Donnerstag, 25. April 2019

Immobilienfinanzierung - Sicherheitspuffer für die Bank

Wenn man eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte, dann ist man in aller Regel auf ein größeres Bankdarlehen angewiesen. Ein Bankdarlehen gibt es aber meist nur für ausreichend Sicherheiten. Bei einer Immobilienfinanzierung ist das wichtigste Mittel für die Besicherung die Grundschuld. Deshalb spielt die Grundschuld bei Darlehen für Häuslebauer oder Häuslekäufer eine wichtige Rolle.

Aber was ist die Grundschuld eigentlich?
Mit einer Grundschuld sichert sich die Bank das Recht zu, eine belastete Immobilie zu verpfänden, wenn das Darlehen trotz der Fälligkeit nicht zurückgezahlt wird. Dadurch gehört die Immobilie allerdings nicht der Bank, wie es im Volksmund heißt. Der Bank wird es lediglich ermöglicht, die Immobilie gegen den Willen des Eigentümers an den Meistbietenden zu versteigern oder die Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, für sich zu beanspruchen. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus der Höhe der Grundschuld, dem sogenannten Nennbetrag und den Grundschuldzinsen. Die Grundschuldzinsen betragen meist 12 bis 18 Prozent. Allerdings hat dieser hohe Zinssatz nichts mit den Darlehenszinsen zu tun, sondern ist vielmehr eine Art Sicherheitspuffer für die finanzierende Bank. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die abgesicherten Forderungen wegen anfallender Verzugszinsen, Vollstreckungskosten und sonstigen Kosten den ursprünglichen Betrag übersteigen. Die Bank darf aus dem Versteigerungserlös nur das behalten, was tatsächlich aus dem Darlehensverhältnis geschuldet wird.


Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Häufig sichert sich die Bank auch den Zugriff auf sonstiges Vermögen
Die finanzierende Bank verlangt meist neben der Verpfändung des Grundstücks oftmals auch noch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers. Die Bank erhält dadurch einen Zugriff auf das sonstige Barvermögen und das Arbeitseinkommen. Dies ist dann ein zusätzliches, von der Grundschuld unabhängiges Sicherungsmittel. Dadurch kann die finanzierende Bank grundsätzlich frei wählen, in welche Vermögensgegenstände eine Vollstreckung vorgenommen wird. Ein fester Bestandteil der Grundschuldurkunde ist auch die „Unterwerfung des Darlehensnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundschuld als auch hinsichtlich des persönlichen Schuldanerkenntnisses". Die Bank sichert sich damit einen Vollstreckungstitel gegen den Darlehensnehmer und kann die Zwangsvollstreckung einleiten, ohne vorher vor Gericht ziehen und ein Urteil erstreiten zu müssen.

Eine notarielle Beurkundung ist immer zu enpfehlen
Als Darlehensnehmer sollte man auch ein besonderes Augenmerk auf die sogenannte Zweckerklärung richten, welche auch Sicherungsabrede oder Sicherungsvertrag genannt wird. In dieser vertraglichen Vereinbarung wird von der Bank und dem Darlehensnehmer festgelegt, für welche Forderungen die Grundschuldurkunde und das persönliche Schuldanerkenntnis als Sicherheit dienen sollen. Häufig handelt es sich nicht nur um Ansprüche aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag, sondern auch alle weiteren Forderungen, die die Bank jetzt oder zukünftig gegen den Darlehensnehmer hat. Es ist allerdings auch möglich, dass die Zweckerklärung auf das konkrete Darlehensverhältnis beschränkt wird. Eine solche „enge Zweckerklärung" muss aber vorab mit der Bank verhandelt werden. Mit Blick auf die Grundschuld und insbesondere die Zwangsvollstreckungsunterwerfung empfiehlt sich auf jeden Fall eine notarielle Beurkundung. Denn das Ganze kann gravierende Folgen für den Darlehensnehmer haben, weshalb man sich bestmöglich absichern sollte. Deshalb ist es sinnvoll einen Notar als unabhängigen Berater bei der Beurkundung hinzuziehen. Denn der Notar kann auf die Bedeutung der einzelnen Regelungen und auf die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hinweisen.

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Sonntag, 14. April 2019

Zinskommentar März 2019 - Brexit … denn sie wissen nicht was sie tun – Baufinanzierer profitieren davon

Großbritannien sollte eigentlich am 29. März aus der Europäischen Union (EU) austreten. Die britische Politik treibt das Brexit-Chaos weiter auf die Spitze und glänzt mit Entscheidungsunfähigkeit. Bisher hat man es nur geschafft, sowohl gegen den Brexit-Deal als auch gegen den No-Deal-Brexit zustimmen und lediglich eine Verschiebung des Austrittsdatums zu beschließen. Die Fristverlängerung wurde zwar unter Auflagen von den 27 EU-Ländern angenommen, ändert aber an der Sache nichts, dass die britische Politik nicht weiß was sie will und immer mehr auf einen harten Brexit zusteuert.

Brexit-Ausgang weiterhin unsicher

Die Lage für die Europäische Union (EU) ist mittlerweile schwierig: Einerseits kann man den Sinn der Verlängerung in Frage stellen. Denn die britische Politik ist so gespalten, dass es eher an ein Wunder grenzen würde, dass eine Eignung in den kommenden Wochen zustande kommt. Denn der weiterhin größte Streitpunkt ist der sogenannte Backstop, also die Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland, bis ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geschlossen ist.

Andererseits hätte auch ein ungeregelter Brexit schwerwiegende Folgen für alle Seiten. Denn viele europäische Unternehmen sind auf ein No-Deal-Szenario nicht ausreichend vorbereitet. Auch auf die Europawahl Ende Mai 2019 könnte ein harter Brexit seine Schatten werfen und den Populisten auftrieb verschaffen. Und dann sind da noch die Finanzmärkte die einen harten Brexit am meisten fürchten, da dies zu unabsehbaren Folgen und einer extremen Volatilität mit Abwärtspotenzial sorgen würde. Für aktuelle Baufinanzierer dürften dann in diesem Fall die Bauzinsen neue Tiefstände erreichen. Eine weitere längere Fristverlängerung und neue Verhandlungen mit der EU wären für beide Seiten die sinnvollste Lösung. Dies sorgt zwar weiter für Unsicherheit, der Effekt ist allerdings überschaubar, da sich die Märkte inzwischen darauf eingestellt haben.

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

EZB sieht keine Zinserhöhung für 2019 und gibt neue Geldspritzen für Banken
Auch mit dem Frühlingsanfang haben sich die Wirtschaftsaussichten nicht gebessert. So haben die fünf Wirtschaftsweisen in Deutschland gerade die Wachstumsprognose auf 0,8 Prozent halbiert. Auch die europäischen Notenbanker der Europäische Zentralbank (EZB) haben in ihrer Sitzung vom 7. März 2019 auf die schwache Konjunktur reagiert und ihren Zinsausblick angepasst. So bleibt der Leitzins bis zum Jahresende 2019 bei null Prozent und man kann damit rechnen, dass sogar bis mindestens Mitte 2020 der Leitzins auf seinem Rekordtief bleiben könnte. Denn die negativen Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Entwicklung bestehen vorerst weiter und es fehlen positive konjunkturelle Aussichten. Sollten mehrere wichtige europäische Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen, ist es auch denkbar, dass es zu einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe kommen kann.

Auch die im Vorfeld bereits diskutierten Pläne zu einer Neuauflage der sogenannten TLTROs, welche im Jahr 2014 erstmals zum Einsatz kamen, wurden in der EZB-Sitzung im März 2019 konkretisiert. Diese sollen verhindern, dass im Zuge einer Konjunkturabkühlung von den Banken Kredite zögerlicher vergeben werden. Im September 2019 wird nun ein neues Programm starten. Die EZB hat mit ihrer derzeitigen Zinspolitik schon massiv zu Marktverzerrungen beigetragen. Allerdings haben zahlreiche Volkswirtschaften in der Euro-Zone die erkaufte Zeit nicht für Strukturreformen genutzt und sich an die „Droge billiges Geld“ gewöhnt. Deshalb wird der Entzug von dieser „Droge“ noch länger auf sich warten lassen.

Auch die Fed stellt für 2019 keine weiteren Zinsschritte in Aussicht und wartet erst einmal ab
Das Wirtschaftswachstum schwächt sich auch in den USA etwas ab und die Inflation ging zuletzt auf den niedrigsten Stand seit über zwei Jahren zurück. Deshalb beschlossen die amerikanischen Währungshüter der Federal Reserve System (Fed) in ihrer geldpolitischen Sitzung am 20. März 2019, dass sie den Leitzins im laufenden Jahr 2019 nicht weiter erhöhen werden. Im Gegensatz zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich die Federal Reserve System (Fed) durch ihre vergangenen Zinserhöhungen wieder einen Handlungsspielraum verschafft und kann diesen bei Bedarf mittelfristig auch für Zinssenkungen nutzen. Die weitere Entwicklung der amerikanischen Konjunktur und der damit verbundenen Geldpolitik hängt stark vom weiteren Verlauf der Handelskonflikte ab.

Mit den Bauzinsen geht es weiter bergab und sie erreichen neue Tiefstände
Die Unsicherheit mit dem Brexit, sorgt nach wie vor dafür, dass Anlagegelder verstärkt in sichere Anlagen investiert werden. Deshalb ist die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe im März weiter gesunken und lag zwischenzeitlich bei nur noch 0,06 Prozent. Den absoluten historischen Tiefpunkt erreichte sie bisher im Jahr 2016, nach dem Brexit-Referendum am 23. Juni 2016. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe rutschte damals für mehrere Wochen sogar unter die 0-Prozent-Grenze. Der Top-Zinssatz bei den 10-jährigen Hypothekendarlehen bewegt sich weiter unter der Ein-Prozent-Marke und liegt aktuell bei 0,85 Prozent. Nach wie vor ist kein nennenswertes Aufwärtspotential für die Bauzinsen zu erkennen. Durch die Unsicherheiten vom Brexit könnten die Zinsen kurzfristig sogar noch weiter nach unten gedrückt werden.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Mittwoch, 10. April 2019

Neue KfW Broschüre - informativ und kostenlos für Ihre Finanzierungsplanung

Die KfW-Bank hat seine Broschüre zu den privaten wohnwirtschaftlichen Programmen aktualisiert. Diese Broschüre ist so aufgebaut, dass sie dem Finanzierungsinteressenten die KfW-Förderprodukte themenbezogen kurz und übersichtlich darstellt. Jetzt von günstigen Zinsen und Zuschüssen profitieren.

Mehr Möglichkeiten mit der KfW-Bank
Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Sie möchten bauen oder kaufen? Ein Haus oder eine Wohnung modernisieren? Dann können Sie sich die finanzielle Unterstützung der KfW sichern. Mit den vielfältigen Förderprodukten sparen Sie Geld und gewinnen mehr Spielraum – dank günstiger Kreditzinsen und attraktiver Zuschüsse.

Informieren Sie sich mit der neuen Broschüre. Diese können Sie hier herunterladen:
Die KfW-Förderung für Ihr Zuhause Broschüre herunterladen

KfW-Förderung 2018

  

Ihre Schritte zum KfW-Förderprodukt
  1. Planen Sie Ihre Maßnahme – bei Bau und Sanierung gemeinsam mit einem Sachverständigen.
  2. Nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten – viele Förderprodukte können Sie kombinieren.
  3. Beantragen Sie Ihren Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner – oder Ihren Investitionszuschuss gemeinsam mit Ihrem Sachverständigen bei der KfW.
  4. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben.
Quelle: KfW-Bank

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