Dienstag, 21. Juni 2016

Änderung bei KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Die KfW-Bank nimmt zum 22. Juli 2016 einige Änderungen beim Wohneigentumsprogramm 124 vor. Hier werden die maximale Laufzeit auf 25 Jahre und die maximale tilgungsfreie Zeit auf 3 Jahre reduziert. Alle sonstigen Rahmenbedingungen des Wohneigentumsprogramms 124 bleiben jedoch unverändert bestehen.

Was fördert das Wohneigentumsprogramm
Das Kfw-Programm fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 50.000 Euro pro Bau- oder Kaufobjekt.

Im Einzelnen sind das:
  • bei Bau:
    • Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • bei Kauf:
    • Kaufpreis
    • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
  • bei Schenkung oder Erbschaft:
    • Sanierungs- und Umbaukosten
    • Neubaukosten
    • Auszahlung der Miterben
    • Nebenkosten, beispielsweise für den Notar und die Grundbucheintragung
Wie wird ein KfW-Darlehen beantragtWie die KfW-Förderung genutzt und beantragt werden kann, erfahren Sie hier in dem kurzen Video.



Mehr Informationen zum KfW-Wohneigentumsprogramm finden Sie unter:
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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