Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:
- Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153)
Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mitunveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten. - Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153)
Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte. - Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153)
Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
- Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt
- Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss)
Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des " CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.
KfW-Vorteilsrechner "Energieeffizient Bauen"
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Förderziel Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
- Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt
- Bei Nachweis der Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen
Neues Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des "CO2-Gebäude-sanierungsprogramms" und des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes.
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Mehr Informationen finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm
Quelle: KfW-Bank
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