Mittwoch, 30. Januar 2019

Streusalz ist vielerorts verboten

Im Winter sollte man auf Streusalz verzichten, denn zum einen ist es in vielen Gemeinden verboten und zum anderen der Umwelt zuliebe. Daraus ergibt sich für viele die Frage: Wie bekommt man denn dann Eis und Schnee in den Griff? Und der eine oder andere fragt sich generell: Muss man überhaupt streuen oder schippen?

Fakten und Tipps zur Räumpflicht
Als Hausbesitzer ist man verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt, sofern die Gemeinde dem Eigentümer diese Aufgabe übertragen hat. Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland übertragen diese Reinigungspflicht der Wege, welche am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. Deshalb haben Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass niemand auf rutschigen Wegen ausrutscht und sich möglicherweise verletzt. Die Gehwege sind werktags in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eis- und schneefrei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9:00 Uhr. Da es aber auch lokale Ausnahmen gibt, sollte man sich in seiner Stadt oder Gemeinde dazu kundig machen.



Kommt es zu einem andauernden Schneefall, so muss man als Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist dann in Ordnung mit dem räumen zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet. Es muss auch nicht der gesamte Gehweg geräumt werden. Bei Gehwegen ohne eine besondere Verkehrsbedeutung reicht es aus, nur einen Streifen zu streuen. Dieser sollte es zwei Fußgängern ermöglichen, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. Der "Laufweg" sollte mindestens einen halben Meter breit sein und ein sicheres laufen gewährleisten. Da auch Fußgänger vorsichtig sein müssen, braucht man den Weg aber nicht vollständig von Schnee zu befreien.

Die Auswahl des Streumittels - Stumpfe Streumittel erhöhen die Griffigkeit
Es ist keine gute Idee, einfach mit Streusalz dem Schnee und Eis zu Leibe zu rücken. In den meisten Kommunen ist dies verboten und wird mit einem Bußgeld belegt. Denn das Salz schadet Pflanzen, Tieren, Gewässern, Bauwerken und auch Fahrzeugen. Allerdings erlauben einige Kommunen bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, beispielsweise auf Treppen, eine sparsame Verwendung von Streusalz. Zu empfehlen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese erhöhen die Griffigkeit, da sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für eine ausreichende Wirkung dieser Streumittel, ist es wichtig, dass sie möglichst dicht gestreut werden. Wenn der Winter vorbei ist, kann das Streugut zusammengekehrt werden und beim nächsten Bedarf wieder verwendet werden.

Mit der richtigen Schneeschaufel geht es einfacher
Eine Schaufel darf nicht zu schwer sein, damit man effektiv schippen kann. Deshalb empfiehlt es sich, im Laden mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körperstatur auszuwählen. Wegen ihres geringen Gewichts sind Schaufeln aus Aluminium sehr beliebt. Diese eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten wird die Schiebefläche beim Einsatz allerdings schnell zerkratzt und verbeult. Auf diesen Untergründen empfehlen sich Schaufeln mit einer Gummilippe. Mit Modellen die einen leicht geschwungenem Stiel und einen ergonomischen Griff in Y-oder D-Form haben, erleichtern die Arbeit dann, wenn der Schnee aufgetürmt werden soll.

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Donnerstag, 24. Januar 2019

Baufinanzierung: Wie viel Eigenkapital muss sein?

Die Zinsen sind derzeit noch niedrig und die Gelegenheit für einen Immobilienerwerb günstig. Aber wie viel Eigenkapital braucht eine Baufinanzierung oder geht es auch ohne? Aus einer Studie der Allianz Versicherung geht hervor, dass jeder fünfte Immobilieninteressent mangels Rücklagen die komplette Summe über Kredite finanzieren muss. Eine langjährige Finanzierungsregel empfiehlt, dass man mit 20 Prozent Eigenkapital auf der sichern Seite ist. Ist dies heute auch noch so?

So viel Eigenkapital sollte eine Finanzierung eingebracht werden
Von Finanzierungen ohne jedes Eigenkapital kann nur abgeraten werden, da die Banken dann aufgrund des gestiegenen Beleihungswertes höhere Kreditzinsen ansetzen, vorausgesetzt dass man als Baufinanzierungsinteressent überhaupt eine Bank findet, die sich darauf einlässt. Zum anderen hat dadurch auch der Baufinanzierer selbst eine sehr hohe monatliche Zinsrate, was bei einer späteren Anschlussfinanzierung und deutlichen höheren Zinssätzen als heute, zum Problem werden kann. Denn durch die hohe Zinslast ist dann die Restschuld immer noch sehr hoch, was dann wieder aufgrund der Beleihungswerte zu hohen Anschlusszinssätzen führt.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Deshalb sollten mindestens zehn Prozent des Kaufpreises vorhanden sein. Denn auf diese Summe belaufen sich in etwa die anfallenden Nebenkosten für Notar, Makler, Steuer usw. Den Kaufpreis bzw. die Baukosten kann der Käufer dann über eine sogenannte 100-Prozent-Finanzierung umsetzen. Allerdings stellt die oben genannte 100-Prozent-Finanzierung nur die Grenze des Machbaren dar. Finanzieren Sie damit ein Haus, ist das risikoreich und teurer. Das Einkommen muss dann hoch und gleichzeitig auf Dauer sicher sein. Auch die Stiftung Warentest hält es für ideal, "mindestens 20 Prozent des Kaufpreises und die Nebenkosten" als Eigenkapital bereitzuhalten. Eine Baufinanzierung ohne oder geringem Eigenkapital sollte deshalb gut durchdacht und immer fachkundig begleitet werden.

Was gehört alles zum Eigenkapital
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ist sparen derzeit nicht gerade einfach. Wer seine Rücklagen auf Tagesgeld- und Festgeldkonten geparkt hat, kann diese im Regelfall ohne nennenswerte Renditeverluste in die eigene Immobilie übertragen. Wer sein Geld in Fonds oder anderen Wertpapieren angelegt hat, muss auf die entsprechende Entwicklung der Märkte achten, bevor der Anlagebetrag für die Immobilie zur Verfügung steht.

Für den Hauskauf oder Hausbau können beispielsweise auch Bausparverträge oder schuldenfreie Grundstücke und Immobilien als Eigenkapital angerechnet werden. Bausparverträge lassen sich als Sicherheit für den neuen Kredit nutzen und sorgen auf diese Weise für einen niedrigeren Sollzins. Private Kredite aus dem Familienkreis sind ebenfalls beliebt. Wenn Eltern oder Verwandte Ihnen etwas leihen und dafür keine oder nur niedrige Zinsen verlangen, dann wirkt sich dieses Geld wie Eigenkapital aus und sorgt ebenfalls für bessere Konditionen bei der Bank. Ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen genannt, kann ebenfalls eine günstige Finanzierungsalternative zum herkömmlichen Bankkredit darstellen und gleichzeitig die Eigenkapitalquote verbessern.

Was alles zum Eigenkapital zählt, gibt es hier noch einmal im Überblick:
  • Sparkonten, wie Tages- und Festgelder mit kurzfristiger Verfügbarkeit
  • Fondssparplan und Aktien
  • Bausparvertrag
  • bereits vorhandene, schuldenfreie Grundstücke und Immobilien
  • Private Kredite
  • Arbeitgeber Kredite
Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch unvorhergesehene Ausgaben entstehen können: das Auto geht kaputt, das Kind fährt auf eine Klassenreise oder das ein oder andere Teil der Einrichtung wird doch teurer als gedacht. Für diese Fälle empfiehlt es sich, mindestens drei Monatsgehälter als Rücklage zu bewahren und dieses Geld nicht in die Baufinanzierung einfließen zu lassen.

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Mittwoch, 16. Januar 2019

Zinskommentar Dezember 2018 - Die Geldpolitik der EZB zwischen Gelbwesten, Brexit und Haushaltsstreit

Die Abkehr von der expansiven Geldpolitik ist für die Hardliner unter den Notenbankern, allen voran Bundesbank-Chef Jens Weidmann, längst überfällig. Die gemäßigte Fraktion, zu denen auch EZB-Präsident Mario Draghi gehört, gehen den Beginn der restriktiveren Geldpolitik allerdings deutlich zurückhaltender an. Das merkt man daran, dass Mario Draghi die Märkte äußerst behutsam auf seine geldpolitischen Schritte vorbereitet. Jede Maßnahme wird lange im Voraus angedeutet und kann dadurch auch frühzeitig von den Marktteilnehmern entsprechend eingeschätzt werden.

Das Vorgehen der EZB hat Vor- und Nachteile
Einerseits ist ein langsamer Abbau der umlaufenden Geldmenge wichtig, um die Marktteilnehmer nicht zu verunsichern und auch die wirtschaftliche Erholung nicht auszubremsen. Andererseits birgt das anhaltende Rekordtief auch Risiken, denn die zur Europäische Zentralbank (EZB) hätte aktuell kaum Möglichkeiten bei einer erneuten Finanzkrise gegenzusteuern. Allerdings wurde nun der erste Schritt eingeleitet, die Krisenpolitik zurückzufahren. Auf der letzten EZB-Sitzung am 14. Dezember 2018, wurde von Mario Draghi der Ausstieg aus den Anleihekäufen zum Jahresende bestätigt. Obwohl Mario Draghi für das kommende Jahr die Wachstumsprognose nach unten korrigieren musste, bleibt er seinem bisher eingeschlagenen Kurs treu. Allerdings bleibt weiterhin unklar, ob im Jahr 2019 ein erster Zinsschritt erfolgt. Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Eintrübung ist wohl nicht mit einer Zinserhöhung im kommenden Jahr zu rechnen. Es würde auch nicht in die bisher von Marion Draghi verfolgte Strategie passen, dass er selbst noch einen Zinsschritt einleiten würde. Wahrscheinlicher ist, dass sein Nachfolger im November 2019 direkt mit einer Anpassung des Leitzinses ins Amt starteten wird. Angesichts der zahlreichen politischen Unsicherheiten hat die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2019 wohl kein ruhiges Fahrwasser vor sich, so dass es mit einem ersten Zinsschritt auch noch länger dauern kann.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

USA wird von der aggressiven Handelspolitik Trumps eingeholt
Die US-Konjunktur erfährt eine leichte Abschwächung und Donald Trump verstärkt den Druck auf die zur Federal Reserve System (Fed). Schwächere Arbeitsmarktdaten, eine leicht rückläufige Inflation sowie die Angst vor einer weiteren Eskalation des Handelskonfliktes mit China bereiten Anlegern in den USA Sorgen. Die Renditen der Staatsanleihen spiegeln meistens in den Zukunftserwartungen der Marktteilnehmer wider. So ist zu erklären, dass es in den USA Ende November erstmals seit 2007 zu einer sogenannten inversen Zinskurve kam, bei der zweijährige Anleihen eine höhere Rendite als fünfjährige Anleihen erzielten. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass einige Investoren von einer kommenden Rezession ausgehen, denn in der Vergangenheit kam es nach inversen Zinskurven immer zu einer Rezession. Die aktuelle Ausgangslage, in der die Märkte massiv von den Notenbanken beeinflusst wurden, ist allerdings historisch einmalig, weshalb es schwer möglich ist, allzu viel aus vergangenen Entwicklungen abzuleiten.

Donald Trump mischt sich verbal immer mehr in die Fed-Politik ein und bezeichnet derweil die Fed als seine „größte Bedrohung“ und fürchtet eine Abkühlung der Konjunktur. Allerdings zeigt sich Fed-Chef Jerome Powell unbeeindruckt von Trumps verbalen Attacken und betont die politische Unabhängigkeit der US-Notenbank. So hat die Fed auf ihrer letzten Sitzung am 18. und 19. Dezember 2019 einen erneuten angekündigten Zinsschritt verkündet wird. Dennoch gab es auch Hinweise, dass die Fed für 2019 eine langsamere Gangart als bisher geplant einlegen könnte. Es wurden bisher drei Zinsschritte im Jahr 2019 erwartet. Allerdings ist die Geldpolitik für 2019 noch nicht in Stein gemeißelt und die Notenbanker werden die wirtschaftliche Entwicklung weiter beobachten und ihren Kurs gegebenenfalls anpassen.

Die größte Bedrohung für die US-Wirtschaft dürfte aktuell Donald Trump selbst ausgehen. Nachdem er sich mit Xi Jinping in Argentinien auf eine Art Waffenstillstand geeinigt hatte, schien sich der Zollstreit zu entspannen. Die Festnahme der Huawei-Managerin Meng Wanzhou in Kanada und die jüngste Meldung aus China zu Rekord-Handelsüberschüssen im Geschäft mit den USA dämpften diese Hoffnung allerdings nur wenige Tage später. Deshalb wird das Thema Handelsstreit auch im Jahr 2019 ein Dauerbrenner bleiben, denn Donald Trump hat scheinbar keinerlei Interesse an einer Deeskalation.

Rendite der Bundesanleihen und Bauzinsen erreichen tiefsten Stand des Jahres
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe sank bereits im letzten Monat leicht. Im Dezember erreicht sie nun mit nur noch 0,25 Prozent den bisher tiefsten Stand des Jahres. Das gleiche gilt auch für die Baufinanzierungszinsen. Diese sinken zum ersten Mal in diesem Jahr wieder unter die Ein-Prozent-Grenze. Die Turbulenzen am Finanzmarkt sorgen erneut dafür, dass sich Anleger in den sicheren Hafen der deutschen Staatsanleihen flüchten. Es gibt aktuell viele Unsicherheiten an den Märkten und die Nachfrage nach Bundesanleihen wird deshalb vorerst nicht abreißen. Dadurch ist auch das Aufwärtspotenzial der Baufinanzierungszinsen begrenzt und man kann vom derzeitigen Stand davon ausgehen, dass es, wenn überhaupt, nur einen geringen Anstieg im ersten Quartal 2019 geben wird.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung: kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre
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Dienstag, 8. Januar 2019

Smart Home: Welche Fördermöglichkeiten es gibt und was ist dabei zu berücksichtigen

Energieeffizienz, Einbruchschutz oder Erleichterungen im Alltag – für das Thema Smart Home gibt es viele gute Gründe sich damit zu beschäftigen. Aus den aktuellen Ergebnissen einer Umfrage der Interhyp Gruppe geht hervor, dass angehende Immobilienbesitzer ein Potenzial der Anwendungen für sich sehen. Besonders für die Sicherheit der eigenen vier Wände erhoffen sich 55 Prozent der Befragten eine Verbesserung. Eine digitale Wärmeregelung zur Senkung von Energiekosten finden beispielsweise 49 Prozent attraktiv.

Förderung von Neubau und Bestand
Smart-Home-Lösungen lassen sich für den Neubau etwa über das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen Kredit“ fördern. Im Rahmen dieses Programmes werden Bauherren unterstützt, die den zulässigen Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 45 Prozent unterbieten. Förderfähig aus dem Smart-Home-Bereich sind in dem Zuge unter anderem verschiedene Maßnahmen, die dem Energiemanagement dienen - wie zum Beispiel die vernetzte Raumtemperaturregelung oder eine bedarfsgesteuerte Lüftung.



Auch in bestehenden Gebäuden fördert die KfW-Bank den Einsatz smarter Technik auf vielfache Weise. So hat man die Wahl zwischen Kredit- oder Zuschussprogrammen. Bei den Krediten sind die KfW-Programme “Energieeffizient Sanieren 151/152“ zu nennen. Wer die Energieeffizienz eines Hauses optimiert, zum Beispiel durch die Erneuerung der Heizungs- oder Lüftungsanlage, und diese Technik in eine Smart-Home-Anlage integriert, kann diese Anbindung zu den förderfähigen Kosten hinzurechnen. So lässt sich der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro (Programm 151) bzw. 50.000 Euro (Programm 152) pro Wohneinheit leichter ausschöpfen. Auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können häufig geltend gemacht werden. So zum Beispiel die automatische Bedienung von Beleuchtung, Jalousien oder Rollläden und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Ein besonderes Anliegen der KfW-Bank ist der altersgerechte Umbau von Gebäuden. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite aus dem Programm 159 zur Verfügung. Auch hier kann smarte Technologie gefördert werden. Denn die KfW-Bank akzeptiert nicht nur bauliche Maßnahmen, die Hindernisse wie Treppen oder Schwellen beseitigen. Die Förderbank unterstützt auch das smarte, sprich automatisierte Öffnen und Schließen von Fenstern, Rollläden, Türen oder Vorhängen, um Menschen mit Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Kredite oder Zuschüsse?
Alternativ zu den Kreditprogrammen stellt die KfW-Bank auch reine Zuschussprogramme zur Verfügung, mit denen unter anderem Smart-Home-Anwendungen unterstützt werden können. Statt der Programme 151/152 kann es beispielsweise für Modernisierer attraktiver sein, das KfW-Angebot 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit einem Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro für energieeffiziente Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und in dem Zuge ausgewählte Smart-Home-Lösungen geltend zu machen (z.B. Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Beleuchtung, Lüftung und Klima). Außerdem bietet die KfW die Zuschussvariante 455 an. Dieses Programm ist zweigeteilt: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss gibt es für barrierereduzierende Maßnahmen (455-B), für die Erhöhung des Einbruchschutzes gibt es bis zu 1.600 Euro (455-E). Das kann Smart-Home-Lösungen durchaus mit einbeziehen, so zum Beispiel intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten oder Video-Türsprechanlagen. Diese wirken nicht nur barrierereduzierend, sondern erhöhen auch die Sicherheit.

Sicherheit als Grund für Smart-Home-Anschaffung

So kann man in Bezug auf Smart Home also unter Umständen doppelt profitieren – und zwar von intelligenten Techniklösungen und von staatlichen Förderungen gleichermaßen.

Weitere Informationen zu Smart-Home-Fördermaßnahmen der KfW-Bank unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home/

Eine Zusammenfassung, was man unter Smart Home versteht
Unter Smart Home oder Hausautomation werden alle Systeme zusammengefasst, mit deren Hilfe sich verschiedene Hausfunktionen wie Licht, Jalousien/Rollläden, Lüftung, Heizkörperthermostate, die Heizung an sich und zum Beispiel Überwachungskameras zentral programmieren und steuern lassen. Es gibt spezielle Geräte zur Bedienung, jedoch geht der Trend zur Steuerung über das Smartphone oder Tablet. Welche Lösungen wie gefördert werden, gilt es vorab zu klären. Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher und Lautsprecher. Die Kosten für Smart-Home-Systeme variieren.

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Zinskommentar November 2018 – Italien-Krise, Brexit und schwächelnde Wirtschaft beschäftigen die Märkte

Montag, 7. Januar 2019

Zinskommentar November 2018 - Italien-Krise, Brexit und schwächelnde Wirtschaft beschäftigen die Märkte

Der italienische Vizepremierminister Matteo Salvini hatte nach der Ablehnung des Haushaltsentwurfes und Androhung eines Defizitverfahrens durch die EU dafür zunächst nur Spott übrig: "Er warte auch noch auf einen Brief vom Weihnachtsmann". Der EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici konterte mit klaren Worten auf die spöttische Aussage aus Rom: "Ich habe mir nicht den roten Anzug oder den weißen Bart angezogen und ich bin nicht der Weihnachtsmann." Auch wenn sich die italienische Regierung scheinbar gelassen gibt, so geraten Verbraucher und Unternehmen jedoch zunehmend unter Druck. Der Grund dafür ist, dass sich die Rendite zehnjähriger italienischer Staatsanleihen im letzten halben Jahr nahezu verdoppelt hat und aktuell bei 3,27 Prozent liegt. Die wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten haben dazu geführt, dass Investoren italienische Staatsanleihen verkaufen, wodurch deren Kurse fallen und die Renditen steigen.

Italien gerät durch steigende Renditen unter Druck
Die gestiegenen italienischen Zinsen belasten einerseits Wirtschaft und Konsumenten durch höhere Kreditkosten, zum anderen sind sie auch für den Staat problematisch. Denn Italien zahlt schon jetzt jedes Jahr einen Schuldendienst im hohen zweistelligen Milliardenbereich. Bei der Gesamtverschuldung von 2,3 Billionen Euro sorgen bereits geringe Zinsanstiege dafür, dass sich die Finanzierungskosten um mehrere Milliarden Euro weiter in die Höhe schrauben. Und das kann sich Italien kaum mehr leisten, vor allem weil das Wirtschaftswachstum seit der Finanzkrise im Jahr 2009 nur zögerlich wieder anzieht.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Italien-Haushalt, Brexit und eine schwächelnde Wirtschaft sorgen für wachsende Unsicherheiten in der EU
Die Wirtschaft im Euroraum hat sich dritten Quartal 2018 langsamer als zuvor entwickelt. So sank beispielsweise in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorquartal sogar leicht. EZB-Präsident Mario Draghi sieht trotz dieser Konjunkturdelle den Aufschwung in der Euro-Zone nicht in Gefahr, denn eine Verlangsamung des Wachstums sei ein normaler Teil des Konjunkturzyklus. Für eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft spricht auch die allmählich steigende Inflation. In Deutschland liegt die Kerninflation im Oktober bei 1,6 Prozent, im Euroraum bei 1,2 Prozent. Deshalb kann weiter davon ausgegangen werden, dass die EZB in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm zum Jahreswechsel bestätigen wird. Ob der für Ende 2019 von vielen Marktteilnehmern vermutete erste Zinsschritt kommen wird, gilt allerdings alles andere als sicher. Dies wird davon abhängen, wie sich Inflation und Wachstumsaussichten im kommenden Jahr entwickeln.

Der G20-Gipfel in Argentinien setzt die Hoffnung auf ein Ende des Handelsstreits
Der Handelsstreit zwischen den USA und China dauert bereits mehr als ein halbes Jahr an. Bisher gibt es nicht viel Lösungspotential und die Strafzölle werden in immer neue Höhen geschraubt. Derzeit sind chinesische Waren im Wert von 250 Milliarden Dollar mit US-Strafzöllen belegt, was praktisch die Hälfte aller Einfuhrgüter aus China bedeutet. Deshalb ruht für das G20-Treffen in Argentinien die Hoffnung, dass sich US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatschef Xi Jinping zu einem deeskalierenden Gespräch treffen. Der schwelende Handelsstreit schadet der amerikanischen Wirtschaft bisher nicht und das starke Wachstum setzt sich fort. Dies sorgt weiter für steigende Renditen bei den US-Staatsanleihen, was ein Anzeichen dafür ist, dass Anleger von einer höheren Inflation ausgehen. So wird ein weiterer Zinsschritt im Dezember 2018 auf eine Spanne von 2,25 bis 2,5 Prozent als sicher angesehen. Die Fed wird auch im Jahr 2019 diese Strategie weiterverfolgen und voraussichtlich drei weitere Zinsschritte durchführen. Damit würde der Leitzins über das neutrale Niveau von drei Prozent hinaus gehen.

Die deutschen Bundesanleihen bleiben gefragt
Nachdem die Baufinanzierungszinsen im letzten Monat leicht angezogen hatten, haben sie sich im November wieder auf niedrigerem Niveau eingependelt. Als Grund dafür kann man die sinkenden Renditen der zehnjährigen Bundesanleihe ausmachen, denn die Anleihe ist trotz der geringen Rendite weiterhin stark nachgefragt. Da die Bonität anderer Schuldner wie Italien oder einiger Schwellenländer angezweifelt wird, flüchten sich viele Anleger in die Bundesanleihe als sicheren Hafen. Mittelfristig wird sich daran nicht viel ändern, langfristig ist allerdings weiterhin mit steigenden Zinsen zu rechnen.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Mittwoch, 2. Januar 2019

Eigenleistung: Was ist bei der Muskelhypothek zu beachten

Die Möglichkeiten, beim Hausbau mitzuwirken, sind groß und können die finanzielle Belastung verringern. Dabei kann es sich um Laminat verlegen, selbst tapezieren oder die Elektrik installieren gehen. Bei der Kalkulation der Muskelhypothek lauern jedoch einige Fallstricke. Welche das sind und wie man sie vermeiden kann finden Sie nachfolgend erklärt.

Eigenleistungen beim Hausbau liegen im Trend
Aus einer aktuellen repräsentative Umfrage der Interhyp Gruppe unter 1.000 Teilnehmern zu diesem Thema zeigt, dass die überwiegende Mehrheit auf Eigenleistungen zur Reduzierung von Baukosten setzen würde. Demnach trauen sich drei Viertel der Befragten zu, Eigenleistungen zu erbringen. Trotzdem gilt es, Art und Umfang der geplanten Eigenleistungen genau zu hinterfragen und diese eher vorsichtig zu berechnen.

Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Denkfehler Nr. 1: Zeitaufwand und handwerkliche Fähigkeiten werden falsch eingeschätzt
Eine Gefahr besteht darin, dass man als Bauherr die Eigenleistungen zu hoch ansetzt, weil sie den Zeitaufwand für einzelne Maßnahmen unter- und ihre handwerklichen Fähigkeiten überschätzen. Mögliche Folgen sind, dass der Bau sich verzögert und/oder Fachkräfte nachträglich hinzugezogen werden müssen. Beides würde das Bauvorhaben aber verteuern. Vor diesem Hintergrund kann Hobbyhandwerkern nur empfohlen werden, dass sich diese den Wert der Eigenleistungen vom Bauunternehmer oder Architekten bestätigen lassen. Das verringert das Risiko von groben Fehlkalkulationen und nachträglichen Kosten und wird deshalb von vielen Banken für die objektive Kalkulation, bzw. Anrechnung der Eigenleistungen erwartet. Realistisch sind in der Regel Eigenleistungen in Höhe von etwa 5 Prozent, manchmal sogar von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme. In welcher Höhe Eigenleistungen akzeptiert werden, variiert jedoch von Bank zu Bank und muss deshalb mit dem Finanzierungsinstitut geklärt werden.

Denkfehler Nr. 2: Die Materialkosten werden zu den Eigenleistungen hinzugerechnet
Viele Darlehensnehmer wissen zunächst nicht, dass sie lediglich die gesparten Lohnkosten als Eigenleistungen aufführen können - nicht aber die Materialkosten. Denn die fallen ja so oder so an. Um auf eine hohe Summe von Eigenleistungen zu kommen, müsste folglich ganz schön geschuftet werden. Wenn man als Darlehensnehmer zum Beispiel 20.000 Euro an Eigenleistungen angeben möchte, dann wäre diese Summe durch eigene Arbeitsleistungen zu erbringen. Hier empfiehlt sich eine kritische Betrachtung, ob das tatsächlich möglich ist. Legt man für eine Beispielrechnung einen Stundenlohn von 80 Euro zugrunde, wären die genannten 20.000 Euro nach 250 Arbeitsstunden erbracht. Deshalb sollte man sich objektiv fragen: Kann das ein voll Berufstätiger, der kein Handwerker ist, leisten – und wenn ja: in welchem Zeitraum? Berücksichtigt werden sollte außerdem, dass einige Eigenleistungen von fachkundiger Stelle kostenpflichtig abgenommen werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Gewährleistungsansprüche bestehen.

Denkfehler Nr. 3: Eigenleistungen werden auf die Darlehenssumme hinzugerechnet
Eine weitere Fehleinschätzung in Bezug auf die Eigenleistungen betrifft häufig, wie sie sich auf die Darlehenshöhe auswirken. Nicht wenige Kreditnehmer gehen zunächst davon aus, dass sie die Eigenleistungen von der Bank zusätzlich zur Darlehenssumme bekommen. Zu einem Darlehensbetrag von zum Beispiel 220.000 Euro addieren sie in solchen Fällen die exemplarischen 20.000 Euro Eigenleistung und rechnen folglich mit einem Kredit über 240.000 Euro. Die Eigenleistungen werden aber von den Banken wie Eigenkapital behandelt. Anstatt dass sich der Darlehensbetrag erhöht, verringert er sich, im genannten Beispiel von 220.000 Euro auf 200.000 Euro.

Eigenleistung bei Hausbau

Mit Eigenleistungen wie Tapezieren und Streichen Baukosten reduzieren
Es spricht also nichts gegen das Einbeziehen der Muskelhypothek, doch sollte man dabei aber mit Umsicht und eher maßvoll agieren. Das verdeutlicht auch die erwähnte Interhyp-Umfrage. Demnach trauen sich immerhin 55 Prozent der Befragten das Tapezieren zu, 46 Prozent das Verlegen von Teppich oder Laminat und immerhin 29 Prozent Abbrucharbeiten. Fliesen legen halten wiederum 26 Prozent für machbar, Verputzen 23 Prozent. Aber: Das Einsetzen von Türen oder Fenstern würden nur noch 14 Prozent selbst erledigen, Wände hochziehen oder Elektronik installieren nur noch 12 Prozent.

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