Montag, 19. Dezember 2016

Zinskommentar November 2016 - Trumps unverhoffter Wahlsieg und sein Einfluss auf die Zinsen in Deutschland

Unverhofft kommt oft, wie es im Fall des Wahlsieges von Donald Trump unverkennbar ist. Meinungsforscher stuften seinen Sieg über Clinton als unwahrscheinlich ein und gingen nicht davon aus, dass Trump mit seinen Parolen und seiner Meinung den Wahlkampf gewinnen würde. Sein Sieg blieb nicht ohne erste Reaktionen auf die Börse. Eine turbulente Performance ließ sich beobachten, die unterdes ein wenig Erholung erfuhr und nicht von dauerhafter Präsenz war. Auswirkungen im Detail können derzeit noch nicht aufgezeigt werden, da hier allein die Zeit entscheidet und Signale senden wird.

Fed hob Leitzins nicht an
Trump warf Fed Chefin Yellen vor, dass sie hinter Clinton stehe und die Zinsen aus diesem Grund niedrig hielte. Experten hingegen sind einheitlich der Meinung, dass Yellen den Wahlkampf nicht beeinflussen wollte und den Leitzins aus diesem Grund am 2. November unverändert beließ. Laut Trump sind die USA bereit für eine Zinserhöhung und er berichtete weiter, dass er Yellen mit Beginn seiner Amtszeit ihres Amtes entheben werde. Wird der Leitzins am 14. Dezember angehoben, auch wenn Trump noch nicht im Amt ist und Yellen nicht beeinflussen kann? Die Frage stellt sich und es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Zinsanhebung noch in diesem Jahr erfolgt. Im Gegensatz zu Trump spricht die Notenbank Chefin von einer notwendigen Beruhigung der Märkte, ehe sie sich einer Zinsanhebung widmet und über die 0.5 Prozentmarke geht.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Beobachtungen in Europa
Die konträre Entwicklung des europäischen Leitzins zur Fed lässt sich nicht von der Hand weisen. Seit März liegt dieser bei Null Prozent, ohne dass eine Anhebung aktuell zur Diskussion steht. Mario Draghi gab auch in der letzten EZB Sitzung keine deutliche Tendenz bekannt und sprach über die Beibehaltung des Status Quo. Vielleicht erfolgt die Weichenstellung im Dezember, wie aktuelle Stimmen verlautbaren lassen. Denn Fakt ist, dass die EZB die 2 Prozent Marke weiter im Augenmerk hat und nicht auf Dauer an der Null Prozent Zinspolitik festhalten und sie durchsetzen wird.

Verbraucherpreise und Rendite von Staatsanleihen und steigen leicht
Die Rendite der 10-jährigen deutschen Staatsanleihen ist Anfang Oktober leicht angestiegen. Die Staatsanleihen beeinflussen die Baufinanzierungszinsen ganz direkt. Denn wenn die Zinsen der Staatsanleihen steigen, erhöhen sich die Zinsen für Pfandbriefe und damit refinanzieren Banken häufig ihre Baudarlehen. Die gestiegenen Refinanzierungskosten geben die Banken dann in der Regel in Form von höheren Bauzinsen an die Darlehensnehmer weiter. Auch die Verbraucherpreise legten im Oktober um 0,8 Prozent erneut leicht zu.

Bei den Zinsen für Baufinanzierungen gibt es Bewegung nach oben
Seit langem wurden wieder steigende Zinsen von knapp 0,2 Prozentpunkten innerhalb von wenigen Tagen gesehen, wodurch sich die lang anhaltende Tendenz nach unten gestoppt wurde. Jedoch bleiben die Zinsen für Immobilienfinanzierungen weiterhin auf einem extrem günstigen Niveau. Blickt man 12 Monate zurück, haben sich die Zinsen fast halbiert. Ein Hauptauslöser für diesen Einbruch war der Brexit.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung: kurzfristig: leicht steigend
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Montag, 12. Dezember 2016

Baufinanzierung - Endspurt bei Kreditauszahlungen beachten

Kurz vor Weihnachten noch schnell eine Kreditzusage oder -auszahlung bis Silvester bewirken? Dass ist schwierig bis unmöglich. Denn die meisten Banken schließen im Laufe des Dezembers ihre Bücher. Um Hektik und eventuell sogar dem Scheitern eines Vorhabens vorzubeugen, sollten Immobilienkredit-Interessenten rechtzeitig aktiv werden und einen extra Zeitpuffer einplanen. Erfahrungsgemäß gilt: Soll die Auszahlung des Darlehens bis Ende des Jahres erfolgen, endet die Einreichfrist bei der Mehrheit der Banken und Versicherungen Anfang Dezember.

Erfüllte Auszahlungsvoraussetzungen sind entscheidend
Damit das Geld jedoch tatsächlich vor dem Jahreswechsel ausgezahlt werden kann, müssen auch alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und zum beispielsweise die Grundschuld eingetragen sein. Wird die Kreditsumme oder ein Teil davon erst Anfang des nächsten Jahres benötigt, verlängert sich die Einreichfrist häufig bis Mitte Dezember. Speziell in Thüringen ist es im Jahr 2016 aus einem weiteren Grund empfehlenswert, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den Erwerb eines Grundstücks beziehungsweise Hauses unter Dach und Fach zu bringen. Denn Thüringen erhöht zum 1. Januar 2017 die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Wer also erst nach dem Jahreswechsel kauft, zahlt mehr Steuern. Zu berücksichtigen ist bei der zeitlichen Planung unter anderem die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Prüffrist bei Kaufverträgen. Der Notar muss dem Immobilienkäufer den Vertrag 14 Tage vor der Beurkundung aushändigen.


Niedrige Zinsen für Baugeld
Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen
Weiterhin sind niedrige Zinsen für das Baugeld zu haben. Trotz teils steigender Immobilienpreise und höherer Kaufnebenkosten sind die durchschnittlichen Kreditraten annähernd konstant geblieben. Sind Sie bereits Darlehensnehmer, bieten sich gerade zum Ende des Jahres Sparchancen, beispielsweise wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht. Bei zahlreichen Immobilienkrediten enden die Sollzinsbindungen jedes Jahr zum 31. Dezember. Häufig haben Kreditnehmer Finanzierungen, die ohnehin geplant waren, in ein laufendes Jahr vorgezogen, zum Beispiel, weil sich Rahmenbedingungen zum Jahreswechsel geändert haben. Die Kreditinstitute sind darauf eingestellt, dass vielfach die Sollzinsbindungen zum Ende eines Jahres auslaufen. Sie bieten deshalb in diesem Zeitraum häufig Sonderkonditionen für Anschlussfinanzierungen oder für Forward-Darlehen an. So gewähren sie Zinsabschläge oder verzichten auf Zinsaufschläge. Andere übernehmen wiederum Kosten einer Umschuldung, wie beispielsweise Notarkosten für die Abtretung oder Gebühren für die Umschreibung im Grundbuch.

Dabei geht es längst nicht nur um Einsparpotenziale durch günstigere Zinsen. Vielmehr bietet die Anschlussfinanzierung die Chance, die Finanzierungsstruktur an eine vielleicht veränderte Lebenssituation anzupassen sowie möglicherweise einen gestiegenen Objektwert, bereits getilgte Darlehensteile und eine verbesserte Kreditwürdigkeit in die Kalkulation einfließen zu lassen. Die Folge sind günstigere Konditionen und ein passgenaues Finanzierungskonzept.


Anschlussfinanzierung als Entschuldungsturbo
Chance der Sondertilgung nutzen
Darlehensnehmer sollten ihre jährliche Sondertilgungsoption prüfen. Häufig bezieht sich diese Sondertilgungsoption auf das Kalenderjahr und muss bis zum 31. Dezember geleistet werden, sonst verfällt sie für dieses Jahr.

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Montag, 28. November 2016

Zinskommentar Oktober 2016 - Keine FED-Leitzins Erhöhung - alles bleibt wie gehabt

In den letzten Wochen war die Anspannung an den US-Börsen deutlich spürbar, auch wenn die meisten Experten von einer eher vorsichtigen Handlung der US-Notenbank Chefin ausging. Eine Vertagung der Leitzins-Anhebung war aber durchaus im Gespräch. Doch der Leitzins verändert sich nicht und bleibt aktuell auf dem Level wie bisher. Somit fanden die Marktteilnehmer mit dem Fokus auf die expansive Geldpolitik Gehör, auch wenn die Stagnation eher auf die Inflationsrate und die unsichere Lage am Arbeitsmarkt fokussiert. Schon in der Vergangenheit musste Yellen den Kurs zweimal senken, da die Konjunkturerwartungen nicht eintragen und nur eine nach unten erfolgende Korrektur des Leitzins angemessen schien.

Ein Zinsschritt der FED wird jedoch noch dieses Jahr erwartet
Hingegen berichten amerikanische Medien von einem größeren Wachstum der Wirtschaft, obwohl die Unsicherheit im Hinblick auf den Präsidentschaftswahlkampf eher das Gegenteil vermuten ließe. Dieses Argument ist nun nicht mehr präsent und Yellen äußerte sich weiter, dass der Ankauf von Unternehmensanleihen zum Thema des amerikanischen Marktes werden könnte. Die EZB nutzt diese Maßnahme schon seit Juni und pumpt damit Geld in die Märkte. Was in Europa einfach erscheint, bedarf auf dem amerikanischen Markt allerdings einer Änderung der Gesetzgebung.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Verbraucherpreise in Deutschland steigen rasant
Der September brachte in Deutschland eine Steigerung der Inflationsrate auf 0,7 Prozent mit sich und zeigte sich so mit einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat. Auch im Vergleich zum September des vorigen Jahres lässt sich ein höheres Inflationsniveau erkennen. Die Entwicklung ist zaghaft, wird aber von Experten durchaus als Frucht der expansiven Geldpolitik der EZB gewertet. Im Kreislauf aus geringem Leitzins und günstigen Krediten, der Unterstützung der Wirtschaft und mehr Geld im Umlauf bringt eine Inflationssteigerung mit sich. Der Zielwert der EZB liegt bei erwarteten 2 Prozent.

Bundesanleihen entwickeln sich interessant
Laut Spekulationen von Anfang Oktober plant die EZB den Austritt aus Käufen von Bundesanleihen. Von der EZB selbst wurden die Gerüchte dementiert, doch die Unsicherheit auf dem Markt lässt sich nicht vollständig ausräumen. Wäre dies der Fall, würde der sukzessive Rückzug mit einer Anhebung der Bauzinsen einhergehen und so die aktuell günstigen Möglichkeiten zur Finanzierung von Eigenheimen verteuern und für viele Verbraucher unattraktiv machen.

Baufinanzierungszinsen weiterhin sehr günstig
Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen hat sich im September erstmals seit dem Juli wieder in den positiven Bereich entwickelt. Sie datieren derzeit jedoch wieder im negativen Bereich, wodurch niedrige Bauzinsen begünstigt werden. Das hat zur Folge, dass Baufinanzierer nochmals günstigere Zinsen vor finden, die ein erneutes Allzeittief markieren.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: leicht steigend
langfristig: steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation
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Montag, 21. November 2016

Bei Gefälligkeiten - Wann droht Ärger wegen Schwarzarbeit?

Wenn man sich beim Renovieren oder Bauen helfen lässt, dann sollte man darauf achten, dass man sich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar macht. Ein wichtiger Punkt ist, wie viel gezahlt wird. Bei einem „geringes Entgelt" ist nichts einzuwenden. Geht es jedoch über die Hilfsbereitschaft hinaus und es wird beispielsweise regelmäßig mitgeholfen, kann sehr schnell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, was Ärger mit Schwarzarbeit einbringen kann.

Als Bauherr sollte man Vorsicht walten lassen, damit Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit sind
Ein Gartenhäuschen bauen, eine Wohnungsrenovierung durchführen oder vielleicht sogar ein ganzes Haus erstellen, dass ist meist alles gar nicht alleine zu bewerkstelligen. Wenn nun Freunde, Nachbarn oder Kollegen mithelfen, kann die Frage aufkommen: Wann droht Ärger mit Schwarzarbeit?

Der Gesetzgeber hat im Paragraf 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar definiert, was Schwarzarbeit ist:
  • ein Auftraggeber lässt Arbeiten durchführen und führt Sozialabgaben nicht ab
  • ein Auftragnehmer versteuert die Einkünfte nicht
  • ein Bezieher von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen meldet den Job nicht bei der Behörde
  • ein Gewerbe wird nicht angemeldet oder nicht in die Handwerksrolle eingetragen
Ein Verstoß gegen das Gesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Welche der folgenden gesetzeswidrigen Dinge haben Sie schon einmal getan?

Aber auch Ausnahmen sind geregelt worden, bei denen es sich ausdrücklich nicht um Schwarzarbeit handelt:
  • Mitarbeit von Angehörigen oder Lebenspartnern
  • Gefälligkeiten
  • Nachbarschaftshilfe
  • Selbsthilfe beim Hausbau
Die Voraussetzung dabei ist, es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen". Dazu zählt auch „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird".
Wenn man sich also bei der Wohnungsrenovierung helfen lässt, kann man beispielsweise den Helfern aus dem Kollegenkreis durchaus etwas dafür bezahlen, ohne dass es sich gleich um Schwarzarbeit handelt. Es darf für die Helfer aber nicht der Gewinn im Vordergrund stehen, sondern die Hilfsbereitschaft. Ein Punkt dabei ist, ob die Arbeit durch die Helfer regelmäßig gemacht wird, zum Beispiel jedes Wochenende. Auf der anderen Seite ist es wichtig, wie viel für die Arbeit gezahlt wird, denn was ein „geringes Entgelt" ist, wurde vom Gesetzgeber leider nicht geregelt. Unter Experten geht man davon aus, dass „maßgeblich das Verhältnis zur Leistung und zum Preis, der sonst auf dem Markt für diese Arbeit gezahlt wird" als Grundlage angesehen werden sollte. Beispielsweise dürften 10 Euro pro Stunde für einfache Garten- oder Reinigungsarbeiten schon zu viel sein, jedoch können 10 Euro pro Stunde für eine komplizierte Küchenmontage noch als geringes Entgelt angesehen werden.
Bei der sogenannten Selbsthilfe rund um Wohnungsbau kommt es auf die Gegenseitigkeit an. Wenn der Fliesenleger aus der Nachbarschaft oder aus dem Sportverein die Badarbeiten übernimmt, kann sich der Elektriker dafür mit ordentlichen Anschlüssen bedanken. Es darf in diesen Fällen aber kein Geld fließen, damit die Tätigkeit als Selbsthilfe gilt.

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Mittwoch, 9. November 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Start des KfW-Vorteilsrechners

Der neue KfW-Vorteilsrechner steht ab sofort allen Interessierten auf den Produktseiten der Inlandsförderung „Energieeffizient Bauen Kredit 153 (www.kfw.de/153)“ und „Energieeffizient Sanieren Kredit 151/152 (www.kfw.de/151)“ zur Verfügung. In nur drei Schritten kann man seinen persönlichen finanziellen Vorteil einer Kreditförderung aus den KfW-Produkten Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren ermitteln und mit dem Angebot seiner Hausbank vergleichen.



Die Gesamtersparnis für den Interessenten kann in nur drei Schritten ermittelt werden:
  1. Bestimmen der Höhe des gewünschten KfW-Kredits
  2. Angabe der Konditionen der Hausbank
  3. Auswahl des Vorhabens: KfW-Effizienzhaus, Heizungs- oder Lüftungspaket, Einzelmaßnahmen
Um die Bedienung des Rechners noch schneller und einfacher zu machen, sind die Felder des Vorteilsrechners vorbelegt. Der vorbelegte Sollzins der Hausbank ist ein Referenzzinssatz und errechnet sich aus dem Mittelwert von Zinssätzen ausgewählter Banken. Die Aktualisierung des Zinssatzes erfolgt einmal monatlich. Diesen vorbelegten Wert kann man als Interessent durch den Sollzins ersetzen, den man von seiner Hausbank in einem Finanzierungsangebot mitgeteilt wurde.

Den Vorteilsrechner gibt es für Neubauten und für Sanierungen:
KfW-Vorteilsrechner für Neubau starten
KfW-Vorteilsrechner für Sanierung starten
Quelle: KfW-Bank

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Donnerstag, 3. November 2016

Zinskommentar September 2016 - EZB-Chef Draghi ist von aktueller Geldpolitik überzeugt

Im Zusammenhang mit der vergangenen EZB-Sitzung gingen viele Marktakteure davon aus, dass die Geldpolitik in Euroland noch lockerer werden und das Kaufprogramm von Anleihen über den März 2017 hinaus verlängert werden soll. Auch wurde eine Änderung der Anleihekauf-Regularien vermutet. Hingegen aller Vermutungen und Tendenzen zeigte sich Mario Draghi von seiner aktuellen Geldpolitik überzeugt und sieht trotz geringer Inflation von einer Verschärfung der derzeitigen Maßnahmen ab. Die Leitzinsen werden bis zur Beendigung der Anleihekäufe niedrig bleiben und eine Veränderung der Geldpolitik wird nur erfolgen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht und der Markt die Neuorientierung erfordert.

Strukturreformen standen im Mittelpunkt
Die Ankurbelung der Wirtschaft stand im Mittelpunkt der EZB-Sitzung im Dezember. Euroland benötigt Strukturreformen und muss sich von der Unsicherheit durch das Brexit-Votum Großbritanniens lösen. Von den Ökonomen der Notenbank wurde eine leichte Korrektur von Wachstum und Inflation nach unten vorgenommen, nachdem der Brexit als Wunsch Großbritanniens im Raum stand. Damit einhergehend liegen die Prognosen für 2017 und 2018 bei einem Wachstum von 1,6 Prozent, wohingegen man im Juni noch von 1,7 Prozent ausging. Im Juli und August hat sich die Inflation mit einer Zunahme von 0,2 Prozent performt, wodurch die Vorschau für 2017 und 2018 mit einer Inflation von über einem Prozent aufwartet. Die vorherrschende Distanz zur Preisstabilität der EZB ist mit einem Wert unter zwei Prozent nach wie vor enorm.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Zinserhöhung in den USA geplant?
Auf dem US-amerikanischen Markt ist die Zinserhöhung durch die Fed in aller Munde. Fed-Chefin Janet Yellen äußerte sich bereits Ende August mit Argumenten, die für eine Zinsanhebung in absehbarer Zeit sprechen. Alle Signale deuten darauf hin, dass der amerikanische Markt nicht länger im Niedrigzins-Sektor verkehrt und die geldpolitische Kursrichtung eventuell vor einer Straffung steht. Yellen äußerte sich weiter, dass die Wirtschaftsentwicklung ein maßgebliches Kriterium sei und man abwarten und reagieren werde, wenn sich in der amerikanischen Wirtschaft eine Veränderung aufzeigt.

Bauzinsen immer noch im Seitwärtstrend
Bei den Bauzinsen ist aktuell kaum eine Veränderung erkennbar. Das historisch niedrige Niveau ist immer noch prägnant und eine Grundlage für die trotz höherer Immobilienpreise getroffene Entscheidung für finanzierte Eigenheime. Immobilienkäufer oder Bauherren sollten jedoch wert darauf legen, dass sie ihren Immobilienerwerb mit einer langen Zinsbindung und einer aktuellen Tilgung von zwei bis drei Prozent ausstatten. So kann innerhalb der Darlehenslaufzeit die Restschuld größtenteils abgetragen werden. Denn sonst kann bei einer stärkeren Zinserhöhung die Gefahr bestehen, dass sich der Baufinanzierer seinen aufgenommen Kredit nicht mehr leisten könnte. Die Empfehlungen von Zinsbindung und Tilgung sollten auch aktuelle Anschlussfinanzierer übernehmen.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: seitwärts schwankend
langfristig: leicht steigend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Montag, 24. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Zur Unterstützung der Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden in Deutschland, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 01.08.2016 ein Förderprodukt für Brennstoffzellenheizungen gestartet. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen (0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung) in neuen und bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 40% der förderfähigen Kosten.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Förderung ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Diese Expertenliste findet man unter www.energie-effizienzexperten.de. Die Mittel für das Produkt werden vom BMWi aus dem Anreizprogramm „Energieeffizienz“ der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Ein Antrag für das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ kann ab 01.12.2016 über das KfW-Zuschussportal www.kfw.de/zuschussportal gestellt werden.

Was ist zu beachten
Wie bei allen KfW-Produkten ist darauf zu achten, dass die Förderung vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen ist. Soll ein Vorhaben vor Dezember 2016 begonnen werden, kann die Förderung mit einem Reservierungsformular unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der KfW reserviert werden. Im Anschluss an die Reservierung erhält der Kunde eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Antragsteller mit seinem Vorhaben beginnen. Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die
Antragsdaten im Zeitraum vom 01. bis 30.12.2016 vollständig im KfW-Zuschussportal eingegeben werden.



In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss:
  1. Energieeffizienz-Experten einbinden www.energie-effizienz-experten.de
  2. Zuschuss beantragen www.kfw.de/zuschussportal
  3. Vorhaben durchführen
  4. Zuschuss erhalten
Mehr Informationen zum Programm Zuschuss Brennstoffzelle (433) findet man hier.
Quelle: KfW-Bank

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Montag, 17. Oktober 2016

Attraktiv bauen mit kleinem Budget

Beim Bau des Eigenheims spielt das Budget eine große Rolle. Damit man trotz finanzieller Einschränkung seine eigenen Gestaltungswünsche umsetzen kann, hat der freie Architekt Achim Linhardt den Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" erschienen im DVA-Verlag verfasst.

Kurzinhalt des BuchesKosten entstehen nicht, sondern sie werden gemacht. Der freie Architekt Achim Linhardt zeigt in seinem Ratgeber „Attraktiv bauen mit kleinem Budget" auf, wie ein Bau sinnvoll geplant wird und wo Einsparpotentiale sind. Es sind Hunderte von Entscheidungen, die ein Haus in seinen Eigenheiten bestimmen – und jede davon ist eine Kostenentscheidung. Je mehr der Bauherr darüber weiß, desto besser wird er sein Budget einhalten können. Dieser Ratgeber zeigt verschiedene Strategien zur Kostenersparnis, erläutert die Grundlagen von Planung und Bauablauf und macht so jeden Bauwilligen zum kompetenten Partner am Bau.

Das erste Kapitel befasst sich mit Strategien zur Kostenersparnis. Ob klein, einfach, in Abschnitten, gemeinsam oder selbst gebaut - mit jeder dieser Varianten lassen sich Baukosten senken. Im zweiten Kapitel wird auf den Bauablauf eingegangen. Dazu gehören die Berechnung der Baukosten, Bauweise und Gebäudeform sowie Grundriss und Standortwahl. Im letzten Kapitel geht es um Bauteile und Bautechnik. Wände, Fußböden oder elektrische Installationen sollten nicht nur günstig im Erwerb sein, sondern auch kostensparend in der Nutzung.

Mehr über das Buch


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Dienstag, 11. Oktober 2016

Änderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)

Bei der KfW-Bank sind Beantragungen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich. Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen EUR aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert. Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie zeitnah eine Information darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Deshalb sollte von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen werden.

Renovierung der eigenen vier Wände

Weiterhin möglich ist Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Quelle: KfW-Bank

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Donnerstag, 29. September 2016

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer bei Baumängeln am Neubau

Eigentümer können laut Gesetz innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung verlangen, wenn nach dem Einzug Baumängel an einem Neubau auftreten. Diese muss der Bauunternehmer dann grundsätzlich auf eigene Kosten beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der förmlichen Bauabnahme und ist dann bis zu fünf Jahre gültig. Der genaue Fristablauf ist in den Bauunterlagen ersichtlich.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Gewährleistungsansprüche
An wen man sich als Eigentümer in einem Gewährleistungsfall wenden kann, hängt davon ab, wo die Baumängel auftreten. Der Bauträger beziehungsweise der Verkäufer der Immobilie ist bei den eigenen vier Wänden der richtige Ansprechpartner. Hier handelt es sich um Sondereigentum, dass innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die anderen Eigentümer nicht betrifft. Als Eigentümer mit Gewährleistungsansprüchen sollte man nicht selbst einen zuständigen Handwerker beauftragen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Bauträger insolvent ist. Dann muss man in Regelfall direkt an die verantwortlichen Firmen herantreten. Handelt es sich bei den Baumängeln um dass Gemeinschaftseigentum, stellt sich die Sachlage anders dar. Hier muss sich die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise ein beauftragter Hausverwalter darum kümmern. Die Eigentümergemeinschaft hat jedoch auch die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen, der sich der Sache annimmt und mit dem Bauunternehmer kontakt aufnimmt.

Jedes dritte Eigenheim ist renovierungsbedürftig

Den Handwerker nicht eigenständig beauftragen
Der Beauftragte hat zunächst die Aufgabe den Mangel schriftlich feststellen und dann den Bauträger oder den Verkäufer der Immobilie auffordern, diesen bis zu einem festgesetzten Termin nachzubessern. Es ist deshalb wichtig, den zuständigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Wenn man einen Handwerker, Installateur oder Maler selbst beauftragt, damit dieser den Mangel beseitigt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass man selbst die Kosten für die Beseitigung der Baumängel tragen muss. Der Bauträger oder der Verkäufer der Immobilie muss dafür sorgen, dass der Mangel fristgemäß beseitigt wird. Bei einer Weigerung zur Nachbesserung, muss der Eigentümer hartnäckig bleiben und im schlimmsten Fall vor ein Gericht ziehen. Dies kann man aber erst machen, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und diese ohne eine Nachbesserung verstrichen ist. Als Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft muss man dann unter Umständen sogar Mehrkosten für die verzögerte Beseitigung der Baumängel tragen.

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Montag, 26. September 2016

Zinskommentar August 2016 - Brexit lässt Baufinanzierungszinsen auf neue Tiefststände sinken

Nachdem der erste Schock über das Brexit-Votum im Juni abgeklungen ist, hat sich die Lage auf den globalen Finanzmärkten marginal entspannt. Noch immer zeigt sich das britische Pfund auf einem sehr niedrigen Stand, wohingegen sich der Dax nach einem kurzen Absturz wieder normalisiert hat. Bezüglich der Langzeitfolgen möchte die EZB weiter abwarten und hat auf der Sitzung am 21. Juli entschieden, dass die bisherige Geldpolitik nicht verändert und der Leitzins bei 0 Prozent verbleiben und nicht angehoben wird. Das gleiche gilt für den Strafzins für Banken die ihr Geld bei der EZB einlagern. Diese zahlen nach wie vor 0,4 Prozent und dürfen keine Veränderung erwarten. Beim Kaufprogramm von Unternehmensanleihen geht EZB Chef Mario Draghi aktuell von einer Performance bis März 2017 aus und behält sich vor, dass eine Verlängerung nicht ausgeschlossen ist und nach einer konkreten Beurteilung der Lage im kommenden Jahr anberaumt wird.

Fed äußert sich mit optimistischer Tendenz, EZB wartet noch ab und die Bank of England muss reagieren
Um die Folgen des Brexit genau abzuschätzen und seine Wirkung auf die Finanzmärkte beurteilen zu können ist es noch zu früh. Erst wenn eine genaue Bewertung möglich und eine plausible Einschätzung machbar ist, denkt die EZB über eine Anpassung der Geldpolitik nach. Bis zur nächsten Sitzung am 8. September 2016 bleibt der Markt somit weiter spannend und ohne Veränderung. Auch die US-Notenbank Fed hat am 27. Juli getagt und dabei beschlossen am aktuellen Leitzins festzuhalten. Dieser bewegt sich seit der letzten Erhöhung zwischen 0,25 und 0,5 Prozent.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Auch wenn aktuell keine Veränderung vorgenommen wurde, sieht die Fed mit optimistischer Stimmung auf den Markt und beurteilt das Wirtschaftswachstum sowie die Arbeitslosenquote und die Inflation mit positiver Tendenz. Bleibt die Entwicklung der einflussnehmenden Faktoren weiter positiv und zeigt sich mit steigender Tendenz, ist laut Fed eine Anhebung der Leitzinsen nach der Sitzung im Dezember nicht ausgeschlossen. Aber auch hier heißt es abwarten und beobachten, wie sich der Brexit auf den Finanzmarkt auswirkt und ob es zu Langzeitfolgen kommt. Anzunehmen ist auch, dass eine Veränderung vor den Präsidentschaftswahlen nicht zur Debatte steht. Die nächste Sitzung der Fed ist für den 21. September anberaumt und könnte eine Prognose für den zukünftigen politischen Geldkurs treffen lassen.

Die Bank of England hat auf den Brexit reagiert und den Leitzins von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme dient dazu, die Wirkungen des Brexit abzufedern und einen Wirtschaftseinbruch nach der Entscheidung der Bevölkerung zu verhindern sowie Langzeitfolgen vorzubeugen.

Wohin entwickeln sich die Baufinanzierungszinsen?
Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Brexit auf den Baufinanzierungsmarkt in Deutschland sind ebenfalls noch unklar. Die Immobilienkäufer und Anschlussfinanzierer können auf kurzer Sicht weiterhin von den extrem tiefen Baufinanzierungszinsen profitieren. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass dies auch über eine längere Zeit so bleibt. Denn wenn die Konsequenzen des Brexit auf den Finanzmarkt abzusehen sind, sollte man damit rechnen, dass Mario Draghi seine Worte in die Tat umsetzen wird und dann könnten auch die Baufinanzierungszinsen wieder steigen. Bisher aber zeigt sich die deutsche Konjunktur trotz des geplanten Austritts der Briten aus der EU als robust.

Es ist daher weiterhin Empfehlenswert, sich jetzt eine Finanzierung mit hoher Tilgungsrate und langer Zinsbindung zu sichern. Wer bereits seit längerem eine Baufinanzierung hat, sollte jetzt über eine geeignete Anschlussfinanzierung oder ein Forward-Darlehen nachdenken.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
langfristig: seitwärts schwankend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Günstige Anschlussfinanzierungen, worauf man achten sollte
EZB kämpft weiter gegen die Mini-Inflation
Sicherheiten gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen

Mittwoch, 21. September 2016

Renovieren und modernisieren - So kommt man zu Geld

Sommerzeit ist Renovierungszeit. Gerade wenn man plant, die Heizung zu erneuern oder in Solarenergie zu investieren, ist der Sommer wie geschaffen dafür. Denn dann profitiert man von einer geringen Ausfallzeit der Heizung und sparen gleich von Beginn der neuen Heizperiode an.

Modernisierung ergeben sich aus anderen Bedürfnissen oder dienen zum Werterhalt
Das Leben verändert sich stetig. Es gibt Zuwachs in der Familie, ein Kind zieht aus oder man macht sich Gedanken über altersgerechtes wohnen. Eine Modernisierung oder ein Umbau ab und zu auch nötig, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten oder zu steigern. Aber auch wenn lediglich Schönheitsreparaturen anstehen, sind die warmen Tage dazu bestens geeignet. So dünsten beispielweise frisch gestrichene Räume oder neue Möbel besser aus, da aufgrund der milden Temperaturen lange gelüftet werden kann.

hausmodernisierung

Bleibt nur die Frage: Wie das Vorhaben am besten finanzieren?
Als Immobilienkäufer empfiehlt sich ein Modernisierungsdarlehen, das direkt mit der Baufinanzierung abgeschlossen wird und eventuell mit einem Förderdarlehen der KfW-Bank oder einem Förderprogramm des Landes beziehungsweise der Kommune kombiniert werden kann. Der Vorteil daran ist, dass man so auch die aufwändigeren Umbauten mit niedrigen Zinsen finanziert. Durch die Einbeziehung von KfW-Förderdarlehen kann der Aufwand nochmals reduziert werden.

Diese Förderprogramme der KfW-Bank könnten interessant sein:
  • Wohneigentum: Die KfW-Bank unterstützt Sie beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie
  • Energieeffizient bauen: Erfüllt Ihr gekauftes oder gebautes Eigenheim die Standards eines Effizienzhauses, bekommen Sie Fördermittel
  • Energieeffizient sanieren: Der Erwerb einer frisch sanierten Immobilie oder Ihre eigenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert
  • Altersgerecht umbauen: Sie erhalten die KfW-Förderung auch für barrierereduzierende Umbauarbeiten oder beim Kauf eines altersgerechten Wohnraums
Wenn schon freie Grundschulden durch die bisherige Tilgung eines Darlehens zu Verfügung stehen, kann dieser Betrag als Sicherheit für eine Nachfinanzierung zinsgünstig genutzt werden. Jedoch geht dies im Regelfall nur bei der Bank, welche die Grundschuld eingetragen hat. Eine andere Bank akzeptiert meist den 2. Rang im Grundbuch nicht und wenn doch, dann gibt es erhebliche Zinsaufschläge.

Energiesparen in Eigenregie

Liegen die Renovierungskosten dagegen unter 50.000 Euro, so ist dies meist für Hypothekenbanken eine Finanzierungshöhe, die nicht finanziert wird. In diesem Fall ist man mit einem Modernisierungskredit einer Bausparkasse gut beraten. Diese Variante bietet attraktivere Konditionen als ein Ratenkredit und muss dazu nicht im Grundbuch eingetragen werden.

Beispiel für ein Modernisierungskredit mit einem Bausparvertrag
Mit den günstigen Modernisierungskredit einer Bausparkasse kann das Vorhaben besonders einfach und günstig verwirklicht werden. Mit einer Anfangsrate von nur 58 Euro kann man zum Beispiel über 25.000 Euro Renovierungsgeld verfügen.

Diese Vorteile haben Sie außerdem:
  • attraktive Sparzinsen und niedrige Darlehenszinsen
  • keine grundbuchliche Sicherung bei Darlehen bis 30.000 EUR für Arbeitnehmer
  • 100%ige Zinssicherheit und Schutz vor finanziellen Risiken möglich
  • Einbindung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in die Finanzierung möglich
  • kostenfreie Möglichkeit zur Sonderzahlung
  • auf Wunsch Konstante Rate über die gesamte Laufzeit
  • Nutzung staatlicher Förderungen

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Donnerstag, 15. September 2016

Änderung bei KfW-Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Die KfW-Bank optimiert die Beantragung von Förderdarlehen. Zur Verbesserung der Abwicklung wird bei der KfW-Bank die digitale Antragstellung von Zuschüssen ab sofort über das KfW-Zuschussportal www.kfw.de/zuschussportal ermöglicht.

Vorteile für den Nutzer:
• direkte Beantragung bei der KfW-Bank - jederzeit und überall über das Internet
• einfache und intuitive Bedienung
• sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und zur Zuschusshöhe
• übersichtliche Archivierung aller Unterlagen zum Zuschussantrag
Zunächst wird dieser Service für das KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (430) gestartet.

Ab 01.12.2016 können dann Zuschüsse auch aus den KfW-Förderprodukten:
• Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung (431),
• Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455) über das KfW-Zuschussportal online beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung im KfW-Zuschussportal.



Für den Zuschussantrag im Förderprodukt 430 wird eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ benötigt, die über das EBS-Prüftool vom Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Vor dem 22.07.2016 erstellte „Online-Anträge“ behalten ihre 6-monatige Gültigkeit und werden weiterhin auf dem Postweg beantragt. Die Antragstellung im KfW-Zuschussportal kann alternativ auch über einen Bevollmächtigten erfolgen (Vollmacht des Kunden erforderlich).

Eine Mustervollmacht dazu findet man auf der KfW-Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal. Der Bevollmächtigte richtet ein Benutzerkonto auf seinen Namen ein, erfasst die Angaben des Kunden und übermittelt die Vollmacht. Basis für die Auszahlung eines über das KfW-Zuschussportal zugesagten Zuschusses ist eine über das EBS-Prüftool erstellte „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ – das entsprechend erweiterte EBS-Prüftool wird den Energieeffizienz-Experten ab 01.12.2016 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur Nutzung des KfW-Zuschussportals findet man auf der Internetseite der KfW-Bank unter www.kfw.de/infozuschussportal. Zusätzlich werden die Produktseiten unter www.kfw.de/430 angepasst.

Quelle: KfW-Bank

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Günstige Anschlussfinanzierungen, worauf man achten sollte

Sonntag, 4. September 2016

Günstige Anschlussfinanzierungen, worauf man achten sollte

Eine falsche Zinsbindung, zu geringe Tilgungsleistung und Bereitstellungszinsen können einen Folgekredit verteuern. Bei der Suche nach einer günstigen Anschlussfinanzierung, sollte man ein paar wichtige Dinge beachten.
Trotz der historisch niedrigen Zinsen sollten die Baufinanzierungszinsen umfangreich verglichen werden. Denn ein Bankwechsel kann lohnenswert sein und ist nicht immer mit hohen Kosten verbunden ist. Eine Umschuldung kostet nur wenige hundert Euro, wenn die Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden kann. Ein Wechsel lohnt sich, wenn der Zinssatz des Alternativdarlehens mehr als 0,2 Prozent unter der angebotenen Prolongation (Zinsverlängerung) liegt.

Zinskonditionen rechtzeitig vergleichen und Sonderaktionen nutzen
Manche Finanzierungsinstitute vergeben beispielsweise 0,1 Prozent Zinsrabatt ab Darlehenssummen von 150.000 Euro oder es werden regionale Zinsnachlässe von bis zu 0,2 Prozent auf aktuelle Zinskonditionen ermöglicht. Die Sonderaktionen sind im Regelfall immer zeitlich begrenzt. Da Zinskonditionen auf die persönliche Bonität und das entsprechende Objekt individuell berechnet werden, kommt man mit Standardzinsvergleichen zu keinem sinnvollen Ergebnis. Hier werden meist die optimalsten Bonitätskriterien verwendet, welche durch meine langjährigen Erfahrungen nur in ganz seltenen Fällen auch in der Praxis umgesetzt werden können. Deshalb entwickelte ich aus der Praxis für die Praxis meine Forward-Darlehen-Strategie, die Ihnen in 4 Schritten ein persönliches, kompetentes und aktuelles Finanzierungsangebot liefert. Hier gibt es dazu weitere Informationen.

zur Forward-Darlehen-Strategie


Auch bei der Anschlussfinanzierung sollte die Kreditrate beibehalten werden
Extreme Tiefzinsen sowie die gesunkene Darlehenssumme erlauben eine geringere Kreditrate bei der Anschlussfinanzierung. Doch das ist nicht ratsam, denn die Minizinsen verzögern den Schuldenabbau. Gerade wenn man bislang problemlos seine Kreditrate bedienen konnte, so sollte die Höhe der Monatsrate beibehalten werden. Steigt dadurch beispielsweise die Tilgungsquote von zwei auf vier Prozent, sinkt die Kreditlaufzeit bei einer Restschuld von 100.000 Euro um 15 Jahre und die Zinskosten halbieren sich.

Tilgung und Sollzinssatz

Es ist empfehlenswert die Zinsbindung der anstehenden Anschlussfinanzierung bis zur Schuldenfreiheit auszurichten. Am Ende der Erstfinanzierung stehen häufig noch 70 oder 80 Prozent Restschuld zu Buche. Um den Restbetrag zügig abzubauen, benötigt man eine optimale Tilgung und eine passende Laufzeit. Zur völligen Entschuldung führen sogenannte Volltilgerdarlehen. Hier werden Tilgung und Laufzeit so eingestellt, dass keine Restschuld übrig bleibt. Wegen des verringerten Kreditrisikos gewähren einige Finanzierungsinstitute sogar ein oder zwei Zehntel Zinsrabatt. Und nicht zu vergessen - die Darlehensangebote von heute bieten mittlerweile einige kostenfreie Optionen, als vor 5 oder 10 Jahren. Diese sollte man dann auch mit vereinbaren, denn man weiß nie, wofür es gut sein kann.

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Sonntag, 28. August 2016

Ohne entsprechende Bonität keine Kreditübernahme

Immobilien sind durch die günstigen Baugeldzinsen und die Euro-Sorgen gefragt, wie schon lange nicht mehr. Was wird aber nach einem Immobilienverkauf oder einer Übertragung auf die Kinder aus einer noch bestehenden Finanzierung? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche man bereits bei den Verkaufsverhandlungen oder Übertragungsvereinbarungen mit berücksichtigen sollte.

Übernahme der bestehenden Finanzierung
Wenn die aktuell finanzierende Bank damit einverstanden ist, kann das laufende Baufinanzierungsdarlehen sowie die eingetragene Grundschuld übernommen werden. Der Vorteil bei dieser Übernahme ist, dass die Bank das Objekt schon gut kennt, was eine Finanzierungsanfrage und Bearbeitung beschleunigt. Der Verkäufer kann so ohne weitere Verpflichtungen aus dem Vertrag herauskommen. Dabei kommt es jedoch auch auf die Bonität des Käufers an, ob die Bank der Übernahme zustimmt. Als Käufer ist es empfehlenswert, gründlich zu prüfen, ob die Finanzierungsübernahme für ihn vorteilhaft ist. Denn wenn die Finanzierung bereits einige Jahre läuft, dürften die Bauzinsen höher sein als man im aktuellen Zinstief für einen Neuabschluss möglich ist.

Preise für Einfamilienhäuser

Nutzung des Sonderkündigungsrechts
Als bisheriger Eigentümer hat man beim Wegfall des Finanzierungsobjektes ein Sonderkündigungsrecht. Durch den Verkaufserlös kann das Baufinanzierungsdarlehen zurückzahlt werden und dem Käufer wird ein lastenfreies Objekt übergeben. Diese Vorgehensweise ist ohne Probleme möglich, wenn das alte Darlehen mit mehr als einer zehnjährigen Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre besteht. Bei einer Sonderkündigung innerhalb der ersten 10 Jahre der Zinsbindung, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen. Um den Zinsschaden zu berechnen, muss die finanzierende Bank die Zinsen von Hypothekenpfandbriefen als Maßstab verwenden. Dem Zinsverlust durch die vorzeitige Zurückzahlung des Kredits muss das Finanzierungsinstitut also gegenüberstellen, was es bei der Wiederanlage des Geldes einnimmt. Diese Differenz darf dann dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass bei den derzeitigen geringen Zinserträgen, die Vorfälligkeitsentschädigung erheblich sein kann.

Bei einer Schenkung gibt es zwei Varianten
Wenn die Immobilie nicht verkauft und beispielsweise an das Kind verschenkt wird, gibt es zwei mögliche Varianten:
  • Der bisherige Eigentümer kann lediglich die Immobilie übertragen, jedoch weiter der Vertragspartner des Baufinanzierungsvertrages bleiben. Für die finanzierende Bank ist dies unproblematisch, denn es ändert sich für sie nicht viel.
  • Wenn der Beschenkte die Pflichten aus der Baufinanzierung übernehmen soll, wird seine Bonität wie bei einem beliebigen Käufer geprüft. Wenn die Prüfung positiv verläuft, wird der Darlehensvertrag mit den bestehenden Konditionen aber neuem Vertragspartner fortgesetzt.
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Dienstag, 23. August 2016

Zinskommentar Juli 2016 - Der Brexit sorgt für fallende Bauzinsen

Die britische Bevölkerung, hat sich für viele Marktteilnehmer überraschend, am 23. Juni 2016 mehrheitlich für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) entschieden. Die Entscheidung wurde mit einer knappen Mehrheit erreicht und die Folgen des Votums lassen sich noch nicht genau prognostizieren. Kurzfristig setzten Die Baufinanzierungszinsen in Deutschland setzten kurzfristig ihren Abwärtstrend fort und der Zins für zehnjährige Hypothekendarlehen lag Anfang Juli mit 0,79 Prozent auf einem neuen Tiefststand.

Der Brexit und seine Folgen auf dem Finanzmarkt
Ein großer Aufschrei ging durch die europäische Union, als Großbritannien seinen Austritt verkündete. Die Entscheidung wurde nicht von der Politik im Alleingang, sondern von der Bevölkerung in einem Referendum getroffen. Dennoch ist sich Großbritannien nicht einig, da die Mehrheit der schottischen und nordirischen Bevölkerung in der EU verbleiben und weiterhin Bestandteil der europäischen Union bleiben möchte. Ist das Königreich noch einig oder herrschen innere Spannungen vor? Diese Frage stellen sich nicht nur die Briten, sondern die gesamte EU. Mit dem Rücktritt des Premierministers David Cameron, dem Wortführer der Brexit Kampagne, sowie der Wahl der neuen Premierministerin Theresa May, hat die Entscheidung einiges im Königreich verändert. Nun wartet Europa gespannt, ob May Artikel 50 des EU Vertrags aktiviert und so den Brexit ins Rollen bringt. Die Aktivierung würde die zweijährige Phase einläuten und den Startschuss geben, über die Austrittsmodalitäten und die anschließenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Großbritanniens zur EU verhandeln. EU Politiker hingegen drängen auf den zeitnahen Austritt und berufen sich dabei auf das Referendum, in dem die Bevölkerung über den Brexit entschieden hat.

Zinsentwicklung über ein Jahr

Tiefschläge und der Einbruch des britischen Pfunds an der Börse
Mit Ermittlung des Ergebnisses sank das britische Pfund rasant ab und erreichte den größten Tiefstand in den letzten 30 Jahren. Zahlreiche britische Aktien verloren an Wert, zwei Rating Agenturen stufen die Bonität des Landes herab und wenn Großbritannien jetzt einen Kredit aufnimmt, muss das Land mit teuren Konditionen rechnen. Auch im Bezug auf das Wirtschaftswachstum stehen die Prognosen auf Abschwächung. Schon jetzt erwägen einige Unternehmen, das Land zu verlassen und sich damit vor den Auswirkungen des Brexit zu schützen. Nun steht die Diskussion, aus Großbritannien ein Steuerparadies zu machen und sich so den Weg in den Binnenmarkt und die Verbindungen zur EU zu erhalten. Nachdem GB als Vorreiter zum Austritt tendierte, gerät die EU ins Straucheln und möchte verhindern, dass weitere Länder dem Pioniergeist folgen und ebenfalls über das Verlassen der EU nachdenken. Mit Ideen und Vorteilsbekundungen der Gemeinschaft tut die Politik derzeit alles, um die EU stabil und ihre Mitgliedsstaaten bei der Stange zu halten. Denn auch an Deutschland geht der Brexit nicht spurlos vorüber. Das gesamte Wirtschaftswachstum wird davon beeinflusst und der Exportnation Deutschland einige Nachteile bringen. Allerdings würde zum Beispiel ein Umzug britischer Banken nach Frankfurt am Main einen Vorteil bringen, auch wenn sich dieser allein auf die Finanzwirtschaft beziehe.

Teuerungen im Konsum und günstige Konditionen in der Baufinanzierung
Der Brexit sorgt automatisch für Preiserhöhungen und könnte, sofern der Bankenumzug nach Frankfurt erfolgt, für höhere Immobilienpreise und eine steigende Wohnungsknappheit in der Finanzmetropole sorgen. Baufinanzierungen hingegen zeigen sich nach wie vor auf einem Tiefstand, da es von Seiten der EZB derzeit keine Ankündigungen zu Leitzinsänderungen gibt. Die Finanzierungskonditionen für Immobilienkäufer bleiben somit attraktiv, jedoch ist es fraglich, wie lange noch. Wenn die Rahmenbedingungen passen, dann sollte ein Haus- oder Wohnungserwerb sorgfältig geprüft und nicht auf die lange Bank geschoben werden. Bei diesen niedrigen Baufinanzierungszinsen gibt es nicht mehr viel Raum nach unten.

Tendenz der Baufinanzierungszinsentwicklung:
kurzfristig: fallend
langfristig: seitwärts schwankend

Entwicklung Leitzins und Inflation

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Mittwoch, 10. August 2016

Die Finanzierung für ein Bauprojekt will gut geplant sein

„Pro Haus eine Ehe“ sagen böse Zungen und auch wenn dies natürlich übertrieben ist, steckt doch ein Fünkchen Wahrheit in dieser Gemeinheit. Tatsächlich lauern bei einem Bauprojekt in jeder Phase, von der Grundstücksfindung über die Entscheidung für Bauträgerobjekt oder Architektenhaus bis hin zu Finanzierung und Einzug, zahlreiche Fallstricke. Allerdings streiten sich Bauherren, die von einem Spezialisten umsichtig beraten worden sind, wohl eher über Wandfarbe oder Couchgarnitur. Denn wenn man einige grundlegende Gesichtspunkte bei einem Bauvorhaben beachtet, bietet die Finanzierungslösung höchstwahrscheinlich keinen Stoff für Auseinandersetzungen. Im Folgenden habe ich ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.

Mit intelligent gewählten Auszahlungstranchen und individuellem Tilgungs-Mix die Kondition optimieren
Es klingt banaler, als es ist: Gerade bei Neubauprojekten ist es wichtig, die Gesamtkondition konsequent zu optimieren. Eine entscheidende Rolle dabei spielen die Bereitstellungszinsen beziehungsweise die Vereinbarung einer bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit. Bereitstellungszinsen fallen an, wenn Darlehensbeträge von der Bank zur Verfügung gestellt, aber erst später in Anspruch genommen werden – was bei Neubauprojekten wegen vielfältiger Möglichkeiten der Bauverzögerung eher die Regel denn eine Ausnahme ist. Bei langen Verzögerungen und ohnehin knapper Kalkulation können Bereitstellungszinsen unter Umständen richtig gefährlich werden und ein Bauprojekt sogar ernsthaft gefährden. Die Vereinbarung mit dem Finanzierungspartner, für einen bestimmten Zeitraum von etwaigen Bereitstellungszinsen befreit zu sein, ist deshalb absolut ratsam.

Immobilienkauf

Allerdings nimmt die Bank für jeden Bereitstellungsmonat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag vor, der den Darlehenszins im Einzelfall so stark aufblähen kann, dass ein Angebot, nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Es ist deshalb meist keine Option, „ganz auf Nummer sicher zu gehen“ und für die volle Darlehenssumme über die gesamte Bauzeit hinweg BZF-Aufschläge einzukalkulieren. Vielmehr muss zuallererst der Zahlungsplan genau studiert werden, denn nur dieser gibt Aufschluss darüber, wann genau welcher Betrag abgerufen wird. Mit diesem Wissen kann Baufinanzierungspezialist eine konkrete Empfehlung treffen, ob und in wie viele Tranchen der gesamte Darlehensbetrag aufgeteilt und welche BZF-Regelungen für welchen Darlehensteil getroffen werden müssen. Für jede Darlehenstranche sollten dann verschiedene Szenarien berechnet und auf dieser Grundlage entschieden werden, welche BZF-Gestaltung am vorteilhaftesten ist. Bei den derzeitigen Zinskonditionen ist es momentan häufig günstiger, das Darlehen abzurufen als Bereitstellungszinsen zu zahlen, da diese bei den meisten Bankpartnern derzeit noch bei 3 Prozent pro Jahr und damit weit über dem aktuellen Marktniveau liegen.

Rechtliche Besonderheiten beachten
Gerade bei Bauherren ist es sehr wichtig, die jeweilige Grundbuchsituation zu analysieren. Besonderheiten gibt es vor allem bei Neubauprojekten mit noch nicht vermessenen Teilflächen. Für einige Finanzierungsinstitute ist dies ein Hinderungsgrund eine Finanzierung anzunehmen. Weiterhin sollte man auch in diesem Zusammenhang den Zahlungsplan im Blick haben. Eine Zahlung nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist zwar gerade bei Bauherren, die ein noch zu errichtendes Haus inklusive Grundstück von einem Bauträger erwerben, relativ häufig, aber nicht bei allen Finanzierungsinstituten gern gesehen. Denn bei Zahlung nach MaBV müssen Bauherren beispielsweise 30 Prozent der Bausumme bereits nach Beginn der Erdarbeiten zahlen, bevor überhaupt mit dem Rohbau begonnen wurde. Solche hohen Vorauszahlungen stellen für Finanzierungsinstitute natürlich ein größeres Risiko dar.

Beleihung im Blick behalten
Eine wichtige Rolle für die Kreditentscheidung der Bank spielt die Beleihungswertermittlung. Diese klärt, was für eine Sicherheit dem zu gewährenden Darlehen gegenüber steht. Eine zentrale Grundlage hierfür ist die Aufstellung aller Bau- und Baunebenkosten. Viele Finanzierungsinstitute gehen hier nach einem festen System vor. So setzen sie beispielsweise maximal fünf Prozent der gesamten Baukosten für die Außenanlagen an und akzeptieren höchstens 15 Prozent der Gesamtkosten als Baunebenkosten, auch wenn die real anfallenden Kosten höher liegen können. Bei der Planung eines Finanzierungskonzeptes sollten diese Grenzwerte deshalb immer im Hinterkopf sein und für jede einzelne Kostenposition genau analysieren werden, ob diese bei Überschreitung der Höchstsätze von der Bank nicht auch als Baukosten anstelle von Baunebenkosten akzeptiert wird.

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