Freitag, 27. Dezember 2013

Freiheit für die Heizkörper

Um Heiz- und Energiekosten einzusparen ist nicht immer eine große Sanierung notwendig. Wenn die Heizung richtig bedient wird und keine Fehler unterlaufen, ist es möglich, mehrere Hundert Euro im Jahr zu sparen. Dabei spielt es eine große Rolle wie das Haus gelüftet wird. Besonders dann, wenn die Fenster tagsüber gekippt werden, kann es passieren, dass unnötig zum Fenster heraus geheizt wird.

Richtiges Durchlüften
Um das richtige Lüften durchzuführen, ist nicht viel Zeitaufwand nötig. Aus diesem Grund kann das Ankippen und damit auch Energiekosten gespart werden. Es ist nur nötig, das Fenster mehrmals täglich für ca. 5 Minuten weit zu öffnen. Ausreichend ist, wenn das ca. 2-3 Mal täglich passiert. Während dem Durchlüften können die Ventile des Heizkörpers geschlossen werden. Denn Heizungen sind so eingestellt, dass Sie bei einem Kälteeinfall plötzlich auf voller Leistung heizen. Auch Thermofolie kann beim Energiekosten und Heizkosten sparen helfen. Wenn diese an der Heizung angebracht ist, können ebenfalls Einsparungen gemacht werden. Diese Folie muss hinter dem Heizkörper befestigt werden.

Wärmespender nicht zu stellen
Es sollte auch nichts vor die Heizkörper gestellt werden, dass die Wärme unnötig auffängt. Auch ein Vorhang kann diesen Effekt schon erreichen und es gelangt nicht genug Wärme in den Raum. Wäsche, Handtücher und auch massive Heizkörperverkleidungen können einen Wärmeverlust erzeugen. Ebenso wie Wäsche, die auf dem Heizkörper getrocknet werden soll.

Temperatur richtig wählen
Wer den Regler nur um ein Grad verstellt, kann schon sparen. Für das Wohnzimmer sind 21 Grad vollkommen ausreichend und im Schlafzimmer genügen schon 18 Grad für einen erholsamen Schlaf. Sollte niemand zu Hause sein, kann die Heizung ebenfalls etwas geringer eingestellt werden, auch das hilft beim Sparen. Es sollte aber auf jeden Fall geheizt werden, denn die Wände können auch schnell auskühlen und in dem Fall dauert es sehr lange und kostet viel Energie, bis die Wärme wieder erreicht ist. Auch Schimmel wird durch solch eine Maßnahme gefördert.

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Montag, 23. Dezember 2013

Nicht im Voraus bezahlen - Ratschläge für die Wahl eines Stromanbieters

Die Verbraucherzentrale warnt vor Verträgen, bei denen Sie als Kunde in Vorkasse gehen oder Kautionen zahlen müssen. Wenn Sie einen Stromanbieter Wechsel planen und wirklich sparen wollen, sollten Sie das Risiko von Vorauszahlungen umgehen und nicht aufgrund einer gebotenen Ersparnis, unvorsichtig handeln.

Auf das Kleingedruckte achtenKommt es beim Stromanbieter nämlich zum Konkurs, sind Ihre bereits gezahlten Beiträge verloren. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt aber auch vor Verträgen, in denen Sie lange Kündigungsfristen einhalten und sich für einen unüberschaubaren Zeitraum an einen Stromanbieter binden.

Teuerung der StrompreiseZum Jahresende können Kunden mit höheren Strompreisen rechnen. Das Vergleichsportal Check24 hat errechnet, dass bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden, mit einer Teuerung von 46 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Bereits 61 Anbieter haben eine Preiserhöhung bekanntgegeben. Vergleichen und Wechseln lohnt sich, wenn Sie als Kunde einen seriösen Stromanbieter mit monatlicher Zahlung und kurzen Kündigungsfristen, sowie Preisbindung fokussieren.

So finden Sie einen wirklich günstigen Stromanbieter ÖffnungszeitenBuch Werbung

Dienstag, 10. Dezember 2013

Zinskommentar November 2013 - Fallen durch die Leitzinssenkung auch die Baufinanzierungszinsen?

Mario Draghi hat die Leitzinsen bereits Anfang November auf ein Rekordtief von 0,25 Prozent gesenkt. Banken die sich von der EZB Geld leihen, profitieren von diesem kontrovers diskutierten Schritt. Die Begründung gab Mario Draghi mit dem Fokus auf eine niedrigere Inflationserwartung in der Eurozone ab. Doch der Baufinanzierer erhält durch die erneute Senkung der Leitzinsen keine Vergünstigung und muss sogar damit Vorlieb nehmen, dass ein leichter Anstieg der Zinsen zur Baufinanzierung erfolgte.

Jetzt langfristig günstige Zinsen sichernWer eine günstige Baufinanzierung nutzen möchte, sollte sich jetzt auf einen langfristigen Vertrag mit gleichbleibenden Zinsen fokussieren. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die europäische Inflationsrate derzeit auf einem Tiefstand von 0,7 Prozent angesiedelt ist und somit die geringste Inflation in den vergangenen 4 Jahren aufzeigt. Draghi sieht derzeit keine Deflationsgefahr und betont, dass die Inflation weit unter dem Grundlagewert von 2 Prozent befindlich ist. Ein langfristiger Preisrückgang ist nicht zu erwarten, sodass eine Aufschiebung von Kaufvorhaben sich nicht rentiert. Sparer müssen noch einmal tief durchatmen und sich auf eine weitere Senkung der bereits schon geringen Tagesgeldzinsen einstellen. Auf die Baufinanzierung wird die Senkung der Leitzinsen keinen weiteren Einfluss nehmen, sodass sich eine Sicherung der günstigen Zinsen auf langer Basis lohnen wird.

Wohneigentum schaffen ist günstigSeit Mitte Oktober sind die Zinsen zur Baufinanzierung um 0,20 Prozent gesunden. Dies begründete sich in der Zahlungsunfähigkeit der USA und konnte durch einen politischen Kompromiss aufgehalten werden. Die EZB Zinssenkung nimmt in ihrer Form keinen direkten Einfluss auf die Zinsen der Baufinanzierung, sodass sich leichte Höhen und Tiefs nicht an der Vergünstigung der Zinsen für Banken fixieren lassen. In wirtschaftlich riskanten Zeiten neigen Investoren dazu, deutsche Staatsanleihen in großer Menge zu kaufen und so sinkende Renditen und damit einhergehend, auch sinkende Baufinanzierungszinsen zu begünstigen. In den kommenden Wochen wird eine starke Zinsschwankung erwartet, sodass Kunden sich jetzt schon günstige Konditionen bei Darlehen sichern sollten. Wohneigentum schaffen und so eine attraktive Vorsorge für den Lebensabend treffen, zeigt sich noch immer als beste Form der Vorsorge und als eine viel rentablere Anlage als ein Tagesgeld- oder Festgeld Konto.

Das Resultat aus ZinssenkungenDa die EZB Zinssenkung den Baufinanzierer in seiner Person nicht wirklich betrifft, können in Kombination mit einem Bausparvertrag optimale Entscheidungen getroffen werden. In der Voraussicht auf einen längeren Zeitraum handeln und die günstigen Zinsen festlegen, kann sich für die Schaffung von Wohneigentum lohnen und eine Erhöhung der Zinsen ausschließen lassen. Von kleinen Schwankungen müssen Sie nicht irritiert sein und diese in direkten Zusammenhang mit dem Leitzins bringen. Viele Faktoren sorgen für Kursschwankungen an den Börsen und damit einhergehend auch für veränderliche Zinsen bei Baufinanzierungen. Wenn Sie eine optimale Baufinanzierung finden, sichern Sie sich dauerhaft feste Zinssätze.

Tendenz: 
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts
Zinsentwicklung letzte drei Monate
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Montag, 25. November 2013

Alte Heizkessel müssen bis 2015 ersetzt werden

Immobilienbesitzer müssen bis 2015 tief in die Tasche greifen und ihre alten Öl- und Gasheizkessel austauschen, sind diese vor dem 1. Januar 1985 installiert worden. Im Zuge der Energiesparverordnung wird es zur Pflicht, alte Heizanlagen in Eigenheimen und Miethäusern zu erneuern und so eine energieeffiziente Heizung zu generieren.

Was auf Immobilienbesitzer zukommt
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass der Austausch alter Heizkessel bis zu Beginn des Jahres 2015 zur Pflicht wird. Während bislang nur Öl- und Gas Heizanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, getauscht werden mussten, sieht die Energiesparverordnung nun eine Erneuerung der Anlagen die bis 1985 eingebaut wurden vor. Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass Hausbesitzer die Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel verbaut haben, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Auch Immobilienbesitzer die erst seit Februar 2002 im Haus wohnen, müssen sich nicht in aller Eile nach einer neuen Heizanlage umsehen.

Auswirkungen der Neuregelung
Nach Schätzungen des Bundesverbandes sind von der Neuregelung rund 500.000 Haushalte betroffen. Bei Eigenheim- und Immobilienbesitzern, die den Hauskauf nach 2002 realisiert haben und über eine 30 Jahre alte Heizanlage verfügen, gilt die Regelung zum Austausch nicht. Alle anderen Hausbesitzer müssen sich an die neue Energiesparverordnung halten und die alten Heizkessel unbedingt erneuern.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Internetseite www.bmvbs.de. Um direkt in den Bereich der Energieeinsparverordnung zu kommen, klicken Sie hier.

 
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Dienstag, 19. November 2013

Laub gehört zum Leben - ein Spiel zwischen Romantik und Nachbarschaftsstreit

Die Farbenpracht des Herbstes hat seit jeher Dichter zu romantischen Gedanken inspiriert. Doch dort wo es Glück gibt, gibt es auch immer die Gegenseite. Unter Nachbarn kann der Laubfall im Herbst zu einem wahrhaftigen Kleinkrieg führen und den Frieden im Grundstück beenden. Welche Möglichkeiten hat man, um sich gegen auf dem Balkon oder der Terrasse liegendes Laub aus dem benachbarten Grundstück zu wehren?

Gerichtsurteile berufen sich auf Metaphern 
Zitat: Fallen die Blätter, so ist das Gott gewollt. Mit dieser Metapher versuchen viele Juristen, Nachbarschaftsstreitigkeiten um Herbstlaub zu beenden. Doch ist hierbei der minimale Laubfall und nicht die verstopfte Regenrinne durch Laub aus dem Nachbargarten gemeint. Denn auch wenn Gott den Laubfall gewollt hat, müssen Nachbarn nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität Vorlieb nehmen. Bei wesentlicher Beeinträchtigung kann der Nachbar eine Aufwandsentschädigung verlangen. Doch dafür muss eine nachweisliche und starke Beeinträchtigung vorliegen. Eine Beeinträchtigung liegt hauptsächlich dann vor, wenn die Grenzabstände der Bäume nicht eingehalten werden. Doch die Regelungen sind in den Bundesländern und auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, sodass hier ein einheitliches Urteil nicht getroffen werden kann.

Welche Maßnahmen sind denkbar

Wer unter vermehrtem Laubfall aus dem Nachbargarten leidet, muss einen Nachweis erbringen und dies möglichst per Gutachten belegen. Jedoch können auch einfache Maßnahmen zum Erfolg führen:
  • Bäume beschneiden 
    Wenn nur ein paar Äste überhängen oder wuchernde Wurzeln für Ärger sorgen, kann ein Rückschnitt verlangt werden. Sollte der Nachbar nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf den Wunsch reagieren, darf man entweder selbst zur Säge oder zur Heckenschere greifen oder eine Fachfirma mit der Umsetzung beauftragen. Die entstanden Kosten für die Fachfirma sind dann vom Baumbesitzer zu bezahlen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 99/03).
  • Bäume fällen
    Wenn es einen starken Laubfall gibt, ist zu überlegen, einen Baum deutlich zu stutzen oder sogar zu fällen. Dabei müssen jedoch Schutzfristen beachtet werden. In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass Bäume meist nach fünf Jahren einen Bestandsschutz genießen. Wird nach dieser Zeit trotzdem gefällt, droht ein Bußgeld. Beschwert sich ein Nachbar also zu spät, muss er mit dem nicht gewünschten Baum und seinen Folgen leben.
  • Entschädigung
    Wenn der Baum unter Schutz steht, ist der Laubfall nicht mehr zu verhindern. Jedoch kann der Nachbar dann eine sogenannte Laubrente fordern. Laut Paragraf 906 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) ist damit eine zu zahlende regelmäßige Entschädigung gemeint, um die eigenen Aufwendungen zur Reinigung oder die Kosten für die Durchführung durch eine Fachfirma auszugleichen. Hat man jedoch selbst durch eigenes Laub Reinigungsarbeiten auszuführen, kann der Anspruch auf eine Laubrente entfallen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 184/07).
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, sollte beachtet werden, dass in einigen Bundesländern die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung eingeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass bei typischen Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder bei Streitwerten bis 750 Euro, eine Klage vorm Amtsgericht erst zulässig ist, wenn durch eine Gütestelle versucht wurde, den Streit einvernehmlich beizulegen. In Bundesländern, die keine außergerichtliche Streitschlichtung vorschreiben, kann der Weg über eine Gütestelle freiwillig beschritten werden. Es ist auf jeden Fall günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Möglich sind außergerichtliche Streitschlichtung bei Schiedsleuten. Mehr Informationen dazu findet man auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) unter www.schiedsstellen.de.


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Mittwoch, 13. November 2013

Welche Heizung soll's sein?

In den zahlreichen Angeboten zu Heizungen ist es ohne eine fachkundige Beratung kaum möglich, die ganzen Unterschiede und somit seine Ressourcen in der Einsparung von Kosten zu kennen. Hier bietet die Verbraucherzentrale eine umfassende Beratung, welche als Basis zur Entscheidung für den Kauf einer Heizung überzeugt und dauerhafte Ersparnisse durch einen geringeren Verbrauch bei optimierter Leistung ermöglicht. Bei einer Sanierung der Heizung vor 20 Jahren hatte es der Verbraucher verhältnismäßig leicht, sich zwischen Heizöl und Erdgas zu entscheiden.

Energieberater helfen bei Überlegungen zur Heizung
Wie Hans Weinreuter, seines Zeichens Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert, ist die Entscheidung für die richtige Heizung heute eine Herausforderung. Viele Faktoren entscheiden über Effizienz oder zu hohen Verbrauch, sodass der Hausbesitzer nicht einfach zwischen 2 Varianten entscheiden kann. Eine günstige Heizung erkennt der Verbraucher nicht nur an den Kosten der Anschaffung, sondern an einer Berechnung der Ersparnis im Betrieb. Ebenso fließen Kosten für Wartung und Installation, sowie für Heizmaterial in die Berechnung der Effizienz ein. Solaranlagen stehen hoch im Kurs, müssen aber nicht immer die wirklich günstigste Entscheidung sein. Auch die unterschiedlichen Konditionen für Schornsteinfeger und den Betriebsstrom sind Faktoren, die bei der Auswahl einer Heizung Bestand in den Kriterien haben sollten.

VZ-Berater arbeiten lösungsorientiert
Wer die Heizung solitär betrachtet, so Weinreuter, wird wichtige Kostenfaktoren vernachlässigen und so nicht die optimalste Möglichkeit für sich erkennen. Die Dämmung am Haus, der Wasserverbrauch zum Beheizen, sowie die Energie zum Erwärmen des Wassers sollten nicht außer Acht gelassen und stiefmütterlich behandelt werden.

Eine Tabelle über Energieträger, Wärmeerzeuger und Kosten kann unter www.energieberatung-rlp.de heruntergeladen werden. Dort findet man auch Adressen und Telefonnummern zu den VZ-Energieberatungsangeboten.

Montag, 11. November 2013

Zinskommentar Oktober 2013 - Niedrige Bauzinsen resultieren aus der US-Krise

Die Wirtschaft der Eurozone ist stabil. Auch Krisenstaaten wie Griechenland, Spanien, Irland oder Portugal zeigen trotz vorhandener Probleme Fortschritte in der Struktur und den Haushaltskonsolidierungen. Das die Sitzung der EZB im Oktober langweilig war, wunderte unter dieser Prämisse nicht. Aufgrund der bereits bekannten Handlungen der EZB, beziehungsweise der marginalen Handlungsbereitschaft ist das Vertrauen der Bevölkerung in die EZB getrübt. Sämtliche Diskussionen rund um Finanzierungen und Hilfen für Griechenland lassen den Anleger nahezu unberührt.

So geht es auf dem Finanzmarkt weiter
Eine Veränderung der geldpolitischen Ausrichtung ist daher kein Thema. Weiter bleibt der Leitzins für Geschäftsbanken bei 0.5 Prozent und Banken die ihre Liquidität über die EZB absichern müssen mit einem Nullzins Vorlieb nehmen. Wie nicht anders erwartet, äußerte sich Draghi über das Fortbestehen des niedrigen Zinsniveaus. Es wird sogar in Erwägung gezogen, dass europäische Banken über die üblichen 6 Monate hinaus eine weitere Geldversorgung erhalten können. So versucht Draghi eine mögliche Störung der Finanzmärkte von vornherein zu stoppen und sieht steigende Zinsen als Risiko an. Im Gegensatz zu Draghis legerer Geldpolitik hat sein Amtskollege Bernanke eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Darauf reagierten Anleger umgehend und verkauften sichere und niedrig verzinste Staatsanleihen. Auch bei deutschen Bundesanleihen und bei Immobilienkrediten war eine Steigerung zu erkennen.

Was auf den Anleger zukommt
Bernanke überzeugte zwar mit großen Worten, doch sind bisher keine Taten gefolgt. Man munkelt, er habe Angst vor seiner eigenen Courage und hatte den Zinsanstieg der letzten Monate unterschätzt. Mit seiner Befürchtung der Einflussnahme auf die US-Konjunktur sorgt er für Unsicherheit auf dem Markt und gilt in der Finanzwelt als jemand, der zwar mit Vorschlägen kommt, die Umsetzung aber aufschiebt. Die Kapitalmarktzinsen sind werden von den USA vorgegeben. Seit Bernankes Rückzieher sind die Renditen der Staatsanleihen gesunden. wobei sich Bundesanleihen im Oktober stabilisiert haben.

Vorteile für Interessenten Baufinanzierung
Wer eine Baufinanzierung plant kann aufatmen. Der kontinuierlich geplante Zinsanstieg bei Baukrediten ist nicht nur gestoppt, sondern wurde mit günstiger angesetzten Zinsen vollständig von der Agenda gestrichen. Für 2,7 Prozent laut Biallo-Index lässt sich eine Baufinanzierung mit 10 jähriger Zinsbindung erhalten. Derzeit ist also keine Eile geboten. Die finanziellen Probleme der USA wirken sich natürlich negativ auf die Weltwirtschaft aus und das Drama steht noch bevor. Solange der Haushaltsstreit eskaliert und keine Klärung in Aussicht steht, wird sich im Bereich Baufinanzierung und am Aktienmarkt keine spürbare Veränderung aufzeigen und der Niedrigzins wird auch weiterhin von Bestand sein.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts