Dienstag, 30. Oktober 2018

Die Immobilienfinanzierung vor steigenden Zinsen absichern

Die Baufinanzierungszinsen sind derzeit noch im Keller. Allerdings werden diese auch irgend wann wieder steigen. Deshalb sollten sich Immobilienfinanzierer in jedem Fall darauf vorbereiten. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) möchte die Anleihekäufe zum Ende des Jahres 2018 einstellen und könnte damit auch das Ende der niedrigen Zinsen in Europa einleiten.

Um sich abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten
Wer als Immobilienerwerber in den nächsten Jahren für die Anschlussfinanzierung einen neuen Zins mit seinem Finanzierungsinstitut vereinbaren muss, sollte sich deshalb gegen zukünftig steigende Zinsen absichern.

Entwicklung der Bauzinsen von 2006 bis 2018

Drei Möglichkeiten zur Absicherung der derzeitigen niedrigen Zinsen:
  • Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag hat man die Möglichkeit, sich einen Anspruch auf ein Darlehen zu festgelegten Zinskonditionen zu sichern. Als Voraussetzungen für die Darlehensvergabe ist die Zuteilungszeit und eine Mindestbesparung von 40 oder 50 Prozent zu nennen, weshalb man über einen längeren Zeitraum einen festgelegten Sparbeitrag einzahlen muss. Als Zeitfenster müssen Verbraucher hier aber mindestens zehn Jahre einkalkulieren, bevor das Baudarlehen ausgezahlt werden kann. Die Abschlusskosten liegen durchschnittlich bei einem Prozent der Bausparsumme.
  • Forwarddarlehen: Mit einem Forward-Darlehen wird einen Vertrag für die Anschlussfinanzierung abgeschlossen, bevor die Zinsbindung des bestehenden Darlehens abläuft. Ein Forward-Darlehen kann bis zu fünf Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Als Kunde profitiert davon, wenn die Zinsen in diesem Zeitraum steigen und der Zinssatz für das neue Darlehen bei Vertragsabschluss auf einem niedrigem Niveau festgesetzt wurde. Allerdings wird für diese Sicherheit von den Finanzierungsbanken einen Aufschlag erhoben. Dies richtet sich nach der verbleibenden Restlaufzeit des bestehenden Darlehens. Deshalb sind Forwarddarlehen oft ein wenig teurer als ein sofort ausgezahltes Darlehen. Deshalb bergen sie ein kleines Risiko: Wenn die Zinsen nämlich niedrig bleiben, hat man als Kunde unter Umständen draufgezahlt.
  • Tilgungserhöhung: Mit einem finanziellen Spielraum, kann man auch seine Tilgung erhöhen und es sollten die jährlichen Sondertilgungsrechte voll ausgeschöpft werden. Wer nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist die Hälfte der Gesamtschuld abbezahlt hat, sollte bei der Zinsverlängerung die bisherige Rate weiter zahlen. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen steigt dann der Tilgungssatz und die Rückzahlungszeit, sowie die Zinslast verringern sich. Wer allerdings die Raten verkleinert um beispielsweise Geld zu sparen, der braucht für die Tilgung länger und zahlt in der Gesamtsumme einen höheren Zinsbetrag zurück.
Nutzen Sie meine Forward-Strategie, um bei Marktveränderungen schnell reagieren zu können.
Die Forward-Darlehen-Strategie 

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Mittwoch, 24. Oktober 2018

Zinskommentar September 2018 - Straffung der Geldpolitik bei EZB und Fed setzt sich fort

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrer Sitzung vom 13. September 2018 keine Änderung des zinspolitischen Fahrplans vorgenommen. EZB-Chef Mario Draghi bekräftigte wie erwartet seine Absicht, zum Jahreswechsel den Kauf von Staatsanleihen einzustellen. Im ersten Schritt reduziert die EZB ab Oktober 2018 das Nettoankaufvolumen bereits um die Hälfte, auf monatlich 15 Milliarden Euro. Weiterhin deutet einiges darauf hin, dass nach dem Ende des Anleihekaufprogramms auch der negative Einlagezins für Banken zurückgenommen wird. Als nächster Schritt könnte dann im Anschluss voraussichtlich ein erster Zinsschritt in den Fokus der Währungshüter rücken. Dies wird aus heutiger Sicht jedoch frühestens Ende 2019 der Fall sein.

EZB bereitet straffere Geldpolitik trotz einer stagnierenden Kerninflation vor
Trotz einer guten Konjunktur und steigender Beschäftigungsraten ist Entwicklung der Kerninflationsrate sowohl im Euroraum als auch in Deutschland leicht rückläufig. Dennoch bleibt die Inflationsprognose der EZB unverändert und Mario Draghi geht für das Jahr 2019 von einer Teuerung von 1,7 Prozent aus. Auch die wirtschaftliche Erholung werde weiter voranschreiten und die Risiken sind derzeit ausgewogen. Es wurde betont, dass der Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik äußerst behutsam erfolgt. Deshalb wird die EZB auch nach Ende der Nettoanleihekäufe auslaufende Anleihen so lange wie nötig weiter reinvestieren.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Auch die Fed lässt sich nicht vom Kurs abbringen und nimmt die dritte Zinserhöhung vor
Fed-Präsident Jerome Powell bleibt ungeachtet der Kritik Donald Trumps an den Zinserhöhungen auf dem bereits eingeschlagenen Kurs. Die amerikanische Notenbank Fed hat wie erwartet auf ihrer Sitzung am 26. September 2018 den Leitzins um weitere 0,25 Prozent und damit auf eine Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent erhöht. Die Währungshüter kamen zu dem Schluss, dass ein erneuter Zinsschritt notwendig ist, um einer Überhitzung der Wirtschaft vorzubeugen. Hintergrund ist, dass die Inflationsrate in den USA anders als in Europa stabil bei 2 Prozent liegt und die Wirtschaftsentwicklung trotz Unsicherheiten aufgrund der Handelspolitik von Donald Trumps weiterhin stabil ist. Auch die jüngsten Arbeitsmarktdaten bestätigen die gute Konjunktur und die Gehälter sind beispielsweise im August mit 2,9 Prozent so stark wie seit über neun Jahren nicht mehr gestiegen.

Die Schwellenländer sind durch Schulden und schwache Währungen in der Krise
Die wachsende Inflation und zunehmende Verschuldung in Schwellenländern gilt aktuell als ein wirtschaftlicher Unsicherheitsfaktor. Die jüngsten Krisen in der Türkei oder in Argentinien sind nur zwei der unmittelbar sichtbaren Symptome. Betrachtet man diese Staaten einzeln, sind sie zu kleine Volkswirtschaften, um der Weltwirtschaft gefährlich zu werden. Jedoch könnte es dann problematisch werden, wenn weitere Schwellenländer durch einen Dominoeffekt mitgerissen werden. Dieses Szenario ist aktuell jedoch eher unwahrscheinlich. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang China, da man von der chinesischen Regierung weiterhin eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik erwarten kann.

Als Unsicherheitsfaktor bleibt in China die private als auch die öffentliche Verschuldung, die seit einigen Jahren nur die Richtung nach oben kennt. Bei stabilen globalen Handelsbeziehungen und einem damit einhergehenden Wachstum stellt diese Verschuldung zwar kein Problem dar, doch der Handelsstreit mit den USA birgt einige Gefahren. Denn wenn die von US-Präsident Donald Trump verhängten Schutzzölle ihre Wirkung entfalten, könnte das der chinesischen Wirtschaft einen herben Dämpfer bereiten. Ein typischer Reflex darauf wäre, mit erhöhten Investitionen auf Pump gegenzusteuern. Das würde jedoch den Fokus ausländischer Investoren auf die chinesische Verschuldung richten. Allerdings kann durch die so unberechenbare Politik von Donald Trump, der Handelsstreit in einer Woche auch schon wieder Geschichte sein.

Baufinanzierungszinsen weiterhin niedrig, die steigen aber Bundesanleihen leicht an
Die Baufinanzierungszinsen sinken zwar derzeit leicht, jedoch befinden sich die Bundesanleihen dagegen in einem leichtem Aufwind. Ihre Rendite liegt derzeit bei 0,46 Prozent (Stand: 21.06.2018). Das niedrige Niveau der Baufinanzierungszinsen und der minimale Aufwärtstrend der Bundesanleihen lassen allerdings erwarten, dass in den nächsten Tagen mit leicht steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen ist. Mittelfristig ist der Trend einer Seitwärtsbewegung jedoch intakt und deshalb ist auch erst langfristig mit merklich steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation der letzten fünf Jahre

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Sonntag, 21. Oktober 2018

Startschuss für das KfW-Förderprogramm Baukindergeld 424 ist gefallen

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Die Förderung wird jährlich in Teilbeträgen überwiesen. Sie gilt rückwirkend für Immobilienkäufe und Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt bzw. genehmigt wurden. Das Gute daran: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückbezahlen. Lassen Sie sich deshalb die staatliche Finanzspritze für Ihr Eigenheim nicht entgehen!

Was sind die wesentlichen Punkte der Baukindergeld-Förderung?
Die Baukindergeld-Förderung dient der finanziellen Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Durch die Berücksichtigung bei der Gesamtfinanzierung senkt das Baukindergeld die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Ansprüche an eine Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 
  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

EinzugsdatumAntrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt "Identifizierung"). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten: 
  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).
Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein.

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Dienstag, 16. Oktober 2018

Zinskommentar August 2018 - Deutscher Wirtschaftsboom und die Auswirkungen auf die Bauzinsen

Laut dem aktuellem Ifo-Index vom August können sich die deutschen Unternehmer über ein besonders gutes Geschäftsklima freuen. Für die deutsche Wirtschaft gilt der Index als einer der besten Indikatoren für die aktuelle Stimmungslage. Die Entspannung im Handelsstreit zwischen der EU und den USA sorgte unter anderem für den überraschend kräftigen Anstieg des Index. Aber auch die weiterhin gute Konjunktur ist ein weiterer positiver Indikator, denn das deutsche Bruttoinlandsprodukt wächst im zweiten Quartal 2018 stärker als erwartet. Hier ist vor allem eine erhöhte Binnennachfrage als Wachstumstreiber auszumachen.

Auch die EZB sieht den Euroraum weiter auf Wachstumskurs
Die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Euroraum verläuft auch weiterhin positiv. Laut dem Protokoll der letzten EZB-Sitzung sind die Ratsmitglieder zuversichtlich, dass das Wachstum anhalten werde und die Unsicherheiten gingen langfristig zurück. Die Kerninflation ging im Euroraum von 1,2 auf 1,3 Prozent leicht nach oben. Die daraus resultierende Frage ist, ob sich damit der Druck auf Mario Draghi erhöht, zeitnah an der Zinsschraube zu drehen? Da die Kerninflation im Euro-Währungsraum allerdings weiterhin unter dem von der EZB angepeilten Inflationsziel von knapp zwei Prozent liegt und in Deutschland sie im Juli sogar mit 1,3 Prozent leicht gesunken ist, wird es keine zeitnahen Zinserhöhungen geben. Vielmehr dürfte Mario Draghi das als eine Bestätigung für seinen aktuellen Kurs werten: Die Anleihekäufe werden ab Oktober 2018 auf 15 Milliarden Euro je Monat reduziert und zum Ende des Jahres ganz eingestellt. Somit bleibt es erst einmal dabei, dass eine erste Zinserhöhung frühestens Ende 2019 zu erwarten ist.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Weiterhin kaum Fortschritte bei Handelsgesprächen zwischen USA und China
Vor den letzten Verhandlungen am 21. und 22. August 2018 hatten die USA und China jeweils mit neuen Strafzöllen aufgerüstet. Es sind Güter im Wert von 16 Milliarden Dollar davon betroffen. Beide Seiten gingen deshalb angespannt in die Gespräche und erwiesen sich am Ende als wenig produktiv. Die chinesische Delegation forderte unter anderem einen vereinfachten Marktzugang für Lebensmittel. Die amerikanische Seite reagierte mit Kritik an Überkapazitäten der chinesischen Industrie und beklagte den Diebstahl geistigen Eigentums. Somit ist vorerst nicht mit einer Beilegung des Konfliktes zu rechnen, sondern eher eine weitere Eskalation wahrscheinlich. Verschiedene chinesische Unternehmen rüsten sich deshalb bereits für Preissteigerungen und wirtschaftlich turbulente Zeiten. Die heutigen Handelsbeziehungen sind nicht ausschließlich bilateral, sondern global miteinander verflochten. Deshalb wären von einem fortschreitenden Handelskrieg zwischen der USA und China auch europäische Unternehmen betroffen. Dies hat auch die EZB ihrer letzten Sitzung thematisiert und auf die Gefahr einer Eskalation des China-USA-Konfliktes und deren Folgen hingewiesen. Allerdings wird der positive wirtschaftliche Ausblick für den Euroraum davon noch nicht überschattet.

US-Präsident Donald Trump versucht sich in die Geldpolitik der Fed einzumischen
Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat seit ihrer Gründung im Jahre 1913 die Geldpolitik der Vereinigten Staaten unbeeinflusst von der Exekutive gestaltet. Denn nur eine unabhängige Zentralbank bekommt das nötige Vertrauen bei Investoren, sorgt für eine stabile Währung und ist essentiell für jede gesunde Volkswirtschaft. In den USA war es bisher ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Zinspolitik der Notenbank durch die Präsidenten nicht infrage gestellt wurden. Donald Trump geht auch hier andere Wege in dem er das Vorgehen der Fed kritisiert und bricht damit auch dieses Tabu. Allerdings zeigt sich der Federal-Reserve-Chef Jerome Powell bisher äußerlich unbeeindruckt von Trumps Aussagen. Denn auf dem jährlichen Symposium der Notenbank in Jackson Hole am 24. August 2018 hat er die bisherige Strategie der Fed bekräftigt und wie geplant im September 2018 die nächste Zinserhöhung durchzuführen. Auch an der vierten Zinserhöhung in diesem Jahr werde er festzuhalten.

Rendite der Bundesanleihen steigt leicht und sorgen für leichte Erhöhung der Baufinanzierungszinsen
Die guten Konjunkturdaten aus Deutschland und die Beilegung des Handelsstreits zwischen den USA und Mexiko sorgen dafür, dass die Bundesanleihen zum jetzigen Zeitpunkt weniger gefragt sind. Die Renditen steigen daher nur leicht und kurz- bis mittelfristig dürften keine großen Kursausschläge zu erwarten sein. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen ist mit rund 0,40 Prozent nach wie vor weit entfernt von ihrem Jahreshoch im Februar 2018 mit 0,76 Prozent.
Für die deutschen Baufinanzierer sind dies gute Nachrichten, denn die Konditionen der Pfandbriefe, mit denen Banken langfristige Darlehen wie Immobilienkredite refinanzieren, orientieren sind an den Staatsanleihen. Die Kosten durch steigende Pfandbriefzinsen werden von den Kreditinstituten in Form höherer Baufinanzierungszinsen an die Kunden weitergegeben. Da die Rendite der Bundesanleihen voraussichtlich nur sehr langsam steigt, wird es auch bei den Baufinanzierungszinsen keinen schnellen oder sprunghaften Anstieg geben.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Freitag, 12. Oktober 2018

Baukindergeld - Das sollte man darüber wissen

Auch wenn die Bundesregierung es erst noch formal beschließen muss: Das Baukindergeld ist bereits in aller Munde. In diesem Artikel sind für Sie wichtige Fakten zu der geplanten Förderung zusammengestellt. So können Sie im Vorfeld Fragen klären und sich auf die Beantragung vorbereiten, die voraussichtlich ab Herbst 2018 möglich sein wird.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Noch geht nichts: Das Kindergeld wurde noch nicht formal beschlossen und kann daher noch nicht beantragt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es nach der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passiert. Ist das der Fall, kann es voraussichtlich ab Herbst 2018 über die KfW-Bank beantragt werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung und die Auszahlungsmodalitäten sind noch nicht final geregelt. Fest steht aber: Menschen, die jetzt schon bauen oder kaufen, sind nicht im Nachteil: Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor der Antragsstellung erworben wurde – maßgebend ist, dass die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag nicht vor dem 1. Januar 2018 erteilt beziehungsweise geschlossen wurde.

Welche Unterstützung für Immobilienerwerber durch Politik wird gewünscht

Wer kann die Zulage beantragen?
Das Baukindergeld soll Familien den Eigenheimerwerb erleichtern. Zumindest ein Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Anspruch auf Kindergeld hat, muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Zudem darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden (75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind). Maßgebend ist das Einkommen der vorherigen beiden Kalenderjahre. Dabei wird aber etwa nicht das Bruttogehalt hinzugezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften können zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Für jedes förderberechtigte Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern bekommt demnach bis zu 24.000 Euro, eine mit drei förderfähigen Kindern bis zu 36.000 Euro. Diesen Betrag werden Familien aber nicht auf einmal erhalten. In der Diskussion ist eine monatliche oder jährliche Auszahlung.

Für welche Bauvorhaben wird das Baukindergeld gewährt?
Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Der Gebäudetyp ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wohneigentum, das ein Partner in die Ehe mit einbringt oder eingebracht hat, bleibt unberücksichtigt. Das heißt: Wenn etwa die Ehefrau noch vor der Hochzeit eine Wohnung erworben hat und später mit Mann und Kind(ern) den Bau oder Kauf einer anderen Immobilie plant, dann kann prinzipiell Baukindergeld beantragt werden. Es handelt sich nämlich um den ersten gemeinsamen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?
Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte voraussichtlich ab September 2018 stellen.

Was ist, wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt?
Wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt, ist keine Förderung im Zuge des Baukindergelds möglich.

Wie lange kann das Baukindergeld beantragt werden?
Das Baukindergeld kann voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Abgewickelt wird die Baukindergeldförderung über die staatliche KfW-Bank und wie es bei anderen Förderprogrammen üblich ist, wird der Antrag vermutlich über die Finanzierungsbank gestellt werden. Die KfW-Bank hat zumindest für das Baukindergeld bereits eine Informationsseite auf seiner Internetseite eingerichtet und weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Anträge gestellt werden können.

Für wen lohnt die Maßnahme?
Das Baukindergeld lohnt sich prinzipiell für alle Familien. Wo die Belastungen – etwa in Bezug auf die Immobilienpreise – geringer sind, profitieren Förderberechtigte prozentuell stärker. Unabhängig davon sollte das Baukindergeld nicht den Ausschlag geben, ob eine Immobilie finanziert wird oder nicht.

Wie lässt sich die Zulage in die Finanzierung einbinden?
Da das Baukindergeld nicht als Ganzes, sondern voraussichtlich monatlich oder jährlich ausbezahlt wird, zählt es nicht als Eigenkapital. Es könnte sich jedoch anbieten, das Baukindergeld in die Sondertilgung zu stecken. So ist man schneller schuldenfrei und verringern die Zinskosten. Das Baukindergeld könnte aber auch bei der Kalkulation der monatlichen Rate einfließen.

Können darüber hinaus weitere staatliche Förderungen berücksichtigt werden?
Ja. Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Prinzip auch die Fördermittel der KfW sowie gegebenenfalls die der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Nutzen sie die Erfahrung eines erfahrenden Baufinanzierungsberaters, um Hinweise auf die vielfältigen Möglichkeiten zu erhalten und die Einbindung in die Finanzierung zu besprechen.

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