Donnerstag, 25. April 2019

Immobilienfinanzierung - Sicherheitspuffer für die Bank

Wenn man eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte, dann ist man in aller Regel auf ein größeres Bankdarlehen angewiesen. Ein Bankdarlehen gibt es aber meist nur für ausreichend Sicherheiten. Bei einer Immobilienfinanzierung ist das wichtigste Mittel für die Besicherung die Grundschuld. Deshalb spielt die Grundschuld bei Darlehen für Häuslebauer oder Häuslekäufer eine wichtige Rolle.

Aber was ist die Grundschuld eigentlich?
Mit einer Grundschuld sichert sich die Bank das Recht zu, eine belastete Immobilie zu verpfänden, wenn das Darlehen trotz der Fälligkeit nicht zurückgezahlt wird. Dadurch gehört die Immobilie allerdings nicht der Bank, wie es im Volksmund heißt. Der Bank wird es lediglich ermöglicht, die Immobilie gegen den Willen des Eigentümers an den Meistbietenden zu versteigern oder die Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, für sich zu beanspruchen. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus der Höhe der Grundschuld, dem sogenannten Nennbetrag und den Grundschuldzinsen. Die Grundschuldzinsen betragen meist 12 bis 18 Prozent. Allerdings hat dieser hohe Zinssatz nichts mit den Darlehenszinsen zu tun, sondern ist vielmehr eine Art Sicherheitspuffer für die finanzierende Bank. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die abgesicherten Forderungen wegen anfallender Verzugszinsen, Vollstreckungskosten und sonstigen Kosten den ursprünglichen Betrag übersteigen. Die Bank darf aus dem Versteigerungserlös nur das behalten, was tatsächlich aus dem Darlehensverhältnis geschuldet wird.


Ein Zuhause schaffen verbinden viele mit Haus bauen

Häufig sichert sich die Bank auch den Zugriff auf sonstiges Vermögen
Die finanzierende Bank verlangt meist neben der Verpfändung des Grundstücks oftmals auch noch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers. Die Bank erhält dadurch einen Zugriff auf das sonstige Barvermögen und das Arbeitseinkommen. Dies ist dann ein zusätzliches, von der Grundschuld unabhängiges Sicherungsmittel. Dadurch kann die finanzierende Bank grundsätzlich frei wählen, in welche Vermögensgegenstände eine Vollstreckung vorgenommen wird. Ein fester Bestandteil der Grundschuldurkunde ist auch die „Unterwerfung des Darlehensnehmers unter die sofortige Zwangsvollstreckung, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundschuld als auch hinsichtlich des persönlichen Schuldanerkenntnisses". Die Bank sichert sich damit einen Vollstreckungstitel gegen den Darlehensnehmer und kann die Zwangsvollstreckung einleiten, ohne vorher vor Gericht ziehen und ein Urteil erstreiten zu müssen.

Eine notarielle Beurkundung ist immer zu enpfehlen
Als Darlehensnehmer sollte man auch ein besonderes Augenmerk auf die sogenannte Zweckerklärung richten, welche auch Sicherungsabrede oder Sicherungsvertrag genannt wird. In dieser vertraglichen Vereinbarung wird von der Bank und dem Darlehensnehmer festgelegt, für welche Forderungen die Grundschuldurkunde und das persönliche Schuldanerkenntnis als Sicherheit dienen sollen. Häufig handelt es sich nicht nur um Ansprüche aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag, sondern auch alle weiteren Forderungen, die die Bank jetzt oder zukünftig gegen den Darlehensnehmer hat. Es ist allerdings auch möglich, dass die Zweckerklärung auf das konkrete Darlehensverhältnis beschränkt wird. Eine solche „enge Zweckerklärung" muss aber vorab mit der Bank verhandelt werden. Mit Blick auf die Grundschuld und insbesondere die Zwangsvollstreckungsunterwerfung empfiehlt sich auf jeden Fall eine notarielle Beurkundung. Denn das Ganze kann gravierende Folgen für den Darlehensnehmer haben, weshalb man sich bestmöglich absichern sollte. Deshalb ist es sinnvoll einen Notar als unabhängigen Berater bei der Beurkundung hinzuziehen. Denn der Notar kann auf die Bedeutung der einzelnen Regelungen und auf die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hinweisen.

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Sonntag, 14. April 2019

Zinskommentar März 2019 - Brexit … denn sie wissen nicht was sie tun – Baufinanzierer profitieren davon

Großbritannien sollte eigentlich am 29. März aus der Europäischen Union (EU) austreten. Die britische Politik treibt das Brexit-Chaos weiter auf die Spitze und glänzt mit Entscheidungsunfähigkeit. Bisher hat man es nur geschafft, sowohl gegen den Brexit-Deal als auch gegen den No-Deal-Brexit zustimmen und lediglich eine Verschiebung des Austrittsdatums zu beschließen. Die Fristverlängerung wurde zwar unter Auflagen von den 27 EU-Ländern angenommen, ändert aber an der Sache nichts, dass die britische Politik nicht weiß was sie will und immer mehr auf einen harten Brexit zusteuert.

Brexit-Ausgang weiterhin unsicher

Die Lage für die Europäische Union (EU) ist mittlerweile schwierig: Einerseits kann man den Sinn der Verlängerung in Frage stellen. Denn die britische Politik ist so gespalten, dass es eher an ein Wunder grenzen würde, dass eine Eignung in den kommenden Wochen zustande kommt. Denn der weiterhin größte Streitpunkt ist der sogenannte Backstop, also die Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland, bis ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geschlossen ist.

Andererseits hätte auch ein ungeregelter Brexit schwerwiegende Folgen für alle Seiten. Denn viele europäische Unternehmen sind auf ein No-Deal-Szenario nicht ausreichend vorbereitet. Auch auf die Europawahl Ende Mai 2019 könnte ein harter Brexit seine Schatten werfen und den Populisten auftrieb verschaffen. Und dann sind da noch die Finanzmärkte die einen harten Brexit am meisten fürchten, da dies zu unabsehbaren Folgen und einer extremen Volatilität mit Abwärtspotenzial sorgen würde. Für aktuelle Baufinanzierer dürften dann in diesem Fall die Bauzinsen neue Tiefstände erreichen. Eine weitere längere Fristverlängerung und neue Verhandlungen mit der EU wären für beide Seiten die sinnvollste Lösung. Dies sorgt zwar weiter für Unsicherheit, der Effekt ist allerdings überschaubar, da sich die Märkte inzwischen darauf eingestellt haben.

Entwicklung Leitzins, 10-jährige Bundesanleihe und Inflation der letzten fünf Jahre

EZB sieht keine Zinserhöhung für 2019 und gibt neue Geldspritzen für Banken
Auch mit dem Frühlingsanfang haben sich die Wirtschaftsaussichten nicht gebessert. So haben die fünf Wirtschaftsweisen in Deutschland gerade die Wachstumsprognose auf 0,8 Prozent halbiert. Auch die europäischen Notenbanker der Europäische Zentralbank (EZB) haben in ihrer Sitzung vom 7. März 2019 auf die schwache Konjunktur reagiert und ihren Zinsausblick angepasst. So bleibt der Leitzins bis zum Jahresende 2019 bei null Prozent und man kann damit rechnen, dass sogar bis mindestens Mitte 2020 der Leitzins auf seinem Rekordtief bleiben könnte. Denn die negativen Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Entwicklung bestehen vorerst weiter und es fehlen positive konjunkturelle Aussichten. Sollten mehrere wichtige europäische Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen, ist es auch denkbar, dass es zu einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe kommen kann.

Auch die im Vorfeld bereits diskutierten Pläne zu einer Neuauflage der sogenannten TLTROs, welche im Jahr 2014 erstmals zum Einsatz kamen, wurden in der EZB-Sitzung im März 2019 konkretisiert. Diese sollen verhindern, dass im Zuge einer Konjunkturabkühlung von den Banken Kredite zögerlicher vergeben werden. Im September 2019 wird nun ein neues Programm starten. Die EZB hat mit ihrer derzeitigen Zinspolitik schon massiv zu Marktverzerrungen beigetragen. Allerdings haben zahlreiche Volkswirtschaften in der Euro-Zone die erkaufte Zeit nicht für Strukturreformen genutzt und sich an die „Droge billiges Geld“ gewöhnt. Deshalb wird der Entzug von dieser „Droge“ noch länger auf sich warten lassen.

Auch die Fed stellt für 2019 keine weiteren Zinsschritte in Aussicht und wartet erst einmal ab
Das Wirtschaftswachstum schwächt sich auch in den USA etwas ab und die Inflation ging zuletzt auf den niedrigsten Stand seit über zwei Jahren zurück. Deshalb beschlossen die amerikanischen Währungshüter der Federal Reserve System (Fed) in ihrer geldpolitischen Sitzung am 20. März 2019, dass sie den Leitzins im laufenden Jahr 2019 nicht weiter erhöhen werden. Im Gegensatz zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich die Federal Reserve System (Fed) durch ihre vergangenen Zinserhöhungen wieder einen Handlungsspielraum verschafft und kann diesen bei Bedarf mittelfristig auch für Zinssenkungen nutzen. Die weitere Entwicklung der amerikanischen Konjunktur und der damit verbundenen Geldpolitik hängt stark vom weiteren Verlauf der Handelskonflikte ab.

Mit den Bauzinsen geht es weiter bergab und sie erreichen neue Tiefstände
Die Unsicherheit mit dem Brexit, sorgt nach wie vor dafür, dass Anlagegelder verstärkt in sichere Anlagen investiert werden. Deshalb ist die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe im März weiter gesunken und lag zwischenzeitlich bei nur noch 0,06 Prozent. Den absoluten historischen Tiefpunkt erreichte sie bisher im Jahr 2016, nach dem Brexit-Referendum am 23. Juni 2016. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe rutschte damals für mehrere Wochen sogar unter die 0-Prozent-Grenze. Der Top-Zinssatz bei den 10-jährigen Hypothekendarlehen bewegt sich weiter unter der Ein-Prozent-Marke und liegt aktuell bei 0,85 Prozent. Nach wie vor ist kein nennenswertes Aufwärtspotential für die Bauzinsen zu erkennen. Durch die Unsicherheiten vom Brexit könnten die Zinsen kurzfristig sogar noch weiter nach unten gedrückt werden.

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Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
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langfristig: steigend

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Mittwoch, 10. April 2019

Neue KfW Broschüre - informativ und kostenlos für Ihre Finanzierungsplanung

Die KfW-Bank hat seine Broschüre zu den privaten wohnwirtschaftlichen Programmen aktualisiert. Diese Broschüre ist so aufgebaut, dass sie dem Finanzierungsinteressenten die KfW-Förderprodukte themenbezogen kurz und übersichtlich darstellt. Jetzt von günstigen Zinsen und Zuschüssen profitieren.

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Informieren Sie sich mit der neuen Broschüre. Diese können Sie hier herunterladen:
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KfW-Förderung 2018

  

Ihre Schritte zum KfW-Förderprodukt
  1. Planen Sie Ihre Maßnahme – bei Bau und Sanierung gemeinsam mit einem Sachverständigen.
  2. Nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten – viele Förderprodukte können Sie kombinieren.
  3. Beantragen Sie Ihren Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner – oder Ihren Investitionszuschuss gemeinsam mit Ihrem Sachverständigen bei der KfW.
  4. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben.
Quelle: KfW-Bank

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Zinskommentar Februar 2019 – Bauzinsen sinken weiter und EZB sorgt sich um schwache Konjunktur
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Freitag, 29. März 2019

Zinskommentar Februar 2019 - Bauzinsen sinken weiter und EZB sorgt sich um schwache Konjunktur

Das drohende Brexit-Chaos, Konjunkturflaute, Schuldenberge, alte und neue Handelskonflikte. Es gibt derzeit eine Vielzahl von ungelösten wirtschaftlichen und politischen Problemen, weshalb bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zunehmend eine Besorgnis ausgelöst wird. Die Wirtschaftsaussichten für das Jahr 2019 wurden bereits mehrfach nach unten korrigiert und auch die EU-Kommission hat die Prognose für das Wirtschaftswachstum der Euro-Zone zuletzt von 1,9 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt. Für viele Experten ist diese Korrektur immer noch zu optimistisch eingeschätzt und gehen deshalb noch von weiteren Prognoseanpassungen nach unten aus. Auch das deutsche Finanzministerium kalkuliert aufgrund der abflauenden Konjunktur mit einem Haushaltsloch von 25 Milliarden bis zum Jahr 2023.

EZB zeigt sich besorgt von schwacher Konjunktur was vor allem für Schuldenstaaten problematisch ist
Für diejenigen Länder, die es trotz einer lockeren Geldpolitik und den Niedrigzinsen nicht geschafft haben, ihre Schuldenberge zu reduzieren, sind die düsteren Konjunkturaussichten allerdings besonders problematisch. So prognostiziert beispielsweise die EU-Kommission für Italien, dem Staat mit der höchsten Schuldenquote Europas, nur noch ein Wachstum im Jahr 2019 von gerade einmal 0,2 Prozent. Dadurch werden sich für die italienischen Banken ihre Refinanzierungsbedingungen deutlich verschlechtern. Denn Italien ist auf niedrige Zinsen angewiesen, um allein um den Schuldendienst leisten zu können. Da die aktuelle Regierung in ihrem Haushalt lieber Wahlgeschenke auszahlt und wichtige politische Reformen aufschiebt, wird Italien weiterhin für Unsicherheit sorgen. Deshalb ist es denkbar, dass die drittgrößte europäische Volkswirtschaft mittelfristig sogar eine handfeste Schuldenkrise landen kann.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Neue Anleihekäufe, Helikoptergeld oder TLTROs – Europa braucht neue stimulierende Maßnahmen
Wegen der schwächelnden Wirtschaft und der weiter nachlassenden Inflationsentwicklung rückt eine Normalisierung der Geldpolitik wieder in weite Ferne. Deshalb wird es nach der derzeitigen Sachlage sicher keinen ersten Zinsschritt in diesem Jahr geben, sondern die Europäische Zentralbank (EZB) wird eher zusätzlich stimulierende Maßnahmen zu ergreifen. Denkbar ist, dass die EZB zunächst mit einer Neuauflage der TLTROs beginnen wird. Bei TLTRO handelt es sich um gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einem milliardenschweren Anreizprogramm für Banken, dass mehr Kredite vergeben werden. Bei einer weiteren Konjunkturabkühlung, kann mittelfristig auch ein Wiederaufleben der Anleihekäufe nicht ausgeschlossen werden. Von einigen Finanzexperten wird auch das so genannte Helikoptergeld wieder ins Gespräch gebracht, bei dem die Notenbank mit Geldspritzen direkt in die Wirtschaft eingreift. Bisher galt dieses Geldinstrument jedoch als geldpolitisches Tabu und wurde nicht einmal während der letzten Finanzkrise eingesetzt. Deshalb ist es aktuell unwahrscheinlich, dass die EZB auf diese extreme und umstrittene Maßnahme zurückgreift.

Bei der Draghi-Nachfolge hat Bundesbank-Chef Weidmann kaum Chancen
Da viele Staaten in der EU weiterhin auf die niedrigen Zinsen angewiesen sind, bleibt der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) und dem festhalten an der lockeren Zinspolitik hoch. Deshalb finden Befürworter einer restriktiveren Geldpolitik aktuell kaum eine Mehrheit für eine Draghi-Nachfolge. Zu den Anhängern einer restriktiveren Geldpolitik zählt auch Bundesbank-Chef Jens Weidmann, der auch als möglicher Nachfolger Mario Draghis ins Gespräch gebracht wurde. Derzeit sind seine Chancen allerdings nicht nur aufgrund seiner geldpolitischen Ausrichtung gering, sondern auch aus parteitaktischen Erwägungen. Denn die Unionsparteien CDU und CSU haben aktuell eher ein Interesse daran, den Nachfolger von Jean-Claude Juncker zu stellen als die EZB-Präsidentschaft zu übernehmen.

Auch die amerikanische Wirtschaft schaltet einen Gang zurück und bringt die Fed vom Kurs ab
Das Wirtschaftswachstum in den USA schwächt sich zwar tendenziell ebenfalls ab, allerdings bleibt es auf einem vorerst soliden Niveau. Dadurch ist die Federal Reserve System (Fed) erst einmal von dem bisher eingeschlagenen Zinserhöhungskurs zurückgerudert. Dies wird dazu führen, dass die Fed kurzfristig erst einmal keine weiteren Zinsschritte machen wird. Sie wird die weitere wirtschaftliche und politische Entwicklung abwarten, denn es ist erkennbar, dass auch die Effekte von Donald Trumps Steuersenkungsprogramm langsam verpuffen und sich die Wirtschaft in den USA in jedem Fall abschwächen wird. Wie stark sich das Wirtschaftswachstum abschwächen wird, hängt hauptsächlich von der Entwicklung der von Donald Trump angezettelten Handelskonflikte ab. Donald Trump bleibt zwar weiter bei seinen Drohgebärden, bringt aber gleichzeitig durch die Verschiebung der Frist zur Zollerhöhung auf chinesische Importe ein wenig Hoffnung auf eine Deeskalation des Konfliktes mit China.

Bauzinsen und Rendite der Bundesanleihen so niedrig wie 2016
Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe hat im Februar 2019 erneut einen Tiefstand erreicht und ist mit 0,09 Prozent so niedrig wie seit 2016 nicht mehr. Auch die Bauzinsen ziehen nach und bewegen sich seit Anfang Februar 2019 beispielsweise bei der 10-jährigen Zinsbindungszeit wieder unter der Ein-Prozent-Marke. In den nächsten Monaten kann weiter mit einer nach unten gerichteten Seitwärtsbewegung bei den Bauzinsen gerechnet werden. Vom aktuellen Niveau aus betrachtet, dürfte es bis zum Jahresende allerdings wieder einen marginalen Aufwärtstrend geben. Für Immobilienkäufer oder Umfinanzierer bedeutet dies weiterhin, die niedrigen Zinsen für eine möglichst hohe Tilgung zu nutzen und eine lange Zinsbindung auswählen, um sich das aktuelle Zinsniveau langfristig zu sichern.

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Die Forward-Darlehen-Strategie 

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht fallend
mittelfristig: schwankend seitwärts
langfristig: steigend

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Freitag, 22. März 2019

So kann der Sprung in die eigenen vier Wände gelingen

Für viele Menschen ist die wichtigste und größte Investition ihres Lebens ein eigenes Dach über dem Kopf. Gerade Familien mit Kindern möchten gerne Sicherheit in Form einer eigenen Immobilie hinterlassen und nehmen daher eine oft viele Jahre währende finanzielle Belastung in Kauf, die mit dem Erwerb einer Immobilie einher geht. Das Projekt "eigens Dach" beginnt aber nicht erst, wenn die Bagger anrollen. Die Weichen über die Machbarkeit werden schon viele Jahre vorher gestellt, denn beim Eigenheim gilt die Regel: Erst Hunderter auf Hunderter, dann Stein auf Stein, schließlich Tausender auf Tausender.

Wichtig ist die frühzeitige Vermögensbildung
Den meisten Menschen wird nicht in die Wiege gelegt, über genügend Eigenkapital zu verfügen, um sich den Traum vom Eigenheim einfach so erfüllen zu können. Auch Bausparverträge und dergleichen reichen meist nicht aus, um wenigstens eine solide Teilfinanzierung zu ermöglichen. Das Fundament für eine solide Finanzierung besteht aus einem ausreichendem Eigenkapitalstock. Generell sollten etwa 20 bis 30 Prozent der Kauf- oder Bausumme bei Vertragsunterzeichnung vorhanden sein, damit die eigenen vier Wände auf tragfähigen Füßen stehen. Es ist daher wichtig, bereits in jungen Lebensjahren, etwa nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, damit zu beginnen, sich einen Vermögenswert aufzubauen. Dieser kann dann für das eigene Heim verwendet werden.

Anlageformen zum Eigenkapitalaufbau
Es gibt für die richtige Sparform kein Patentrezept. Wichtig ist jedoch, dass das Geld zum Eigentumserwerb verfügbar ist. Sparkonten, Tagesgeld und Festgelder kommen nur kurzfristig infrage. Auch ein Bausparvertrag ist nur begrenzt sinnvoll, denn auch hier gibt es kaum ausreichende Zinsen auf das Guthaben. Um aber staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zu nutzen, ist der Bausparvertrag mit der richtig gewählten Bausparsumme ein passender Baustein beim Eigenkapitalaufbau.

Funktionsweise Fonds

Am sinnvollsten ist ein zum Anlagehorizont passender Investmentfonds, auch Fondssparplan genannt. Dies beginnt bei Rentenfonds, geht über Mischfonds, offenen Immobilienfonds bis hin zu Aktienfonds. Hier kann man passend zur Risikoneigung mit einem monatlichen Betrag ab 25,00 Euro flexibel sparen. Der monatliche Beitrag kann jederzeit erhöht werden oder bei finanziellen Engpässen auch einmal ausgesetzt werden. Zusätzlich kann mit unregelmäßigen Zuzahlungen, beispielweise bei einer Weihnachtsgeldzahlung oder ähnlichem, der Anspartopf schneller gefüllt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, so früh wie möglich zu beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.

Ergebnisse Sparplan DWS Top Dividende

wichtiger Hinweis:
Dieser Chart dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Informationen sind unverbindlich und stellen weder eine Anlageempfehlung oder sonstige Beratung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch. Eine Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Anlegers. Die dargestellten Informationen, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Daten wurden sorgfältig recherchiert und beruhen auf Quellen, die als zuverlässig gelten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie das Eintreten von Prognosen wird keine Haftung übernommen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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Dienstag, 19. Februar 2019

Zinskommentar Januar 2019 - EZB korrigiert seinen Wachstumsausblick nach unten

Für das Jahr 2019 trüben sich die Wirtschaftsaussichten zunehmend ein. War die Europäische Zentralbank (EZB) bisher zuversichtlich, dass die Konjunktur nur eine kleine Verschnaufpause einlegt, so musste Mario Draghi in der letzten Sitzung am 24. Januar 2019 jedoch einräumen, dass die Risiken für den Euroraum zunehmen. Das klang auf der Sitzung im Dezember 2018 noch anders, denn da stellte die Europäische Zentralbank (EZB) noch fest, dass sich Chancen und Risiken weitestgehend die Waage halten.

Nicht nur der europäische Motor stottert
Auf dem Weltwirtschaftsforums in Davos senkte der Internationale Währungsfonds (IWF) zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate seine Wachstumsvorhersage. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert angesichts noch ungelöster Handelskonflikte und eines drohenden Brexit-Chaos, dass die weltweite Wirtschaftsleistung im Jahr 2019 nur noch um 3,5 Prozent ansteigen wird. Die Prognose für Deutschland wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) sogar um ganze 0,6 Prozent nach unten korrigiert und es wird mit gerade einmal 1,3 Prozent Wachstum im laufenden Jahr gerechnet. Vor allem die Probleme der Autoindustrie und eine geringere Export-Nachfrage sorgen für eine Belastung für die deutsche Wirtschaft. Für die Europäische Zentralbank (EZB) erschwert die schwächelnde Wirtschaft und der nachlassende Preisdruck, die zinspolitische Normalisierung einzuleiten.

Zinsentwicklung über die fünf letzten Jahre

Die meisten Marktteilnehmer waren ursprünglich davon ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) bereits im Herbst dieses Jahres die Zinsen wieder anheben könnte. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sieht es eher so aus, dass alles auf eine Verschiebung der Zinserhöhung in das Jahr 2020 hindeutet. Denn die Inflation erzeugt auf die Europäische Zentralbank (EZB) keinen Handlungsdruck, die schwächeren Konjunkturdaten und Prognosen können dies auch nicht. Das politische Umfeld mit der Brexit-Hängepartie, die Verschuldung Italiens und der dortige Abrutsch in die Rezession sowie die Folgen des Handelskonfliktes sorgen zusätzlich für eine gedämpfte Stimmung.

Harter Brexit, weicher Brexit oder gar kein Brexit? Das Brexit-Chaos hält die die Finanzmärkte in Atem
Das mit der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ist im britischen Parlament krachend abgelehnt worden und auch ein konsensfähiger Plan B ist nicht in Sichtweite. Deshalb steht nun langsam die Frage im Raum: Was passiert Ende März? Mit jedem weiteren Tag ohne eine Lösung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungeordneter Ausstieg der Briten eintreten kann. Und je näher das Datum eines wahrscheinlichen harten Brexit voranschreitet, desto vorsichtiger werden Unternehmen und die Verbraucher. In der wirtschaftlichen Entwicklung wird dies Bremsspuren verursachen und auch an den Finanzmärkten wird die Volatilität ansteigen. Die Verunsicherung über die weitere Entwicklung kann zu Gewinnmitnahmen und einer Flucht der Anleger in sichere Häfen kommen. Der daraus resultierende Schaden lässt sich heute allerdings nicht seriös voraussagen, da es keinerlei Vergleiche gibt.

Shutdown in den USA sorgt für Milliarden-Verluste
Die gesenkten Wachstumsprognosen betreffen auch die USA. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2019 zwar noch mit einem Wachstum 2,9 Prozent, jedoch werden spätestens im Jahr 2020 die Effekte von Donald Trumps Steuerreform verpufft sein. Dann könnte sich das Wachstum auf 1,7 Prozent absenken. Die andauernden Handelsstreitigkeiten mit China belasten die Wirtschaft beider Staaten zusätzlich. Die chinesische Konjunktur schwächte sich zum einen ab, zum anderen gaben aber auch amerikanische Unternehmen wie Apple, General Motors oder Starbucks Umsatzwarnungen heraus, die sie hauptsächlich auf den Handelskonflikt zurückführen. Dazu kommt noch der von Donald Trump angezettelte Shutdown.

Von der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) wurde schätzt, dass jede Woche Stillstand die US-Wirtschaft 1,2 Milliarden Dollar kostet. Damit sind bis zum Ende des Shutdown Kosten von über fünf Milliarden Dollar entstanden. Donald Trump wollte für seine Grenzbarriere 5 Milliarden Dollar erzwingen und hat nun erheblich mehr Kosten verursacht ohne nur einen Dollar für seine Grenzbarriere zu bekommen. Der Shutdown hat selbst bei der Federal Reserve System (Fed) für Probleme gesorgt, denn sie hat keine aktuellen Konjunkturdaten mehr erhalten und war damit im geldpolitischen Blindflug unterwegs. Auf der letzten Fed-Sitzung Ende Dezember 2018, haben die amerikanischen Notenbänker die erwartete Zinserhöhung auf 2,25 bis 2,5 Prozent durchgeführt.
Für das Jahr 2019 wird allerdings von der Federal Reserve System (Fed) ein deutlich vorsichtigerer Kurs erwartet. Den sie hat zuletzt angedeutet, sich in 2019 alle Optionen offen zu halten, was beispielsweise auch bedeuten könnte, in 2019 komplett auf Zinserhöhungen zu verzichten. Gerade aus diesem Grund sind die Währungshüter für ihre Entscheidungen auf wichtige aktuelle Konjunkturdaten angewiesen.

Für Immobilienkäufer und Bauherren bringt dies aktuell gute Nachrichten: Es ist kein Aufwärtspotential bei Bauzinsen in Sicht
Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe erreichte am 3. Januar 2019 mit 0,15 Prozent einen Tiefstand, der zuletzt Ende 2016 erreicht wurde. Der Bauzins, für beispielsweise 10-jährige Hypothekendarlehen, pendelt seitdem um die Ein-Prozent-Marke. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der genannten Risiken, der konjunkturellen Erwartung und der Inflation unter der EZB-Zielmarke von 2 Prozent auch im Jahr 2019 mit niedrigen Zinsen und wenig Aufwärtspotential gerechnet werden kann. Ein Anstieg der Zinsen wäre nur bei einem deutlichen Anstieg der Inflation und erheblich besseren konjunkturellen Aussichten zu erwarten, was in der derzeitigen Situation nicht ersichtlich ist.

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Mittwoch, 30. Januar 2019

Streusalz ist vielerorts verboten

Im Winter sollte man auf Streusalz verzichten, denn zum einen ist es in vielen Gemeinden verboten und zum anderen der Umwelt zuliebe. Daraus ergibt sich für viele die Frage: Wie bekommt man denn dann Eis und Schnee in den Griff? Und der eine oder andere fragt sich generell: Muss man überhaupt streuen oder schippen?

Fakten und Tipps zur Räumpflicht
Als Hausbesitzer ist man verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt, sofern die Gemeinde dem Eigentümer diese Aufgabe übertragen hat. Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland übertragen diese Reinigungspflicht der Wege, welche am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. Deshalb haben Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass niemand auf rutschigen Wegen ausrutscht und sich möglicherweise verletzt. Die Gehwege sind werktags in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eis- und schneefrei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt dies ab 9:00 Uhr. Da es aber auch lokale Ausnahmen gibt, sollte man sich in seiner Stadt oder Gemeinde dazu kundig machen.



Kommt es zu einem andauernden Schneefall, so muss man als Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist dann in Ordnung mit dem räumen zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet. Es muss auch nicht der gesamte Gehweg geräumt werden. Bei Gehwegen ohne eine besondere Verkehrsbedeutung reicht es aus, nur einen Streifen zu streuen. Dieser sollte es zwei Fußgängern ermöglichen, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. Der "Laufweg" sollte mindestens einen halben Meter breit sein und ein sicheres laufen gewährleisten. Da auch Fußgänger vorsichtig sein müssen, braucht man den Weg aber nicht vollständig von Schnee zu befreien.

Die Auswahl des Streumittels - Stumpfe Streumittel erhöhen die Griffigkeit
Es ist keine gute Idee, einfach mit Streusalz dem Schnee und Eis zu Leibe zu rücken. In den meisten Kommunen ist dies verboten und wird mit einem Bußgeld belegt. Denn das Salz schadet Pflanzen, Tieren, Gewässern, Bauwerken und auch Fahrzeugen. Allerdings erlauben einige Kommunen bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, beispielsweise auf Treppen, eine sparsame Verwendung von Streusalz. Zu empfehlen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Diese erhöhen die Griffigkeit, da sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für eine ausreichende Wirkung dieser Streumittel, ist es wichtig, dass sie möglichst dicht gestreut werden. Wenn der Winter vorbei ist, kann das Streugut zusammengekehrt werden und beim nächsten Bedarf wieder verwendet werden.

Mit der richtigen Schneeschaufel geht es einfacher
Eine Schaufel darf nicht zu schwer sein, damit man effektiv schippen kann. Deshalb empfiehlt es sich, im Laden mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körperstatur auszuwählen. Wegen ihres geringen Gewichts sind Schaufeln aus Aluminium sehr beliebt. Diese eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten wird die Schiebefläche beim Einsatz allerdings schnell zerkratzt und verbeult. Auf diesen Untergründen empfehlen sich Schaufeln mit einer Gummilippe. Mit Modellen die einen leicht geschwungenem Stiel und einen ergonomischen Griff in Y-oder D-Form haben, erleichtern die Arbeit dann, wenn der Schnee aufgetürmt werden soll.

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