt an den Kunden weitergegeben wurden. Neben der Bauzinserhöhung von 0,79 auf 0,95 Prozentpunkte haben sich auch die Verbraucherpreise in Gegenüberstellung zum Vorjahresmonat um 0,80 Prozentpunkte gesteigert. Fakt ist, das Leben wird teurer und die Anhebung der Zinsen wie der Verbraucherpreise erfolgt unabhängig von einer Leitzinserhöhung. Die Zusammenhänge liegen tiefer, wodurch sie dennoch in einem direkten Zusammenhang mit Handlungen der EZB stehen und von den Entscheidungen Draghis wie auch der Fed spürbar geprägt sind.

In nächster Zeit sind keine Überraschungen bei den Bauzinsen zu erwarten
Für das Jahr 2017 ist damit zu rechnen, dass die EZB ihren geldpolitischen Kurs beibehält und den Leitzins bei null belässt. Deshalb ist in den kommenden Monaten ein überraschender stärkerer Anstieg der Bauzinsen nicht zu erwarten, sondern eher kleinere Kurskorrekturen. Auch wenn es ein kleines Stück bei den Zinsen nach oben geht, darf man nicht vergessen, dass wir uns bei den Bauzinsen weiter auf einem historisch niedrigen Niveau befinden.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation
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Montag, 27. März 2017

Energielabel für den alten Heizkessel

Beim Kauf vieler Geräte, wie Kühlschränke, Staubsauger oder Waschmaschinen begleitet uns seit mehreren Jahren schon das Energielabel. Im Jahr 2015 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, auch für neue Heizkessel ein Energielabel einzuführen. Ab dem Jahr 2016 wurde auch ein Energielabel für alte Heizkessel im Gebäudebestand auf dem Markt gebracht. Seit Januar 2017 ist der zuständige Schornsteinfeger verpflichtet, bei seinem Besuch das Energielabel auf alle Öl- und Gasheizkessel, die älter als 20 Jahre sind anzubringen.

Ein C oder D für den Kessel
Durch das Energielabel ergibt sich für den Besitzer des Heizkessels jedoch keine Notwendigkeit, etwas zu unternehmen. Das Energielabel für Bestandsheizungen ist für Endkunden auch kostenfrei. Hausbesitzer müssten das Anbringen des Etiketts aber dulden. Der Aufkleber bewertet die Effizienz des Heizkessels. Dazu ermittelt der Schornsteinfeger anhand einer Liste von Heizungsmodellen die dazugehörige Energieeffizienzklasse. Ältere Heizkessel erhalten meist ein Label mit der Energieeffizienzklasse C oder D. Hier finden Sie ein Beispiel für ein solches Etikett und was Sie ihm entnehmen können.

Vergleich der Energielabel für neue und alte Heizungen

Energielabel soll zur Modernisierung motivierenEs wird dabei nicht bewertet, ob die Heizung optimal eingestellt ist, ob die Rohrleitungen gedämmt sind oder ob die Heizung womöglich zu groß dimensioniert ist. Das Etikett soll zur Erneuerung der Heizung animieren, denn eine Austauschpflicht besteht nicht. Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Heizkessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern, die seit 2002 und länger in ihrem Haus wohnen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Welche Informationen stehen auf dem Energielabel für alte Heizkessel?
Im Gegensatz zum Energielabel für Neugeräte weist das Energielabel für Bestandsheizungen weniger Informationen auf. Es geht bei den Altgeräten nicht um den Vergleich verschiedener Kessel, sondern eher um eine allgemeine Lageeinschätzung. Schallleistungspegel oder Leistungsangaben fehlen, da Schallleistungspegel für Altgeräte häufig nicht mehr ermittelbar sind und da alte Kessel oft überdimensioniert ausfallen und ein Neukauf in entsprechender Größenordnung nicht nahegelegt werden soll. Bei einem angedachten Heizungstausch sollte deshalb genau analysiert werden, wie viel kW Heizleistung die Immobilie tatsächlich benötigt.

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Montag, 20. März 2017

Der Mann für alle Streitfälle bei Bauvorhaben

Als privater Bauherr muss man bei einem Streit mit den Auftragsnehmern nicht unbedingt gleich vor Gericht ziehen. Stattdessen kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Der Ombudsmann Immobilien wurde gemeinsam vom Verband Privater Bauherren und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ins Leben gerufen. Die Schlichtungsstelle wurde vom Bundesamt für Justiz anerkannt und kann von allen privaten Bauherren kostenlos angerufen werden.

Schlichter für Konflikte bei Bauvorhaben
Seit 2008 hilft der Ombudsmann vor allem bei vertraglichen Problemen, beispielsweise bei Fragen zu Terminvereinbarungen, ungenauen Leistungsbeschreibungen, zum Zahlungsplan, fehlenden Berechnungen und Nachträgen. Bei bautechnischen Fragen kann der Ombudsmann nicht weiter helfen und er kommt auch nicht auf eine Baustelle zu einer Mängelbegutachtung. Der Ombudsmann soll die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und Unternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz bewerten. Der Verbraucher muss seine Beschwerde schriftlich formulieren und anhand relevanter Korrespondenz möglichst lückenlos dokumentieren.

Risiken und Konfliktsituationen privater Bauherren

Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos und soll in der Regel in weniger als fünf Monaten abgeschlossen sein. Nur Verbraucher können den Ombudsmann beauftragen. Wenn der Ombudsmann die Beschwerde für zulässig hält, dann fordert er das Unternehmen zur Stellungnahme auf und holt gegebenenfalls ergänzende Informationen von dem Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärt zu Beginn des Verfahrens, ob es sich der Entscheidung des Ombudsmanns unterwerfen wird. Wenn das Unternehmen sich dem unterwirft, ist der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns für das Unternehmen bindend. Der Verbraucher muss auf den Schlichtungsvorschlag nicht eingehen. Ihm steht in jedem Fall der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Der Schlichter ist erreichbar unter:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstr. 10
10179 Berlin
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
http://www.ombudsmann-immobilien.net
Auch über den Bauherren-Schutzbund e. V. besteht für Bauherren die Möglichkeit für eine Unterstützung in Streitfällen. Der Bauherren-Schutzbund e. V. hilft unter anderem privaten Bauherren bei Alt- und Neubauprojekten bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Vertragserfüllung und fachgerechter mängelfreier Ausführung der Bauleistungen und hilft so wirtschaftliche Risiken zu mindern. Der Verein kann auf ein bundesweites Beratungsnetz mit unabhängigen Bauherrenberatern, Vertrauensanwälten und Servicepartnern zurück greifen.

Der Bauherren-Schutzbund e. V. ist erreichbar unter:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
E-Mail: office(at)bsb-ev.de
https://www.bsb-ev.de

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Mittwoch, 15. März 2017

Zinskommentar Februar 2017 - Unerwartete Wendung: der Zinsmarkt bleibt von Trumps Wahlsieg unbeeindruckt

Täglich gibt es Neuigkeiten aus dem Weißen Haus, nachdem Präsident Trump ein leidenschaftlicher Twitter-User ist und seine Gedanken mit der ganzen Welt teilen möchte. Doch wenn es einen Bereich gibt, der sich von Trumps Fake News und sonstigen Informationen nicht beeindrucken lässt, so ist es der Zinsmarkt. Seine Wahlkampf-Statements sind im aktuellen Zinsniveau bereits eingepreist und bleiben daher aktuell ungeachtet. Im März könnte es eine Änderung geben, doch bisher ist FED Chefin Janet Yellen noch zu keiner Äußerung bereit und es bleibt daher abzuwarten, ob eine Zinserhöhung folgen oder alles beim Aktuellen bleiben wird.

Trump setzt auf: Amerika First
Im Wahlkampf sprach sich der neue Präsident konkret gegen eine expansive Geldpolitik aus, doch nun ist von einer Kehrtwende die Rede. Höhere Zinsen und ein starker Dollar stehen gegen das Konzept: Amerika First, was unter Trumps Wahlsprüchen wohl die bekannteste Aussage ist. Nach Ansicht des Präsidenten basiert die US-amerikanische Wirtschaft auf drei Grundpfeilern. Die Deregulierung, Steuersenkungen und Investitionen stehen für Trump im Vordergrund. Hier scheiden sich die Meinungen von Yellen und Trump, welcher bei zwei der Grundpfeiler davon spricht, dass durchaus noch billiges Geld benötigt wird. Hingegen will Janet Yellen die Zinsen nach und nach erhöhen und dafür das aktuell solide Fundament der amerikanischen Wirtschaft nutzen. Der Präsident hat vorgesorgt und drei vakante Positionen in der US-Notenbank so vergeben, dass er seine Interessen zeitnah in den Fokus stellen und realisieren kann.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Langfristig oder kurzfristig? Die Inflation in Amerika
Die Inflationsrate in den USA stieg in die Höhe und verzeichnete eine Anhebung von 2,07 Prozent. Auch in Deutschland lässt sich ein bisher 1,9 prozentiger Anstieg der Inflation im Vergleich zum Vormonat beobachten. In gesamteuropäischer Betrachtung ist aber nicht nur die Inflation, sondern auch der allgemeine Verbraucherpreis gestiegen. Mit 1,8 Prozent hat er die ursprüngliche Erwartung um 0,3 Prozentpunkte übertroffen. Bei den aktuellen Steigerungsraten gehen Experten von einem vorübergehenden Aufbäumen aus und rechnen nicht damit, das ein weiterer Anstieg oder die Positionshaltung der Inflation in Zukunft eine größere Rolle spielen werden.

Die Baufinanzierungen im ersten Quartal 2017
Für Immobiliendarlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung ist seit Anfang des Jahres 2017 bei den Zinsen ein Anstieg um 0,1 Prozent zu verzeichnen. Der Trend des letzten Quartals 2016 setzt sich damit fort. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen sehr moderaten Anstieg und die Zinsen bleiben weiterhin historisch gesehen günstig. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass es in diesem Jahr Zinsschwankungen geben wird, ist es für Darlehensnehmer in den letzten 30 Jahren nie günstiger gewesen, Geld für die Finanzierung des Eigenheims zu bekommen.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung: kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Montag, 6. März 2017

Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455

Seit Anfang Januar 2017 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW-Bank beantragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für den Einbruchschutz 50 Mio. EUR und für die Barrierereduzierung 75 Mio. EUR für das Jahr 2017 zur Verfügung. Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner zu diesen Förderzwecken beantragt werden. Die Zuschussbeantragung erfolgt nun über das KfW-Zuschussportal. Bauherren können Zuschüsse nun online beantragen und erhalten in wenigen Augenblicken eine Förderzusage.

Weiterhin steht seit Ende 2016 das KfW-Zuschussportal für alle wohnwirtschaftlichen Zuschussprodukte zur Verfügung:
  • Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) www.kfw.de/430
    Das Förderprodukt dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431) www.kfw.de/431Mit dem Förderprodukt gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Wohngebäuden durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten.
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  • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433) www.kfw.de/433
    Das Förderprodukt unterstützt die Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden in Deutschland.
  • Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455) www.kfw.de/455Das Produkt dient der Förderung von baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.
Quelle: KfW-Bank

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