Es steckt ein großes Energiesparpotenzial in unseren Gebäuden, denn etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes entstehen durch Gebäude und ihre Energieversorgung. Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die zukünftige KfW-Förderung in diesem Bereich jetzt unter einem Dach zusammengefasst wird – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt wird.
Ab dem 1. Juli 2021 können Interessierte die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Dies gilt entweder für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung wird direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.
Neue Bundesförderung (BEG) für effiziente Gebäude ersetzt die bisherigen Förderungen
Wer vor hat in ein energiesparendes Gebäude zu investieren, kann damit seine Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Wichtig für entsprechende Planungen: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Sie gilt:
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
So spielen zukünftig beim Bauen und Sanieren Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Deshalb werden Maßnahmen in diesen Bereichen mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Man kann bis zu 75.000 Euro Zuschuss erhalten, wenn man sein Einfamilienhaus saniert und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht. Höhere Förderung kann man auch erhalten, wenn man für das Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt und vollständig umsetzen. Die KfW-Bank berücksichtigt bei Wohngebäuden dabei vollständig umgesetzte individuelle Sanierungsfahrpläne mit einer höheren Förderung. Weiterhin wird es zukünftig leichter die Förderung zu beantragen, denn es muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Fördermaßnahmen für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude
Die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Im einzelnen geht es dabei um:
- Neubau
- Sanierung von bestehenden Immobilien zu Effizienzhaus
- Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
- Baubegleitung
Die bisherigen Förderprogramme in diesem Bereich laufen zum 30. Juni 2021 aus.
Wichtig zu wissen: Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen werden seitdem 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt weiter als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen.
Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Zu den Förderrichtlinien des BMWi
Weitere Informationen zum BEG bei der KfW-Bank
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Quelle: KfW-Bank
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