Donnerstag, 27. März 2014

Welche Heizanlage für Ihr Eigenheim?

Moderne Lebensqualität im eigenen Zuhause orientiert sich nicht an Heizperioden eines Eigentümers. Warmes Wasser und Wohlfühlwärme zu allen Jahreszeiten ist ein wichtiges Detail für Ihr Wohlbefinden und für ein zeitgemäßes Lebensgefühl.
Dass Sie wert auf eine funktionierende Heizanlage legen, ist Ihnen bewusst. Doch ist der Markt so riesig, dass die Entscheidung oft schwer fällt und Ihnen den Überblick nimmt. Wenn Sie neu bauen oder Ihr Haus energetisch sanieren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Heizanlagen informieren. Mit einem neuen Ratgeber finden Sie hilfreiche Tipps und können Ihr Wissen optimieren. Als eBook können Sie diesen Ratgeber hier herunterladen.

Hilfreiche Tipps zur Sanierung und zum NeubauBeim Neubau sollte der Architekt die Heizanlage direkt in der Hausplanung kalkulieren. Ein plausibles und günstiges Energiekonzept ist Ihr Vorteil. Aber auch beim Altbau haben Sie die Chance auf eine umweltfreundliche und günstige Heizung. Informieren Sie sich in erster Linie über alternative Heizmethoden und finden heraus, welche Gesamtkosten mit der notwendigen Dämmung und einem Umbau der Heizung entstehen. Am besten bringen Sie die Unterschiede der zentralen und dezentralen Heizung in Erfahrung, ehe Sie sich auf der Suche nach einem Heizkonzept begeben. Prüfen Sie die vorhandenen Heizkörper und Rohre. Sind diese intakt, lassen sie sich in der Regel auch mit einer modernen Heizanlage noch nutzen und müssen nicht ausgetauscht werden.

Erneuerbare Ressourcen, Top oder Flop?Das Heizen und die Aufbereitung von Warmwasser mit solaren Anlagen ist ein aktueller Trend. Lassen Sie sich von einem versierten Energieberater dahingehend informieren, in welchem Umfang die solare Energie für Sie eine Option wäre. Um eine richtige Entscheidung zur neuen Heizung zu treffen, sollten Sie sich nicht allein auf die Anschaffungskosten konzentrieren. Ebenso wichtig ist der Aspekt, dass die Heizung auf Dauer energieeffizient und Ihren persönlichen Bedürfnissen, sowie den Gegebenheiten in Ihrem Eigenheim angepasst und darauf in Präzision ausgelegt ist.

KfW-Förderung Energieeffizient Sanieren für Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden
Für die Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage bittet die KfW-Bank ein Förderprogramm an. Welche Möglichkeiten bestehen finden Sie in der folgenden Übersicht:

VorhabenFörderung KfWFörderung BAFA*
Heizungsanlage auf Basis
fossiler Energieträger
z.B. Brennwertkessel Gas/Öl
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430 Nein²
Einzelmaßnahme 152 oder 430Nein²
Kleine Heizungsanlage auf Basis
erneuerbarer Energien
z.B. Wärmepumpe
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430 Ja³
Einzelmaßnahme 167Ja³
Kleine Kombinierte Heizungsanlage
auf Basis erneuerbarer Energien
und fossiler Energieträger
z.B. Brennwertkessel Gas/Öl
kombiniert mit solarthermischer Anlage
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430Ja³
Einzelmaßnahme 167Ja³

KfW-Programme

151 - Energieeffizient Sanieren - Kredit / KfW-Effizienzhaus
152 - Energieeffizient Sanieren - Kredit / Einzelmaßnahme
167 - Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
430 - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Erklärung Fußnoten

* Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) fördert kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen im Marktanreizprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. (www.bafa.de).
² Ein vom BAFA ggf. gewährter „Kesselaustauschbonus“ ist für die KfW-Förderung unschädlich. Die Summe der Förderung darf die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.
³ KfW- und BAFA-Förderung können kombiniert werden. Die Summe der Förderung darf die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.


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Montag, 24. März 2014

Gratis-Baupläne sind hilfreich bei Projekten

Projekte zur Renovierung oder baulichen Veränderung im Haus setzen voraus, dass Sie handwerklich versiert sind. Doch ist dies keine Bedingung, wenn Sie sich an den zahlreichen Faltplänen im Baumarkt, oder aber an Bauplänen aus dem Internet orientieren.

Durch richtige Anleitungen zum Erfolg
Heimwerkerzeitschriften sind aufgrund der beschriebenen Produkte und Tipps für einen Umbau oder die Gartengestaltung sinnvoll. Doch einen konkreten Plan für den Umbau sucht man hier meist vergebens. Wer wirklich agieren und eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, kann sich in der Infothek im Baumarkt informieren und hier sogar kostenlose Bauanleitungen und Pläne erhalten. Eine Zeitschrift dient also nur der Inspiration, der kostenlose Bauplan hingegen ist eine wirklich effiziente Hilfe. Das Augenmerk kann der Heimwerker hier auf die Rubrik "in eigener Regie" lenken. Unter dieser Bezeichnung gibt es eine Menge Baupläne für leichte Arbeiten im Haus, aber auch für zeitintensive Projekte am Eigenheim und im Garten.

Selbst ist der Heimwerker
Durch Heimwerken spart man eine Menge Geld. Doch kann ein Projekt von vornherein zum Scheitern verurteilt sein, holt man sich nicht die nötigen Tipps und verfügt selbst nicht über die Kenntnisse zu allen Fertigkeiten. Kostenlose Baupläne sind wirkliche Helfer, die viele Arbeiten enorm erleichtern können. Damit sich ein Selbermacher nicht übernimmt, gibt es z.B. bei der Baumarkt-Kette Hornbach, wie bei vielen anderen Baumärkten auch, auf den Falt- oder Bauplänen einen „Herausforderungsmaßstab", auf dem man erkennt, ob die Baumaßnahme leicht oder schwer ist.

Es genügt oft schon ein (Gratis-) Blick in Internet-Bau- und Heimwerker-Portale wie www.heimwerker.de, www.baumarkt.de, www.bau-welt.de oder www.do-it-yourself.de, um sich einen schnellen Überblick über den Umfang einer Baumaßnahme zu verschaffen.

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Mittwoch, 19. März 2014

Ratgeber für den richtigen Umgang mit Handwerkern

Wenn im Notfall Hilfe erforderlich ist, soll es ohne zusätzlichen Ärger abgehen. In einem neuen Ratgeber der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen zu Handwerkern und Kundendiensten wird erklärt, wie dies funktioniert. Wenn ein Wasserrohr geplatzt ist, der Schlüssel innen steckt oder die Waschmaschine streikt, befindet sich ein Haushalt in Not. Um den Schaden zu beheben, braucht man meist einen Experten.

Kurzinfo zum BuchErste Hilfe für die Suche nach einem Helfer, welcher einem nicht noch zusätzlichen Ärger beschert, leistet der neue Ratgeber „Handwerker und Kundendienste - meine Rechte und Ansprüche" der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Im Buch bekommt man Antworten auf alle Fragen rund um eine Reparatur oder Wartung. Es zeigt, worauf man vom Auftrag bis zur Abrechnung zu achten hat.
Als Verbraucher erfährt man zudem das Wichtigste über seine Rechte, wenn ein Handwerker gepfuscht hat, wenn er mit der Reparatur in Verzug gerät oder den Kostenvoranschlag überschreitet.

Hier die behandelten Themen in der Übersicht:
1. Auftrag und Abwicklung
2. Reparatur und Wartung
3. Vergütung und Abrechnung
4. Probleme und Streitfälle
5. Notsituation und Handwerkerdienste
6. Kündigung und Widerruf
7. Schlichten und Richten
8. Anhang mit einem Register und einem Adressenverzeichnis

Mehr über das Buch


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Montag, 10. März 2014

Das ändert sich im neuen Jahr in Sachen Energie

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2014 rund um die Immobilie neue Gesetze oder Verordnungen auf den Weg gebracht, bzw. werden in diesem Jahr umgesetzt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Seit diesem Jahr gibt es für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung.
Damit dies finanziert werden kann, muss hierfür jedoch eine Umlage eingeführt werden, die den Strom für den Verbraucher teurer machen, wenn dieser nicht entgegenwirkt. Die Umlage wird voraussichtlich 6,24 Cent je Kilowattstunde betragen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auch Gedanken machen, über unscheinbare Stromfresser, die Sie jeden Tag im Haushalt begleiten. Beim Thema Stromverbrauch denken Sie sicherlich auch als allererstes an Geräte wie Gefrier- oder Kühlschrank, jedoch auch kleinere Haushaltshelfer wie ein Staubsauger verschlingen den Strom förmlich. Dies wird durch eine neue Richtlinie der EU geregelt, um den Verbraucher von allzu hohen Strompreisen zu schützen.



Die EU-Ökodesign-Richtlinie
Hierbei wird geregelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Ab dem 1. September 2014 müssen die neuen Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen und es werden erhöhte Anforderungen an ihre Energieeffizienz eingeführt.

Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Diese Fassung tritt voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft. Darin wird geregelt, dass sich die Anforderungen für Neubauten, was den Energieverbrauch und die Wärmeverluste angeht, verschärft werden. Gerade für neue Häusle-Bauer und Mieter, die Neubauwohnungen beziehen, werden sich die Strom- und auch Heizkosten dann wohl deutlich senken lassen. Und auch die Umwelt provitiert natürlich davon. So können Sie heute schon aktiv am Umweltschutz teilnehmen.

Heizkostenverordnung
Mieter haben zudem Grund zur Freude, denn laut dieser neuen Heizkostenverordnung müssen Vermieter nun geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Sonst darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, welcher nicht gemäß der neuen Verordnung erfasst wurde, um 15 Prozent pauschal kürzen.



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Dienstag, 25. Februar 2014

Zinskommentar Februar 2014 - Werden die Auswirkungen des Niedrigzins bald spürbar?

Mario Draghi signalisiert Handelsbereitschaft, ohne derzeit auf eine Handlung zu forcieren. Anfang Februar begründet Draghi die ausbleibende Handlung mit der Begründung, dass mehr Informationen zum aktuellen Markt benötigt werden. Noch immer liegt der Leitzins auf einem historischen Tiefstand von 0,25 Prozent. Noch immer müssen Geschäftsbanken keinen Strafzins zahlen und können ihr Geld bei der Zentralbank parken. Noch immer steht es der realen Wirtschaft aus diesem Grund nicht zur Verfügung.
Schon jetzt sind sich Finanzexperten und Marktkenner einig, dass die Lockerung der Geldpolitik in Europa noch nicht auf ihrem maximalsten Stand ist.

Wie glaubwürdig ist die EZB für den Verbraucher?
Die Glaubwürdigkeit hält sich derzeit schon in Grenzen. Doch wenn Draghi nicht handelt und die lockere Finanzpolitik weiter im gewohnten Maß vor sich hin trudeln lässt, wird die EZB beim Bürger den letzten Funken an Glaubwürdigkeit einbüßen. Auch weiter bleibt die Konjunktur in Krisenländern Europas anfällig für Störungen. Damit die Rezession ausbleibt und das lodernde Feuer der Staatsschuldenkrise im europäischen Raum nicht erneut entflammt, werden die Notenbanker um Draghi kaum um eine erneute Zinssenkung oder den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen umhin kommen. Während der EZB Rat einen Preisverfall und dieAusbremsung des Konsums auf dem europäischen Markt für unbegründet erachtet, kann die Realität anders aussehen. Die Inflationsrate ist derzeit auf 0,7 Prozent gesunken und aus diesem Grund sehr weit von einer stabilen Zielmarke knapp unter 2 Prozent entfernt. Auch Draghi ist bewusst, dass eine längere Phase nur marginaler Preiserhöhungen der wirtschaftlichen Stabilität schaden würden.

Risiken in den Schwellenländern
Die Risiken in Krisenländern sind schon jetzt ernst zu nehmen. Erhöhen sie sich aber weiter, kann dies für die Erholung der Weltwirtschaft eine reale und nicht zu unterschätzende Gefahr nach sich ziehen. Bekannt ist, dass die EZB im März bei Bedarf handeln wird. Wenn die US Konjunktur in den kommenden 4 Wochen schwächelt und eine weitere Senkung der Inflationsrate auf die Agenda setzt, lockert sich die Geldpolitik auf ein Neues. Von der Entwicklung würden alle Schuldner in Deutschland profitieren. Bisher sieht die Lage leider so aus, dass die Kurse für Hypothekendarlehen mit sinkenden Renditen einhergehen und auch die Rendite des Bundes mit einer 1,6 Prozent Marke auf einem Sechsmonatstief angesiedelt ist.
Wer derzeit als einziger von der Finanzkrise profitiert und immer noch ein Schnäppchen machen kann, ist der Käufer von Immobilien und potenzielle Bauherr. Die lockere Geldpolitik sorgt für mehr als günstige Zinsen für Baukredite. Der kleine Sparer, aber auch der Investor an der Börse hat allerdings wenig zu lachen. Zinsen auf Guthaben oder Aktien, sowie Renditen auf kapitalbildende Versicherungen sind in gleicher Höhe mit der Inflation zu erkennen und somit für den Sparer, wenn überhaupt, gerade mal ein Ausgleich zum finanziellen Werterhalt.

Tendenz:kurzfristig: seitwärts
mittelfristig: aufwärts

Zinsentwicklung über ein Jahr
Zinsentwicklung letzte 12 Monate


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Montag, 17. Februar 2014

Gegen Schimmel helfen auch kostengünstige Hausmittel

Nicht nur teure Spezialprodukte helfen wirksam gegen Schimmel. Auch Hausmittel bewähren sich beim Kampf gegen Schimmelflecken, was Warentester herausgefunden haben. Nicht immer muss in einem solchen Fall die chemische Keule eingesetzt werden, denn auch preiswerte Mittel bekämpfen das lästige Schimmelproblem.

Marktübliche Schimmelentferner nicht immer gutNicht immer ist es erforderlich, dass chemische Mittel gegen den Schimmelbefall eingesetzt werden müssen. Auch klassische Hausmittel können Schimmel nachhaltig entfernen. Die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" mit dem Heft 01/2014 kommt ebenfalls zu diesem Ergebnis. Hierbei wurden 20 Produkte unter die Lupe genommen und das Ergebnis war, dass alle 20 getesteten Schimmelentferner Pilze töten. Jedoch sind einige Lösungen und Sprays mit Hypochlorit versetzt und entfernen nicht nur den Schimmel, sondern belasten ebenfalls die Atemwege. Hausmittel dagegen haben keine Nebenwirkungen und befreien ebenfalls vom Schimmel. Hierzu gehört Alkohol, Brennspiritus, Isopropyl-Alkohol, Essig und andere.

Wirkungsweise und Vorteile der HausmittelIsopropyl-Alkohol und Brennspiritus wirken sofort und direkt. Nach der Anwendung verflüchtigen sich dann die Alkohole. Wasserstoffperoxid wird in Sauerstoff und Wasser verwandelt. Um einen besseren Effekt erzielen zu können, sollten diese Mittel auf die befallenen Stellen mindestens zweimal aufgetragen werden. Hausmittel haben den Vorteil, dass beispielsweise ein halber Liter Brennspiritus nur ungefähr einen Euro kostet, markenübliche Schimmelentferner dagegen kosten meist 8 bis 9 Euro.

 
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Donnerstag, 6. Februar 2014

Ab 2014 können mehr Hauseigentümer die Riesterförderung nutzen

Die Wohn-Riesterförderung ist ab dem 01. Januar 2014 für viele Immobilienbesitzer attraktiver geworden. Die neuen Regelungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringen vor allem diejenigen Vorteile, die bereits im eigenen Heim wohnen. Ein Überblick, was sich zum Jahreswechsel bei der Eigenheimförderung geändert hat.
In diesen Bereichen hat der Gesetzgeber nachgebessert:
  • Jederzeitige Kapitalentnahme für die Entschuldung des selbstgenutzten Wohneigentums – unabhängig vom Herstellungsdatum des Gebäudes. Auch das Bauspardarlehen kann gefördert zur Entschuldung eingesetzt werden.
  • Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen
  • Größere Zeitfenster bei Wohnungswechsel (Reinvestition)
  • Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
bisherab 01.01.2014
Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
Entnahme jederzeit für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentumunverändert
Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungs-kosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum nur zum Beginn der AuszahlungsphaseJederzeitige Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungskosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das Kauf- oder Herstellungsdatum ist unerheblich
Nach Zuteilung kann auch das Bauspardarlehen gefördert zur Entschuldung verwendet werden
Kein Mindest-EntnahmebetragMindest-Entnahmebetrag von 3.000,- EUR gefördertes Altersvorsorgevermögen
Kapitalentnahme für barrierefreier Umbau
Keine Förderung von ModernisierungskostenFörderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen Voraussetzungen:
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für einen barrierefreien Umbau der ImmobilieBestätigung von einem zertifizierten Sachverständigen
  • Keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen für die gleichen Aufwendungen in Anspruch genommen
  • Mindestentnahme 20.000 EUR; liegt der Erwerb weniger als 3 Jahre zurück, ist mindestens 6.000 Euro zu entnehmen
Die Zeiträume für Reinvestition wurden erweitert
Verkauf von gefördertem Wohneigentum ist unschädlich, wenn ein Reinvestition in neue selbstgenutzte Wohneinheit erfolgtunverändert
Fristen:
ein Jahr vor bzw. vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde
Fristen:
zwei Jahre vor bzw. fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde
Die weiteren, bisher bekannten Maßnahmen zur Reinvestition (z.B. Einzahlung in einen anderen Riester-Vertrag) gelten unverändert weiter.
Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
Rabatt von 30 Prozenz bei Wahl der sofortigen Besteuerungunverändert
Sofortige Besteuerung nur wählbar zu Beginn der AuszahlungsphaseSofortige Besteuerung auf Antrag jederzeit in der Auszahlungsphase möglich



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