Donnerstag, 15. Juli 2021

Zinskommentar Juni 2021 - EZB behält ultralockeren geldpolitischen Kurs trotz steigender Inflation bei

 Das aktuelle PEPP-Programm sorgt unter anderem weiter für niedrige Zinsen und womit die Europäische Zentralbank (EZB) die Wirtschaft über die Corona-Krise bringen möchte. Die EZB hat aus gutem Grund derzeit noch nicht über ein Auslaufen des PEPP-Programms beraten. Denn dafür sind die Aussichten noch zu unsicher und die Wirtschaft hat die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen noch nicht überstanden. Deswegen ist zu erwarten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) bei den Anleihekäufen weiter stark aktiv bleiben wird und beobachtet, wie stark sich die Konjunktur in der Eurozone wirklich entwickelt und wann das vor Pandemie-Niveau erreicht ist. Wenn sich alles wie erhofft weiterentwickelt, kann es eventuell im September 2021 erste dezente Hinweise auf künftig etwas geringer ausfallende Anleihekäufe geben. Der EZB stehen aber auch nach Ablauf des PEPP-Programms noch diverse andere Mittel zur Verfügung, um die Finanzmärkte zu stützen.

Die EZB korrigiert ihre Inflationserwartung für 2021und 2022 nach oben

Die Verbraucher müssen kurzfristig erst einmal weiterhin steigenden Preisen rechnen. Die einsetzenden Corona-Lockerungen sorgen für die Inflationsrate erst einmal weiter für ein Ansteigen und in Deutschland ist die Inflation höher als im Durchschnitt der Euro-Länder. Der starke Inflationsanstieg wird allerdings schon in 2022 deutlich abflauen, wenn der Nachholbedarf durch den Corona-Lockdown abklingt. So prognostiziert dies auch die Europäische Zentralbank (EZB). Deshalb wird die angestrebte Zwei-Prozent-Marke auch in den nächsten Jahren nicht dauerhaft erreicht werden -  geschweige denn, dass sich eine galoppierende Inflation zusammenbraut.

Bauzinsentwicklung über die fünf Jahre

Aus der letzten EZB-Sitzung kann man daher ableiten, dass die EZB-Zentralbank nichts auf ihre ultralockere Geldpolitik kommen lässt und noch viel Zeit ins Land gehen wird, bis sie die Zinsen erhöht. Dieser Umstand stellt künftige Immobilienkäufer weiterhin vor die Herausforderung, einerseits Eigenkapital anzusparen und sich gleichzeitig auch in Zukunft auf teurere Immobilienpreise gefasst zu machen. Da das Angebot viel kleiner als die Nachfrage ist, wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Auch sind in absehbarer Zeit keine Zinsanstiege zu erwarten, welche die Immobilienpreise beeinflussen könnten. In Bezug auf die Erschwinglichkeit für Wohnimmobilien hat eine neue Bundesregierung viele Stellhebel, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Dies wurde leider in den letzten Jahren von der aktuellen Bundesregierung erschreckend wenig genutzt.

Wenn Immobilienpreise und Zinsen weiter steigen - Auf das müssen Käufer oder Bauherren achten

Nach dem derzeitigem Stand, müssen sich Wohneigentumsinteressenten und Baufinanzierer vor stark oder plötzlich steigenden Zinsen nicht fürchten. Deshalb sollte die voraussichtliche Entwicklung niemanden veranlassen, überstürzte Entscheidungen zu treffen. Auch wenn die Zinsen seit Anfang des Jahres leicht gestiegen sind und es weiterhin noch ein leichtes Aufwärtspotenzial gibt. Bedingt durch die Markt-Manipulation der EZB bleibt es ein historisch unfassbar günstiges Zinsniveau, welches es in dieser Form in den letzten Jahrzehnten in Deutschland noch nie gegeben hat.

Angesichts der hohen Immobilienpreise und großen Nachfrage ist Geduld notwendig, so lange nach der richtigen Immobilie zu suchen, bis man das passende Objekt zu einem fairen Kaufpreis gefunden hat. Deshalb sind für viele Baufinanzierer die Finanzierungsmodelle mit einer langen Zinsbindung absolut zu empfehlen, da sie zurzeit sehr günstig sind. Das gleiche gilt für eine höhere Anfangstilgung, mit denen Immobilienkäufer oft schnell von der ursprünglich hohen Darlehenssumme herunterkommen und die Gesamtlaufzeit des Darlehens mit den dazu gehörenden Zinszahlungen reduzieren.

Entwicklung der Bauzinsen und was ist die Prognose für die zweite Jahreshälfte?

Die Zinsen bewegen sich momentan seitwärts und bleiben dabei in einem sehr engen Korridor. Der aktuelle Top-Zins für eine 10-jährige Zinsbindung beträgt aktuell 0,73 Prozent für eine 15-jährige Darlehensfestschreibung bei 0,92 Prozent und eine 20-jährige Zinsbindung liegt bei 1,13 Prozent. Angebote einiger regionaler Finanzierungsinstitute liegen sogar noch darunter. Auch die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen ist zuletzt wieder leicht gesunken. Der Grund dafür ist, dass die Sorgen vor einer dauerhaft stark steigenden Inflation temporär nachgelassen haben. Bis zum Jahresende ist aber wieder ein kleiner Renditeanstieg möglich. Es kann sogar sein, dass es es dann sogar eine leicht positiv rentierende 10-jährige Bundesanleihe gibt. In der Folge könnten allerdings auch die Zinsen für Baufinanzierungen sehr gemäßigt ansteigen.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: schwankend seitwärts

Bauzinsentwicklung über die fünf Jahre

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Dienstag, 6. Juli 2021

BEG-Förderung bei der KfW startet - Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463

 Es steckt ein großes Energie­spar­potenzial in unseren Gebäuden, denn etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes entstehen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung. Die deutsche Bundes­regierung hat mit dem Klima­schutz­programm 2030 deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die zukünftige KfW-Förderung in diesem Bereich jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst wird – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien der Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt wird.

Ab dem 1. Juli 2021 können Interessierte die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Dies gilt entweder für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung wird direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.

Neue Bundesförderung (BEG) für effiziente Gebäude ersetzt die bisherigen Förderungen

Wer vor hat in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren, kann damit seine Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Wichtig für entsprechende Planungen: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiterentwickelt. Sie gilt:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

deutsche Klimaschutzziele bis 2030

So spielen zukünftig beim Bauen und Sanieren Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Deshalb werden Maßnahmen in diesen Bereichen mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Man kann bis zu 75.000 Euro Zuschuss erhalten, wenn man sein Ein­familien­haus saniert und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht. Höhere Förderung kann man auch erhalten, wenn man für das Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lässt und vollständig umsetzen. Die KfW-Bank berücksichtigt bei Wohn­gebäuden dabei vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung. Weiterhin wird es zukünftig leichter die Förderung zu beantragen, denn es muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

Fördermaßnahmen für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude

Die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Im einzelnen geht es dabei um:

  • Neubau
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zu Effizienzhaus
  • Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
  • Baubegleitung

Die bisherigen Förderprogramme in diesem Bereich laufen zum 30. Juni 2021 aus.

Wichtig zu wissen: Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen werden seitdem  01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt weiter als eigen­ständige Förderung neben der BEG bestehen.

Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung findet man auf der Internetseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Zu den Förderrichtlinien des BMWi

Weitere Informationen zum BEG bei der KfW-Bank

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Quelle: KfW-Bank