Montag, 28. November 2016

Zinskommentar Oktober 2016 - Keine FED-Leitzins Erhöhung - alles bleibt wie gehabt

In den letzten Wochen war die Anspannung an den US-Börsen deutlich spürbar, auch wenn die meisten Experten von einer eher vorsichtigen Handlung der US-Notenbank Chefin ausging. Eine Vertagung der Leitzins-Anhebung war aber durchaus im Gespräch. Doch der Leitzins verändert sich nicht und bleibt aktuell auf dem Level wie bisher. Somit fanden die Marktteilnehmer mit dem Fokus auf die expansive Geldpolitik Gehör, auch wenn die Stagnation eher auf die Inflationsrate und die unsichere Lage am Arbeitsmarkt fokussiert. Schon in der Vergangenheit musste Yellen den Kurs zweimal senken, da die Konjunkturerwartungen nicht eintragen und nur eine nach unten erfolgende Korrektur des Leitzins angemessen schien.

Ein Zinsschritt der FED wird jedoch noch dieses Jahr erwartet
Hingegen berichten amerikanische Medien von einem größeren Wachstum der Wirtschaft, obwohl die Unsicherheit im Hinblick auf den Präsidentschaftswahlkampf eher das Gegenteil vermuten ließe. Dieses Argument ist nun nicht mehr präsent und Yellen äußerte sich weiter, dass der Ankauf von Unternehmensanleihen zum Thema des amerikanischen Marktes werden könnte. Die EZB nutzt diese Maßnahme schon seit Juni und pumpt damit Geld in die Märkte. Was in Europa einfach erscheint, bedarf auf dem amerikanischen Markt allerdings einer Änderung der Gesetzgebung.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Verbraucherpreise in Deutschland steigen rasant
Der September brachte in Deutschland eine Steigerung der Inflationsrate auf 0,7 Prozent mit sich und zeigte sich so mit einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat. Auch im Vergleich zum September des vorigen Jahres lässt sich ein höheres Inflationsniveau erkennen. Die Entwicklung ist zaghaft, wird aber von Experten durchaus als Frucht der expansiven Geldpolitik der EZB gewertet. Im Kreislauf aus geringem Leitzins und günstigen Krediten, der Unterstützung der Wirtschaft und mehr Geld im Umlauf bringt eine Inflationssteigerung mit sich. Der Zielwert der EZB liegt bei erwarteten 2 Prozent.

Bundesanleihen entwickeln sich interessant
Laut Spekulationen von Anfang Oktober plant die EZB den Austritt aus Käufen von Bundesanleihen. Von der EZB selbst wurden die Gerüchte dementiert, doch die Unsicherheit auf dem Markt lässt sich nicht vollständig ausräumen. Wäre dies der Fall, würde der sukzessive Rückzug mit einer Anhebung der Bauzinsen einhergehen und so die aktuell günstigen Möglichkeiten zur Finanzierung von Eigenheimen verteuern und für viele Verbraucher unattraktiv machen.

Baufinanzierungszinsen weiterhin sehr günstig
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen hat sich im September erstmals seit dem Juli wieder in den positiven Bereich entwickelt. Sie datieren derzeit jedoch wieder im negativen Bereich, wodurch niedrige Bauzinsen begünstigt werden. Das hat zur Folge, dass Baufinanzierer nochmals günstigere Zinsen vor finden, die ein erneutes Allzeittief markieren.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation
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Montag, 21. November 2016

Bei Gefälligkeiten - Wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?

Wenn man sich beim Renovieren oder Bauen helfen lässt, dann sollte man darauf achten, dass man sich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar macht. Ein wichtiger Punkt ist, wie viel gezahlt wird. Bei einem „geringes Entgelt" ist nichts einzuwenden. Geht es jedoch über die Hilfsbereitschaft hinaus und es wird beispielsweise regelmäßig mitgeholfen, kann sehr schnell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, was Ärger mit Schwarzarbeit einbringen kann.

Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind
Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?

Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:
  • ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab
  • ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht
  • ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde
  • ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen
Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Welche der folgenden gesetzeswidrigen Dinge haben Sie schon einmal getan?

Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:
  • Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern
  • Gefälligkeiten
  • Nachbarschaftshilfe
  • Selbsthilfe beim Hausbau
Die Voraussetzung dabei ist, es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen". Dazu zählt auch „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird".
Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft. Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende. Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt" ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird" als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.
Bei der sogenannten Selbsthilfe rund um Wohnungsbau kommt es auf die Gegenseitigkeit an. Wenn der Fliesenleger aus der Nachbarschaft oder aus dem Sportverein die Badarbeiten übernimmt, kann sich der Elektriker dafür mit ordentlichen Anschlüssen bedanken. Es darf in diesen Fällen aber kein Geld fließen, damit die Tätigkeit als Selbsthilfe gilt.

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Mittwoch, 9. November 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Start des KfW-Vorteilsrechners

Der neue KfW-Vorteilsrechner steht ab sofort allen Interessierten auf den Produktseiten der Inlandsförderung „Energieeffizient Bauen Kredit 153 (www.kfw.de/153)“ und „Energieeffizient Sanieren Kredit 151/152 (www.kfw.de/151)“ zur Verfügung. In nur drei Schritten kann man seinen persönlichen finanziellen Vorteil einer Kreditförderung aus den KfW-Produkten Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren ermitteln und mit dem Angebot seiner Hausbank vergleichen.



Die Gesamtersparnis für den Interessenten kann in nur drei Schritten ermittelt werden:
  1. Bestimmen der Höhe des gewünschten KfW-Kredits
  2. Angabe der Konditionen der Hausbank
  3. Auswahl des Vorhabens: KfW-Effizienzhaus, Heizungs- oder Lüftungspaket, Einzelmaßnahmen
Um die Bedienung des Rechners noch schneller und einfacher zu machen, sind die Felder des Vorteilsrechners vorbelegt. Der vorbelegte Sollzins der Hausbank ist ein Referenzzinssatz und errechnet sich aus dem Mittelwert von Zinssätzen ausgewählter Banken. Die Aktualisierung des Zinssatzes erfolgt einmal monatlich. Diesen vorbelegten Wert kann man als Interessent durch den Sollzins ersetzen, den man von seiner Hausbank in einem Finanzierungsangebot mitgeteilt wurde.

Den Vorteilsrechner gibt es für Neubauten und für Sanierungen:
KfW-Vorteilsrechner für Neubau starten
KfW-Vorteilsrechner für Sanierung starten
Quelle: KfW-Bank

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Donnerstag, 3. November 2016

Zinskommentar September 2016 - EZB-Chef Draghi ist von aktueller Geldpolitik überzeugt

Im Zusammenhang mit der vergangenen EZB-Sitzung gingen viele Marktakteure davon aus, dass die Geldpolitik in Euroland noch lockerer werden und das Kaufprogramm von Anleihen über den März 2017 hinaus verlängert werden soll. Auch wurde eine Änderung der Anleihekauf-Regularien vermutet. Hingegen aller Vermutungen und Tendenzen zeigte sich Mario Draghi von seiner aktuellen Geldpolitik überzeugt und sieht trotz geringer Inflation von einer Verschärfung der derzeitigen Maßnahmen ab. Die Leitzinsen werden bis zur Beendigung der Anleihekäufe niedrig bleiben und eine Veränderung der Geldpolitik wird nur erfolgen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht und der Markt die Neuorientierung erfordert.

Strukturreformen standen im Mittelpunkt
Die Ankurbelung der Wirtschaft stand im Mittelpunkt der EZB-Sitzung im Dezember. Euroland benötigt Strukturreformen und muss sich von der Unsicherheit durch das Brexit-Votum Großbritanniens lösen. Von den Ökonomen der Notenbank wurde eine leichte Korrektur von Wachstum und Inflation nach unten vorgenommen, nachdem der Brexit als Wunsch Großbritanniens im Raum stand. Damit einhergehend liegen die Prognosen für 2017 und 2018 bei einem Wachstum von 1,6 Prozent, wohingegen man im Juni noch von 1,7 Prozent ausging. Im Juli und August hat sich die Inflation mit einer Zunahme von 0,2 Prozent performt, wodurch die Vorschau für 2017 und 2018 mit einer Inflation von über einem Prozent aufwartet. Die vorherrschende Distanz zur Preisstabilität der EZB ist mit einem Wert unter zwei Prozent nach wie vor enorm.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinserhöhung in den USA geplant?
Auf dem US-amerikanischen Markt ist die Zinserhöhung durch die Fed in aller Munde. Fed-Chefin Janet Yellen äußerte sich bereits Ende August mit Argumenten, die für eine Zinsanhebung in absehbarer Zeit sprechen. Alle Signale deuten darauf hin, dass der amerikanische Markt nicht länger im Niedrigzins-Sektor verkehrt und die geldpolitische Kursrichtung eventuell vor einer Straffung steht. Yellen äußerte sich weiter, dass die Wirtschaftsentwicklung ein maßgebliches Kriterium sei und man abwarten und reagieren werde, wenn sich in der amerikanischen Wirtschaft eine Veränderung aufzeigt.

Bauzinsen immer noch im Seitwärtstrend
Bei den Bauzinsen ist aktuell kaum eine Veränderung erkennbar. Das historisch niedrige Niveau ist immer noch prägnant und eine Grundlage für die trotz höherer Immobilienpreise getroffene Entscheidung für finanzierte Eigenheime. Immobilienkäufer oder Bauherren sollten jedoch wert darauf legen, dass sie ihren Immobilienerwerb mit einer langen Zinsbindung und einer aktuellen Tilgung von zwei bis drei Prozent ausstatten. So kann innerhalb der Darlehenslaufzeit die Restschuld größtenteils abgetragen werden. Denn sonst kann bei einer stärkeren Zinserhöhung die Gefahr bestehen, dass sich der Baufinanzierer seinen aufgenommen Kredit nicht mehr leisten könnte. Die Empfehlungen von Zinsbindung und Tilgung sollten auch aktuelle Anschlussfinanzierer übernehmen.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: seitwärts schwankend
langfristig: leicht steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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