Donnerstag, 3. November 2016

Zinskommentar September 2016 - EZB-Chef Draghi ist von aktueller Geldpolitik überzeugt

Im Zusammenhang mit der vergangenen EZB-Sitzung gingen viele Marktakteure davon aus, dass die Geldpolitik in Euroland noch lockerer werden und das Kaufprogramm von Anleihen über den März 2017 hinaus verlängert werden soll. Auch wurde eine Änderung der Anleihekauf-Regularien vermutet. Hingegen aller Vermutungen und Tendenzen zeigte sich Mario Draghi von seiner aktuellen Geldpolitik überzeugt und sieht trotz geringer Inflation von einer Verschärfung der derzeitigen Maßnahmen ab. Die Leitzinsen werden bis zur Beendigung der Anleihekäufe niedrig bleiben und eine Veränderung der Geldpolitik wird nur erfolgen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht und der Markt die Neuorientierung erfordert.

Strukturreformen standen im Mittelpunkt
Die Ankurbelung der Wirtschaft stand im Mittelpunkt der EZB-Sitzung im Dezember. Euroland benötigt Strukturreformen und muss sich von der Unsicherheit durch das Brexit-Votum Großbritanniens lösen. Von den Ökonomen der Notenbank wurde eine leichte Korrektur von Wachstum und Inflation nach unten vorgenommen, nachdem der Brexit als Wunsch Großbritanniens im Raum stand. Damit einhergehend liegen die Prognosen für 2017 und 2018 bei einem Wachstum von 1,6 Prozent, wohingegen man im Juni noch von 1,7 Prozent ausging. Im Juli und August hat sich die Inflation mit einer Zunahme von 0,2 Prozent performt, wodurch die Vorschau für 2017 und 2018 mit einer Inflation von über einem Prozent aufwartet. Die vorherrschende Distanz zur Preisstabilität der EZB ist mit einem Wert unter zwei Prozent nach wie vor enorm.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinserhöhung in den USA geplant?
Auf dem US-amerikanischen Markt ist die Zinserhöhung durch die Fed in aller Munde. Fed-Chefin Janet Yellen äußerte sich bereits Ende August mit Argumenten, die für eine Zinsanhebung in absehbarer Zeit sprechen. Alle Signale deuten darauf hin, dass der amerikanische Markt nicht länger im Niedrigzins-Sektor verkehrt und die geldpolitische Kursrichtung eventuell vor einer Straffung steht. Yellen äußerte sich weiter, dass die Wirtschaftsentwicklung ein maßgebliches Kriterium sei und man abwarten und reagieren werde, wenn sich in der amerikanischen Wirtschaft eine Veränderung aufzeigt.

Bauzinsen immer noch im Seitwärtstrend
Bei den Bauzinsen ist aktuell kaum eine Veränderung erkennbar. Das historisch niedrige Niveau ist immer noch prägnant und eine Grundlage für die trotz höherer Immobilienpreise getroffene Entscheidung für finanzierte Eigenheime. Immobilienkäufer oder Bauherren sollten jedoch wert darauf legen, dass sie ihren Immobilienerwerb mit einer langen Zinsbindung und einer aktuellen Tilgung von zwei bis drei Prozent ausstatten. So kann innerhalb der Darlehenslaufzeit die Restschuld größtenteils abgetragen werden. Denn sonst kann bei einer stärkeren Zinserhöhung die Gefahr bestehen, dass sich der Baufinanzierer seinen aufgenommen Kredit nicht mehr leisten könnte. Die Empfehlungen von Zinsbindung und Tilgung sollten auch aktuelle Anschlussfinanzierer übernehmen.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: seitwärts schwankend
langfristig: leicht steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Montag, 24. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Zur Unterstützung der Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden in Deutschland, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 01.08.2016 ein Förderprodukt für Brennstoffzellenheizungen gestartet. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen (0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung) in neuen und bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 40% der förderfähigen Kosten.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Förderung ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Diese Expertenliste findet man unter www.energie-effizienzexperten.de. Die Mittel für das Produkt werden vom BMWi aus dem Anreizprogramm „Energieeffizienz“ der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Ein Antrag für das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ kann ab 01.12.2016 über das KfW-Zuschussportal www.kfw.de/zuschussportal gestellt werden.

Was ist zu beachten
Wie bei allen KfW-Produkten ist darauf zu achten, dass die Förderung vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen ist. Soll ein Vorhaben vor Dezember 2016 begonnen werden, kann die Förderung mit einem Reservierungsformular unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der KfW reserviert werden. Im Anschluss an die Reservierung erhält der Kunde eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Antragsteller mit seinem Vorhaben beginnen. Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die
Antragsdaten im Zeitraum vom 01. bis 30.12.2016 vollständig im KfW-Zuschussportal eingegeben werden.



In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss:
  1. Energieeffizienz-Experten einbinden www.energie-effizienz-experten.de
  2. Zuschuss beantragen www.kfw.de/zuschussportal
  3. Vorhaben durchführen
  4. Zuschuss erhalten
Mehr Informationen zum Programm Zuschuss Brennstoffzelle (433) findet man hier.
Quelle: KfW-Bank

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Montag, 17. Oktober 2016

Attraktiv bauen mit kleinem Budget

Beim Bau des Eigenheims spielt das Budget eine große Rolle. Damit man trotz finanzieller Einschränkung seine eigenen Gestaltungswünsche umsetzen kann, hat der freie Architekt Achim Linhardt den Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" erschienen im DVA-Verlag verfasst.

Kurzinhalt des BuchesKosten entstehen nicht, sondern sie werden gemacht. Der freie Architekt Achim Linhardt zeigt in seinem Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" auf, wie ein Bau sinnvoll geplant wird und wo Einsparpotentiale sind. Es sind Hunderte von Entscheidungen, die ein Haus in seinen Eigenheiten bestimmen – und jede davon ist eine Kostenentscheidung. Je mehr der Bauherr darüber weiß, desto besser wird er sein Budget einhalten können. Dieser Ratgeber zeigt verschiedene Strategien zur Kostenersparnis, erläutert die Grundlagen von Planung und Bauablauf und macht so jeden Bauwilligen zum kompetenten Partner am Bau.

Das erste Kapitel befasst sich mit Strategien zur Kostenersparnis. Ob klein, einfach, in Abschnitten, gemeinsam oder selbst gebaut - mit jeder dieser Varianten lassen sich Baukosten senken. Im zweiten Kapitel wird auf den Bauablauf eingegangen. Dazu gehören die Berechnung der Baukosten, Bauweise und Gebäudeform sowie Grundriss und Standortwahl. Im letzten Kapitel geht es um Bauteile und Bautechnik. Wände, Fußböden oder elektrische Installationen sollten nicht nur günstig im Erwerb sein, sondern auch kostensparend in der Nutzung.

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Dienstag, 11. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)

Bei der KfW-Bank sind Beantragungen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich. Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen EUR aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Deshalb sollte von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen werden.

Renovierung der eigenen vier Wände

Weiterhin möglich ist Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Quelle: KfW-Bank

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Donnerstag, 29. September 2016

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer bei Baumängeln am Neubau

Eigentümer können laut Gesetz innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung verlangen, wenn nach dem Einzug Baumängel an einem Neubau auftreten. Diese muss der Bauunternehmer dann grundsätzlich auf eigene Kosten beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der förmlichen Bauabnahme und ist dann bis zu fünf Jahre gültig. Der genaue Fristablauf ist in den Bauunterlagen ersichtlich.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Gewährleistungsansprüche
An wen man sich als Eigentümer in einem Gewährleistungsfall wenden kann, hängt davon ab, wo die Baumängel auftreten. Der Bauträger beziehungsweise der Verkäufer der Immobilie ist bei den eigenen vier Wänden der richtige Ansprechpartner. Hier handelt es sich um Sondereigentum, dass innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die anderen Eigentümer nicht betrifft. Als Eigentümer mit Gewährleistungsansprüchen sollte man nicht selbst einen zuständigen Handwerker beauftragen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Bauträger insolvent ist. Dann muss man in Regelfall direkt an die verantwortlichen Firmen herantreten. Handelt es sich bei den Baumängeln um dass Gemeinschaftseigentum, stellt sich die Sachlage anders dar. Hier muss sich die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise ein beauftragter Hausverwalter darum kümmern. Die Eigentümergemeinschaft hat jedoch auch die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen, der sich der Sache annimmt und mit dem Bauunternehmer kontakt aufnimmt.

Jedes dritte Eigenheim ist renovierungsbedürftig

Den Handwerker nicht eigenständig beauftragen
Der Beauftragte hat zunächst die Aufgabe den Mangel schriftlich feststellen und dann den Bauträger oder den Verkäufer der Immobilie auffordern, diesen bis zu einem festgesetzten Termin nachzubessern. Es ist deshalb wichtig, den zuständigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Wenn man einen Handwerker, Installateur oder Maler selbst beauftragt, damit dieser den Mangel beseitigt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass man selbst die Kosten für die Beseitigung der Baumängel tragen muss. Der Bauträger oder der Verkäufer der Immobilie muss dafür sorgen, dass der Mangel fristgemäß beseitigt wird. Bei einer Weigerung zur Nachbesserung, muss der Eigentümer hartnäckig bleiben und im schlimmsten Fall vor ein Gericht ziehen. Dies kann man aber erst machen, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese ohne eine Nachbesserung verstrichen ist. Als Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft muss man dann unter Umständen sogar Mehrkosten für die verzögerte Beseitigung der Baumängel tragen.

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Montag, 26. September 2016

Zinskommentar August 2016 - Brexit lässt Baufinanzierungszinsen auf neue Tiefststände sinken

Nachdem der erste Schock über das Brexit-Votum im Juni abgeklungen ist, hat sich die Lage auf den globalen Finanzmärkten marginal entspannt. Noch immer zeigt sich das britische Pfund auf einem sehr niedrigen Stand, wohingegen sich der Dax nach einem kurzen Absturz wieder normalisiert hat. Bezüglich der Langzeitfolgen möchte die EZB weiter abwarten und hat auf der Sitzung am 21. Juli entschieden, dass die bisherige Geldpolitik nicht verändert und der Leitzins bei 0 Prozent verbleiben und nicht angehoben wird. Das gleiche gilt für den Strafzins für Banken die ihr Geld bei der EZB einlagern. Diese zahlen nach wie vor 0,4 Prozent und dürfen keine Veränderung erwarten. Beim Kaufprogramm von Unternehmensanleihen geht EZB Chef Mario Draghi aktuell von einer Performance bis März 2017 aus und behält sich vor, dass eine Verlängerung nicht ausgeschlossen ist und nach einer konkreten Beurteilung der Lage im kommenden Jahr anberaumt wird.

Fed äußert sich mit optimistischer Tendenz, EZB wartet noch ab und die Bank of England muss reagieren
Um die Folgen des Brexit genau abzuschätzen und seine Wirkung auf die Finanzmärkte beurteilen zu können ist es noch zu früh. Erst wenn eine genaue Bewertung möglich und eine plausible Einschätzung machbar ist, denkt die EZB über eine Anpassung der Geldpolitik nach. Bis zur nächsten Sitzung am 8. September 2016 bleibt der Markt somit weiter spannend und ohne Veränderung. Auch die US-Notenbank Fed hat am 27. Juli getagt und dabei beschlossen am aktuellen Leitzins festzuhalten. Dieser bewegt sich seit der letzten Erhöhung zwischen 0,25 und 0,5 Prozent.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Auch wenn aktuell keine Veränderung vorgenommen wurde, sieht die Fed mit optimistischer Stimmung auf den Markt und beurteilt das Wirtschaftswachstum sowie die Arbeitslosenquote und die Inflation mit positiver Tendenz. Bleibt die Entwicklung der einflussnehmenden Faktoren weiter positiv und zeigt sich mit steigender Tendenz, ist laut Fed eine Anhebung der Leitzinsen nach der Sitzung im Dezember nicht ausgeschlossen. Aber auch hier heißt es abwarten und beobachten, wie sich der Brexit auf den Finanzmarkt auswirkt und ob es zu Langzeitfolgen kommt. Anzunehmen ist auch, dass eine Veränderung vor den Präsidentschaftswahlen nicht zur Debatte steht. Die nächste Sitzung der Fed ist für den 21. September anberaumt und könnte eine Prognose für den zukünftigen politischen Geldkurs treffen lassen.

Die Bank of England hat auf den Brexit reagiert und den Leitzins von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme dient dazu, die Wirkungen des Brexit abzufedern und einen Wirtschaftseinbruch nach der Entscheidung der Bevölkerung zu verhindern sowie Langzeitfolgen vorzubeugen.

Wohin entwickeln sich die Baufinanzierungszinsen?
Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Brexit auf den Baufinanzierungsmarkt in Deutschland sind ebenfalls noch unklar. Die Immobilienkäufer und Anschlussfinanzierer können auf kurzer Sicht weiterhin von den extrem tiefen Baufinanzierungszinsen profitieren. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass dies auch über eine längere Zeit so bleibt. Denn wenn die Konsequenzen des Brexit auf den Finanzmarkt abzusehen sind, sollte man damit rechnen, dass Mario Draghi seine Worte in die Tat umsetzen wird und dann könnten auch die Baufinanzierungszinsen wieder steigen. Bisher aber zeigt sich die deutsche Konjunktur trotz des geplanten Austritts der Briten aus der EU als robust.

Es ist daher weiterhin Empfehlenswert, sich jetzt eine Finanzierung mit hoher Tilgungsrate und langer Zinsbindung zu sichern. Wer bereits seit längerem eine Baufinanzierung hat, sollte jetzt über eine geeignete Anschlussfinanzierung oder ein Forward-Darlehen nachdenken.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
langfristig: seitwärts schwankend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Mittwoch, 21. September 2016

Renovieren und modernisieren - So kommt man zu Geld

Sommerzeit ist Renovierungszeit. Gerade wenn man plant, die Heizung zu erneuern oder in Solarenergie zu investieren, ist der Sommer wie geschaffen dafür. Denn dann profitiert man von einer geringen Ausfallzeit der Heizung und sparen gleich von Beginn der neuen Heizperiode an.

Modernisierung ergeben sich aus anderen Bedürfnissen oder dienen zum Werterhalt
Das Leben verändert sich stetig. Es gibt Zuwachs in der Familie, ein Kind zieht aus oder man macht sich Gedanken über altersgerechtes wohnen. Eine Modernisierung oder ein Umbau ab und zu auch nötig, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten oder zu steigern. Aber auch wenn lediglich Schönheitsreparaturen anstehen, sind die warmen Tage dazu bestens geeignet. So dünsten beispielweise frisch gestrichene Räume oder neue Möbel besser aus, da aufgrund der milden Temperaturen lange gelüftet werden kann.

hausmodernisierung

Bleibt nur die Frage: Wie das Vorhaben am besten finanzieren?
Als Immobilienkäufer empfiehlt sich ein Modernisierungsdarlehen, das direkt mit der Baufinanzierung abgeschlossen wird und eventuell mit einem Förderdarlehen der KfW-Bank oder einem Förderprogramm des Landes beziehungsweise der Kommune kombiniert werden kann. Der Vorteil daran ist, dass man so auch die aufwändigeren Umbauten mit niedrigen Zinsen finanziert. Durch die Einbeziehung von KfW-Förderdarlehen kann der Aufwand nochmals reduziert werden.

Diese Förderprogramme der KfW-Bank könnten interessant sein:
  • Wohneigentum: Die KfW-Bank unterstützt Sie beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie
  • Energieeffizient bauen: Erfüllt Ihr gekauftes oder gebautes Eigenheim die Standards eines Effizienzhauses, bekommen Sie Fördermittel
  • Energieeffizient sanieren: Der Erwerb einer frisch sanierten Immobilie oder Ihre eigenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert
  • Altersgerecht umbauen: Sie erhalten die KfW-Förderung auch für barrierereduzierende Umbauarbeiten oder beim Kauf eines altersgerechten Wohnraums
Wenn schon freie Grundschulden durch die bisherige Tilgung eines Darlehens zu Verfügung stehen, kann dieser Betrag als Sicherheit für eine Nachfinanzierung zinsgünstig genutzt werden. Jedoch geht dies im Regelfall nur bei der Bank, welche die Grundschuld eingetragen hat. Eine andere Bank akzeptiert meist den 2. Rang im Grundbuch nicht und wenn doch, dann gibt es erhebliche Zinsaufschläge.

Energiesparen in Eigenregie

Liegen die Renovierungskosten dagegen unter 50.000 Euro, so ist dies meist für Hypothekenbanken eine Finanzierungshöhe, die nicht finanziert wird. In diesem Fall ist man mit einem Modernisierungskredit einer Bausparkasse gut beraten. Diese Variante bietet attraktivere Konditionen als ein Ratenkredit und muss dazu nicht im Grundbuch eingetragen werden.

Beispiel für ein Modernisierungskredit mit einem Bausparvertrag
Mit den günstigen Modernisierungskredit einer Bausparkasse kann das Vorhaben besonders einfach und günstig verwirklicht werden. Mit einer Anfangsrate von nur 58 Euro kann man zum Beispiel über 25.000 Euro Renovierungsgeld verfügen.

Diese Vorteile haben Sie außerdem:
  • attraktive Sparzinsen und niedrige Darlehenszinsen
  • keine grundbuchliche Sicherung bei Darlehen bis 30.000 EUR für Arbeitnehmer
  • 100%ige Zinssicherheit und Schutz vor finanziellen Risiken möglich
  • Einbindung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in die Finanzierung möglich
  • kostenfreie Möglichkeit zur Sonderzahlung
  • auf Wunsch Konstante Rate über die gesamte Laufzeit
  • Nutzung staatlicher Förderungen

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Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein
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Neue KfW Broschüre – informativ und kostenlos für Ihre Finanzierungsplanung