Montag, 22. Dezember 2014

Nicht jeder Besitzer muss umrüsten

Energieverbrauch reduziert werden. Das gilt auch für den Strom. Das Inkrafttreten der EnEV 2014 nimmt die Deutsche Energie-Agentur (dena) zum Anlass, um auf einige Details hinzuweisen.

Bei Altbauten gut informieren ob man nachbessern muss
Es muss nicht jeder Hausbesitzer zwangsläufig „nachbessern", doch einige spürbare Veränderungen ergeben sich doch. Für den Gebäudebestand, hier handelt es sich um Altbauten, sind nach den dena-Informationen nur geringe Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem zum Stichtag 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung vom Eigentümer genutzt wurde, muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht für alte Heizkessel allerdings innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

  Privathaushalte Energieverbrauchsänderung

Für Neubauten gelten höhere Anforderungen
Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele Hausbauer erfüllen laut dena aber schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren Energieverbrauch deutlich senken und ihre Heizkosten minimieren. Bei dem Energieausweis werden die energetischen Kennwerte künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala dabei von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-Verbrauch). Viel Wissenswertes zu der Thematik bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Internet unter www.dena.de. Dort gibt es auch eine Energie-Effizienz-Expertenliste.

Montag, 8. Dezember 2014

So rettet man seine KfW-Förderung

Viele Bauherren setzen bei der Finanzierung ihres Hauses oft auch auf die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Aber wenn das Bauunternehmen pleite geht, verlieren viele diese eingeplanten Gelder, da ihnen wichtige Papiere fehlen.

Das Bauunternehmen ist pleite
Der Bauherr steht nun mit einem unbewohnbaren Rohbau da und hat womöglich bereits gezahltes Geld verloren. Hat man Fördermittel der KfW-Bank mit in die Finanzierung eingebunden, gibt noch ein Problem, welches viele erst später bemerken. Der Bauherr kann ohne die Unterlagen des Bauunternehmers die fest eingeplante Förderung der KfW-Bank nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall fordert die KfW-Bank dann Teile oder auch den ganzen Kredit zurück, was dann einen Bauherrn ruinieren kann.

Bauunternehmen Insolvenzen

KfW-Förderkredite haben strikte Auflagen
Bauexperten schätzen, dass bis zu zehn Prozent der Neubauten und Sanierungen von Insolvenzen eines Bauunternehmens betroffen sind. Und viele dieser Bauprojekte werden heute mit Fördermitteln der KfW-Bank mitfinanziert. Da die Förderkredite aber an strikte Auflagen gebunden sind, müssen die Handwerker und die Bauunternehmen diese bestätigen. Nach der Insolvenz des Bauunternehmens kommt der Bauherr aber meist nicht mehr an die Lieferscheine mit Angaben zu Materialkennwerten heran oder er erhält keine Fachunternehmererklärung, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben erledigt wurden.

Was tun, wenn das Bauunternehmen insolvent wird
Die Bauherren sollten in diesem Fall zuerst die finanzierende Bank über das Problem zu informieren. Weiter sollte man sich dann einen Experten zu suchen, der im Haus nachvollzieht, was das insolvente Bauunternehmen bisher an Leistungen erbracht hat. Es gibt verschiedene Vereine und Verbände auf dem Markt, welche einen Experten vermitteln. Selbst wenn das Haus schon fast fertig ist, kann man noch im Nachhinein einiges ermitteln. Es könne nachvollzogen werden, wie dick z.B. die Dachdämmung ist. Zu 70 bis 80 Prozent der nötigen Informationen können so nachträglich beschafft werden. Als Dokumentersatz können auch Fotos verwendet werden, auf denen der Sachverständige die Ausführung von Bauabschnitten nachvollziehen und mit den Angaben im Energieausweis vergleichen kann. Der Sachverständige könne mit guten Gewissen damit eine Abschlusserklärung ausstellen, welche die KfW-Bank bei Baufertigstellung anfordert.

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Dienstag, 2. Dezember 2014

Bei Gutachten gut achtgeben

Eine Immobilie kostet viel Geld und sie wird daher in den meisten Fällen über ein Darlehen finanziert. Doch es ist Vorsicht angebracht, denn immer wieder versuchen Kreditinstitute, Kunden mit separaten Entgelten zusätzlich zur Kasse zu bitten, obwohl sie das gar nicht dürfen. Das haben Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beobachtet.

Wertermittlungskosten sind unzulässig
Ein Beispiel für unzulässige Entgelte sind Wertermittlungskosten für die Immobilie. Bei der Bonitätsprüfung spielt der Wert der Wohnung oder des Hauses eine wesentliche Rolle. Dies ist schließlich die wichtigste Sicherheit für die finanzierende Bank. Deshalb ist es verständlich, dass die Kreditinstitute wissen wollen, wie viel eine Immobilie Wert ist, bevor sie eine Finanzierungszusage über das Darlehen machen. Für den Darlehensnehmer kann sich hier ein Problem ergeben, denn einige Kreditinstitute lassen sich die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes von ihren Kunden separat bezahlen. Einige Kreditinstitute bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Denn nach Auffassung der Gerichte dürfen die Institute den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten, womit die Bonitätsprüfung gemeint ist, nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Kunden abwälzen. So entschieden es unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I U 17/09) sowie das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 0 9/07).

Bauzinsenentwicklung 1995 bis 2014

Vorsicht bei separaten Geschäftsbesorgungsverträgen
Nach diesen Urteilen sind einige Kreditinstitute dazu übergegangen, einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere Hundert Euro teuren Wertgutachtens zu verlangen. Damit umgingen sie die bisherige Rechtsprechung. Wenn Darlehensnehmer mit solchen Geschäftsbesorgungsverträgen konfrontiert werden, sollten sie in solchen Fällen ihrer finanzierenden Bank andere Optionen zur Wertermittlung anbieten. Dies kann etwa ein ausführliches Exposé des Verkäufers oder ein vom Käufer selbst beauftragtes Wertgutachten sein. Sobald alternativlos eine kostenpflichtige Wertermittlung durch die Bank erfolgt oder ein Entgelt dafür im Kreditvertrag auftaucht, sollten man sich als Darlehensnehmer dagegen wehren und das Entgelt gegebenenfalls zurückzuverlangen. Wird eine Finanzierungsberechnung mit einem professionellen Vergleichsprogramm erstellt, sieht man bereits bei der Vorauswahl der einzelnen Anbieter, wer z.B. kostenpflichtige Wertermittlungen als Bedingung hat.

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Mittwoch, 19. November 2014

Zinskommentar Oktober 2014 – Deutschland reagiert mit Unmut auf Finanzpolitik

Schon lange zwitschern es die Vögel von den Dächern. Ökonomen, Notenbanker und selbst die Politik zweifelt an den Entscheidungen der EZB und befindet Draghis Handlungen und Maßnahmen für gut. Es stellt sich die Frage, ob die kürzlich beschlossenen Maßnahmen erlaubt und geeignet sind, um die Inflation und Konjunktur in Europa wirklich zu steigern. Insbesondere geht es um die Anfang September angekündigte Performance, die sich aus dem Kauf von verbrieften Kreditpaketen und Pfandbriefen ergeben soll. Dragi kündigte an, ab sofort für die kommenden zwei Jahre Papiere mit einem Volumen von theoretisch einer Billion Euro aufzukaufen.

Wird der Euro zum Spielgeld?
An keinem Pokertisch geht es so undurchsichtig zu wie bei der EZB. Mit bestem Wissen kauft die EZB Kreditverbriefungen minderer Qualität an und orientiert sich dabei unter anderem an griechischen oder zyprischen Anleihen. Doch der EZB Rat hat den Beschluss erlassen und sich in seiner Entscheidung gegen Jens Weidmann und dessen Kritik an den Maßnahmen gestellt. Wie Weidmann anmerkte, sei das Programm gefährlich und voller Risiken. Private Banken tragen dieses Risiko aber nicht allein, wie Weidmann sich weiterführend äußerte. Auch der deutsche Steuerzahler haftet und selbst die EZB ist vom Haftungsprinzip nicht ausgenommen. Wer zahlt also beim Finanzpoker und wer wird letztendlich den finanziellen Schaden tragen und mit Teuerungen, Steuererhöhungen und sonstigen Repressalien Vorlieb nehmen müssen? Draghi als Schirmherr der EZB selbst und natürlich der Steuerzahler, der bei dieser Entscheidung keine Stimme hatte.

Deutschland fordert mehr Transparenz
Auch Weidmanns Vorgänger Axel Weber sieht an den neu gepflanzten Bäumen der EZB keine Früchte. Geschäftsbanken werden durch diese Maßnahmen nicht mehr Kredite vergeben, so Weber. Noch kritischer blickt er aber auf die Kreditanleihen, die auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer platzierbar sind. Schon seit Längerem ist der Markt für verbriefte Anleihen tot und soll nun wiederbelebt werden, um die Krise der Eurozone zu überwinden. Wenn hier keine neue Finanzkrise ins Haus steht, hängt dies mehr mit dem Zufall als mit der Entscheidung der EZB zusammen. Noch direkter äußern sich haushaltspolitische Sprecher der Union und informieren darüber, dass der, der nur Schrott kauft, am Ende dem Steuerzahler schadet und für niemanden einen Mehrwert erbringt. Dragis Finanzpolitik macht die EZB zu einer Ramschbank, wie Barthle von der CDU gegenüber Draghi direkt äußerte.

Die Wirkungslose Geldpolitik bringt weiter billige Immobilienkredite
Während die deutsche Finanzwelt aufschreit und ihre warnenden Blicke in Richtung der EZB schweifen lässt, lehnt sich Draghi entspannt zurück und ist von seinen Maßnahmen überzeugt. Er möchte den Euro als Gemeinschaftswährung retten und sagt hierzu: "koste es, was es wolle". Die Lage in der Eurozone könnte sich weiter zuspitzen und in eine nicht aufzuhaltende Krise führen. Draghis dauerhafter Niedrigzins und die unkonventionellen, riskanten und in den Augen von Finanzexperten wenig dienlichen Maßnahmen sorgen für Magengeschwüre und bringen weder den Eurostaaten, noch dem Steuerzahler einen Vorteil.
Einzig und allein der Immobilienmarkt profitiert derzeit. Die Bauzinsen waren noch nie so günstig und der Weg ins Eigenheim noch nie so einfach. Doch stellt sich die Frage, zu welchem Preis wird der Niedrigzins geboten?

Tendenz:
kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Dienstag, 11. November 2014

Für KfW - Förderprogramme ist die Identifikationsnummer jetzt verbindlich

Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die KfW-Bank zum 1. Juni 2014 für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich festgelegt, dass die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden muss. Die von einem Energiesachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste ordnungsgemäß bestätigten Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Diese hat dann eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Übergangsreglung endet
Bis zum 1. Oktober 2014 galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer bearbeitet wurden. Diese Übergangsregelung endet nun und die KfW-Bank bearbeitet nur noch Anträge, bei denen die Online-Bestätigungen zum Antrag inklusive der BzA-ID mit eingereicht wurden.

Welche Programme sind betroffen
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 152, 153 und 430)
  • Energieffizient Sanieren Ergänzungskredit (167)
Zeitlichen Vorlauf einplanen
Da man bei der Beantragung einer Finanzierung auch auf Fristen und Bearbeitungszeiten achten muss, sollte man sich, wenn es um die betroffenen Förderprogramme geht, rechtzeitig mit einem zugelassenen Energiesachverständigen in Verbindung setzen. Wenn die Bauzinsen gleich bleiben oder fallen ist eine Verschiebung der Darlehenszusage wegen einer noch nicht verfügbaren BzA-ID sicher nicht so tragisch. Dies ist jedoch bei steigenden Zinsen dann schon ärgerlicher und kann das Bauvorhaben dann verteuern.

 
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Sonntag, 26. Oktober 2014

Änderung bei KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Bei der KfW-Bank wird zum 01.10.2014 die neue Zuschussvariante im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 455) aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeführt und ergänzt damit das erfolgreiche Kreditangebot der KfW-Bank, welches sich seit fünf Jahren am Markt befindet. Die Zuschussvariante spricht private Antragsteller an, die Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Komfortverbesserung planen und bei denen eine Kreditfinanzierung nicht in Frage kommt. Das Programm fördert beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruch-hemmende Haus- und Wohneingangstüren. Das Programm ermöglicht damit zusätzlich einen Schutz vor Wohnungseinbrüchen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Private Eigentümer und Mieter erhalten für die Durchführung von Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Standard "Altersgerechtes Haus" beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung kann mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152, 430) kombiniert werden.

Was wird gefördert?
In bestehenden Wohngebäuden werden barrierereduzierende Maßnahmen gefördert, welche wie in der Kreditvariante, jeweils einzeln durchführbar oder frei kombinierbar sind oder mit denen der Standard "Altersgerechtes Haus" erreicht wird. Hierzu müssen Anforderungen aus sechs Förderbereichen umgesetzt werden. Eine detaillierte Beschreibung der förderfähige Investitionsmaßnahmen finden Sie am Artikelende.

Förderprogramme KfW-Bank

Wer kann einen Antrag stellen?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Einbindung von Fachunternehmen und Sachverständigen
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch Fachunternehmen. Für Umbaumaßnahmen zum Standard "Altersgerechtes Haus" ist zusätzlich ein Sachverständiger für Barrierereduzierung erforderlich, der insbesondere die erforderlichen Maßnahmen identifiziert.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet unter www.kfw.de/455 verfügbar.

Förderfähige InvestitionsmaßnahmenEs werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen barrierereduzierenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Sofern im Rahmen der Barrierereduzierung weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durchgeführt werden, sind die den Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) nach einem nachvollziehbaren Schlüssel anteilig auf die förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen umzulegen.
In Anspruch genommene Rabatte einschließlich Skonto und Abzüge, Nachlässe oder Minderungen des Rechnungsbetrages reduzieren im vollen Umfang die förderfähigen Investitionskosten. Zu den im Merkblatt und in der Anlage "Technischen Mindestanforderungen" beschriebenen Maßnahmen werden auch die Maßnahmen und notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender beispielgebender Tabelle gefördert. Es können weitere (Neben-) Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem barrierereduzierenden Umbau stehen.
Die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer ist nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen. Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Wenn beim Investitionszuschuss (455) der Standard "Altersgerechtes Haus" gefördert wird, können bei separatem Kauf des Materials die Materialkosten angesetzte werden, wenn die fachgerechte Durchführung der Maßnahme formlos zusätzlich durch einen Sachverständigen im "Verwendungsnachweis Zuschuss" bestätigt wird.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder beim Umbau zum Altersgerechten Haus können auch Kosten für mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch sowie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mitfinanziert werden. Wir empfehlen vor Durchführung der Maßnahmen zum Einbruchschutz eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch polizeiliche Beratungsstellen. Einen Überblick zu den Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter www.k-einbruch.de.


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Montag, 20. Oktober 2014

Zinskommentar September 2014 – Erneute Lockerung der Geldpolitik sorgten für heftige Reaktion

Der DAX schoss innerhalb weniger Minuten um 100 Indexpunkte hoch und der Euro fiel unter 1,30 Dollar. Warum? Anfang September holte die EZB unter der Führung von Mario Draghi zu einem erneuten Rundumschlag aus und beschloss die erneute und noch exzessivere Lockerung der Geldpolitik. Der Leitzins mit historischen 0,05 Prozent, wie auch der Strafzins mit 0,2 Prozent sorgten für Aufregung.

Wirkung der lockeren Geldpolitik
Die Senkung des Strafzins und die erneute Lockerung der Geldpolitik sollen, so äußerte sich Draghi, die Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen der Eurozone beleben. Weiter ist für den Monat Oktober ein Ankaufprogramm von Kreditpaketen und Pfandbriefen geplant. Mit diesen Maßnahmen soll die Risikobereitschaft der Banken erhöht und für eine steigende Performance gesorgt werden. die Anleger an den Kapitalmärkten sehen einigen neuen Ankündigungen mit euphorischer Spannung entgegen. Dies lässt vermuten, dass sich die Zahl der Befürworter für den Ankauf von Staatsanleihen steigert. Laut Draghi soll der Einstieg in die quantitative Lockerung mit dem bevorstehenden ABS Programm nur eine Maßnahme in Form eines Kompromisses sein. Es ist zu vermuten, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage und der Senkung der Inflation ein hoher Druck entstehen und das Tabu gebrochen wird.

Begeisterung mit Spätfolgen?
So groß die Begeisterung nach Verkündung der Änderungen auch war, so schnell wird sich die Katerstimmung unter den Anlegern ausbreiten. Immerhin spricht die zweite Änderung der geldpolitischen Maßnahmen in einem Zeitraum von nur 3 Monaten nicht wirklich dafür, dass die wirtschaftliche und geldpolitische Struktur in der Eurozone gut ist. Auch lässt sich nicht vermeiden, die Wirksamkeit der Geldpolitik anzuzweifeln und den erneuten Änderungen mit einer ausgesprochenen Skepsis gegenüber zu stehen. Europas Währungshüter befinden sich in der Liquiditätsfalle, äußerte sich Professor Hans Werner Sinn, seines Zeichens Chef des Ifo Instituts und bekannter Kritiker der geldpolitischen Reformen. Auch der ökonomische Ausblick aus Draghis Mund ermutigt nur wenig. Die niedrigen Zinsen werden sich auch bis Ende 2015 nicht ändern, äußerte er sich.

Womit müssen Anleger rechnen?
Die Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind unter die 1 Prozent Marke gefallen. Auch wenn dies nicht allein der EZB und ihrer Geldpolitik geschuldet ist, spielt Draghi mit seinen Maßnahmen keine unbedeutende Rolle im Börsenpoker. Ein weiterer Faktor für diese Performance begründet sich in der Ukraine Krise, die viele Anleger auf sichere Häfen zugesteuert und vor allem die bonitätsstarken Staatspapiere aus Deutschland in den Fokus gebracht haben. Unabhängig von allen Maßnahmen der EZB ist zu erwarten, dass eine geopolitische Entspannung die Risikobereitschaft der Anleger erhöht. Nach wie vor gilt das Eigenheim als beliebte und äußerst sichere Kapitalanlage. Da Immobilienkredite so günstig wie nie sind, wird sich dieser Aspekt so schnell auch nicht ändern. Die historisch günstigen Finanzierungsbedingungen bleiben weiterhin als Vorteil vorhanden.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Mit einem Baubegleiter Mängel vorbeugen

Ein neues Haus ist wohl noch nie ganz ohne Ärger, Chaos und Mängel entstanden. Um dem Ärger vorzubeugen, können Bauherren einen professionellen Baubegleiter engagieren. Die Aufgabe eines Baubegleiters besteht vor allem darin, Fehler rechtzeitig zu erkennen und beheben zu lassen. Dadurch kann verhindert werden, dass ein großer Bauschaden entsteht und hohe Folgekosten anfallen.

Baumängel entstehen bereits bei der Planung
Noch vor dem ersten Spatenstich, können in der Planungsphase einige typische Baumängel wie ungenügender Brand- oder Schallschutz ihre Ursache haben. Mit einem Baubegleiter der mit geübtem Blick von Anfang an dabei ist, kann man bei Fehlentwicklungen eingreifen und Pläne korrigieren. Dies kommt meist günstiger, als dass man später nachbessern muss. Die Kontrolle der Vertrags- und Planungsunterlagen kann ebenfalls vor bösen Überraschungen bewahren. Es kommt vor, dass die statischen Berechnungen, Kalkulationen zum Wärmebedarf oder Leistungen wie der Anschluss des Gebäudes an das Kanalnetz fehlen.

Bei der Bauausführung kommt die nächste Fehlerquelle
Für den Bauherren-Ärger sorgt eine schlechte Bauausführung als nächste Ursache. Wärmebrücken oder undichte Anschlüsse können zum Beispiel zu Feuchtigkeit und hohen Energieverlusten führen. Deshalb sollte ein Baubegleiter bei regelmäßigen Baustellen-Besichtigungen solche Mängel entdecken, bevor sie unter dem Putz verschwunden sind. So kann der Bauherr frühzeitig eine Mängelbeseitigung durch den betreffenden Verursacher vornehmen.

Bauformen beim Hausbau

Die Schlussabnahme ist der wichtigste Moment
Wer das Bauobjekt vorbehaltlos abnimmt, wird es später schwer haben, Ansprüche wegen Mängeln durchzusetzen. Es muss nun nämlich der Bauherr die Beweislast erbringen, dass der Verursacher gepfuscht hat. Der Bauherr befindet sich in einer besseren Position, wenn mithilfe des Baubegleiters Vorbehalte im Übergabeprotokoll notiert und eine ausführliche Mängelliste erstellt wurde. Dann muss der Verursacher nachbessern.

Wo findet man einen Baubegleiter und was kosten er?
Als Faustregel für eine Neubaubegleitung, kann mit etwa 1 Prozent der Bausumme als Honorar kalkuliert werden. Bei Hausbaukosten von 300.000 Euro wird ein Baubegleiter dann ca. 3.000 Euro in Rechnung stellen. Ein Baubegleiter von einem Verband oder Mitgliederverein ist meist günstiger, als ein Baubegleiter von einem freien Ingenieurbüro. Auch über den TÜV, die DEKRA oder Architektenkammern können Kontakte zu Baubegleitern hergestellt werden. Freie Sachverständige findet man im Internet über den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter unter www.bdsf.de oder über den Bundesverband Freier Sachverständiger unter www.bvfs.de. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten ebenfalls im Internet eine bundesweite Sachverständigen-Suche unter www.svv.ihk.de.



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Mittwoch, 1. Oktober 2014

Wie Schimmel zu stoppen ist

Bauliche Mängel, eine zu niedrige Innentemperatur oder falsches Lüften - als Ursache für Feuchtigkeit in den Wohnräumen kommen vielfältige Gründe in Frage. Es bildet sich dann gern Schimmel und der verursacht nicht nur hässliche Flecken an den Wänden, sondern ist auch eine Gesundheitsgefahr für die Bewohner. Wie man die eigenen vier Wände trocken hält und die lästigen Pilze wieder los wird, zeigt der neue überarbeitete Ratgeber "Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen" der Verbraucherzentralen (VZ).

Kurzinfo zum Buch
Im Buch "Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen" werden Ursachen für Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall dargelegt. Es darauf eingegangen, wie falsches Heiz- und Lüftungsverhalten oder Gebäude-Eigenheiten zu Problemen führen. Es gibt praktische Tipps die helfen, den Schimmel schnell und dauerhaft zu stoppen. Auch Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern sowie den Ansprüchen bei Feuchtigkeitsschäden runden das Paket ab.

Hier die behandelten Themen in der Übersicht:
  • Wie Feuchtigkeit in Wohnungen entstehen kann
  • Was bei Temperaturänderungen passiert
  • Welche Bedeutung Bauteile wie Außenwände und Fenster haben
  • Wie Sie richtig heizen und lüften
Mehr über das Buch



f-secure.com
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Mittwoch, 24. September 2014

Finanzspritze für Umbauten und Sanierungen

Die Heizung ist veraltet, die Dämmung nicht mehr zeitgemäß oder das Haus soll altersgerecht gemacht werden. Gründe für Umbauten oder Sanierungen gibt es also viele. Die passenden Fördermittel dazu sind auch vielfältig. Über Fördermittel für ihr Vorhaben können sich Eigentümer und Bauherren im Internet informieren. Dazu stehen mehrere Datenbanken zur Verfügung, welche die passenden Zuschüsse mit den dazugehörigen Formularen oder Ansprechpartnern auflisten.

Datenbanken erleichtern Fördermittel-Recherche
Die vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betriebene Internetseite www.foerderdatenbank.de liefert einen Überblick über die Förderprogramme verschiedener Einrichtungen. Die Hausbesitzer können über eine Schnellsuche die Kriterien, wie das Bundesland oder den Förderbereich, definieren. Es sind in der Datenbank alle Programme des Bundes sowie Länder- und EU-Mittel aufgelistet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezuschusst beispielsweise eine Energieberatung vor Ort, die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt beispielsweise Landwirte beim Wohnungsbau.

Bundesweite Förderung durch die KfW-Bank
Die zahlreichen Förderprogramme der KfW-Bank sind auch in der Datenbank hinterlegt. Auf der Internetseite der KfW-Bank www.kfw.de sind die angebotenen Förderprogramme dann detaillierter beschrieben. Über die Navigation für Privatpersonen und weiter folgend bis zum Thema "Bestandsimmobilie", gelangt man zum "Produktfinder", über den man mit Hilfe eines Fragebogens das passende Fördermittelprogramm vorgeschlagen bekommt. Neben den übersichtlichen Kurzinfos, gibt es unter anderem eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, Finanzierungsbeispiele sowie Formulare zum Download. Die KfW unterstützt zum Beispiel bei energieeffizienten Sanierungen oder altersgerechten Umbauten durch zinsgünstige Kredite sowie Zuschüsse.

Viele Fördermittel sind auch länderspezifisch
So ist beispielsweise ein Blick auf die Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de für Bewohner in Rheinland-Pfalz zu empfehlen. Bauherren finden dort Informationen über Programme, mit denen das Land Rheinland-Pfalz die Modernisierung und Schaffung von Wohnraum fördern möchte. So gibt es beispielsweise für altersgerechte Umbauten oder die Nutzung regenerativer Energien zinsgünstige Kredite. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet unter www.energieagentur.rlp.de Informationen, Ansprechpartner und Broschüren über Fördermittel. Interessierte können sich auch über die "Fördernews" auf dem Laufenden halten. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält unter der Internetseite www.verbraucherzentralerlp.de einen Überblick der Förderprogramme bereit. Wenn Sie in anderen Bundesländern leben, gibt es ähnliche Institute mit einem ebenso umfangreichen Informationsangebot. Auch Experten wie Architekten oder Energieberater bieten ebenfalls Beratungen rund um das Förderthema an.

 
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Montag, 22. September 2014

Als Volltilger Geld sparen und eine Planungssicherheit haben

Volltilgerdarlehen bieten gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase eine attraktive und nahezu für jeden bezahlbare Finanzierungsvariante. Die Volltilgerdarlehen bieten eine absolute Zinssicherheit und gleichbleibende Monatsraten für die komplette Darlehenslaufzeit. Zudem werden höhere Tilgungssätze von den Kreditinstituten mit attraktiven Zinssätzen belohnt, was Zinsrabatte bis zu 0,30 Prozentpunkten bedeuten kann.

Was ist ein Volltilger-Darlehen
Bei einem Volltilgerdarlehen, auch Konstantdarlehen genannt, wird anders als bei einem klassischen Annuitätendarlehen nicht der jährliche Tilgungssatz vorgegeben, sondern im Voraus der Zeitraum bestimmt, in dem das Finanzierungsobjekt schuldenfrei sein soll. Aus der Laufzeitlänge resultiert dann die Tilgungshöhe. Beachten sollte man, dass je kürzer die gewählte Laufzeit ist, desto höher ist der nötige Tilgungsanteil und umgekehrt. Volltilgerdarlehen sind sowohl mit einem normalen Darlehen, einem Forward-Darlehen als auch mit einem KfW-Darlehen kombinierbar. Zudem bieten einige Kreditinstitute auch bei Volltiger-Darlehen ein optionales Sondertilgungsrecht sowie einen Tilgungssatzwechsel an.

Volltilger-Darlehen sparen nicht nur bares Geld, sondern geben auch Planungssicherheit
Ein Volltilger-Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren hat aktuell ca. einen Zinssatz von 2,26 Prozent. Trotz des hohen Tilgungsanteils fällt die monatliche Belastung für ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro mit 985 Euro geringer aus als der langfristige Durchschnitt für Annuitätendarlehen mit 1 Prozent Tilgung. Volltilgerdarlehen gibt es mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Möchte man sein Darlehen z. B. in 20 Jahren komplett abbezahlt haben, muss man derzeit anfänglich etwa 3,75 Prozent tilgen. Wer bereits in 15 Jahren völlig schuldenfrei sein möchte, benötigt eine Tilgungshöhe von 5,51 Prozent. Finanzierungsinteressierte sollten sich jedoch vor dem Vertrag genau überlegen, wie die Finanzierung ausgestaltet sein soll, damit sie auf Dauer in der Lage sind, die hohen monatlichen Belastungen zu tragen. Denn bei einem Volltilger-Darlehen ist die Flexibilität bei der Tilgungsveränderung oder Sondertilgungsoption gegenüber eines normalen Annuitätendarlehens einschränkt.

Volltilgerdarlehen eignen sich vor allem für Anschlussfinanzierungen. Die Restschuld ist hier bereits kleiner. Der Zinsaufschlag für höhere Beleihungen ist somit reduziert und an die bisherige höhere Rate hat man sich schon gewöhnt. Dies ist eine ideale Situation für ein Volltilger-Darlehen.

Welche Darlehensform haben Sie beim Immobilienkauf gewählt?


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Mittwoch, 17. September 2014

Welche Zinsbindung ist die richtige?

Die Wahl der Zins­bindungszeit für ein Hypothekendarlehen ist für Wohneigentums­käufer und Bauherren eine wichtige Vorentscheidung. Es kann dann nur für die Zeit der Zins­bindung fest kalkuliert werden. Eine längere Zins­bindung bringt mehr Sicherheit, aber auch höhere Zinsen. Wie finden Sie heraus, welche Zins­bindung am besten passt? Ganz einfach – berücksichtigen Sie nachfolgende Punkte in Ihren Finanzierungsplanungen .

Das Sicherheitsbedürfnis:
Wer wenig Eigenkapital einsetzt und dadurch eine höhere Kreditsumme benötigt, sollte eine längere Zinsfestschreibung in Erwägung ziehen. Denn wer heute 150.000 Euro Darlehen aufnimmt und dieses mit nur einem Prozent tilgt, hat nach 10 Jahren noch eine Restschuld von circa 130.000 Euro zu stemmen. Wer Planungssicherheit für die Zukunft haben möchte, sollte die Konditionen auf jeden Fall für einen langen Zeitraum von 15 Jahren oder mehr vereinbaren. Ein Risiko geht man dadurch nicht ein, denn das Darlehen kann nach 10 Jahren immer über das Sonderkündigungsrecht mit 6-monatiger Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Die Einkommenssituation:
Es sollte als Faustregel gelten, dass die monatliche Kreditrate 50 Prozent des Haushaltsnettoeinkommen nicht übersteigt. Es macht jedoch einen Unterschied, ob monatlich 3.000 Euro oder 10.000 Euro eingenommen werden. Grundsätzlich sind lange Zinsbindungen für alle Kunden mit knapper Bonität ratsam. Denn wenn man wenig finanziellen Spielraum hat, für den wird eine Verteuerung der Rate bei einer Anschlussfinanzierung zur Gefahr, dass man sein Darlehen nicht mehr bedienen kann. Meist sind dann parallel auch andere Ausgaben entstanden, wie z.B. Ausbildung und Studium der Kinder oder erste anfallende Renovierungs- und Werterhaltungsmaßnahmen.

Die Restschuld:
Kalkulieren Sie die Restschuld nach Ablauf der ersten Festschreibungsperiode in Ihrer Finanzierungsplanung durch. Spielen Sie mehrere Tilgungspläne durch. So kann man erkennen wie viel Restschuld nach 5, 10, oder 15 Jahren noch bleibt. Planen Sie möglichst realistisch, wie Ihre finanzielle Situation in 5, 10 oder 15 Jahren voraussichtlich aussehen wird. Erwartet man in 5 Jahren einen größeren Geldzufluss? Wieviel wird man in 10 Jahren voraussichtlich verdienen? Wie sieht die Ausgabensituation in der Zukunft aus? Ist z.B. Familienzuwachs geplant?

Baufinanzierungszinsen von 1974 bis 2014

In der heutigen Niedrigzinsphase ist es zumindest grundsätzlich ratsam längere Zinsbindungen zu verwenden, denn die Zinssätze sind historisch niedrig. Keiner weiss wo die Zinsen in 10 Jahren stehen werden. Derzeit werden die Zinsen nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus geldpolitischen Gründen so niedrig gehalten. Diese Phase wird irgendwann einmal vorüber sein. Mann sollte sich immer noch vor Augen halten, dass der Duchschnittszinsatz aus den letzten 40 Jahren bei einer Zins­bindungszeit von 5 Jahren 5,84 Prozent und bei einer Zins­bindungszeit von 10 Jahren 5,32 Prozent beträgt.

 
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Dienstag, 9. September 2014

Zinskommentar August 2014 – Billiger finanzieren geht kaum noch

Es war vorabzusehen, doch nun ist es amtlich. Die geopolitischen Faktoren, wie die Konflikte in Russland und der Ukraine, in Syrien oder Israel, sowie die islamischen Gotteskrieger im Irak, beeinflussen den Kapitalmarkt und die Realwirtschaft nachhaltig. Der Sanktionsmarathon zwischen Russland und dem Westen verschärft sich und ein Ausweg ist derzeit nicht in Sicht. Besonders im Bezug auf die Konjunktur innerhalb der EU bleibt zu erkennen, dass der Einfluss mit hoher Sprengkraft voranschreitet und nicht ohne Auswirkungen vorbeizieht.

Was hat die Krise in Russland mit der EZB zu tun?
Auch die Europäische Zentralbank (EZB) bleibt von der osteuropäischen Krise nicht verschont. In den vergangenen Jahren wurde durch eine drastische Lockerung der Geldpolitik ein weitgehend erfolgreiches Krisenmanagement auf dem Finanzmarkt zelebriert. Doch von Sicherheit im europäischen Wirtschaftsraum kann noch keine Rede sein und eines ist Fakt: Die EZB sieht sich selbst in der Bredouille. In Deutschland selbst ist von einer Schwächung der Konjunktur nicht viel zu spüren. Die Lokomotive läuft, doch die Anhänger aus der Eurozone bewegen sich eher holprig und sehr störanfällig. Auch die Kreditvergabe von Geschäftsbanken an Unternehmen hat sich noch nicht in diesem Maß normalisiert, wie es die EZB eigentlich vorgesehen hatte. Italien befindet sich erneut in einer Rezession und auch Frankreich blickt über die Kante und droht, in die Rezession abzurutschen. Bei Ungereimtheiten und politischen Schlägen, auch wenn sie in Russland weit weg zu sein scheinen, leidet die gesamte EU unter den Folgen und auch die Weltwirtschaft wird beeinflusst.

Der Juni mit neuen Regelungen
Im Juni hat die EZB gleich zwei neue Regeln auf die Agenda gesetzt. Zum einen wurde der Leitzins auf ein Rekordtief von 0,15 Prozent gesenkt, zum anderen gab es Strafzinsen für Banken, die ihr Geld bei der EZB parken und es nicht in der realen Wirtschaft einsetzen. Die Ankündigung von milliardenschweren Liquiditätsspritzen für Geldinstitute in Europa, aber auch die hohe Kreditvergabe an die Privatwirtschaft haben den Juni geprägt. Eine konkrete Abschätzung der Wirkung lässt sich, so äußert sich Draghi im Namen der EZB, erst in ein paar Monaten treffen. Auch wenn der Rat im August tagte und sich Draghi um die Konjunktur sorgte, ist bisher kein Signal für eine weitere Lockerung der Geldpolitik zu vernehmen.

Unkonventionelle Maßnahmen nur eine Beruhigung?
Im Ernstfall wolle die EZB zur Tat schreiten und aktive Käufe von Staatsanleihen tätigen. Auch gebündelte Kredite der Notenbank waren im Gespräch und würden für den südeuropäischen Raum neue Spielräume schaffen. Die QE ist der letzte Trumpf, den zu ziehen die Notenbänker noch nicht bereit sind. Ob dies ein Zeichen für ausbleibende Gefahren, oder aber ein charmanter Rückzieher vor dem letzten Schlag in Richtung lockerer Geldpolitik ist, bleibt weiter abzuwarten.
Die aktuelle Gesamtlage bleibt also undurchsichtig. Der Kurs der EZB ist hingegen eindeutig. Bei der EZB sind die Niedrigzinsen fest verankert. Auch in Deutschland dürfte die Nachfrage nach sicheren Staatsanleihen angesichts der geopolitischen Risiken hoch bleiben. Deren Rendite, die auch eine Orientierung für den Hypothekenmarkt darstellt, hat inzwischen ein neues Rekordtief erreicht, was auch für für die Zinsen von Immobilienkrediten gilt. Niemals zuvor konnten Bauherren und Immobilienkäufer in Deutschland ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung billiger finanzieren. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: seitwärts

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Montag, 1. September 2014

Neue Regeln für das Baudarlehen

Eigentumswohnungen und Häuser werden in der Regel zum größten Teil über Darlehen finanziert. Damit sich Verbraucher dabei nicht übernehmen, sollen in der EU ab dem kommenden Jahr neue Regeln gelten. Mitunter verkalkulieren sich Immobilienkäufer, weil sie ihre finanzielle Leistungskraft nicht richtig einschätzen. Damit das weniger oft passiert, hat das EU-Parlament neue Regeln zum Verbraucherschutz beschlossen.

EU einigt sich auf gemeinsame Standards
Diese neuen Verbraucherschutzregeln sollen voraussichtlich von April 2015 an gelten. Verbraucher sollen demnach künftig vor einem Abschluss eines Immobiliendarlehens umfassend über die Risiken und die Kosten informiert werden. Das finanzierende Institut muss dann den Kunden genau über die spätere Zins- und Tilgungslast aufklären. Außerdem müssen die Anbieter ein einheitliches europäisches Informationsblatt benutzen, damit Käufer die Darlehen besser miteinander vergleichen können.

Die Vorfälligkeitsentschädigungen kommen auf den Prüfstand
Kunden sollen die Möglichkeit bekommen, die Darlehen in der Zukunft leichter vorzeitig zurück zahlen zu können. In Deutschland sind die Baudarlehen meist mit einer langen Zinsbindung verbunden. Möchte der Kunde die Summe vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig zurückzahlen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben und man legt drauf. Diese Entschädigungszahlungen werden eingeschränkt, bleiben aber erlaubt.
Von den dann zu erbringenden Aufklärungspflichten werden Verbraucher vor allem hierzulande profitieren. Denn in der Regel werden sie heute von den finanzierenden Instituten nicht darüber aufgeklärt, wie sich steigende Zinsen auf Ihre Finanzierung in der Zukunft auswirken. Die Banken tun oft so, als ob der heute gültige Zinssatz in den nächsten 50 Jahren bestehen bleibt. Wer in der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Darlehen aufnimmt, sollte sich in Zukunft wohl auf höhere Zinsen einstellen.

Eine lange Zinsbindung bringt Sicherheit
Die meisten Immobiliendarlehen werden in Deutschland mit einer festen Laufzeit vergeben. Es gilt dabei die Regelung, dass je länger die Laufzeit des Darlehens ist, desto höher wird der Zinssatz. Es kann sich aber dennoch lohnen, auf eine langfristige Zinsbindung zu setzen. Sie zahlen zwar bei einer Laufzeit von 15 Jahren etwa 0,5 Prozent mehr als bei 10 Jahren, haben dafür aber auch eine längere Zinssicherheit und können sich in Ruhe um die Anschlussfinanzierung kümmern. Denn nach 10 Jahren kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten im Regelfall jedes länger laufende Darlehen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst oder umfinanziert werden. Weiterhin sollten Kunden mit dem finanzierenden Institut Sondertilgung und Tilgungsveränderungen schriftlich vereinbaren.

Donnerstag, 21. August 2014

Grunderwerbsteuer in Hessen steigt bereits zum 1. August 2014

Der hessische Landtag hat am 15.07.2014 eine Anhebung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. August dieses Jahres und nicht, wie erst ursprünglich geplant, zum Jahreswechsel 2014/2015. Damit stößt Hessen in die Spitzengruppe der Bundesländer in Sachen Grunderwerbsteuer.

Zweite Erhöhung innerhalb kurzer Zeit
Damit wird innerhalb von eineinhalb Jahren schon zum zweiten Mal die Grunderwerbssteuer in Hessen erhöht. Ende 2012 betrug der Steuersatz noch 3,5 Prozent. Die zweieinhalb Prozentpunkte Unterschied machen sich bisher bereits beim Immobilienkauf drastisch bemerkbar. Das bedeutet für den Käufer einen über 70 Prozent höheren Steuerbetrag, der an das Finanzamt gezahlt muss. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro sind z.B. ab August 12.000 Euro Steuer zu zahlen. Dagegen waren es bis 2012 nur 7.000 Euro gewesen.

Die Bundesländer wollen am Immobilienboom mitverdienen
Aufgrund niedriger Bauzinsen und den Nachwehen der Finanzkrise, interessierten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen für eine selbst genutzte Immobilie und auch Investoren entschieden sich vermehrt für das „Betongold“. Die Bundesländer haben Immobilien als Geldquelle entdeckt, um die klammen Staatskassen zu füllen. Anfang des Jahres 2014 hatten schon Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Als nächstes Bundesland plant das Saarland eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2015 umgesetzt.

Hier die aktuellen Steuersätze im Überblick:
◾Baden-Württemberg: 5 Prozent
◾Bayern: 3,5 Prozent
◾Berlin: 6 Prozent
◾Bremen: 5 Prozent
◾Brandenburg: 5 Prozent
◾Hamburg: 4,5 Prozent
◾Hessen: 6 Prozent (alt: 5 Prozent)
◾Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
◾Niedersachsen: 5 Prozent
◾Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
◾Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
◾Saarland: 5,5 Prozent
◾Sachsen: 3,5 Prozent
◾Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
◾Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
◾Thüringen: 5 Prozent

Eine Grunderwerbssteuer ist immer dann zu entrichten, wenn ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben werden.

In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbssteuer zahlen:
◾bei einer Erbschaft
◾bei einer Schenkung
◾bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern Werbung

Mittwoch, 6. August 2014

Zinskommentar Juli 2014 – Immobilienkredite weiter auf historisch tiefem Zins

Während der Sparer seit einigen Wochen immer mehr die Freude an einer Geldanlage verliert und sich über Niedrigzinsen ärgert, jubelt der Häuslebauer. Der Zinssatz für Immobilienkredite ist so günstig, dass potenzielle Bauherrn bereits ab einer Monatsrate von 1.000 Euro einen Kredit über 288.000 Euro erhalten können. Für Sparer hingegen sind schlechte Zeiten angebrochen. Die Verzinsung ihrer Guthaben steht in keiner positiven Relation zur Inflation, sodass sich die zur Vorsorge getroffene Sparanlage in ihrem Wert minimiert.

Kein Konsens in der GeldpolitikDoch nicht nur private Sparer und Kreditinteressierte, sondern auch Experten auf dem Finanzmarkt agieren in gespaltenen Lagern. Der Bundespräsident unterstützt zwar die Niedringzinspolitik der EZB, doch hat auch er zuvor unter anderem Anleihenkäufe scharf kritisiert. Weiter warnt Weidmann vor der Aufweichung des Stabilitätspakts, der beispielsweise von Frankreich und Italien gefordert wird. Befürworter hingegen halten den aktuellen Status quo für einen Erfolg und befinden, dass die letzte Zinssenkung nicht an ihrem Ziel vorbeigegangen wäre. Sogar bis 2016 könnte sie vorhalten, wenn es nach EZB Direktoriumsmitglied Mersch geht.

Welche realen Auswirkungen zu beobachten sindStatistiken besagen, dass die Inflation in der Eurozone derzeit stabil bei 0,5 Prozent liegt. Ein Preisauftrieb in Deutschland präsentiert sich mit einer Performance von 1 Prozent, was eine Steigerung von ehemals 0,9 Prozent aufzeigt. In der Arbeitslosenquote habe sich nichts verändert. Sie steht konstant bei 11.6 Prozent mit Blickpunkt auf den Monat Mai. In Deutschland ist sogar ein Rückgang der Arbeitslosenquote auf 6.5 Prozent zu verzeichnen, sodass von einer steigenden Konjunktur die Rede sein kann. Die Risiken sind aber keinesfalls ausgestanden, wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Jahresbericht mit Stand Juni 2014 veröffentlichte. Die hohe Verschuldung der Banken selbst könnte zu einem Katalysator werden und eine Entwertung der finanziellen Mittel begünstigen.

Was wird die Performance bringen?
Da man auf eine einheitliche Entwarnung oder positive Performance derzeit vergeblich wartet, bleibt der Ausgang der Eurokrise nach wie vor ungewiss. Derweil können sich Bauherren freuen und günstige Kredite aufnehmen, während Sparer auch weiter in den sauren Apfel beißen müssen. Das Zinsniveau für Darlehen wird in den nächsten Wochen niedrig bleiben, wobei je nach aktueller Nachrichtenlage mit kurzfristigen Konditionsausschlägen gerechnet werden muss.

Tendenz:kurzfristig: abwärts
mittelfristig: seitwärts

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Freitag, 1. August 2014

Bestehende Grundschuld für neues Darlehen nutzbar

Für Darlehen sind die Zinsen weiterhin günstig. Dies können Immobilienbesitzer nutzen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon Vollständig getilgt haben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Sicherheit des Grundpfandrechts nutzen
Der Trick: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nutzen. Bei der Finanzierung von Immobilien wird im Grundbuch als Sicherheit für den Darlehensgeber ein Grundpfandrecht eingetragen. Die sogenannte Grundschuld bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann die Grundschuld gelöscht oder als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden.

Freie Verwendung für das aufgenommene Geld
Wofür das neu aufgenommene Geld verwendet wird, spielt dabei keine Rolle. Denn dessen Verwendung ist nicht an das Eigenheim gebunden. Das Darlehen kann also von dem Eigentümer beispielsweise sowohl für An- und Umbauten am Eigenheim oder Renovierungen oder auch für eine neue Einrichtung oder eine vollkommen andere Nutzung ausgeben.

Freie Auswahl des Geldgebers
Das Darlehen muss keinesfalls bei der Bank oder der Sparkasse aufgenommen werden, die im Grundbuch eingetragen ist. Eine eingetragene Grundschuld lässt sich einfach abtreten. Es kann so auch ein Darlehen mit einem freien Grundschuldanteil ggf. kostengünstiger bei einem anderen Kreditinstitut komfortabel vorgenommen werden. Der frei gewordene Grundschuldanteil sollte jedoch mindestens 25.000 bis 50.000 Euro betragen. Im Regelfall ist noch nicht mal ein erneuter Notartermin erforderlich. Mit dem Abschluss des Darlehens bei der neuen Bank wird diese ermächtigt, eine so genannte Grundschuldabtretung zu veranlassen. So werden bestehende Grundschulden von Bank zu Bank abgetreten und es fallen nur Notargebühren für die notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Bankenvertreter an.

Die Löschung einer Grundschuld verursacht hingegen Notarkosten (Unterschriftsbeglaubigung, Löschungsbewilligung, Grundschuldbestellung) und Grundbuchkosten (Löschung der Grundschuld).

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Montag, 28. Juli 2014

Änderung bei KfW-Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren

Ab 01.06.2014 gelten neue Merkblätter und Anlagen in den Programmen Altersgerecht Umbauen, KfW-Wohneigentumsprogramm und Energieeffizient Bauen und Sanieren. Mit der Bündelung der Aufgaben der Energiewende im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Zuständigkeit für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf das BMWi übertragen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 167, 430
Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen den bereits am 10. Januar 2014 im veröffentlichten Artikel "Änderung bei KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren" dargelegten Anpassungen. Darüber hinaus wurden die Merkblätter und Anlagen auf ein neues Layout umgestellt. Es wird noch auch Änderungen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) geben. Darüber werde ich Sie auf dem laufenden halten.
Die Leistungen für die Planung und Begleitung des Bauvorhabens nach den neuen Technischen Mindestanforderungen für Energieeffizient Sanieren ab dem 01.06.2014 werden weiterhin mit einem Baubegleitungszuschuss gefördert.

Altersgerecht Umbauen 159Die Produktbedingungen wuden weiter vereinfacht. Insbesondere entfällt ab 01.06.2014 die „Bestätigung nach Durchführung“ durch Sachverständige für das Altersgerechte Haus. Für die Kreditbearbeitung der Hausbank werden optionale Checklisten für die einzelnen Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Diese enthalten auch eine Bestätigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Produktanforderungen.

KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134
Im Merkblatt wurden einzelne Formulierungen mit den übrigen wohnwirtschaftlichen Produkten vereinheitlicht. Inhaltlich ergeben sich keine Neuerungen.
Die Dokumente sind im Internet auf den Seiten der KfW-Förderprogramme eingestellt.

zu den Merkblättern

Quelle: KfW-Bank

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Montag, 21. Juli 2014

Zinskommentar Juni 2014 - Begünstigte Finanzierungspläne durch EZB Stabilisierungsmaßnahmen

Wie die Finanzmarktexperten erwartet hatten, brachte die Sitzung der europäischen Zentralbank (EZB) im Juni eine Reihe neuer Maßnahmen für frisches Geld, welches direkt in kleine und mittelständische Unternehmen, sowie in Privathaushalte gelenkt werden soll. Weiter gilt es, deflationäre Tendenzen innerhalb der EU mit Nachhaltigkeit einzudämmen. Schon vor der Sitzung äußerte sich EZB Präsident Draghi mehrmals, dass weitere Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Wachstums- und Inflationsprognosen geplant sind. Nachdem die Inflation im Mai auf 0,5 Prozent sank und die EZB Besorgnis über weitere Abwärtstendenzen zeigte, kamen die neuen fiskalpolitischen Maßnahmen und optionale Schritte zum tragen. Kredite von Banken müssen in die reale Wirtschaft integriert und nicht bei der EZB geparkt werden. Bei Zuwiderhandlung können Banken mit Repressalien rechnen.

Details zu neuen Maßnahmen der EZBDerzeit sind die Leitzinsen von ehemals 0,25 Prozent auf 0,15 Prozent gesenkt wurden. Mit dieser Senkung sieht Draghi die mögliche Untergrenze erreicht und wird lediglich im Bedarfsfall technische Anpassungen einleiten. Bei kurzfristigen Krediten ändert sich der Zinssatz von 0,75 Prozent auf 0,40 Prozent, während der Einlageneinsatz zum ersten Mal unter die Grenze von 0 Prozent geführt wurde. Dies heißt im Detail, wenn eine Bank ihr Geld bei der EZB einlagern möchte, wird hierfür ein Strafzins von 0,10 Prozent fällig. Mit dieser neuen Regelung möchte die EBZ dazu animieren, dass Kredite an Privathaushalte und Unternehmen vergeben, nicht aber bei der Zentralbank eingelagert werden.
Eine zusätzliche Ankurbelung der Wirtschaft ist in Form längerfristiger Refinanzierungen mit einem Volumen von rund 400 Milliarden Euro geplant. Damit die Gelder wirklich in der realen Wirtschaft ankommen und auf dem nichtfinanziellen Sektor zum Einsatz gelangen, wird hier auf die strikte Einhaltung von Auflagen geachtet. Die Mittel sind nicht für eine Vergabe von Hypotheken, sondern für Unternehmenskredite gedacht. Eine unbegrenzte Versorgung mit Liquidität gehört ebenfalls zu den neuen Maßnahmen der europäischen Zentralbank. Diese Garantie war bisher auf Mitte 2015 beschränkt und wurde nun bis zum Ende 2016 verlängert. Verbriefte Unternehmenskredite, welche unter dem Namen Asset-Backed Securities (ABS) auftauchen, befinden sich derweil noch in der Vorbereitung. Auch hier handelt es sich um eine transparente und nichtfinanzielle Option für den privaten EU Sektor.

Änderungen für Privatkunden durch das EZB MaßnahmepaketIn der Politik und von verschiedenen Ökonomen stießen die Maßnahmen auf rege Kritik. Die Renditen für Privatkunden würden sich dadurch weiter verringern, prangerten Finanzexperten aus Politik und Wirtschaft an. Darüber hinaus wird eine Bildung von Finanzblasen befürchtet, sowie auf eine zunehmende Tendenz von riskanten Anlagemöglichkeiten und Transaktionen verwiesen. Vor allem Inhaber einer Lebensversicherung, aber auch Anleger die auf Festgeld oder Tagesgeld fokussieren werden durch diese neuen Maßnahmen weiter bestraft und müssen mit einer noch niedrigeren Verzinsung als bisher rechnen. Was für die Wirtschaft lohnt, führt zu einer erneuten schleichenden Enteignung der kleinen privaten Sparer.

Baufinanzierer profitieren weiter von den günstigen ZinsenImmobilienkäufer oder Bauherren, die derzeit eine Baufinanzierung abschließen, profitieren weiterhin von historisch niedrigen Finanzierungszinsen. In den ersten Juni-Tagen hat sich der Bestzins für 10-jährige Hypothekendarlehen leicht auf ca. 1,8 Prozent reduziert. Greift der neue Kurs der EZB und die wirtschaftliche Erholung gewinnt insbesondere in den südeuropäischen Krisenstaaten an Stärke, werden die Renditen für langfristige Staatsanleihen und Baufinanzierungszinsen auf lange Sicht deutlich zulegen, da dann die EZB den Leitzins perspektivisch wieder anheben muss.

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Montag, 14. Juli 2014

Sonderkontingent Modernisierungs-Darlehen ohne Grundschuldeintragung

Für eine kurze Zeit, steht ein Sonderkontingent für Modernisierungsdarlehen ohne eine Grundschuldeintragung zu einem Zinssatz von 3,75 Prozent statt 4,75 Prozent zur Verfügung. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 30.000,00 Euro. Feste Zinsen, niedrige Raten und ausreichend Flexibilität für die gesamte Finanzierungsdauer zeichnen dieses Sonderangebot aus.

Ihre Modernisierungspläne - jetzt günstig finanzieren
  • niedrige und feste Zinsen für das Darlehen über die gesamte Finanzierungsdauer
  • feste Raten für die gesamte Finanzierungsdauer
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  • überschaubare Laufzeit ca. 14 Jahre
  • Sonderzahlungen jederzeit möglich
Eigentumsbesitzer können damit Modernisierungen vornehmen 
  • energetisch als neue Heizung oder Dämmung
  • familiär als Ausbau des Dachgeschosses für die Kinder
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  • und anderes...

    Kredit für Modernisierung

Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was sind die Bedingungen
  • Modernisierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien, die vor mindestens 3 Jahren erworben bzw. fertig gestellt wurden (keine Rest- und Fertigstellungsfinanzierungen)
  • Eigentumsbesitzer hat maximal 3 Ratenkredite/Leasingverträge (Rahmenkredite werden nicht mit gezählt, gehen aber mit dem vollen Betrag in die Bonitätsberechnung mit ein)
  • Eigentumsbesitzer sind Angestellte / Beamte / Arbeiter mit regelmäßigem Einkommmen oder nicht-bilanzierende Selbständige und Freiberufler mit sehr guter Bonität und positiver Schufa
  • Ein Kreditnehmer mit ausreichendem eigenem Einkommen ist unter 61 Jahre alt
Das Angebot gilt maximal bis zum 13.07.2014 und hat auch ein begrenztes Gesamtvolumen. Sobald dieses erreicht ist, wird das Sonderangebot schon früher nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb reagieren Sie bei Interesse möglichst schnell und fragen Ihre Konditionen an.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2014

Bei der Anschlussfinanzierung eines KfW-Kredits das KfW-Angebot genau prüfen

Während Bauherren durch KfW-Programme beim Erstkredit ihre Kreditkonditionen oftmals senken können oder von der Tilgungsaussetzungsmöglichkeit profitieren können, ist bei Anschlusskrediten über die KfW Vorsicht angebracht. Das von der KfW unterbreitete Angebot ist nicht immer die günstigste Variante für die Prolongation.

Zuschüsse des Bundes entfallen
Beim KfW-Anschlussdarlehen entfällt die Förderung des Bundes, was den Zins für die Prolongation erhöht. Wenn sich die KfW zusätzlich nicht optimal refinanziert, kann der Anschlusskredit deutlich teurer sein als bei einem „normalen“ Kreditinstitut oder Versicherer.

Rechtzeitig neue Angebote einholen
Als Darlehensnehmer sollten Sie sich rechtzeitig vor Auslaufen der Zinsbindung um neue Angebote bei Finanzierungsinstituten bemühen. Die Konditionen für Anschlusskredite liegen aktuell bei ca. 1,75 Prozent bei 5 Jahren Zinsbindung, 2,30 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 2,90 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung. Durch kurz laufende Forward-Darlehen können Darlehensnehmer bereits heute ihre Anschlussfinanzierung, welche zum Beispiel erst Ende 2014 fällig werden, zu einem sehr guten Zinssatz verlängern.
Zinsentwicklung über ein Jahr
Zinsentwicklung letzte 12 Monate
Fangen Sie am besten zwei bis drei Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung an, die Zinsen zu beobachten und holen Sie zwölf bis sechs Monate vor dem Ablauf Ihres Darlehens Vergleichsangebote ein.
Viele Verbraucher verlassen sich immer noch auf das Angebot ihrer Hausbank, denn sie glauben, dass ein Wechsel der Bank bei einem Darlehen kompliziert und teuer ist. Um eine wesentlich günstigere Anschlussfinanzierung zu bekommen, lohnt sich eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzierungsexperten. Er vergleicht die Angebote verschiedener Banken und Versicherungen, wodurch es möglich ist, eine optimale individuelle Lösung für den Verbraucher zu finden. Dabei ist es wichtig, die aktuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, die sich durch Heirat, die Geburt von Kindern oder deren späterem Auszug eventuell verändert haben.

Niedrigzinsen langfristig sichern
In einer Niedrigzinsphase lohnt es sich zu prüfen, ob eine lange Zinsbindung über 15, 20 oder noch mehr Jahre Vorteile bringt. Denn bei solch langfristigen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den niedrigen Zinssatz für die Gesamtlaufzeit festzuschreiben. Wenn das Darlehen zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem weiter fallende Zinsen nicht zu erwarten sind, ist ein Vertrag mit festgeschriebenem Zinssatz von Vorteil. Ein Risiko geht man mit der langen Laufzeit nicht ein, denn ein Immobilienkredit ist grundsätzlich immer zehn Jahre nach der Vollauszahlung kündbar, sofern für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB in Anspruch genommen, muss der Darlehensnehmer nur eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten.

 
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Samstag, 28. Juni 2014

Lange Darlehenslaufzeiten – flexibler als gedacht

Der Abschluss eines Darlehensvertrags für eine Baufinanzierung mit einer Bank oder Versicherung ist für beide Seiten verbindlich. Das heißt nicht nur, dass alle Ratenzahlungen pünktlich überwiesen werden müssen, sondern auch, dass der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Sollte der Kreditgeber doch einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, tut er das in der Regel nicht, ohne vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen.

Vorzeitige Darlehenskündigung kostet Geld
Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Schreckenswort. Da die Bank das vergebene Darlehen langfristig refinanziert hat, darf sie bei vorzeitiger Kündigung laut Rechtsprechung die Differenz zwischen Anlagezins und Kreditzins dem Bauherrn in Rechnung stellen. Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung für Ihr Darlehen ist, können Sie mit dem DSL-Bank-Entschädigungsrechner berechnen. Die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung hängt stark von der Restschuld ab, der verbleibenden Dauer der Sollzinsbindung, den vereinbarten Hypothekenzinsen und dem Sollzinssatz, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld anlegen kann. Alle notwendigen Angaben zur Berechnung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Dieser Entschädigungsrechner dient für eine grobe Orientierung. Um konkrete Beträge für seinen persönlichen Darlehensvertrag zu bekommen, ist eine kostenfreie Anfrage bei der finanzierenden Bank am sinnvollsten.

Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren immer zum Ende eines Quartals kündbarDennoch macht es beim derzeit extrem niedrigen Zinsniveau Sinn, ein Darlehen mit langer Zinsfestschreibung abzuschließen. Wer sich heute einen Zinssatz von 3 Prozent auf 20 Jahre sichert, kann fast nichts falsch machen. Die monatliche Rate ist kalkulierbar und wer circa 3 Prozent tilgt, ist nach 20 Jahren schuldenfrei. Und das, ohne 20 Jahre lang an den Kreditgeber gebunden zu sein. Was viele Baufinanzierer nicht wissen, nach 10 Jahren der Vollauszahlung des Darlehens kann der Kreditvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses außerordentliches Kündigungsrecht ist im BGB § 489 Abs. 1 Nr. 3 vom Gesetzgeber für den Schuldner verankert worden.

 
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Dienstag, 10. Juni 2014

Zinskommentar Mai 2014 - Risiken in der Konjunkturerholung - geringer Preisdruck und zu starker Euro

Der April kam mit einem erhöhten Risiko für Anleger und Investoren. Auch im Mai bleibt die Warnung der EZB erhalten und eine Lockerung der Geldpolitik außen vor. Die OECD riet zu einer Lockerung der Geldpolitik, doch zeigt sich die EZB gegen den Hinweis beratungsresistent und hält weiter am historischen Tiefstand des Leitzins von 0,25 Prozent fest. Laut Mario Draghi sei die EZB aber in Alarmbereitschaft und in der Lage, jederzeit auf eine Notwendigkeit zu reagieren und in die Märkte auch mit unkonventionellen Mitteln einzugreifen. Alle Augen richten sich auf die EZB, die in den kommenden Wochen zu einer Handlung tendieren muss.

Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit
Gegenüber dem US Dollar zeigt sich der Euro stark. Wer in Dollar kalkuliert hat den Vorteil, seine Waren günstiger anbieten zu können als Unternehmen, die im Euroraum ansässig sind und demzufolge in Euro kalkulieren. Doch wird die Abwertung des Euro zum Greenback erwartet, da die amerikanische Wirtschaft sich robust entwickelt und deutlich höhere Renditen auf Anleihen präsentiert. Draghi ist nicht unschuldig am Höhenflug des Euro, da er schon vor einiger Zeit den Ankauf von Staatsanleihen und privaten Anleihen in Aussicht stellte und darauf spekulierte, damit den starken Euro und die schwache Inflation zu bekämpfen. Daraus resultierte eine große Hoffnung auf billiges Geld und ließ Anleger nicht selten unbedacht und unüberlegt handeln. Doch Dragi spricht sich nun gegen seine Aussagen aus, präsentiert sich mit einem kleinen Rückzieher und verärgert die Anleger und Investoren. Die Frage im Raum bleibt präsent, ob den Worten der Notenbanker letztendlich auch Taten folgen werden.

Leichter Preisanstieg, doch keine Entwarnung
Im April war eine Steigerung der Inflationsrate von 0,5 auf 0,8 Prozent ersichtlich. Die Teuerung zog somit auf 1,3 Prozent an, doch ist dies keine Entwarnung auf den Märkten. Experten hatten mit einem steileren Anstieg gerechnet, der bisher aber ausblieb. Das Deflationsrisiko scheint vorerst nicht mehr prägnant, kann aber keinesfalls als gebannt angesehen werden. Man darf auf den Monat Juni gespannt sein, in dem die EZB überarbeitete Preisprojektionen präsentieren wird. Für das Jahr 2014 wird die EZB die Prognose um 1 Prozent abgesenkt und dies zum Anlass für eine geldpolitische Handlung zugrunde gelegt. Tritt dies ein, könnte das die Glaubwürdigkeit der EZB steigern. In den vergangenen Wochen äußerten sich einige Ratsmitglieder öffentlich mit ihrer Meinung und zur Thematik, dass die aktuelle Geldpolitik keine konjunkturelle Erholung bringen kann. Bis 2017 soll die Preisstabilität in Kraft treten, wobei Maßnahmen für eine stärkere Kreditvergabe ebenfalls auf der Agenda stehen.

Weiterhin gute Rahmenbedingungen für Baufinanzierer
Auch wenn von einer Erholung der Konjunktur nicht die Rede sein kann, blicken Anleger gespannt in Richtung der EZB und hoffen, dass den großen Worten im Ernstfall auch große und schnelle Taten folgen werden. Ungeachtet der Frage, was die EZB tatsächlich beschließt, werden auch in den kommenden Monaten die Zinsen am Kapitalmarkt nahe ihrer historischen Tiefstände verharren. Für Immobilienkäufer oder Bauherren mit Kapitalbedarf sind das weiterhin traumhafte Rahmenbedingungen. Ein klassisches Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung liegt im Durchschnitt aktuell rund 2,35 Prozent. Wer die Angebote sorgfältig vergleicht und ausreichend Eigenkapital mitbringt, kann für das Baugeld sogar auf weniger als zwei Prozent kommen.

Zinsentwicklung über ein Jahr
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