Dienstag, 30. Januar 2018

Zinskommentar November 2017 - Fehlgeschlagene Jamaika-Sondierungsgespräche und die Auswirkungen auf den Zinsmarkt

Aktuell ist die Politik von Unklarheit geprägt und Experten rechnen mit spürbaren Schwankungen auf den Finanzmärkten. Unsere Regierung ist aktuell nur geschäftsführend tätig und niemand weiß, ob es zu Neuwahlen oder einer großen Koalition, einer Minderheitsregierung oder vielleicht doch einer Jamaika 2.0 Lösung kommen wird. Wie wird sich die aufgeschobene Regierungsbildung auf die aktuell boomende Wirtschaft auswirken und ist ein drohender Stillstand vermeidbar?

Druck auf EBZ sinkt kurzfristig
Im Oktober ist die Kerninflation um 0,9 Prozent gesunken und hat sich in Gegenüberstellung zur Rückschau auf den September und August offenkundig dargestellt. Das durch die EZB anvisierte Ziel der Zwei-Prozent-Marke wird bis zum Jahresende 2017 keinesfalls erreicht. Derzeit steht die EZB somit nicht unter Druck und verliert kein Wort darüber, eine Zinsanhebung anzustreben und die lockere Geldpolitik zu straffen. Auch in den USA bleibt der Leitzins unverändert. Janet Yellen wird von Powell abgelöst und es ist davon auszugehen, dass dieser moderat und auf den Konsens orientiert arbeitet. Erwartungsgemäß wird er die kleinen Schritte von Yellen fortführen und den Leitzins nur langsam heben. Welche Auswirkungen die Neubesetzung der FED Chefetage inklusive des vollständigen Austritts Janet Yellens aus dem Führungsgremium auf den deutschen Zinsmarkt haben wird, ist aktuell noch nicht erkennbar.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Aufmerksamkeit und Skepsis prägen den Zinsmarkt
Wird sich die Geldpolitik verändern oder kommt es zum Stillstand in der Wirtschaft? Seit den gescheiterten Verhandlungen zur Regierungsbildung sind sich Experten uneinig und blicken mit Skepsis in die Zukunft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht einmal ersichtlich, ob die Bildung einer Regierung bis zum Jahresende erfolgt oder ob es wirklich zu Neuwahlen kommt. Auch wenn die SPD wider Erwartens einlenkt und zur Groko (große Koalition) bereit zu sein scheint, ist das Ende der Fahnenstange noch nicht ersichtlich. Wir warten weiter gespannt auf ein Ergebnis und blicken aufmerksam in Richtung EZB.

Baufinanzierungszinsen weiterhin günstig
Bei den Zinsen für Immobilienkredite konnte man im letzten Monat eine leichte Tendenz nach unten feststellen. Für ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung liegt der Zins aktuell unter der Ein-Prozent-Marke. Bei den Darlehenszinsen ist kein nachhaltiger Sprung nach oben zu erwarten, jedoch wird es aber durchaus Schwankungen geben. Die Zinskonditionen bleiben weiterhin auf einem historischen günstigen Niveau und Kaufinteressenten sollten sich nicht von den politischen Entwicklungen unter Druck setzen lassen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Freitag, 26. Januar 2018

Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 167 und 159

Zum 23. November 2017 werden von der KfW-Bank zu den KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht. Dies betrifft die Programme KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) und Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). Neben einem neuen Aufbau zur Orientierung, gibt es aktuelle Hinweise zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG und grundsätzliche steuerliche Hinweise.

Förderziel KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland.

Änderungen:
  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise
Mehr Informationen finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm



Förderziel Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien. Die Förderung kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, siehe dazu www.bafa.de) genutzt werden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Änderungen:
  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise
Mehr Informationen finden Sie unter:
Energieeffizient Sanieren

Förderziel Altersgerecht Umbauen – Kredit (159):
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können für natürliche Personen alternativ mit einem Zuschuss aus Altersgerecht Umbauen (Produktnummer 455) gefördert werden.

Änderungen:
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
In der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" wurden Klarstellungen vorgenommen zu:
  • Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
  • Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen
Die Änderungen im Merkblatt "Altersgerecht Umbauen – Kredit" und in der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" haben auch die Anpassung der Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz" erforderlich gemacht.

Mehr Informationen finden Sie unter:
Alters­gerecht Umbauen

Quelle: KfW-Bank


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