Montag, 19. März 2018

Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152, 153, 430

Die KfW-Bank informiert, dass im Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152, 153, 430 ab dem 17. April 2018 Veränderungen vorgenommen werden. Weiterhin werden von der KfW-Bank zu den betreffenden KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:
  • Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153)
    Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mitunveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.
  • Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153)
    Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.
  • Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153)
    Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Energieeffizient Bauen und Sanieren ist weiterhin das zentrale Förderprodukt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich. Es leistet einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die oben genannten Maßnahmen dienen ausschließlich dazu, die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen.


Förderziel Energieeffizient Bauen (153)
Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
  • Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt
  • Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss)
Neues Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des " CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.

KfW-Vorteilsrechner "Energieeffizient Bauen"
Merkblatt herunterladen

Was Modernisierung bringt

Förderziel Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
  • Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt
  • Bei Nachweis der Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen
Natürliche Personen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Produkt Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht gegebenenfalls alternativ die Zuschussvariante 430 zur Verfügung.

Neues Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des "CO2-Gebäude-sanierungsprogramms" und des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes.

Merkblatt herunterladen

Mehr Informationen finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm
Quelle: KfW-Bank


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Montag, 12. März 2018

Zinskommentar Januar 2018 - Bei der letzten EZB-Sitzung mehr Licht als Schatten

In der letzten Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 25. Januar 2018 hat Mario Draghi seinen gewohnten Ausblick geändert. Zu der aktuellen wirtschaftlichen Situation fiel sein Resümee positiver aus als in der Vergangenheit. Auch wenn im Vorfeld immer wieder über den Zeitpunkt einer ersten Zinserhöhungen spekuliert wurde, so gab es keine konkreten Neuerungen. Mario Draghi verfolgt vielmehr weiter seine bisherige Strategie, die er in seiner Amtszeit eingeschlagen hat. Dies bedeutet weiter behutsame Veränderungen und deren begleitende Kommunikation. Ein kleiner Zinsschritt ist deshalb wohl nicht zu erwarten.

Wie werden die Zentralbanken weiter reagieren?
Das derzeitige Anleihekaufprogramm hat noch eine Laufzeit bis September 2018. Wenn die wirtschaftliche Konsolidierung weiter stabil ist und es zu keiner Nachfolgermaßnahme im Anleihekaufprogramm kommt, könnte die EZB im Jahr 2019 anfangen langsam an der Zinsschraube zu drehen. Jedoch wird Mario Draghi auch hier seiner kalkulierenden Stratege treu bleiben und eine Erhöhung nur in minimalen Schritten vornehmen. Die Fed tagt zum nächsten Mal am 30. und 31. Januar 2018. Die US-Notenbank fährt bekanntlich einen offensiveren Kurs als die EZB und wird diesen im neuen Jahr voraussichtlich fortsetzen. Es wird für das Jahr 2018 mit drei weiteren Zinsschritten gerechnet, die auch einen Einfluss auf die Zinslandschaft in der Eurozone haben dürften.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Was beeinflusst die Strategie der EZB?
Bei der Veröffentlichung der Jahresinflation in Deutschland für das Jahr 2017, kam man auf einen Wert von 1,8 Prozent. Damit ist sie damit drei Mal so hoch wie im Jahr 2016 und damit nahe an der von der EZB proklamierten zwei Prozent Zielmarke. Diese bezieht sich jedoch nur auf die Kerninflation, in der die Steigerung der Verbraucherpreise ohne Energiekosten und Nahrungsmittel einbezogen werden. Die eigentliche Kerninflation betrug demnach in Deutschland nur 1,4 Prozent. Jedoch können die deutschen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht 1:1 auf ganz Europa übertragen werden. Die Kerninflation für den gesamten Euro-Währungsraum fällt mit 0,9 Prozent deutlich niedriger aus.

Auch wenn man die Löhne in den europäischen Ländern betrachtet, so gibt es weiter große Unterschiede. Sind die deutschen Löhne seit dem ersten Quartal 2014 stetig über denen des Vorjahres gelegen, so sind in Italien und Spanien die Löhne im letzten Jahr zurückgegangen sind. Auch bei der Arbeitslosenquote zeigt sich ein ähnliches Bild: Deutschland verzeichnete im November 2017 eine Quote von 5,3 Prozent, im EU-Durchschnitt lag sie bei 7,3 Prozent und in Spanien mit 16,7 Prozent sowie Italien mit 11 Prozent deutlich darüber. Da die EZB die Entwicklungen in Gesamteuropa bewertet, kann man sagen, dass wir noch kein langfristiges, stabiles Wirtschaftswachstum in allen EU-Staaten verzeichnen können. Somit ist der Handlungsdruck für eine schnelle Zinserhöhung auf die EZB noch immer überschaubar.

Wie entwickeln sich die Baufinanzierungszinsen in diesem Umfeld
Wenn man in den letzten Wochen des vergangenen Jahres die Baufinanzierungszinsen beobachtet hat, konnte man bisweilen den Eindruck gewinnen, dass es kaum Schwankungen gibt. Nach dieser Konstanz zum Jahresende gibt es seit Mitte Januar einen leichten Zinsanstieg um gut zehn Basispunkte. Von daher kann es wahrscheinlich sein, dass die Zinsen für Baudarlehen im Laufe dieses Jahres leicht anziehen. Die Erwartungshaltung der Märkte könnte sich hier niederschlagen, denn es wird auf den Ausstieg der EZB aus der expansiven Geldpolitik und auch auf einen ersten Zinsschritt in 2019 spekuliert. Aber auch die öffentliche Debatte um Mario Draghis Nachfolge kann einen zusätzlichen Einfluss auf den Zinsmarkt haben. Dazu kommt, dass die Zinserhöhungen der US-Notenbank Fed sicher nicht spurlos an den Zinsen für Baudarlehen vorüber gehen werden.

Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation
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Montag, 5. März 2018

Was ist für Erst- und Anschlussfinanzierer wichtig

In einer großen Umfrage wurde die "Baufinanzierungslandschaft-Deutschland" von der Interhyp Gruppe gemeinsam mit dem Statistikportal Statista vermessen. Es wurden insgesamt fast 3.300 Immobilienbesitzer zu ihrer Erst- und Anschlussfinanzierung befragt. Einige gewonnene Erkenntnisse sind für angehende Baufinanzierer oder Anschlussfinanzierer wichtige Anregungen. So zum Beispiel, wie sich die Ansprüche an eine Finanzierung im Laufe der Finanzierungsdauer verändern.

Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit rückt in den Blickwinkel
Die Befragung von insgesamt fast 3.300 Immobilienbesitzern offenbarte interessante Gemeinsamkeiten – und Unterschiede: Während zum Beispiel bei der Erstfinanzierung eine lange Zinssicherheit für die Mehrheit von 52 Prozent eine wichtige Rolle spielte, war dieser Aspekt bei der Anschlussfinanzierung für nur noch 39 Prozent der Befragten von Bedeutung.

Ansprüche an eine Finanzierung

Gleichzeitig rückte der Aspekt der Planungssicherheit bis zu einer Schuldenfreiheit stärker in den Fokus. So war für 33 Prozent der Anschlussfinanzierer die Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit wichtig, etwa über Volltilger-Darlehen, sowie für 39 Prozent eine höhere Tilgung, um schneller schuldenfrei zu sein. Dagegen setzten jedoch nur 29 Prozent der Erstfinanzierer auf eine ausreichend hohe Tilgung für eine schnelle Entschuldung. Und nur 19 Prozent waren der Auffassung, dass ihnen die Planungssicherheit bis zur Schuldenfreiheit, zum Beispiel über Volltilger-Darlehen, wichtig ist. Ebenfalls interessant ist, dass bei der Erstfinanzierung für immerhin 40 Prozent der Befragten niedrige monatliche Raten ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Im Gegensatz dazu legten nur 26 Prozent der Anschlussfinanzierer Wert auf eine niedrigere monatliche Belastung.

Sondertilgungsmöglichkeiten nachgefragt
Eine Gemeinsamkeit bei Erst- und Anschlussfinanzierern zeigte sich in Bezug auf die Möglichkeit zur Sondertilgung. In jeweils der Hälfte der Fälle wurden Sondertilgungsmöglichkeiten als wesentlich erachtet. Bei dem Aspekt der Flexibilität, beispielsweise der Tilgungssatzwechsel, war dies jedoch nur für 15 Prozent der Befragten bei der Erstfinanzierung relevant und bei der Anschlussfinanzierung sogar nur für 11 Prozent. Dieser Unterschied ist nachvollziehbar: Ein Tilgungssatzwechsel, mit dem zum Beispiel auf wechselnde Einkommen reagiert werden kann, ist weniger bedeutsam, wenn die Restschuld bereits geringer ist und die Einkommensentwicklung besser beurteilt werden kann.

Ansprüche an eine Finanzierung

Darüber hinaus gibt es einen weiteren generellen Unterschied zwischen Erst- und Anschlussfinanzierern: Während 22 Prozent der Befragten Förderkredite und Zuschüsse bei der Erstfinanzierung als wichtig ansahen, war dieser Faktor für nur vier Prozent der Anschlussfinanzierer bedeutsam – was auch daran liegt, dass bei der Anschlussfinanzierung zumeist nur für die Modernisierung Fördermittel zur Verfügung stehen. Bemerkenswert ist eine weitere Gemeinsamkeit: Sowohl Erst- als auch Anschlussfinanzierer gaben an, dass neben günstigen Konditionen eine gute Beratung für sie das Allerwichtigste war. Beide Gruppen sagten aus, dass ihnen daran gelegen war, die für sie jeweils passendste Option zu finden.
Quelle: Prohyp GmbH

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