Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind
Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?
Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:
- ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab
- ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht
- ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde
- ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen
Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:
- Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern
- Gefälligkeiten
- Nachbarschaftshilfe
- Selbsthilfe beim Hausbau
Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft. Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende. Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt" ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird" als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.
Bei der sogenannten Selbsthilfe rund um Wohnungsbau kommt es auf die Gegenseitigkeit an. Wenn der Fliesenleger aus der Nachbarschaft oder aus dem Sportverein die Badarbeiten übernimmt, kann sich der Elektriker dafür mit ordentlichen Anschlüssen bedanken. Es darf in diesen Fällen aber kein Geld fließen, damit die Tätigkeit als Selbsthilfe gilt.
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