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Freitag, 13. Oktober 2023

KfW - Erhöhung der Einkommensgrenze im Programm Wohneigentum für Familien 300

 Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 16. Oktober 2023 angekündigt, die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) 300" ausweiten.  So soll die erweiterte Förderung mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit geben werden, selbst genutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben.

Einkommensgrenze wird um 30.000 Euro erhöht

Zum 16. Oktober 2023 wird die Einkommensgrenze um 30.000 Euro angehoben. So können die Förderung "Wohneigentum für Familien" künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Der erhöhte maximale Darlehensbetrag ist abhängig von der Förderstufe und Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt "Wohneigentum für Familien (WEF) 300" maximal eine Wohneinheit.

Wohneigentum für Familien (WEF)

Förderprogramm Wohneigentum für Familien 300 - Ab dem 16. Oktober 2023 gilt:

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Auch das Merkblatt zum Förderprogramm wurde im Zuge der Produktanpassung aktualisiert. Neben den genannten Änderungen wurden auch Förderbedingungen überarbeitet und klarer formuliert. Die neue Merkblattversion wird ab dem 16. Oktober 2023 verfügbar und gültig sein. Die Unterlagen dazu können unter KfW-Wohneigentum für Familien abgerufen werden.

Worum geht es beim Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

Insbesondere für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden schwierig umzusetzen. Hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums "Wohneigentum für Familien" (WEF) an, das am 1. Juni 2023 an den Start gegangen ist. Anspruchsberechtigte Familien können durch das WEF zinsvergünstigte Darlehen bei ihrem Finanzierungsistitut (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

Ziele des Förderprogramms

  • Gezielte Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen beim Eigentumserwerb
  • Schaffung von bezahlbaren und klimafreundlichen Neubauvorhaben
  • Sicherstellung von klimagerechten Neubauvorhaben durch Sicherstellung hoher Standards

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung können auch die Materialkosten förderfähig sein. Nicht gefördert wird hingegen der Kaufpreis für Grundstücke oder der Erwerb von Bestandsbauten.

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Donnerstag, 5. Oktober 2023

Wohnbauförderung - Höhere Förderung ist an die Nachhaltigkeit gekoppelt

 Wer die neue Wohnbauförderung mit den höheren zinsvergünstigten zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen möchte, der muss bei seiner Baumaßnahme die Kriterien für die Nachhaltigkeitszertifizierung QNG erfüllen. Für viele kommt dazu die Frage auf, was sich dahinter verbirgt? Die Abkürzung QNG bedeutet „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Wenn man sich dies als „Plus" oder „Premium" zertifizieren lässt, ist je nach Anzahl der Kinder ein Förderkredit zwischen 190.000 und 240.000 Euro denkbar.

Das Qualitätssiegel QNG und seine Anforderungen

Nachfolgend sind einige Anforderungen für dieses Qualitätssiegel zusammengestellt:

  • Langfristiger Werterhalt
    Ein Wohngebäude ist so flexibel zu gestalten, dass es sich ändernden Bedürfnissen und Nutzungen anpassen lässt. Gleichzeitig soll die bebaute Fläche und somit die Bodenversiegelung möglichst gering gehalten. Für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus und den Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Energien sind exakte Werte einzuhalten. Diese Kennziffern sind unter anderem wichtig für die Wahl der Haustechnik.
  • Emissionsarme Materialien
    Holz und Holzbaustoffe sollen aus nachhaltiger Forstwirtschaft gewonnen werden. Verwendet werden dabei besonders emissionsarme Materialien, welche nach einem Rückbau wieder der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.
  • Barrierefreiheit
    Auch der Aspekt „Altengerechtes Wohnen" muss langfristig ein eigenständiges Wohnen möglich machen. Die Architektur soll dafür entsprechnende Konzepte konzeptieren. Gebäude mit mehreren Wohneinheiten haben unter anderem stufen- und schwellenlose Wohnungseingänge und ein Aufzug ist zumindest vorbereitet.
  • Naturgefahren am Standort
    Risiken wie Schneelast, Hochwasser oder Starkregen sollen regional beim Bau berücksichtigt werden. Sind am Standort überdurchschnittliche Gefährdungen bekannt oder zukünftig zu erwarten, muss darauf mit baulichen oder technischen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert werden.
  • Gründach
    Ein Gründach kann der Regenwasserrückhaltung, der Verbesserung des Mikroklimas, der Luftreinhaltung und bei richtiger Bepflanzung auch der Erhöhung der Artenvielfalt dienen. Gut geeignete Dachflächen für eine Begrünung sind dabei alle Dachflächen mit einer Neigung bis 10° (Grad).

Deutschlands Klimaziele

Welche Vorteile bietet das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vom Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), beinhaltet ein einheitliches Verständnis zur Förderung von Nachhaltigkeit. Gleichzeitig wurde eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln geschaffen. So soll die Etablierung der Ziele und Prinzipien des nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens in der Bau- und Immobilienwirtschaft Deutschlands zielgerichtet gefördert werden.

Mit dem QNG wird sichergestellt, dass den Baumaßnahmen und den Zertifizierungsverfahren ein einheitliches und abgestimmtes Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde liegt. Diese stehen im Einklang mit den international anerkannten Nachhaltigkeitszielen, die nationale und internationale Normen einhalten und die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.

Weitere Informationen sind unter der Internetseite des Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude www.qng.info zu finden.

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Freitag, 14. Oktober 2022

KfW - Bei der Förderung von Wohnraum gibt es Neuerungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kurzfristig umgesetzt. Dieser Schritt wurde erforderlich, um angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote aufrecht erhalten zu können. Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel sollen verstärkt dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt (Fördereffizienz) am höchsten ist: bei Sanierungen.

Die KfW-Förderung von Effizienzhäusern hat sich am 28. Juli 2022 kurzfristig grundlegend geändert

Der Blick soll vorrangig auf die Änderungen für Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser gerichtet sein. Wichtig ist, dass die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW Bank), die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entfällt komplett. Für ein Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der maximale Zuschuss 18.000 Euro.

Nachhaltiges Bauen dank Energie- und Ressourceneffizienz

Seit dem 15. August 2022 gibt es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW Bank wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Für den Neubau von Einfamilienhäusern steht eine KfW-Förderung 2022 nur noch bereit, wenn das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude", kurz QNG, vorliegt. Die Einstufung als Effizienzhaus 40 NH ist absolute Voraussetzung für Fördergelder der staatlichen Förderbank KfW. Um das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zu erlangen, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben.

Der höchste Standard, der die Effizienzhaus-Riege ergänzt, ist das Effizienzhaus Plus. Dabei handelt es sich um Plusenergiehaus-Konzepte, die mittels Photovoltaikanlage oder Windrad mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Wichtige Bestandteile sind unter anderem Haushaltsgeräte mit den Energieeffizienzklassen A++ oder höher sowie ein intelligentes Energiemanagement, das möglichst viel Strom der Eigennutzung zuführt. Die Überschüsse werden ins öffentliche Netz gespeist oder zum "Betanken" eines hauseigenen Elektromobils genutzt.

Einführung Effizienzhaus / Effizienzgebäude "Worst Performing Building"-Bonus

Ab dem 22. September 2022 wird in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen:

  • 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB (nur NWG)
  • 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB (nur NWG)

gefördert.
"Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

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Mittwoch, 31. August 2022

KfW - Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/263

Gemäß der Änderungsbekanntmachung des BMWK zu den Richtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die am 28. Juli 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen gestrichen. Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung von Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden (BEG WG /BEG NWG) sind demnach auch mit Gas aus erneuerbaren Energien (z.B. Biogas) betriebene Wärmeerzeuger nicht mehr förderfähig.

KfW Förderung von Effizienzhäusern hat sich kurzfristig grundlegend geändert

Vorrangig geht es um die Änderungen für Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Wichtig ist, dass die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW Bank), die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entfällt komplett. Für ein Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der maximale Zuschuss 18.000 Euro.

Umfrage zu Energiesparen bei eigener Immobilie

Klarstellung zum Förderausschluss von gasbetriebenen Wärmeerzeugern

Seit dem 15. August 2022 gibt es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Für den Neubau von Einfamilienhäusern steht eine KfW Förderung 2022 nur noch bereit, wenn das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude", kurz QNG, vorliegt. Die Einstufung als Effizienzhaus 40 NH ist absolute Voraussetzung für Fördergelder der staatlichen Förderbank KfW. Um das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zu erlangen, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben.

Der höchste Standard, der die Effizienzhaus-Riege ergänzt, ist das Effizienzhaus Plus. Dabei handelt es sich um Plusenergiehaus-Konzepte, die mittels Photovoltaikanlage oder Windrad mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Wichtige Bestandteile sind unter anderem Haushaltsgeräte mit den Energieeffizienzklassen A++ oder höher sowie ein intelligentes Energiemanagement, das möglichst viel Strom der Eigennutzung zuführt. Die Überschüsse werden ins öffentliche Netz gespeist oder zum "Betanken" eines hauseigenen Elektromobils genutzt.

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