Dienstag, 27. August 2013

KfW-Aktion „Hochwasser 2013“

Zur Finanzierung der Beseitigung von Hochwasserschäden wird für private Selbstnutzer das „KfW-Wohneigentumsprogramm (124)“ und für Vermieter von Wohngebäuden das Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“ geöffnet. Förderfähig sind alle Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden bis zu 50.000 Euro. Der Sollzinssatz beträgt in der jeweiligen Hochwasser-Variante für alle Laufzeiten 1 Prozent p.a. Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2014 möglich. Anträge die bis zum 31. August 2013 gestellt werden, erhalten eine unbürokratische Bearbeitung, ohne die üblichen Reglungen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Kosten für die Beseitigung der durch das Hochwasser 2013 entstandenen Schäden an Wohngebäuden förderfähig sind! Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar) zählt nicht dazu.

KfW-Hotline für Opfer des Hochwasser
Über die aktuellen Hilfsangebote des Aktionsplans können sich Geschädigte des Hochwassers kostenfrei an die KfW-Hotline von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 - 17:30 Uhr wenden und eine zielgruppenspezifische Informationen erhalten:

Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001
Wohnwirtschaft: 0800 5399002
Infrastruktur: 0800 5399008

Bei Fragen können Sie sich aber auch direkt mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung setzen und auf die KfW-Aktion „Hochwasser 2013“ verweisen.

Mehr Informationen zur KfW-Aktion „Hochwasser 2013“ erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Hochwasserhilfe/

Donnerstag, 22. August 2013

Zinskommentar August 2013 - Die Auswirkungen der Zinsmanipulation

Bis Euroland sich erholt hat, sollen die Zinsen niedrig bleiben. So äußerte sich Draghi bei der gestrigen Sitzung des Zentralbankrates. Dabei bleibt eine Koppelung an die Arbeitsmarkt Daten, sowie die Ziele im Wirtschaftswachstum aus. Da sich Transparenz in den bisherigen Entscheidungen im Bereich Zinsen vergeblich suchen lässt, hat die EZB eine monatliche Veröffentlichung des Diskussionsverlaufes eingeräumt. Marktteilnehmer erhalten dadurch die Möglichkeit, nicht nur Informatives zu den Zinsen mit Zeitverzögerung nach einer Sitzung, sondern transparent für den gesamten Rechnungsmonat zu erfahren. Allerdings hat diese Aussage einen tieferen Grund und soll dazu beitragen, die Bereitschaft für kurzfristige Anlagen bei optimalen Zinsen zu erhöhen und so mehr Liquidität im Finanzsystem zu schaffen.

Zum Angebot und der Nachfrage
Staatsanleihen waren der wichtigste Markt zur Orientierung von Hypothekenanleihen, Bankanleihen und Unternehmensanleihen. Die Orientierung beinhaltete das Niveau der Zinsen , welches sich an den Staatsanleihen ausrichtete und sich allein an der Bonität der Staaten orientierte. Heute bestimmt die Notenbank die Zinsen und haben die Wirkung von Angebot und Nachfrage ausgeschlossen. Um sicher zu investieren ist es notwendig, sich die Worte von Draghi auf der Zunge zergehen zu lassen und sie nicht einfach nur als Aussage mit Wortlaut zu betrachten. In Japan zum Beispiel kauft nicht nur die Notenbank, sondern auch der Privatanleger Anleihen und Instrumente, die er aus wirtschaftlicher und rationaler Sicht nicht in Erwägung ziehen würde. Dies geschieht nicht aus freiwilliger Suggestion, sondern aus einem Zwang, der den japanischen Investoren auferlegt wird. In Deutschland und Euroland ist es bisher noch die Privatsache der Anleger, worin sie investieren und welche Instrumente sie kaufen möchten.

Immobilien für mehr Sicherheit
Um die Inflation zu umgehen und niedrige Zinsen auf Anlagen zu vermeiden, wird immer mehr in Immobilien investiert. Da es sich bei dieser Form der Anlage um Sachwerte handelt, hat der Anleger weniger Risiko und einen Wert praktisch in der Hand, welcher unbeeinflusst vom Finanzmarkt stabil bleibt und sogar in der Wertigkeit erhöht werden kann. Das Zinsniveau für Geldanlagen ist, bezogen auf Deutschland und im Vergleich zum Wirtschaftswachstum gesehen, viel zu niedrig. Dieser Faktor, sowie die günstigen Hypothekenzinsen sind Aspekte, welche das Verhalten von Investoren gezielt beeinflussen und den Fokus immer mehr auf den Immobilienkauf lenken. Die günstigen Zinsen auf Hypotheken sind eine Folge der langjährig manipulierten Zinsen auf dem Finanzmarkt. Da die Nachfrage nach Immobilien steigt, sind auch steigende Preise für den Immobilienmarkt zu beobachten. Vor allem in gefragten Regionen dominieren sehr hohe Immobilienpreise.

Tendenz:
kurzfristig: steigend
mittelfristig: aufwärts


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Dienstag, 20. August 2013

Gegen Wärmebrücken in Altbauten

In vielen Altbauten gibt es oft Wärmebrücken. Doch gegen diese Wärmebrücken kann man laut der Energieberater der Verbraucherzentrale etwas tun. Diese haben in diesem Bereich in der Regel eine langjährige Erfahrung und wissen auch, dass jedes Haus anders ist. Eins haben die meisten Altbauten gemeinsam: Die Wände sind sehr kalt. Besonders kalte Stellen bezeichnet man auch als Wärmebrücke. Denn durch diese Brücken, gelangt besonders viel Wärme nach draußen, die besser im Haus bleiben sollte.

Auswirkungen von Wärmebrücken
Im schlimmsten Fall können diese Kältezonen nicht nur die Bausubstanz beschädigen, sondern auch die Entstehung von Schimmel- oder Frostschäden begünstigen. Die Ursachen für diese Wärmebrücken liegen häufig in der Konstruktion des Hauses und im Material. Grundsätzlich besitzen Gauben, Glasbausteine, Vorsprünge oder Fensterstürze eine Stahl-Betonplatte. Diese Platte setzt sich dann in Form von einem Balkon nach außen hin fort. Sie haben jedoch eine besonders hohe Wärmeleitfähigkeit. Durch die große Oberfläche geben sie sehr viel Wärme ab. Diese Wärmebrücken können jedoch nur durch anspruchsvolle Dämmungen behoben werden.

Weitere Ursachen für Zugluft
Eine andere Problematik im Bereich der Wärmebrücken ist eine fehlerhafte Dämmung, dabei werden die Anschlüsse wie die Fensterlaibung einfach vernachlässigt. Dabei sollte die Fensterlaibung unbedingt auch gedämmt werden und das bis zur Fensterrahmen-Mitte. Auch der ärgerliche Wärmeverlust an Heizkörpernischen und Rollladenkästen, bzw. am Rollladengurt kann mit einfachen Mitteln eingedämmt werden.

Die unabhängigen VZ-Energieberater beraten nach Terminvereinbarung gratis zur Sanierung von Wärmebrücken und bei allen anderen Fragen zur Energieeinsparung. Weitere Informationen oder einen Beratungstermin erhalten Interessierte über die kostenlose Energieberatungshotline 0800-6075600 mit der folgenden Erreichbarkeit. Montags von 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, dienstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr. Wer sind einfach nur zu diesem Thema informieren möchte, kann dies auf der Internetseite http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de tun.


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Montag, 12. August 2013

Grundbucheintrag ist bei Erbaufteilung kostenlos

Durch ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 3 W 50/11) ist ein Grundstückseintrag bei einer Erbteilung kostenlos. Wer ein Haus mit Grundstück in einer Erbgemeinschaft erbt, braucht für dass Umändern im Grundbuch keine Verwaltungskosten mehr zu zahlen. Zu diesem Urteil ist es aber erst gekommen, als eine Erbgemeinschaft vor Gericht gezogen ist. Durch den Verzicht eines der Erben aus der Erbengemeinschaft auf dass Grundstück, wurde schon vorab der andere Erbe zum alleinigen Erben bestimmt. Laut geltenden Recht muss man aber für einen Grundbuch Eintrag die Verwaltungskosten zahlen. Damit man als rechtmäßiger Besitzer auch als Eigentümer eingetragen wird.

Mit einer Abschichtungsvereinbarung Kosten sparenDie Landesjustizkasse und dass Amtsgericht waren der Meinung, dass für den Eintrag im Grundbuch Gebühren fällig werden. Die Erben trafen jedoch eine sogenannte Abschichtungsvereinbarung. Durch den Verzicht des Miterben ist der zweite Erbe automatisch der Besitzer des Grundstückes geworden. Deshalb darf die notwendige Grundbucheintragung auch nicht wie ein Verkauf eines Grundstückes behandelt werden. Damit können nun alle Erben mit Grundstücken in einer ähnlichen Situation die rechtmäßige Übertragung kostenlos durchführen.

Unterschied zwischen Erben und KaufenDie Umschreibung des Erbes muss aber innerhalb von zwei Jahren vollzogen werden. Für die Umschreibung wird nur der Erbschein als Vorlage benötigt. Bisher musste der alleinige Erbe alle Kosten für die Verwaltungsaufwände alleine tragen, weil man die Erbschaft mit einem Kauf gleichgestellt hat. Die Abschichtung des Erbes durch die Miterben ist nicht mit einem Grundstückskauf vergleichbar. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist durch Teilung oder Verkauf der Nachlassgegenstände als auch durch Übertragen von Erbanteilen möglich. Dabei gebe einer der Erben seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft auf, so dass sein Erbteil auf den anderen übergehe. Bei Grundstücken geschehe dies genauso, worauf der Grundbucheintrag dann auch kostenfrei sei. Nur bei einem Kauf ist der Grundbucheintrag
kostenpflichtig.

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