Freitag, 28. Dezember 2018

Vorsicht Herbstlaub: Regelmäßig räumen und vor Haftungsansprüchen schützen

Durch nasses Laub können Gehwege und Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen werden, denn Unmengen von Laub auf einem Gehweg bergen Gefahren. Deshalb stehen Eigentümer oder Mieter der anliegenden Gebäude in der Pflicht, durch Laubräumung für Sicherheit zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, dann hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung.

Bei Stürzen auf glatten Wegen drohen Schadenersatzforderungen
Im Herbst ist das Laubfegen genauso wichtig wie im Winter das Schneeräumen. Denn Glätte und die daraus resultierende Rutschgefahr können Unfälle herbeiführen, die zu eventuellen Haftungsansprüchen führen können. Wenn jemand durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können finanzielle Belastungen drohen, welche schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen können. Dies kann der Fall sein, wenn eine geschädigte Person Schadenersatz verlangt, beispielsweise für beschädigte Bekleidung oder entstandene Behandlungs- oder Rehakosten. Bei schwereren Verletzungen sich auch Schmerzensgeldansprüche die Folge. Deshalb ist für Hauseigentümer wie auch für Mieter eine private Haftpflichtversicherung „unverzichtbar". Für Mieter deshalb, da die Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag meist übertragen. Die Eigentümer bekommen diese Verkehrssicherungspflicht in der Regel von der jeweiligen Kommune oder Gemeinde übertragen.

kostenträchtigste Naturkatastrophen in Deutschland

Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn jemand ausrutscht, weil das Laub nicht geräumt wurde. Ohne eine Haftpflichtversicherung haftet der Eigentümer oder Mieter mit dem gesamten privaten Vermögen bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Haftpflichtversicherung hat noch einen zweiten Vorteil, der zum tragen kommt, wenn die Versicherung die Schadenersatzzahlung ablehnt. Der Vertragsnehmer kann dann davon ausgehen, dass gegen ihn kein grundsätzlicher Anspruch besteht und er auch nichts aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn die geschädigte Person trotzdem finanzielle Forderungen stellt, wehrt der Haftpflichtversicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen werden kann, ist es für Vermieter immer ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu haben.

In der Regel muss werktags zwischen 7 und 20 Uhr gekehrt oder geräumt werden.
Die Laub-Räumpflichtzeiten richten sich meistens nach den Zeiten für den Winterdienst. Diese liegen in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geht hervor, dass Passanten morgens gegen 7 Uhr noch nicht damit rechnen dürften, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 0368/93). In der Rechtsprechung gibt es zur Intensität der Räumpflicht unterschiedliche Auffassungen. Für einige Gerichte ist eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung entscheidend, während für andere keine Veranlassung bestehe, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden müsse. Für alle Gerichte steht im Grundsatz jedoch fest, dass mit einer wachsenden Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Deshalb ist ein Blick in die Satzungen der Gemeinden/Kommunen zu empfehlen, da hier meist die Zeiten und weiteren Details der Räumpflicht geregelt sind, beispielsweise auch die Frage, ob neben dem Gehweg auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.

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Freitag, 21. Dezember 2018

Zinskommentar Oktober 2018 - EZB bleibt bei ihrem Fahrplan trotz Italiens umstrittenen Haushaltsplänen

Der EU bereitet die aktuelle Finanzpolitik der neuen italienischen Regierung reichlich Kopfschmerzen. Denn Italien ist jetzt bereits mit 2,3 Billionen Euro das am höchsten verschuldete Land innerhalb der Europäischen Union. Nun hat die italienische Regierung vor, die bisherige massive Staatsverschuldung mit dem neuen Haushalt um weitere 27 Milliarden Euro zu erhöhen und geht damit auf Konfrontationskurs mit der EU. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich in ihrer letzten Sitzung vom 25.10.2018 jedoch weder von Italiens Haushaltsplänen noch vom dem leicht abgeschwächten Wirtschaftswachstum in der Eurozone beeinflussen lassen.

EZB lässt sich nicht vom eingeschlagenen Kurs abbringen
Die europäischen Währungshüter bleiben ihren geldpolitischen Fahrplan treu. Die EZB halbierte im Oktober, wie bereits länger angekündigt, die Anleihekäufe und wird diese zum Jahresende voraussichtlich komplett einstellen. Auch mit einem ersten Zinsschritt beim EZB-Leitzins wird weiterhin frühestens Ende 2019 gerechnet. Der Einfluss von Italiens Neuverschuldungsplänen auf die Geldpolitik der EZB ist somit gering. Italien wird auf Druck der EU sicher noch etwas an ihrem Haushaltsentwurf nachbessern und die dennoch letztendlich höhere Neuverschuldung wird nicht zu einem Zerbrechen des Euro-Währungsraums führen. Damit beide Seiten ihr Gesicht wahren können, wird es am wahrscheinlichsten auf einen Kompromiss im Haushaltsstreit hinaus laufen. Und auch wenn dies nicht erreicht werden kann, könnte die EU den Konflikt auch einfach aussitzen und auf einen Bruch der italienischen Regierung spekulieren. Die Halbwertszeiten der italienischen Regierungen lagen in den letzten 70 Jahren im Schnitt bei nur rund 18 Monaten. Die EZB dagegen wird von ihrem geldpolitischen Kurs nicht abweichen, denn dazu müsste die europäische Wirtschaft massiv einbrechen. Dies ist aktuell aber nicht zu erwarten.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Die US-Wirtschaft ist stärker als erwartet gewachsen und in der EU geht es nur langsam vorwärts
Trotz einer guten Konjunktur in der europäische Union und steigender Verbraucherpreise, hat sich die europäische Kerninflationsrate kaum bewegt. Diese liegt um saisonale Preisschwankungen bereinigt, weiterhin unterhalb der von der EZB angestrebten Zwei-Prozent-Marke. Im September 2018 lag diese in Deutschland bei 1,4 Prozent und im Euroraum bei 1,1 Prozent. Dagegen wachsen Wirtschaft und Inflationsrate in den USA derweil stärker als erwartet. Damit erhöht sich die Gefahr, dass die US-Konjunktur heiß laufen könnte und deshalb versucht die Fed durch konsequente Zinsschritte nach oben dies zu verhindern. Im September 2018 hat die Fed den US-Leitzins auf die Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent angehoben und für die nächste Sitzung im Dezember 2018 wird mit einem erneuten Zinsschritt gerechnet. Um einer Überhitzung der US-Wirtschaft vorzubeugen, könnte laut Fed-Chef Jerome Powell im kommenden Jahr sogar eine Erhöhung des Zinsniveaus über 3 Prozent hinaus notwendig werden.

Baufinanzierungszinsen haben höchstes Niveau seit Mai 2018 erreicht
Nachdem die Bauzinsen in den vergangenen Monaten leicht gesunken waren, gab es seit Ende September einen kurzen Aufwärtstrend. Die Zinsen der 10-jährigen Bundesanleihe waren Anfang Oktober noch bei einem Stand von 0,57 Prozent und sind in den letzten Tagen wieder auf 0,40 Prozent gefallen, mit weiter sinkender Tendenz. Von daher kann man damit rechnen, dass die Bauzinsen kurzfristig wieder leicht sinken werden. Aus mittelfristiger Sicht ist weiterhin eher mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen und erst beim langfristigen Ausblick ist mit einem merklichen Anstieg zu rechnen.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation der letzten fünf Jahre

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Montag, 26. November 2018

Kredit- und Konditionenanfragen: Mit schufaneutraler Anfrage die Bonität erhalten

Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich zuerst einer Bonitätsprüfung unterziehen. Aber was ist, wenn man sich lediglich über die Konditionen einer Kreditaufnahme informieren möchte? In diesem Fall eine Kreditanfrage zu starten, kann schnell zum Verhängnis werden. Denn bei jeder Kreditanfrage werden die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert, außerdem wird bei der Schufa eine Anfrage nach der Kreditwürdigkeit gestellt. Leider kann eine solche Anfrage zur Folge haben, dass sich die Bonität des Antragstellers verschlechtert und ihm ein Kredit verweigert wird. Derart negativen Weichenstellungen kann man jedoch direkt entgegenwirken, indem man eine schufaneutrale Kreditanfrage stellt.

Was ist eine schufaneutrale Kreditanfrage?
Eine schufaneutrale Kreditanfrage ist nichts anderes als eine Konditionenanfrage. Dabei erkundet sich eine Person bei einer Bank über die Konditionen bei einer Kreditaufnahme. Diese Anfrage ist unverbindlich und bedarf deshalb keiner Schufa-Auskunft. Es ist besonders wichtig, dass die Konditionenanfrage schufaneutral bleibt, damit der Score des Antragstellers dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Score ist ein Indiz, dass es Banken ermöglicht, den Kunden nach seiner Bonität zu bewerten. Ein niedriger Schufa-Score kann zu Problemen bei der Kreditaufnahme oder bei der Wohnungssuche führen. Obwohl auch bei einer einfachen Konditionenanfrage ein Eintrag bei der Schufa erfolgt, ist diese nur für Sie einsehbar und hat somit keine Auswirkungen auf Ihre Bonität und Ihren Schufa-Score.

Bonitätsfaktoren

Was passiert bei einer Kreditanfrage?
Egal wie groß oder klein der Kredit ist - bei jeder Kreditanfrage müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, um Ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Dazu gehören Gehaltsnachweise und Beleihungsunterlagen, sofern diese vorhanden sind. Ihre Daten werden zehn Tage lang in einer Datenbank gespeichert, auf die sämtliche Banken Zugriff haben. Außerdem holt die Bank auch bei der Schufa Informationen über Ihre Bonität ein.

Vorteile einer schufaneutralen Kreditanfrage
Wenn Sie erst einmal stöbern möchten, bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Kredit aufzunehmen, sollten Sie sich auf jeden Fall für eine Konditionenanfrage entscheiden, denn diese erfolgt schufaneutral, unverbindlich und anonym. So können Sie sich einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen und sich das Kreditangebot aussuchen, das am besten zu Ihnen passt.

So gelangen Sie problemlos zu einem Kredit
Fangen Sie am besten damit an, verschiedene Kreditangebote auf einem Online-Portal zu vergleichen. Stellen Sie eine Konditionenanfrage, indem Sie die Kreditsumme und die gewünschte Laufzeit eingeben, prüfen Sie die Konditionen einzelner Anbieter und starten Sie dann Ihre Kreditanfrage. Wenn Ihre Bonität zu wünschen übrig lässt, kann es von Vorteil sein, sich die Kreditangebote von Privatanbietern anzusehen. Zwar muss bei Privatkrediten mit höheren Zinssätzen gerechnet werden, im Gegenzug kann in der Regel sogar bei einer geringen Kreditwürdigkeit ein Kredit über private Kreditvermittler aufgenommen werden.

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Dienstag, 30. Oktober 2018

Die Immobilienfinanzierung vor steigenden Zinsen absichern

Die Baufinanzierungszinsen sind derzeit noch im Keller. Allerdings werden diese auch irgend wann wieder steigen. Deshalb sollten sich Immobilienfinanzierer in jedem Fall darauf vorbereiten. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) möchte die Anleihekäufe zum Ende des Jahres 2018 einstellen und könnte damit auch das Ende der niedrigen Zinsen in Europa einleiten.

Um sich abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten
Wer als Immobilienerwerber in den nächsten Jahren für die Anschlussfinanzierung einen neuen Zins mit seinem Finanzierungsinstitut vereinbaren muss, sollte sich deshalb gegen zukünftig steigende Zinsen absichern.

Entwicklung der Bauzinsen von 2006 bis 2018

Drei Möglichkeiten zur Absicherung der derzeitigen niedrigen Zinsen:
  • Bausparvertrag: Mit einem Bausparvertrag hat man die Möglichkeit, sich einen Anspruch auf ein Darlehen zu festgelegten Zinskonditionen zu sichern. Als Voraussetzungen für die Darlehensvergabe ist die Zuteilungszeit und eine Mindestbesparung von 40 oder 50 Prozent zu nennen, weshalb man über einen längeren Zeitraum einen festgelegten Sparbeitrag einzahlen muss. Als Zeitfenster müssen Verbraucher hier aber mindestens zehn Jahre einkalkulieren, bevor das Baudarlehen ausgezahlt werden kann. Die Abschlusskosten liegen durchschnittlich bei einem Prozent der Bausparsumme.
  • Forwarddarlehen: Mit einem Forward-Darlehen wird einen Vertrag für die Anschlussfinanzierung abgeschlossen, bevor die Zinsbindung des bestehenden Darlehens abläuft. Ein Forward-Darlehen kann bis zu fünf Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Als Kunde profitiert davon, wenn die Zinsen in diesem Zeitraum steigen und der Zinssatz für das neue Darlehen bei Vertragsabschluss auf einem niedrigem Niveau festgesetzt wurde. Allerdings wird für diese Sicherheit von den Finanzierungsbanken einen Aufschlag erhoben. Dies richtet sich nach der verbleibenden Restlaufzeit des bestehenden Darlehens. Deshalb sind Forwarddarlehen oft ein wenig teurer als ein sofort ausgezahltes Darlehen. Deshalb bergen sie ein kleines Risiko: Wenn die Zinsen nämlich niedrig bleiben, hat man als Kunde unter Umständen draufgezahlt.
  • Tilgungserhöhung: Mit einem finanziellen Spielraum, kann man auch seine Tilgung erhöhen und es sollten die jährlichen Sondertilgungsrechte voll ausgeschöpft werden. Wer nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist die Hälfte der Gesamtschuld abbezahlt hat, sollte bei der Zinsverlängerung die bisherige Rate weiter zahlen. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen steigt dann der Tilgungssatz und die Rückzahlungszeit, sowie die Zinslast verringern sich. Wer allerdings die Raten verkleinert um beispielsweise Geld zu sparen, der braucht für die Tilgung länger und zahlt in der Gesamtsumme einen höheren Zinsbetrag zurück.
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Die Forward-Darlehen-Strategie 

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Mittwoch, 24. Oktober 2018

Zinskommentar September 2018 - Straffung der Geldpolitik bei EZB und Fed setzt sich fort

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrer Sitzung vom 13. September 2018 keine Änderung des zinspolitischen Fahrplans vorgenommen. EZB-Chef Mario Draghi bekräftigte wie erwartet seine Absicht, zum Jahreswechsel den Kauf von Staatsanleihen einzustellen. Im ersten Schritt reduziert die EZB ab Oktober 2018 das Nettoankaufvolumen bereits um die Hälfte, auf monatlich 15 Milliarden Euro. Weiterhin deutet einiges darauf hin, dass nach dem Ende des Anleihekaufprogramms auch der negative Einlagezins für Banken zurückgenommen wird. Als nächster Schritt könnte dann im Anschluss voraussichtlich ein erster Zinsschritt in den Fokus der Währungshüter rücken. Dies wird aus heutiger Sicht jedoch frühestens Ende 2019 der Fall sein.

EZB bereitet straffere Geldpolitik trotz einer stagnierenden Kerninflation vor
Trotz einer guten Konjunktur und steigender Beschäftigungsraten ist Entwicklung der Kerninflationsrate sowohl im Euroraum als auch in Deutschland leicht rückläufig. Dennoch bleibt die Inflationsprognose der EZB unverändert und Mario Draghi geht für das Jahr 2019 von einer Teuerung von 1,7 Prozent aus. Auch die wirtschaftliche Erholung werde weiter voranschreiten und die Risiken sind derzeit ausgewogen. Es wurde betont, dass der Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik äußerst behutsam erfolgt. Deshalb wird die EZB auch nach Ende der Nettoanleihekäufe auslaufende Anleihen so lange wie nötig weiter reinvestieren.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Auch die Fed lässt sich nicht vom Kurs abbringen und nimmt die dritte Zinserhöhung vor
Fed-Präsident Jerome Powell bleibt ungeachtet der Kritik Donald Trumps an den Zinserhöhungen auf dem bereits eingeschlagenen Kurs. Die amerikanische Notenbank Fed hat wie erwartet auf ihrer Sitzung am 26. September 2018 den Leitzins um weitere 0,25 Prozent und damit auf eine Spanne von 2,0 bis 2,25 Prozent erhöht. Die Währungshüter kamen zu dem Schluss, dass ein erneuter Zinsschritt notwendig ist, um einer Überhitzung der Wirtschaft vorzubeugen. Hintergrund ist, dass die Inflationsrate in den USA anders als in Europa stabil bei 2 Prozent liegt und die Wirtschaftsentwicklung trotz Unsicherheiten aufgrund der Handelspolitik von Donald Trumps weiterhin stabil ist. Auch die jüngsten Arbeitsmarktdaten bestätigen die gute Konjunktur und die Gehälter sind beispielsweise im August mit 2,9 Prozent so stark wie seit über neun Jahren nicht mehr gestiegen.

Die Schwellenländer sind durch Schulden und schwache Währungen in der Krise
Die wachsende Inflation und zunehmende Verschuldung in Schwellenländern gilt aktuell als ein wirtschaftlicher Unsicherheitsfaktor. Die jüngsten Krisen in der Türkei oder in Argentinien sind nur zwei der unmittelbar sichtbaren Symptome. Betrachtet man diese Staaten einzeln, sind sie zu kleine Volkswirtschaften, um der Weltwirtschaft gefährlich zu werden. Jedoch könnte es dann problematisch werden, wenn weitere Schwellenländer durch einen Dominoeffekt mitgerissen werden. Dieses Szenario ist aktuell jedoch eher unwahrscheinlich. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang China, da man von der chinesischen Regierung weiterhin eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik erwarten kann.

Als Unsicherheitsfaktor bleibt in China die private als auch die öffentliche Verschuldung, die seit einigen Jahren nur die Richtung nach oben kennt. Bei stabilen globalen Handelsbeziehungen und einem damit einhergehenden Wachstum stellt diese Verschuldung zwar kein Problem dar, doch der Handelsstreit mit den USA birgt einige Gefahren. Denn wenn die von US-Präsident Donald Trump verhängten Schutzzölle ihre Wirkung entfalten, könnte das der chinesischen Wirtschaft einen herben Dämpfer bereiten. Ein typischer Reflex darauf wäre, mit erhöhten Investitionen auf Pump gegenzusteuern. Das würde jedoch den Fokus ausländischer Investoren auf die chinesische Verschuldung richten. Allerdings kann durch die so unberechenbare Politik von Donald Trump, der Handelsstreit in einer Woche auch schon wieder Geschichte sein.

Baufinanzierungszinsen weiterhin niedrig, die steigen aber Bundesanleihen leicht an
Die Baufinanzierungszinsen sinken zwar derzeit leicht, jedoch befinden sich die Bundesanleihen dagegen in einem leichtem Aufwind. Ihre Rendite liegt derzeit bei 0,46 Prozent (Stand: 21.06.2018). Das niedrige Niveau der Baufinanzierungszinsen und der minimale Aufwärtstrend der Bundesanleihen lassen allerdings erwarten, dass in den nächsten Tagen mit leicht steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen ist. Mittelfristig ist der Trend einer Seitwärtsbewegung jedoch intakt und deshalb ist auch erst langfristig mit merklich steigenden Baufinanzierungszinsen zu rechnen.

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kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Sonntag, 21. Oktober 2018

Startschuss für das KfW-Förderprogramm Baukindergeld 424 ist gefallen

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, also insgesamt 12.000 Euro. Bei zwei Kindern sind es 24.000 Euro. Die Förderung wird jährlich in Teilbeträgen überwiesen. Sie gilt rückwirkend für Immobilienkäufe und Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt bzw. genehmigt wurden. Das Gute daran: Sie müssen das Baukindergeld nicht zurückbezahlen. Lassen Sie sich deshalb die staatliche Finanzspritze für Ihr Eigenheim nicht entgehen!

Was sind die wesentlichen Punkte der Baukindergeld-Förderung?
Die Baukindergeld-Förderung dient der finanziellen Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Durch die Berücksichtigung bei der Gesamtfinanzierung senkt das Baukindergeld die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht oder erleichtert dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Ansprüche an eine Finanzierung

Wer kann Anträge stellen?
Jede natürliche Person, 
  • die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?
Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

EinzugsdatumAntrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt "Identifizierung"). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus den Förderprodukten: 
  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA) oder
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (159/455).
Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums sein.

Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Dienstag, 16. Oktober 2018

Zinskommentar August 2018 - Deutscher Wirtschaftsboom und die Auswirkungen auf die Bauzinsen

Laut dem aktuellem Ifo-Index vom August können sich die deutschen Unternehmer über ein besonders gutes Geschäftsklima freuen. Für die deutsche Wirtschaft gilt der Index als einer der besten Indikatoren für die aktuelle Stimmungslage. Die Entspannung im Handelsstreit zwischen der EU und den USA sorgte unter anderem für den überraschend kräftigen Anstieg des Index. Aber auch die weiterhin gute Konjunktur ist ein weiterer positiver Indikator, denn das deutsche Bruttoinlandsprodukt wächst im zweiten Quartal 2018 stärker als erwartet. Hier ist vor allem eine erhöhte Binnennachfrage als Wachstumstreiber auszumachen.

Auch die EZB sieht den Euroraum weiter auf Wachstumskurs
Die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Euroraum verläuft auch weiterhin positiv. Laut dem Protokoll der letzten EZB-Sitzung sind die Ratsmitglieder zuversichtlich, dass das Wachstum anhalten werde und die Unsicherheiten gingen langfristig zurück. Die Kerninflation ging im Euroraum von 1,2 auf 1,3 Prozent leicht nach oben. Die daraus resultierende Frage ist, ob sich damit der Druck auf Mario Draghi erhöht, zeitnah an der Zinsschraube zu drehen? Da die Kerninflation im Euro-Währungsraum allerdings weiterhin unter dem von der EZB angepeilten Inflationsziel von knapp zwei Prozent liegt und in Deutschland sie im Juli sogar mit 1,3 Prozent leicht gesunken ist, wird es keine zeitnahen Zinserhöhungen geben. Vielmehr dürfte Mario Draghi das als eine Bestätigung für seinen aktuellen Kurs werten: Die Anleihekäufe werden ab Oktober 2018 auf 15 Milliarden Euro je Monat reduziert und zum Ende des Jahres ganz eingestellt. Somit bleibt es erst einmal dabei, dass eine erste Zinserhöhung frühestens Ende 2019 zu erwarten ist.

Zinsentwicklung über die zwei letzten Jahre

Weiterhin kaum Fortschritte bei Handelsgesprächen zwischen USA und China
Vor den letzten Verhandlungen am 21. und 22. August 2018 hatten die USA und China jeweils mit neuen Strafzöllen aufgerüstet. Es sind Güter im Wert von 16 Milliarden Dollar davon betroffen. Beide Seiten gingen deshalb angespannt in die Gespräche und erwiesen sich am Ende als wenig produktiv. Die chinesische Delegation forderte unter anderem einen vereinfachten Marktzugang für Lebensmittel. Die amerikanische Seite reagierte mit Kritik an Überkapazitäten der chinesischen Industrie und beklagte den Diebstahl geistigen Eigentums. Somit ist vorerst nicht mit einer Beilegung des Konfliktes zu rechnen, sondern eher eine weitere Eskalation wahrscheinlich. Verschiedene chinesische Unternehmen rüsten sich deshalb bereits für Preissteigerungen und wirtschaftlich turbulente Zeiten. Die heutigen Handelsbeziehungen sind nicht ausschließlich bilateral, sondern global miteinander verflochten. Deshalb wären von einem fortschreitenden Handelskrieg zwischen der USA und China auch europäische Unternehmen betroffen. Dies hat auch die EZB ihrer letzten Sitzung thematisiert und auf die Gefahr einer Eskalation des China-USA-Konfliktes und deren Folgen hingewiesen. Allerdings wird der positive wirtschaftliche Ausblick für den Euroraum davon noch nicht überschattet.

US-Präsident Donald Trump versucht sich in die Geldpolitik der Fed einzumischen
Die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat seit ihrer Gründung im Jahre 1913 die Geldpolitik der Vereinigten Staaten unbeeinflusst von der Exekutive gestaltet. Denn nur eine unabhängige Zentralbank bekommt das nötige Vertrauen bei Investoren, sorgt für eine stabile Währung und ist essentiell für jede gesunde Volkswirtschaft. In den USA war es bisher ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Zinspolitik der Notenbank durch die Präsidenten nicht infrage gestellt wurden. Donald Trump geht auch hier andere Wege in dem er das Vorgehen der Fed kritisiert und bricht damit auch dieses Tabu. Allerdings zeigt sich der Federal-Reserve-Chef Jerome Powell bisher äußerlich unbeeindruckt von Trumps Aussagen. Denn auf dem jährlichen Symposium der Notenbank in Jackson Hole am 24. August 2018 hat er die bisherige Strategie der Fed bekräftigt und wie geplant im September 2018 die nächste Zinserhöhung durchzuführen. Auch an der vierten Zinserhöhung in diesem Jahr werde er festzuhalten.

Rendite der Bundesanleihen steigt leicht und sorgen für leichte Erhöhung der Baufinanzierungszinsen
Die guten Konjunkturdaten aus Deutschland und die Beilegung des Handelsstreits zwischen den USA und Mexiko sorgen dafür, dass die Bundesanleihen zum jetzigen Zeitpunkt weniger gefragt sind. Die Renditen steigen daher nur leicht und kurz- bis mittelfristig dürften keine großen Kursausschläge zu erwarten sein. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen ist mit rund 0,40 Prozent nach wie vor weit entfernt von ihrem Jahreshoch im Februar 2018 mit 0,76 Prozent.
Für die deutschen Baufinanzierer sind dies gute Nachrichten, denn die Konditionen der Pfandbriefe, mit denen Banken langfristige Darlehen wie Immobilienkredite refinanzieren, orientieren sind an den Staatsanleihen. Die Kosten durch steigende Pfandbriefzinsen werden von den Kreditinstituten in Form höherer Baufinanzierungszinsen an die Kunden weitergegeben. Da die Rendite der Bundesanleihen voraussichtlich nur sehr langsam steigt, wird es auch bei den Baufinanzierungszinsen keinen schnellen oder sprunghaften Anstieg geben.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Freitag, 12. Oktober 2018

Baukindergeld - Das sollte man darüber wissen

Auch wenn die Bundesregierung es erst noch formal beschließen muss: Das Baukindergeld ist bereits in aller Munde. In diesem Artikel sind für Sie wichtige Fakten zu der geplanten Förderung zusammengestellt. So können Sie im Vorfeld Fragen klären und sich auf die Beantragung vorbereiten, die voraussichtlich ab Herbst 2018 möglich sein wird.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Noch geht nichts: Das Kindergeld wurde noch nicht formal beschlossen und kann daher noch nicht beantragt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es nach der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passiert. Ist das der Fall, kann es voraussichtlich ab Herbst 2018 über die KfW-Bank beantragt werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung und die Auszahlungsmodalitäten sind noch nicht final geregelt. Fest steht aber: Menschen, die jetzt schon bauen oder kaufen, sind nicht im Nachteil: Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor der Antragsstellung erworben wurde – maßgebend ist, dass die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag nicht vor dem 1. Januar 2018 erteilt beziehungsweise geschlossen wurde.

Welche Unterstützung für Immobilienerwerber durch Politik wird gewünscht

Wer kann die Zulage beantragen?
Das Baukindergeld soll Familien den Eigenheimerwerb erleichtern. Zumindest ein Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Anspruch auf Kindergeld hat, muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Zudem darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden (75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind). Maßgebend ist das Einkommen der vorherigen beiden Kalenderjahre. Dabei wird aber etwa nicht das Bruttogehalt hinzugezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften können zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Für jedes förderberechtigte Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern bekommt demnach bis zu 24.000 Euro, eine mit drei förderfähigen Kindern bis zu 36.000 Euro. Diesen Betrag werden Familien aber nicht auf einmal erhalten. In der Diskussion ist eine monatliche oder jährliche Auszahlung.

Für welche Bauvorhaben wird das Baukindergeld gewährt?
Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Der Gebäudetyp ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wohneigentum, das ein Partner in die Ehe mit einbringt oder eingebracht hat, bleibt unberücksichtigt. Das heißt: Wenn etwa die Ehefrau noch vor der Hochzeit eine Wohnung erworben hat und später mit Mann und Kind(ern) den Bau oder Kauf einer anderen Immobilie plant, dann kann prinzipiell Baukindergeld beantragt werden. Es handelt sich nämlich um den ersten gemeinsamen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?
Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte voraussichtlich ab September 2018 stellen.

Was ist, wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt?
Wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt, ist keine Förderung im Zuge des Baukindergelds möglich.

Wie lange kann das Baukindergeld beantragt werden?
Das Baukindergeld kann voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Abgewickelt wird die Baukindergeldförderung über die staatliche KfW-Bank und wie es bei anderen Förderprogrammen üblich ist, wird der Antrag vermutlich über die Finanzierungsbank gestellt werden. Die KfW-Bank hat zumindest für das Baukindergeld bereits eine Informationsseite auf seiner Internetseite eingerichtet und weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Anträge gestellt werden können.

Für wen lohnt die Maßnahme?
Das Baukindergeld lohnt sich prinzipiell für alle Familien. Wo die Belastungen – etwa in Bezug auf die Immobilienpreise – geringer sind, profitieren Förderberechtigte prozentuell stärker. Unabhängig davon sollte das Baukindergeld nicht den Ausschlag geben, ob eine Immobilie finanziert wird oder nicht.

Wie lässt sich die Zulage in die Finanzierung einbinden?
Da das Baukindergeld nicht als Ganzes, sondern voraussichtlich monatlich oder jährlich ausbezahlt wird, zählt es nicht als Eigenkapital. Es könnte sich jedoch anbieten, das Baukindergeld in die Sondertilgung zu stecken. So ist man schneller schuldenfrei und verringern die Zinskosten. Das Baukindergeld könnte aber auch bei der Kalkulation der monatlichen Rate einfließen.

Können darüber hinaus weitere staatliche Förderungen berücksichtigt werden?
Ja. Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Prinzip auch die Fördermittel der KfW sowie gegebenenfalls die der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Nutzen sie die Erfahrung eines erfahrenden Baufinanzierungsberaters, um Hinweise auf die vielfältigen Möglichkeiten zu erhalten und die Einbindung in die Finanzierung zu besprechen.

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Sonntag, 30. September 2018

Für die Deutschen ist der Traum vom eigenen Zuhause nach wie vor groß

Die neueste "Wohntraumstudie" von Interhyp hat 2.100 repräsentativ ausgewählte Personen zu ihrer aktuellen Wohnsituation sowie ihren Wünschen und Bedürfnissen rund ums Wohnen befragt. Hier sind wichtige Erkenntnisse für Sie zusammengestellt. Die Ergebnisse zeigen: Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist nach wie vor groß - und bei den Vorstellungen zum künftigen Eigenheim zeigen sich die meisten Befragten durchaus kompromissbereit.

Das schöne Zuhause: Wunsch und Wirklichkeit
Ein schönes Zuhause steht für die Deutschen ganz weit oben auf der Wunschliste: 97 Prozent der Befragten halten dies für wichtig oder sehr wichtig in ihrem Leben. Nur die Gesundheit hat eine noch größere Bedeutung. Fast alle Studienteilnehmer legen Wert auf ein behagliches Wohngefühl in guter Lage, idealerweise mit Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe und einem schönen Blick ins Freie. Sechs von zehn Befragten würden gerne in einem frei stehenden Einfamilienhaus leben, weitere 18 Prozent bevorzugen ein Reihen- oder Doppelhaus. Nur 17 Prozent streben nach einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Während fast zwei Drittel der Befragten in einer Wohnung leben, hat es nur jeder Vierte zu einem frei stehenden Einfamilienhaus gebracht. Diese Diskrepanz lässt indes den meisten keine grauen Haare wachsen: Gut 80 Prozent der Bundesbürger sind insgesamt zufrieden mit ihrer Wohnsituation. Darüber zeigt sich ein großer Teil der Befragten bereit, bei der Umsetzung des Traums von den eigenen vier Wänden Kompromisse einzugehen. 60 Prozent würden Abstriche bei Wohnfläche, Wertigkeit der Ausstattung, Bauweise und Raumaufteilung machen, damit die Immobilie finanzierbar wird.

Nutzwert ist wichtiger als Luxus
Wenn es um die Ausstattung des Eigenheims geht, sind die Bundesbürger eher dem Nutzwert als dem Luxus zugeneigt. Jeweils mehr als zwei Drittel wünschen sich Balkon, Garten und Einbauküche. Mit 57 Prozent Zustimmung liegt die Fußbodenheizung ebenfalls weit vorn in der Rangfolge der gewünschten Ausstattung. Weniger als ein Viertel legt hingegen Wert auf luxuriöse Ausstattungsmerkmale wie Pool oder Sauna. Einen hohen Stellenwert genießt auch das Energiesparen: Sechs von zehn Umfrageteilnehmer würden ein Niedrigenergiehaus bevorzugen, fast die Hälfte befürwortet eine Solaranlage. Hier zeigt sich viel Nachholbedarf, denn aktuell wohnt nur einer von fünf Befragten in einem Niedrigenergiehaus und nicht einmal jeder Zehnte ist Besitzer einer Solaranlage.

Worin sehen private Bauherren wichtige Kriterien beim Hausneubau

Der Weg in die eigenen vier Wände: Viele Bedenken, wenig Reue
76 Prozent der Deutschen träumen vom eigenen Zuhause, doch viele scheuen davor zurück, ihren Wunsch wahr werden zu lassen. Mehr als 80 Prozent befürchten eine hohe finanzielle Belastung durch den Baukredit, gut 70 Prozent haben Angst vor hohen Nebenkosten und nicht eingehaltenen Preisvereinbarungen. In der Realität sind solche Bedenken jedoch weitgehend unbegründet. Von denen, die ein Eigenheim erworben haben, klagen nur 30 Prozent über hohe Kreditkosten. Nicht einmal jeder Sechste hat die Erfahrung gemacht, dass beim Immobilienkauf oder Neubau Preisvereinbarungen nicht eingehalten worden sind. Entsprechend zufrieden sind die Eigenheimbesitzer unterm Strich mit ihrer Entscheidung: Stolze 91 Prozent sind sicher, die richtige Wahl getroffen zu haben.

Welche Schlüsse können unschlüssige Bauherren oder Immobilienkäufer daraus ziehen?
Klare Fakten sind das beste Mittel gegen diffuse Ängste: Mit einem fundierten Finanzierungskonzept kann man planen, welche konkreten Kosten auf einen zukommen, wie der Finanzierungsaufwand in ihre persönliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung integrieren wird und wann das Eigenheim voraussichtlich schuldenfrei ist. Sollte sich zeigen, dass die finanziellen Möglichkeiten für die Traumimmobilie nicht ausreichen, dann zeigt die Studie, dass viele Kaufinteressenten kompromissbereit sind. Loten Sie im Bedarfsfall zusammen mit einem kompetenten Finanzierungsberater aus, an welchen Stellen Kostensenkungen realisiert werden können – auf diese Weise kann ein solider Weg in die eigenen vier Wände gefunden werden. Insbesondere bei Neubauvorhaben können zum Energiesparen und zum Einsatz regenerativer Energieträger die Fördermittel der KfW in Betracht gezogen werden und nach Möglichkeit in die Gesamtfinanzierung mit einbaut werden.

Wer mehr über die Interhyp-Wohntraumstudie wissen möchte, kann hier auf der interaktiven Seite weiterlesen : https://wohntraumstudie.interhyp.de/

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Freitag, 31. August 2018

Zinskommentar Juli 2018 - Was bedeuten die Handelsstreitigkeiten für den Zinsmarkt

In Deutschland ist im letzten Monat die Inflationsrate zwar nur minimal von 2,2 auf 2,1 Prozent zurückgegangen, jedoch verzeichnete die Kerninflation allerdings einen stärkeren Rückgang. Die Kerninflationsrate, welche die temporären Preisveränderungen außer Acht lässt und daher als Grundlage für geldpolitische Entscheidungen dient, fällt in Deutschland von 1,7 Prozent im Mai auf 1,5 Prozent im Juni. Und auch für den Euroraum ist die Kerninflation mit 1,2 Prozent noch deutlich von der Zwei-Prozent-Ziel-Marke der EZB entfernt.

Inflation schwächelt, EU-Wachstumsprognose gesenkt – rückt die Zinswende in weitere Ferne?Die EU-Kommission hat vor kurzem die Wachstumsprognose für den Euroraum als Ganzes und auch für Deutschland im Speziellen nach unten korrigiert. Hintergrund für diese Aussagen sind die Sorgen, dass der amerikanische Protektionismus den Handel und die Investitionen behindern und somit das Wirtschaftswachstum bremsen könnte. Allerdings sorgte die Unberechenbarkeit von Donald Trump für ein aufatmen, den vor dem Treffen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bezeichnete er Zölle als großartig und der schwelende Handelsstreit ist nun erst einmal vom Tisch. Die EU und die USA wollen sogar zukünftig Zölle auf einige Produkte ganz abschaffen und insgesamt Handelshemmnisse abbauen.

Wenn der unberechenbare Donald Trump nicht doch wieder zurückrudert, dürfte sich die Stimmung konjunkturell dadurch wieder bessern und die weiterhin niedrige Inflationsrate nimmt den Druck von der EZB an der Zinsschraube zu drehen. Aus dem letzten Lagebericht der EU-Kommission sind die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum im Euroraum zwar nach wie vor gegeben ist, allerdings kann es durch aus denkbar sein, dass der im November 2019 scheidende EZB-Präsident Mario Draghi als letzte Amtshandlung die erste Zinserhöhung seiner Amtszeit durchführen könnte. Aus heutiger Sicht ist aber eher wahrscheinlicher, dass der Leitzins auch bis Ende 2019 auf seinem Rekordtief von 0,0 Prozent bleibt.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Das abrupte Ende eines zuvor hochgepuschten Handelskrieges
Die abrupte Wende im angezettelten Handelskrieges des amerikanischen Präsidenten Donald Trump überraschte scheinbar auch die EU. Noch vor dem Treffen mit Trump dämpfte Juncker die Erwartungen über schnelle Ergebnisse oder Vereinbarungen, denn die EU war nach neuen Handelspartnern vorher erfolgreich in Fernost zu Gesprächen unterwegs. Denn Anfang des Monats hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström die langjährigen Verhandlungen über eine Freihandelszone zwischen Japan und der Europäischen Union zu einem erfolgreichen Ende gebracht. Gemeinsam mit dem japanischen Außenminister, Fumio Kishida, erzielte sie bei einem Treffen in Brüssel eine politische Einigung zum sogenannten „Japan-EU Free Trade Agreement“, kurz JEFTA genannt.

Auch China zeigte bereits Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit der EU. Allerdings war es weniger das Verhalten der EU, das Donald Trump zu einem Umdenken bewegte, sondern vielmehr der wachsende innenpolitische Druck auf den amerikanischen Präsidenten. Denn bereits seit Wochen regte sich Widerstand bei amerikanischen Bauern und einflussreiche republikanische Senatoren kritisierten Trumps handelspolitische Alleingänge. Und dann gaben auch noch die amerikanischen Autohersteller wegen der mittlerweile entstanden Zollbelastungen auf Rohstoffe Gewinnwarnungen heraus und die Aktienkurse gaben nach.

Die amerikanische Notenbank Fed bleibt weiter auf ihrem Kurs
Noch im Vormonat waren sich die Märkte uneins darüber, ob es drei oder vier Zinsschritte der Fed im Jahr 2018 geben wird. Nun ist auch dieses Rätsel gelöst, denn im halbjährlichen Bericht, den Fed-Präsident Jerome Powell dem Kongress vorlegte, stellte die amerikanische Notenbank noch zwei weitere Zinserhöhungen in Aussicht. Die Fed hat 2018 bereits zwei Zinsschritte durchgeführt und erhöhte den Leitzins auf die aktuelle Spanne von 1,75 bis 2,0 Prozent. Die amerikanische Notenbank behält damit ihren Kurs einer strafferen Geldpolitik bei, und dies trotz der vorübergehenden Ungewissheiten durch den von Donald Trump angezettelten Handelskonflikt. Für die nächste Fed-Sitzung am 31. Juli 2018 und 1. August 2018 wird jedoch vorerst mit keiner geldpolitischen Entscheidung gerechnet.

Die Baufinanzierungszinsen bleiben weiter konstant und werden am wahrscheinlichsten in einer Seitwärtsbewegung bleiben
Die Bauzinsen werden derzeit durch die Inflation vor einem möglichen Anstieg gedämpft. Das Risiko steigender Zinsen ist aber trotzdem weiterhin erheblich höher als die Chance auf signifikant fallende Zinsen. In den nächsten Wochen kann daher eher mit einer Seitwärtsbewegung gerechnet werden. Dies kann man auch aus der Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen ableiten, die mit 0,34 Prozent weit entfernt von ihrem Hochstand vom Jahresbeginn 2018 von 0,76 Prozent ist.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Freitag, 20. Juli 2018

Wegerecht sollte richtig absichert werden

Wenn man auf einem Grundstück bauen möchte, zu dem es keinen direkten Zugang zur Straße gibt, sollte mit dem Eigentümer des vorderen Grundstückes ein vertragliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Ansonsten kann man auch mit einer Baugenehmigung Probleme mit der Zufahrt bekommen. Denn um mit dem Auto auf das eigene Grundstück zu kommen, bleibt dem sogenannten Hinterlieger nichts anderes übrig, als den Weg über das benachbarte Grundstück zu nehmen, das an der Straße liegt. Diese Situation führt jedoch oft zu Auseinandersetzungen, beispielsweise, wie oft der Weg bzw. die Zufahrt genutzt wird, ob sie auch zum Parken da ist, wer Schnee räumt oder wer die Kosten trägt, wenn der Belag des Weges ausgebessert werden muss.

Für den Eigentümer eines Hinterlieger-Grundstückes ist der Eintrag einer Baulast nicht ausreichend
Die immer knapper werdenden Baugelände machen den einen oder anderen erfinderisch. Sogenannte Hinterlieger- oder Hubschrauber-Grundstücken in zweiter Reihe sind deshalb heute keine Seltenheit mehr. Hierbei übernimmt der private Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde, dass für Rettungskräfte und Entsorgungsfirmen der Zugang zum hinteren Gelände gesichert wird. Erst dann wird von der Baubehörde eine Baugenehmigung für das eingeschlossene Grundstück erteilt. Eventuell benötigte Parkflächen können so auch festgelegt werden. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Risiken und Konfliktsituationen privater Bauherren

Nur ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht ermöglicht den Durchgang
Hier gibt es jedoch für den Eigentümer des in zweiter Reihe liegenden Grundstückes etwas wichtiges zu beachten, denn den Zugang zu seinem Grund und Boden garantiert dies noch nicht. Mit einer öffentlich-rechtlichen Baulast ist nur das eingeschlossene Grundstück baurechtskonform eingestuft. Denn solange kein privat-rechtliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist, kann der Grundstückseigentümer des zur Straße liegenden Geländes seinem Nachbarn verbieten, das hintere Grundstück zu betreten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für die Nutzung eines Parkplatzes (Az.: 5 U 152/16, Urteil vom 6. Juli 2017) hervor. Eine Mauer dürfe der Eigentümer des zur Straße liegenden Geländes, welcher die Baulast übernommen hat, aber nicht errichten, um den Zugang zum hinteren Grundstück zu unterbinden. Deshalb empfiehlt die Notarkammer Frankfurt Käufern von Hubschrauber-Grundstücken, sich das Recht zur Nutzung des vorderen Grundstückes in einer sogenannten Grunddienstbarkeit zu sichern. Ein Wegerecht garantiert so, dass über das fremde zum eigenen Grundstück gelaufen oder gefahren werden kann. Eine Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch verbrieft und stellt das privatrechtliche Pendant zur öffentlich-rechtlichen Baulast dar. Deshalb sollte für einen Hinterlieger-Grundstückserwerber eine eingetragene Grunddienstbarkeit nicht fehlen.

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Mittwoch, 20. Juni 2018

Zinskommentar Juni 2018 - Welche Auswirkungen haben die Strafzölle und die höhere Inflation auf die Bauzinsen

In Deutschland werden Waren und Dienstleistungen teurer, den die Inflationsrate hat sich im Mai um 0,6 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent erhöht. Damit befindet sie sich seit einem Jahr wieder über der Marke von 2 Prozent. Erhöhte Energie- und Urlaubsreisekosten haben vor allem für den abrupten Anstieg gesorgt. Allerdings ist beim Blick auf die Kerninflation, welche die Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Energie nicht berücksichtigt, ein anderes Bild zu sehen. Hier sind die Preise in Deutschland um nur 0,2 Prozent auf 1,6 Prozent gestiegen. In der gesamten Euro-Zone sind die Preise auch angestiegen, was sich einer Teuerungsrate von 1,9 Prozent widerspiegelt. Die Inflationsrate liegt damit erstmals im Zielkorridor der Europäischen Zentralbank (EZB). Bei der Kerninflation ist die Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet bei 1,1 Prozent angekommen.

Die Ergebnisse des EZB-Treffens in Riga
Es lässt sich grundsätzlich festhalten, dass zwar die Inflation gestiegen ist, sich aber noch nicht nachhaltig um die von der EZB gewünschten Zwei-Prozent-Marke bewegt. Allerdings verheißen die Beschäftigungs- und Wachstumsprognosen gute Aussichten. Das Anleihekaufprogramm hat damit sein Ziel erreicht und Mario Draghi traut sich aufgrund dieser Rahmenbedingungen tatsächlich, den Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm zum Ende des Jahres 2018 anzukündigen. Die EZB wird ab September bis Ende Dezember 2018 noch Anleihen im Wert von 15 Milliarden Euro monatlich erwerben und halbiert damit das bisherige Volumen. Diese Entscheidung verkündete der Zentralbank-Chef Mario Draghi auf dem auswärtigen Treffen der EZB im lettischen Riga Mitte Juni 2018. Des weiteren wurde eine weitere Neuerung bekannt gegeben, in der die EZB einen konkreten Zeitrahmen festlegt: Bis zum Sommer 2019 soll der Leitzins bei 0,0 Prozent bleiben. Daraufhin wurden im Markt Stimmen laut, dass in knapp einem Jahr die Zinsen steigen würden. Da die Amtszeit von Mario Draghi ungefähr zum gleichen Zeitpunkt endet, ist es jedoch nicht wahrscheinlich das eine Zinserhöhung erfolgen wird. Denn es wäre die letzte Amtshandlung und seine erste und einzige Zinserhöhung in acht Jahren. Dies wird er sicherlich seinem Nachfolger überlassen.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Die amerikanische Notenbank (Fed) erhöht wie angekündigt weiter den Leitzins
Auf ihrer letzten Sitzung im Juni 2018 hat die Fed den Leitzins zum zweiten Mal in diesem Jahr angehoben. Der Leitzins bewegt sich nun zwischen 1,75 und 2,0 Prozent. Weiterhin wurde in Aussicht gestellt, dass weitere Erhöhungen in einem schnellerer Turnus folgen könnten. Der amerikanische Leitzins befindet damit auf dem Niveau des Jahres 2008. Die Marktteilnehmer sind sich jedoch nicht darüber einig, ob es in diesem Jahr drei oder vier Zinsschritte geben wird. Bereits vor dem Amtsantritt von Donald Trumps befand sich die US-Wirtschaft auf einem Wachstumskurs. Durch die eingeführten Steuererleichterungen von Donald Trumps wird sich dieser Effekt nun zusätzlich verstärken. Die Fed sieht es als ihre Aufgabe, die US-amerikanische Wirtschaft durch Zinserhöhungen vor einer Überhitzung zu schützen.

Welche Folgen wird der Handelskrieg zwischen den USA und der EU auf die Zinsen haben?
Donald Trump erlässt ein Dekret nach dem anderen und droht neue Strafzölle an. Nach China muss nun auch die EU Zölle auf Exportwaren wie Stahl und Aluminium zahlen. Noch fraglich ist, ob auch Autos mit Strafzöllen belegt werden. US-Handelsminister Wilbur Ross will in diesem Zusammenhang ergründen, ob die nationale Sicherheit in den USA durch weitere Autoimporte gefährdet würde. Auch Donald Trump gab diese grotesk anmutende Begründung für die vorangegangenen Zölle an. Die Strafzölle werden sich grundsätzlich wachstumshemmend auswirken, was durch einen Ausblick des ifo Wirtschaftsforschungsinstitutes belegt wird. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China wird sich auch für Europa und Deutschland negativ auswirken, da die heutigen Handelsbeziehungen global und international verbunden sind. Es wird zu Verlagerungen kommen, wenn beispielsweise China die vom US-Zoll betroffenen Produkte im europäischen Markt absetzen möchte, wird dies auch die Preise in Europa beeinflussen. Dies wird tendenziell zu einer schwächeren Konjunktur führen und mittelfristig eher zu einer schwächeren Inflation. In der Folge würde dies dazu führen, dass der Druck auf die EZB für eine Zinsanhebung wieder verringert wird.

Die Baufinanzierungszinsen verhalten sich recht konstant
Die Zinsen haben sich in den letzten Wochen recht konstant entwickelt, mit einer leichten Tendenz nach unten. Durch die in den letzten Wochen verstärkte Nachfrage nach sicheren Anlageformen, sind deren Renditen gesunken. Gründe dafür sind die Regierungsbildung in Italien, der Handelsstreit der USA und die Uneinigkeit in der EU in punkto Flüchtlingskrise. Diesem Trend nach unten könnten die Baufinanzierungszinsen folgen, wobei es sich hierbei jedoch nur um geringfügige Veränderungen handeln wird.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht fallend
langfristig: steigend

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Mittwoch, 30. Mai 2018

Zinskommentar Mai 2018 - Regierungsbildung in Italien bestimmt die Finanzmärkte und die Auswirkung auf die Bauzinsen

In Italien sorgen wieder politische Ereignisse für Aufregung, die weltweit an den Finanzmärkten für Verunsicherung sorgen. Bis vor kurzem sah es noch ganz danach aus, dass die zwei populistischen Parteien Lega Nord und 5-Sterne-Bewegung vom rechten und linken Rand des politischen Spektrums in Italien eine neue Regierung bilden. Der italienische Präsident Sergio Mattarella hat der Koalition jedoch eine Absage erteilt, denn er lehnte den eurokritischen Paolo Savona als Finanzminister ab. Stattdessen vergab er den Auftrag zur Regierungsbildung an den Wirtschaftsexperten Carlo Cottarelli, der über ausreichend Erfahrungen aus seiner Tätigkeit beim Internationalen Währungsfonds (IWF) verfügt. Die Folgen an den Finanzmärkten waren beispielsweise ein Renditeeinbruch bei den deutschen Bundesanleihen und die Abschwächung des Euro.

Stimmen über einen möglichen „Italexit“ werden lauter
An den Finanzmärkten sorgten die italienischen Entwicklungen für Nervosität. Dies führte dazu, dass Anleger aus italienischen Anleihen flüchteten, wodurch die Renditen italienischer Papiere auf den höchsten Stand seit mehr als fünf Jahren stiegen. Durch die Berufung von Carlo Cottarelli versuchte der italienische Präsident Ruhe in die Politik und auch in die Finanzmärkte zu bringen. Der Erfolg blieb jedoch aus, denn durch die Mehrheit von Lega Nord, der Fünf-Sterne-Bewegung und der Partito Democratico hat Carlo Cottarelli keinen Rückhalt im Parlament, was nun zu Neuwahlen führen kann. Auf politische Entwicklungen reagieren die Zinsen meist nur kurzfristig, denn für die langfristige Entwicklung haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einen weit größeren Einfluss. Für Europa sind diese derzeit in einer guten Verfassung. Auch wenn das italienische Chaos dazu führen wird, dass die rechtspopulistische und europakritische Lega Nord weiter erstarken wird, sieht es nicht danach aus, dass eine Eurokrise wegen einer neuen Regierung in Italien zurückkehren wird.

Eine solche euro- bzw. europaskeptische Regierung wird die Reduzierung der italienischen Staatsverschuldung sicher nicht als Kernziel ausrufen, sondern für das Gegenteil sorgen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass in Italien in den letzten 72 Jahren eine Regierung nur etwas mehr als ein Jahr im Amt blieb. Damit wird schnell deutlich, dass es Fragwürdig ist, dass Italiens nächste Regierung nachhaltige Fußspuren in der Geschichte des Landes hinterlassen wird. Da politische Börsen eher eine kurzfristige Auswirkung haben, wird das Thema auch wieder in den Hintergrund rücken und die Finanzmärkte und damit die Zinsen sich wieder beruhigen.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Sind Auswirkungen auf der Kurs der EZB und Fed zu erwarten?
Ob und wie die Europäische Zentralbank (EZB) auf die Ereignisse in Italien reagiert, muss abgewartet werden, denn die nächste Sitzung ist erst für Mitte Juni terminiert. Ein mögliches Szenario aus heutiger Sicht kann sein, dass die EZB aufgrund der unruhigen Lage in Italien die Entwicklungen erstmal beobachten und abwartend reagieren wird. Konkret würde dies bedeuten, dass die EZB weiterhin darauf verzichtet, die derzeitige expansive Geldpolitik zurückzudrehen. Auch ist die Inflationszielmarke von zwei Prozent noch nicht erreicht, denn die Kerninflation im Euro-Währungsraum sank im April auf 0,7 Prozent. Deshalb besteht für die EZB weiter keinen Druck, die Zinsen zu erhöhen.

In den USA hingegen liegt ein anderes wirtschaftliches Umfeld als in Europa vor. Hier wird die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) in diesem Jahr den Leitzins voraussichtlich drei Mal leicht erhöhen. Die Finanzmärkte haben diese Entwicklung jedoch bereits eingepreist und auch ein, wenn notwendig werdender zusätzlicher vierter Zinsschritt wird die amerikanische Konjunktur verkraften. Denn die von Präsident Donald Trump auf den Weg gebrachten Steuererleichterungen werden die Wirtschaftslage weiter antreiben, auch wenn sich ihre Auswirkungen jedoch erst langsam entfalten.

Bei den Baufinanzierungszinsen geht es kurzfristig leicht nach unten
In den letzten Wochen gaben die Baufinanzierungszinsen weiter leicht nach. Durch die Entwicklung in Italien haben deutsche Bundesanleihen an Attraktivität gewonnen und ihre Rendite geht daher zurück. Deshalb werden kurzfristig die Baufinanzierungszinsen im Marktdurchschnitt weiter etwas nach unten gehen. Deshalb kann es für Anschlussfinanzierer durchaus sinnvoll sein den Markt vor einer Verlängerung zu beobachten.

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Mittwoch, 16. Mai 2018

Frühjahrskur für das Eigenheim

Wenn der Winter vorüber ist, ist es für Hauseigentümer sinnvoll sich Zeit für einen Frühjahrscheck am eigenen Haus und den Nebengebäuden zu nehmen. Dies beginnt beim Dach und den Ziegeln, aber auch Dachrinnen, Putz, Fenster, Türen und sollten vom Hausbesitzer im Frühjahr überprüft werden. Hierbei sollten Sie klären, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.

Mängel durch eine Bestandsaufnahme auflisten
Ob der Winter kalt oder warm war ist nicht entscheidend. Die durch den Winter hervorgerufenen Mängel sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Aus kleinen Mängeln können sich schnell große Probleme entwickeln. Wichtig ist, den Zustand des Daches zu prüfen oder ob an der Fassade über den Winter Schäden eingetreten sind. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden, denn an der Fassade lassen sich oft Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.

Jedes dritte Eigenheim ist renovierungsbedürftig

Checkliste für die Prüfung:
  • Dach und Fassade: Sind Dachziegel lose oder beschädigt, gibt es Undichtigkeiten in der Dacheindeckung, hat die Fassade Risse oder offene Stellen.
  • Regenrinnen und Fallrohre: Entfernen von Laub und Schutz, Suche nach Frostschäden
  • Solar- und Photovoltaik-Anlagen: Verschmutzungen an den Modulen reinigen, Prüfung der Bauteile
  • Fenster: Prüfung und Wartung der Dichtungen, Abschmieren der Mechanik
  • Holzelemente: Ist das Holz von Fensterläden, Carports oder Balkonen noch intakt oder schon angefault
  • Bäume: Trockene und beschädigte Äste entfernen
  • Gartenbewässerung: Leitungen durchspülen und Rohre, Wasserhähne auf Frostschäden prüfen.
  • Heizung: Die Heizungsanlage einem prüfenden Blick unterziehen, Reparaturen oder Erneuerungen lassen sich am besten in der heizfreien Zeit erledigen
  • Rauchmelder: Sind diese noch funktionstüchtig, sind die Batterien noch ausreichend geladen
Prioritäten richtig setzen - Dach, Fassade und Co. 
Wenn vorhandene Mängel entdeckt werden, sollten Sie für Abarbeitung Prioritäten setzen. Hier gehört vor allen Dingen das Dach. Durch Wind und Wetter können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten Sie schnellstens beheben, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn die Dämmung kann dadurch Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass auch hier der Winter nicht vor halt macht. An den Außentüren kann unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen.

Bei einem noch neuen Haus die Garantiephase beachten
Haben Sie Mängel gefunden und wohnen noch nicht lange in Ihrem neuen Haus kann es sein, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Firma, die Ihr Haus gebaut hat. Neigt sich die Garantiephase bei einem neuen Haus dem Ende zu, kann man den Check mit einer Schlussbegehung verbinden. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger vor Ort mit sein.

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